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Ausgabe 2/06 [pdf] - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 2/<strong>06</strong><br />

Aktuelles<br />

BAW<br />

„<strong>Kompost</strong>ierbare Flaschen“ in die Biotonne?<br />

Die Drogeriemarktkette „Ihr Platz“ hat damit begonnen, verschiedene<br />

Wellness-Getränke der Marke Vitamore in „voll kompostierbaren Flaschen“<br />

anzubieten. Diese Flaschen, so die Mitteilung vom 04.09.20<strong>06</strong>,<br />

bestehen vollständig aus Polylactid (PLA) und wurden im Auftrag von „Ihr<br />

Platz“ entwickelt.<br />

Die Flaschen sind nicht wie herkömmliche Kunststoffflaschen auf Mineralölbasis<br />

hergestellt, sondern aus so genannten biologisch abbaubaren<br />

Werkstoffen (BAW), in diesem Fall auf Basis von Mais. Auch der Verschluss<br />

sei aus einem auf Mais basierenden Kunststoff gefertigt. Deshalb,<br />

so der Hersteller in seiner bundesweiten Werbung, „könnten die Flaschen<br />

als Biomüll entsorgt werden“.<br />

„Einfach clever und natürlich pfandfrei“ wird geschlussfolgert. Und tatsächlich<br />

gilt für die in den kompostierbaren Flaschen angebotenen Getränke<br />

nicht einmal die Pfandpflicht, wie deutlich herausgestellt wird. Dies hat allerdings<br />

nichts mit der <strong>Kompost</strong>ierbarkeit der Verpackung zu tun, wie der<br />

Kunde annehmen könnte, sondern damit, dass in § 8 Absatz 2 VerpackV<br />

bestimmte (z.B. diätische) Getränke von der Pfandpflicht befreit sind.<br />

Leere Flaschen, so die weiterführende Empfehlung, können sowohl über<br />

die Biotonne und <strong>Kompost</strong>ierung als auch über die Müllverbrennung entsorgt<br />

werden. Zur <strong>Kompost</strong>ierung wird einschränkend angeführt, dass die<br />

Flaschen für den <strong>Kompost</strong>haufen im eigenen Garten nicht geeignet sind,<br />

weil die erforderlichen hohen Temperaturen nicht erreicht werden und eine<br />

zügige <strong>Kompost</strong>ierung deshalb nicht zu erwarten sei.<br />

Bezüglich der Erfassung über die Biotonne wird darauf hingewiesen, dass<br />

sich der Kunde bei seiner Kommune erkundigen soll, ob Verpackungsmaterialien<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen über die Biotonne erfasst werden<br />

können. In den meisten Informationsmaterialien, die von den Kommunen<br />

zum richtigen Umgang mit der Biotonne an die Bürger herausgegeben<br />

werden, sind biologisch abbaubare Kunststoffe nicht angeführt.<br />

Wenn überhaupt, ist von biologisch abbaubaren Kunststofftüten die Rede,<br />

etwa als Einsatz zum Sauberhalten der Biotonne oder von Vorsortiergefäßen<br />

in der Küche.<br />

Der Vorbehalt gegenüber der Erfassung von biologisch abbaubaren<br />

Kunststoffen über die Biotonne ist nicht unbegründet. Dies v. a. dann,<br />

wenn es sich um Produkte handelt, die von herkömmlichen Kunststoff-<br />

Produkten praktisch nicht zu unterscheiden sind. Dass eine Kunststoff-<br />

Flasche in den „Gelben Sack“ und die andere in die Biotonne soll, ist für<br />

den Bürger nicht sinnfällig.<br />

Die Sorge, dass die für die Sortenreinheit von Bioabfällen erforderliche<br />

einfache und klare Sortiervorgabe ausgehöhlt wird, besteht zu Recht.<br />

Kunststoffflaschen sollten, auch wenn sie aus biologisch abbaubarem Material<br />

hergestellt wurden, nicht der Biotonne zugeordnet werden.<br />

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