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Deutschsprachige Leitlinie: Melanozytäre Nävi (ICD 10 ... - AWMF

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013/045 – <strong>Melanozytäre</strong> <strong>Nävi</strong> aktueller Stand: 06/20<strong>10</strong><br />

7. Behandlung<br />

7.1 Exzisionsindikation melanozytärer <strong>Nävi</strong> und Behandlungsverfahren<br />

Da das wichtigste Ziel der operativen Behandlung melanozytärer <strong>Nävi</strong> in der<br />

histopathologischen Abgrenzung zum malignen Melanom besteht, sollen grundsätzlich nur<br />

solche Verfahren zur Anwendung kommen, die das Gewebe nicht zerstören oder schädigen<br />

und die eine vollständige histopathologische Aufarbeitung ermöglichen. Als kontraindiziert<br />

werden daher alle destruktiven Verfahren ohne histopathologische Aufarbeitung wie die<br />

Behandlung mittels Laserablation, Kryotherapie, photodynamischer Therapie etc.<br />

angesehen. Auch die Behandlung mittels Kürettage/Shave-Biopsie und Elektrodesikkation<br />

führt zu schwerwiegenden Artefakten am Gewebe und ist daher bei melanozytären <strong>Nävi</strong><br />

nicht indiziert. In einer australischen Studie an histologischen Präparaten von nahezu 2500<br />

Melanompatienten konnte gezeigt werden, dass sowohl Stanz- als auch Shave-Biospien von<br />

melanozytäen Tumoren mit einer höheren Wahscheinlichkeit einer Fehldagnose assoziiert<br />

sind als die konventionelle Totalexzision. Zudem führen die erstgenannten Maßnahmen<br />

signifikant häufiger zu einer Ungenauigkeit im Mikrostaging bzw in der Bestimmung des<br />

Tumordurchmessers der Melanome [Ng et al 20<strong>10</strong>]. Die Exzision suspekter melanozytärer<br />

<strong>Nävi</strong> soll deshalb im Gesunden erfolgen. Die Frage einer Nachexzision bei histologisch<br />

unvollständiger Exzsion soll individuell in Abhängigkeit von der klinischen Fragestellung und<br />

der Art des melanozytären Nävus anhand der Histologie entschieden werden.

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