Ausgabe 2/06 [pdf] - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 2/<strong>06</strong><br />
Aus den Gütegemeinschaften<br />
Und weiter heißt es: „Über die Ergebnisse der Eigenüberwachung hat der<br />
Gütezeichenbenutzer gegenüber dem Güteausschuss uneingeschränkte<br />
Nachweis- und Auskunftspflicht.“ Dabei geht es nicht darum, den externen<br />
Überwachungsaufwand zu erhöhen. Wesentlich ist, dass die Betriebe die<br />
Qualitätssteuerung durch Verfahrenstandards und Dokumentationen<br />
selbst ausreichend umsetzen. Die Regionalbetreuung der Gütesicherung<br />
steht hierbei beratend zur Verfügung.<br />
Die von der Gütegemeinschaft durchgeführte unabhängige Fremdüberwachung<br />
gilt natürlich neben den Anforderungen an die Eigenüberwachung<br />
fort. „Eigenprüfungen dürfen Fremduntersuchungen nicht ersetzen“, heißt<br />
es hierzu bereits in Güte- und Prüfbestimmungen von 1999. Anhaltspunkte<br />
für die „Eigenüberwachung“ werden vom Bundesgüteausschuss in den<br />
„Anforderungen an <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen“ konkretisiert und den Mitgliedern<br />
der Gütegemeinschaften bekannt gemacht. Die Handreichungen<br />
können in 2007 erwartet werden.<br />
Information: <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong>, Von-der-Wettern-Straße<br />
25, 51149 Köln, Tel.: 02203-358370, Email: info@<strong>Kompost</strong>.de, Internet:<br />
www.<strong>Kompost</strong>.de. (KE)<br />
BGK<br />
GGG<br />
Gütesicherung für Gärpodukte neu aufgestellt<br />
Die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> (BGK) hat in Zusammenarbeit mit<br />
der Gütegemeinschaft Gärprodukte (GGG) und dem Fachverband Biogas<br />
die Gütesicherung von Gärprodukten neu geordnet.<br />
In Zukunft wird es folgende zwei Gütesicherungen geben:<br />
• Gütesicherung Gärprodukt: Diese Gütesicherung ist für feste und flüssige<br />
Gärrückstände, die abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegen.<br />
Dieser Gütesicherung sind derzeit ca. 50 Biogasanlagen unterstellt, die<br />
nach der Bioabfallverordnung zulässige Bioabfälle verwerten oder mitverwerten.<br />
Die Gütesicherung ist momentan im Rahmen des RAL-GZ<br />
256 (Sekundärrohstoffdünger und Bodenverbesserungsmittel) verankert.<br />
Sie wird nun als eigenständige Gütesicherung etabliert. Die bestehenden<br />
materiellen Anforderungen bleiben bestehen.<br />
• Gütesicherung NawaRo-Gärprodukt: Diese Gütesicherung ist für feste<br />
und flüssige Gärrückstände aus so genannten nachwachsenden Rohstoffen<br />
(NawaRo) und anderen Stoffen, auf die abfallrechtliche Bestimmungen<br />
keine Anwendung finden (z.B. Wirtschaftsdünger wie Gülle u.<br />
a.). Die Gärrückstände können als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel<br />
eingesetzt werden. Diese Gütesicherung ist neu und in ihrem Anforderungsprofil<br />
auf die spezifischen Qualitäts- und Vorsorgeaspekte<br />
dieses Bereiches abgestimmt.<br />
Im strukturellen Aufbau orientieren sich die Gütesicherungen an der bekannten<br />
RAL Gütesicherung <strong>Kompost</strong>. Die Ablauforganisation erfolgt wie<br />
diese über die zentrale Auswertungsstelle der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong>.<br />
Auch Bescheinigungen und Prüfdokumente sind nach diesem Standard<br />
erstellt.<br />
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