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NEWS INFORMATIONEN AKTUELLES TERMINE der Hirn Immobilien GmbH

Sehr geehrte Freunde der Hirn Immobilien GmbH, die Blätter sind gefallen, alles bereitet sich auf die Winterruhe vor. Fast alles - wir sind noch bis zum Jahresende mit voller Energie für Sie da. Viele Fragen haben sich durch die neue Regierung aufgetan. Lassen Sie sich nicht beirren und warten Sie mit uns ab. Noch ist nichts entschieden. In der Ruhe liegt die Kraft, in diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit

Sehr geehrte Freunde der Hirn Immobilien GmbH,
die Blätter sind gefallen, alles bereitet sich auf die Winterruhe vor. Fast alles - wir sind noch bis zum Jahresende mit voller Energie für Sie da. Viele Fragen haben sich durch die neue Regierung aufgetan. Lassen Sie sich nicht beirren und warten Sie mit uns ab. Noch ist nichts entschieden. In der Ruhe liegt die Kraft, in diesem Sinne
wünschen wir Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit

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H<br />

<strong>Hirn</strong><br />

<strong>Immobilien</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Ausgabe 6-2013<br />

<strong>Hirn</strong><br />

<strong>Immobilien</strong> <strong>GmbH</strong><br />

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<strong>Immobilien</strong> <strong>GmbH</strong><br />

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<strong>NEWS</strong> +++ <strong>INFORMATIONEN</strong> ++++ <strong>AKTUELLES</strong> +++ <strong>TERMINE</strong> +++<br />

<strong>Hirn</strong><br />

<strong>Immobilien</strong> <strong>GmbH</strong><br />

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<strong>Immobilien</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Hirn</strong><br />

<strong>Immobilien</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Sehr geehrte Freunde<br />

<strong>der</strong> <strong>Hirn</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

die Blätter sind gefallen, alles bereitet sich auf die Winterruhe vor. Fast alles –<br />

wir sind noch bis zum Jahresende mit voller Energie für Sie da. Viele Fragen<br />

haben sich durch die neue Regierung aufgetan. Lassen Sie sich nicht beirren<br />

und warten Sie mit uns ab. Noch ist nichts entschieden.<br />

In <strong>der</strong> Ruhe liegt die Kraft, in diesem Sinne wünschen<br />

wir Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.<br />

Ihr Sebastian <strong>Hirn</strong><br />

Aus dem Inhalt<br />

Erbschaftsteuer<br />

Aktuelle Angebote<br />

Basketball<br />

Ulmer Spickzettel<br />

Teamvorstellung<br />

<strong>Hirn</strong><br />

<strong>Immobilien</strong> <strong>GmbH</strong><br />

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„<br />

Besser verschenken als vererben? -<br />

Erbschaftssteuer<br />

Der eine wartet, dass<br />

die Zeit sich wandelt. Der<br />

eine packt sie kräftig<br />

an… und handelt.„<br />

■ Vorweggenommene Erbfolge an Grundstücken<br />

und <strong>Immobilien</strong><br />

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer,<br />

die bei <strong>der</strong> Übertragung (Schenkung o<strong>der</strong> Erbschaft)<br />

von Vermögen vom Begünstigten (Erbe o<strong>der</strong> Beschenkter)<br />

zu zahlen ist. Die Höhe <strong>der</strong> Steuer hängt<br />

bei Vererbung bzw. Schenkung von Grundstücken von<br />

<strong>der</strong>en Grundbesitzwert ab, <strong>der</strong> sich seit <strong>der</strong> Erbschaftssteuerreform<br />

zum 01.01.2009 am Verkehrswert<br />

des Grundstücks ausrichten muss. Zweiter Einflussfaktor<br />

ist <strong>der</strong> Verwandtschaftsgrad zwischen<br />

Erblasser und Erben.<br />

In <strong>der</strong> nächsten Legislaturperiode droht - je nach<br />

Ausgang <strong>der</strong> Wahl - eine Erhöhung <strong>der</strong> Erbschaftssteuer.<br />

Für Eigentümer kann es sich daher lohnen,<br />

bereits jetzt ihren Grundbesitz auf die zukünftigen<br />

Erben zu übertragen. Dadurch können sie nicht nur<br />

Steuern sparen, son<strong>der</strong>n haben auch mehr Einfluss<br />

auf die Nachfolgeregelung. Durch die Einräumung<br />

eines Wohn- o<strong>der</strong> Nießbrauchsrecht kann die vererbende<br />

Partei die Immobilie auch nach <strong>der</strong><br />

Schenkung noch bewohnen.<br />

■ Vorgehen bei mehreren Erben<br />

Gibt es mehrere Erben, bilden diese im Erbfall eine<br />

Erbengemeinschaft, die gemeinschaftlich Eigentümer<br />

des Nachlasses ist. In einem Testament kann man<br />

festlegen, welchen Anteil des Nachlasses die einzelnen<br />

Erben bekommen. Wenn <strong>der</strong> Erblasser genau<br />

bestimmen möchte, wer was bekommt, ist es nötig,<br />

die Erbauseinan<strong>der</strong>setzung zu regeln und hierfür auch<br />

eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Wenn<br />

mehrere Kin<strong>der</strong> vorhanden sind und nur ein Kind das<br />

Grundstück bekommen soll, kann es sich lohnen, das<br />

Grundstück schon zu Lebzeiten zu verschenken. Das<br />

o<strong>der</strong> die übergangenen Kin<strong>der</strong> haben dann zwar auch<br />

Anspruch darauf, dass <strong>der</strong> Wert des geschenkten<br />

Grundstücks zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs<br />

dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dieser Anspruch<br />

verringert sich jedoch jedes Jahr um ein Zehntel.<br />

In <strong>der</strong> Regel ist es sinnvoll mit dem Kind, dem man<br />

das Grundstück schenkt, zu vereinbaren, dass die<br />

Schenkung auf das spätere Erbe o<strong>der</strong> zumindest auf<br />

den Pflichtteil angerechnet wird.<br />

■ Kin<strong>der</strong>freibetrag von 400.000 Euro pro Person<br />

alle zehn Jahre<br />

Auch steuerlich bietet die vorweggenommene Erbfolge<br />

viele Vorteile, da jedes Kind in <strong>der</strong> Erbschaftsteuer<br />

einen Freibetrag von 400.000 Euro hat. Dieser<br />

Freibetrag kann nach Ablauf von zehn Jahren neu<br />

ausgenutzt werden. Der Freibetrag gilt für den Erwerb<br />

von einer Person, Vater und Mutter können dem Kind<br />

also jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken. Nicht<br />

zu unterschätzen ist auch <strong>der</strong> Effekt, dass bei einer<br />

Schenkung des Grundstücks die zukünftigen Wertsteigerungen<br />

bereits in <strong>der</strong> Hand des Kindes entstehen<br />

und damit nicht von <strong>der</strong> Erbschaftsteuer<br />

erfasst werden. Es ist auch möglich, dass man das<br />

Grundstück nicht auf das Kind, son<strong>der</strong>n das Enkelkind<br />

überträgt und damit eine Generation überspringt.<br />

Allerdings beträgt <strong>der</strong> Freibetrag bei einer Schenkung<br />

an Enkel nur 200.000 Euro.<br />

■ Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt<br />

Wenn das Vermögen <strong>der</strong> Eltern nach <strong>der</strong> Übertragung<br />

nicht mehr ausreichend wäre, um den Lebensunterhalt<br />

zu sichern, sollten Eltern das Grundstück unter<br />

Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen. Dem<br />

Nießbrauchsberechtigten stehen gemäß § 1030 BGB<br />

<strong>der</strong> Besitz und die Erträge aus dem Grundstück zu, er<br />

hat aber keine Rechte an <strong>der</strong> Vermögenssubstanz.<br />

D.h. kurz erläutert, <strong>der</strong> Nießbrauch ist nicht übertragbar<br />

und nicht vererblich, er erlischt daher spätestens<br />

mit dem Tod des Berechtigten. Handelt es sich um ein<br />

vermietetes Grundstück, bleibt <strong>der</strong> Vorbehaltsnießbraucher<br />

Vermieter. Ihm stehen die Mieten zu<br />

und er ist Partei des Mietvertrages. Die Mieter müssen<br />

über die Übertragung also nicht informiert werden".<br />

■ Schenkung unter Vorbehalt: Rückfor<strong>der</strong>ungsrecht<br />

vereinbaren<br />

Zu guter Letzt ist es ratsam, bei <strong>der</strong> Schenkung eines<br />

Grundstücks ein Rückfor<strong>der</strong>ungsrecht für den Fall<br />

einer unerwünschten Entwicklung <strong>der</strong> Verhältnisse<br />

des Beschenkten zu vereinbaren. Das BGB sieht ein<br />

Rückfor<strong>der</strong>ungsrecht des Schenkers für den Fall des<br />

Notbedarfs des Schenkers o<strong>der</strong> des groben Undanks<br />

des Beschenkten vor. Empfehlenswert ist es aber, für<br />

weitere Fälle ein Rückfor<strong>der</strong>ungsrecht zu vereinbaren<br />

wie etwa die Insolvenz des Beschenkten, eine Veräußerung<br />

<strong>der</strong> Schenkung, die Zwangsvollstreckung in<br />

das Grundstück, das Vorversterben und die Ehescheidung<br />

des Beschenkten.<br />

Quelle: ivd<br />

2<br />

Hinweis: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität<br />

<strong>der</strong> Inhalte übernehmen wir keine Gewähr.


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Er hat stets ein offenes Ohr, ist um das Wohlergehen<br />

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E-mail: immo@hirn.de<br />

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© 2013 pfeifle design ulm<br />

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