Absturzunfälle verhindern
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<strong>Absturzunfälle</strong> <strong>verhindern</strong><br />
Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte<br />
Abstürze und Stolpern sind die häufigsten Unfallursachen auf Baustellen und in Betrieben.<br />
Dabei sind Abstürze sowohl wegen ihrer Häufigkeit als auch wegen der Schwere der Folgen ein<br />
Unfallschwerpunkt.<br />
In Thüringen wurden im Jahr 2009 27 <strong>Absturzunfälle</strong> gemeldet, welche mit 42 % die Statistik<br />
bei den schweren Arbeitsunfällen anführen. Ein Großteil davon wurden bei Bauarbeiten auf<br />
Dächern oder Geschossdecken und Arbeiten auf Leitern registriert. Besonders häufig ereignen<br />
sich Durchstürze durch nicht begehbare Dachflächen, vor allem bei Wellplatten und Lichtbändern.<br />
Zur Vermeidung von schweren oder tödlichen Verletzungen durch Abstürze sind folgende<br />
Sicherheitshinweise zu beachten:<br />
1. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, dass eine<br />
Absturzgefährdung vorhanden ist, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen,<br />
die die Absturzgefährdung beseitigen oder zumindest verringern.<br />
2. Bei der Wahl der Schutzmaßnahmen sind die räumlichen und betrieblichen Gegebenheiten<br />
zu berücksichtigen, insbesondere die mögliche Absturzhöhe sowie Art, Dauer und<br />
Häufigkeit der auszuführenden Arbeiten.<br />
3. Grundsätzlich sollten hochgelegene Arbeitsplätze und deren Zugänge so beschaffen sein,<br />
dass bei ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung keine Absturzgefahr besteht.
4. Können sowohl Absturzsicherungen (z.B. Geländer, dreiteiliger Seitenschutz) als auch<br />
Auffangeinrichtungen (z.B. Schutzgerüste, Schutznetze und Schutzwände) als kollektive<br />
Schutzmaßnahmen nicht angewendet werden, sind als individuelle Maßnahme Persönliche<br />
Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz - Sicherheitssysteme oder Auffangsysteme (z.B.<br />
Sicherheitsgeschirre mit Verwendungsunterweisung) - einzusetzen.<br />
5. Ist die Beseitigung der Absturzgefährdung nicht möglich (z.B. bei Gerüstbauarbeiten, Auf- und<br />
Abbau freitragender Konstruktionen, Arbeiten an Freileitungen, Arbeiten an Brücken, Masten,<br />
Türmen, Schornsteinen), dürfen nur Personen eingesetzt werden, die dafür fachlich qualifiziert<br />
und körperlich geeignet sowie besonders unterwiesen sind. In solchen Fällen sollte eine<br />
Eignungs- bzw. Tauglichkeitsuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen<br />
Abständen durchgeführt werden.<br />
Bei Fragen und mit Hinweisen können Sie sich an folgende Stellen wenden:<br />
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz<br />
und technischen Verbraucherschutz<br />
Karl-Liebknecht-Straße 4 (03681) 73 5400<br />
98527 Suhl (03681) 73 5203<br />
E-Mail: direktorin@tlatv.thueringen.de<br />
Regionalinspektion Erfurt<br />
Linderbacher Weg 30 (0361) 37 883 00<br />
99099 Erfurt (0361) 37 883 80<br />
E-Mail: ri.erfurt@tlatv.thueringen.de<br />
zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />
Stadt Erfurt<br />
Landkreis Gotha<br />
Stadt Weimar<br />
Landkreis Sömmerda<br />
Ilm-Kreis<br />
Landkreis Weimarer Land<br />
Regionalinspektion Nordhausen<br />
Gerhart-Hauptmann-Str. 3 (03631) 6133 0<br />
99734 Nordhausen (03631) 6133 61<br />
E-Mail: ri.nordhausen@tlatv.thueringen.de<br />
zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />
Landkreis Nordhausen Kyffhäuserkreis<br />
Landkreis Eichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis<br />
Regionalinspektion Gera<br />
Otto-Dix-Straße 9 (0365) 8211 0<br />
07548 Gera (0365) 8211 104<br />
E-Mail: ri.gera@tlatv.thueringen.de<br />
zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />
Stadt Gera<br />
Landkreis Altenburger Land<br />
Stadt Jena<br />
Landkreis Greiz<br />
Saale-Holzland-Kreis Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />
Saale-Orla-Kreis<br />
Regionalinspektion Suhl<br />
Hölderlinstraße 1 (03681) 73 48 00<br />
98527 Suhl (03681) 73 48 90<br />
E-Mail: ri.suhl@tlatv.thueringen.de<br />
zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />
Stadt Suhl Landkreis Hildburghausen<br />
Stadt Eisenach Landkreis Schmalkalden-Meiningen<br />
Wartburgkreis Landkreis Sonneberg<br />
Herausgeber: Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz<br />
und technischen Verbraucherschutz<br />
Redaktion:<br />
Internet:<br />
Eckhard König, Falk Haase<br />
www.thueringen.de/de/tlatv/<br />
Stand: August 2010<br />
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