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Quellenexegese zu Iul. D. 41.1.36 und Ulp. D. 12.1.18 pr

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namhaftester Schüler war Volusius Maecianus, der später Lehrer<br />

Marc Aurels wurde 8 .<br />

In der Zeit zwischen 150 <strong>und</strong> 167 bekleidete Julian verschiedene<br />

Ämter in Niedergermanien, Spanien <strong>und</strong> schließlich Afrika 9 . Aus<br />

seiner literarischen Tätigkeit ist vor allem das 90 Bücher<br />

umfassende Digestenwerk <strong>zu</strong> nennen, das für viele spätere Autoren<br />

– darunter auch <strong>Ulp</strong>ian – nach Form <strong>und</strong> Inhalt beispielgebend<br />

wurde 10 .<br />

Ein weiterer Beleg für Julians herausgehobene Stellung unter den<br />

römischen Juristen ist der Umstand, dass er von Hadrian um 130<br />

mit der Redaktion <strong>und</strong> der endgültigen Abfassung des edictum<br />

perpetuum betraut wurde, also ein besonders erfahrener Jurist<br />

gewesen sein muss.<br />

Für die Lösung dieser Aufgabe wurde er im Jahre 148 mit dem<br />

Konsulat belohnt 11 .<br />

Insgesamt erreicht die klassische römische Juris<strong>pr</strong>udenz mit Julian<br />

ihren Höhepunkt 12 .<br />

b) Domitius <strong>Ulp</strong>ianus<br />

<strong>Ulp</strong>ian stammt nach eigenem Bek<strong>und</strong>en aus Tyros in Phönikien,<br />

eine Handelsstadt, deren Vorzüge er in warmen Worten <strong>und</strong> nicht<br />

ohne Stolz <strong>pr</strong>eist 13 .<br />

Das Jahr seiner Geburt ist unbekannt. Die Mitglieder seiner Familie<br />

besaßen seit etwa der Mitte des 1. Jahrh<strong>und</strong>erts das römische<br />

Bürgerrecht 14 , der Vater soll für seine alles Römische strikt<br />

ablehnende Haltung bekannt gewesen sein 15 .<br />

<strong>Ulp</strong>ian brachte es gleichwohl in Rom <strong>zu</strong> einem sehr beträchtlichen<br />

Vermögen <strong>und</strong> wurde Mitglied der römischen Oberschicht 16 .<br />

8 Dulckeit / Schwarz / Waldstein, Römische Rechtsgeschichte, S. 261.<br />

9 B<strong>und</strong>, Untersuchungen <strong>zu</strong>r Methode Julians, S. 3.<br />

10 Vgl. Baumgartner, RE II, 1, 2, Sp. 2024 f. (Salvius Nr. 14).<br />

11 B<strong>und</strong>, Untersuchungen <strong>zu</strong>r Methode Julians, S. 3.<br />

12 Söllner, Einführung in die römische Rechtsgeschichte, S. 109.<br />

13 <strong>Ulp</strong>. D. 50.15. 1 <strong>pr</strong>.: „splendidissima Tyriorum colonia“.<br />

14 Kunkel, Herkunft <strong>und</strong> soziale Stellung, S. 253 f. .<br />

15 Ders., a.a.O., S. 249.<br />

16 Ders., a.a.O., S. 252.

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