Ausgabe 2/06 [pdf] - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
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Informationsdienst Humuswirtschaft & KomPost 2/<strong>06</strong><br />
Aus den Gütegemeinschaften<br />
BGK<br />
<strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> beschließt Revision<br />
der Güte- und Prüfbestimmungen für <strong>Kompost</strong><br />
Die <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> <strong>Kompost</strong> (BGK) hat anlässlich ihrer Mitgliederversammlung<br />
am 15.09.20<strong>06</strong> in Weimar zahlreiche Änderungen und<br />
Ergänzungen der Güte- und Prüfbestimmungen für <strong>Kompost</strong> beschlossen.<br />
Der Revision der Güte- und Prüfbestimmungen vorausgegangen war eine<br />
intensive Überprüfung der aktuellen Fassung aus dem Jahr 1999 durch<br />
den Bundesgüteausschuss. Es hatte sich gezeigt, dass die Struktur sowie<br />
verschiedene Inhalte an inzwischen vollzogene Entwicklungen angepasst<br />
werden mussten. Dies betrifft nicht nur die Neubewertung von Fremdstoffen<br />
(Seite 92), sondern auch die Integration von inzwischen weiter entwickelten<br />
Unterlagen der Gütesicherung.<br />
Bei der Zweckbestimmung der Gütesicherung wird nicht mehr allein auf<br />
die Ausweisung eines zwischen Herstellern und Verbrauchern vereinbarten<br />
hohen Qualitätsstandard abgehoben. Es wird auch darauf verwiesen,<br />
dass diese Produktzertifizierung dazu beitragen kann, den rechtlichen<br />
Übergang der Erzeugnisse vom „Abfall“ (aus dem die Ausgangsstoffe<br />
stammen) zum „Produkt“ zu bestimmen. Dieser Gesichtpunkt ist v. a. vor<br />
dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion um die Abfallrahmenrichtlinie<br />
der EU von Interesse. In der Richtlinie soll u. a. geregelt werden, wann<br />
und unter welchen Bedingungen aus „Abfällen“ „Produkte“ werden. Die<br />
<strong>Bundesgütegemeinschaft</strong> tritt dafür ein, dass dieser Übergang über eine<br />
Produktzertifizierung mit konkreten Anforderungen erfolgt.<br />
Neben den eigentlichen Güte- und Prüfbestimmungen, die sich auf das<br />
Procedere der regelmäßigen Güteüberwachung und die damit verbundenen<br />
Qualitätsanforderungen der Produkte beziehen, werden bei der anstehenden<br />
Revision folgende weitere Unterlagen integriert:<br />
• Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel<br />
und Substrate (Seite 90),<br />
• Hygiene-Baumusterprüfsystem,<br />
• Liste zulässiger Inputstoffe zur Herstellung gütegesicherter <strong>Kompost</strong>e,<br />
• Liste zugelassener Probenehmer der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong>,<br />
• Liste zugelassener Prüflabore der <strong>Bundesgütegemeinschaft</strong>,<br />
• Anforderungen an <strong>Kompost</strong>ierungsanlagen, die der Gütesicherung unterliegen,<br />
• Anforderung an die Warendeklaration von gütegesicherten <strong>Kompost</strong>en,<br />
die in Verkehr gebracht werden.<br />
Darüber hinaus bleiben natürlich die für den Anwendungsbereich geltenden<br />
Rechtsbestimmungen Grundlage der Gütesicherung.<br />
Der Entwurf der Neufassung ist inzwischen in das Anhörungsverfahren<br />
der beteiligten Fach- und Verkehrskreise gegangen. Dieses Verfahren<br />
wird vom RAL, der Dachorganisation aller Gütezeichen in Deutschland<br />
durchgeführt um sicherzustellen, dass Hersteller, Verbraucher, Verbände,<br />
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