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Ausgabe 2/06 [pdf] - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 2/<strong>06</strong><br />

Aus den Gütegemeinschaften<br />

Und weiter heißt es: „Über die Ergebnisse der Eigenüberwachung hat der<br />

Gütezeichenbenutzer gegenüber dem Güteausschuss uneingeschränkte<br />

Nachweis- und Auskunftspflicht.“ Dabei geht es nicht darum, den externen<br />

Überwachungsaufwand zu erhöhen. Wesentlich ist, dass die Betriebe die<br />

Qualitätssteuerung durch Verfahrenstandards und Dokumentationen<br />

selbst ausreichend umsetzen. Die Regionalbetreuung der Gütesicherung<br />

steht hierbei beratend zur Verfügung.<br />

Die von der Gütegemeinschaft durchgeführte unabhängige Fremdüberwachung<br />

gilt natürlich neben den Anforderungen an die Eigenüberwachung<br />

fort. „Eigenprüfungen dürfen Fremduntersuchungen nicht ersetzen“, heißt<br />

es hierzu bereits in Güte- und Prüfbestimmungen von 1999. Anhaltspunkte<br />

für die „Eigenüberwachung“ werden vom Bundesgüteausschuss in den<br />

„Anforderungen an <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen“ konkretisiert und den Mitgliedern<br />

der Gütegemeinschaften bekannt gemacht. Die Handreichungen<br />

können in 2007 erwartet werden.<br />

Information: <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong>, Von-der-Wettern-Straße<br />

25, 51149 Köln, Tel.: 02203-358370, Email: info@<strong>Kompost</strong>.de, Internet:<br />

www.<strong>Kompost</strong>.de. (KE)<br />

BGK<br />

GGG<br />

Gütesicherung für Gärpodukte neu aufgestellt<br />

Die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> (BGK) hat in Zusammenarbeit mit<br />

der Gütegemeinschaft Gärprodukte (GGG) und dem Fachverband Biogas<br />

die Gütesicherung von Gärprodukten neu geordnet.<br />

In Zukunft wird es folgende zwei Gütesicherungen geben:<br />

• Gütesicherung Gärprodukt: Diese Gütesicherung ist für feste und flüssige<br />

Gärrückstände, die abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegen.<br />

Dieser Gütesicherung sind derzeit ca. 50 Biogasanlagen unterstellt, die<br />

nach der Bioabfallverordnung zulässige Bioabfälle verwerten oder mitverwerten.<br />

Die Gütesicherung ist momentan im Rahmen des RAL-GZ<br />

256 (Sekundärrohstoffdünger und Bodenverbesserungsmittel) verankert.<br />

Sie wird nun als eigenständige Gütesicherung etabliert. Die bestehenden<br />

materiellen Anforderungen bleiben bestehen.<br />

• Gütesicherung NawaRo-Gärprodukt: Diese Gütesicherung ist für feste<br />

und flüssige Gärrückstände aus so genannten nachwachsenden Rohstoffen<br />

(NawaRo) und anderen Stoffen, auf die abfallrechtliche Bestimmungen<br />

keine Anwendung finden (z.B. Wirtschaftsdünger wie Gülle u.<br />

a.). Die Gärrückstände können als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel<br />

eingesetzt werden. Diese Gütesicherung ist neu und in ihrem Anforderungsprofil<br />

auf die spezifischen Qualitäts- und Vorsorgeaspekte<br />

dieses Bereiches abgestimmt.<br />

Im strukturellen Aufbau orientieren sich die Gütesicherungen an der bekannten<br />

RAL Gütesicherung <strong>Kompost</strong>. Die Ablauforganisation erfolgt wie<br />

diese über die zentrale Auswertungsstelle der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong>.<br />

Auch Bescheinigungen und Prüfdokumente sind nach diesem Standard<br />

erstellt.<br />

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