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LB-HB Ergänzungen MUREXIN

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Standardisierte Leistungsbeschreibung<br />

<strong>LB</strong>-Hochbau BMWA<br />

<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04<br />

LG 10<br />

Putzarbeiten<br />

Version 12, 2004 03<br />

<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong> <strong>Ergänzungen</strong> <strong>MUREXIN</strong><br />

V:03/2006 12<br />

Unterleistungsgruppen (ULG) - Übersicht<br />

10.00 Zusätzliche Vorbemerkungen<br />

10.10 Schutzabdeckungen bei Putzarbeiten<br />

10.11 Innenputzarbeiten<br />

10.12 Fassadenputzarbeiten<br />

10.13 Putzträger, Putzarmierung, Einbauteile<br />

10.82 Innenputz instandsetzen in Prozenten (P)<br />

10.83 Innenputz instandsetzen in Einzelflächen(E)<br />

10.84 Fassadenputz instandsetzen in Prozenten (P)<br />

10.85 Fassadenputz instandsetzen in Einzelfl. (E)<br />

10.M2 Fassadenputzarbeiten (<strong>MUREXIN</strong>)<br />

10.M8 Innenputz instandsetzen (<strong>MUREXIN</strong>)<br />

10.M9 Fassadenputz instandsetzen (<strong>MUREXIN</strong>)


<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04, LG 10 Putzarbeiten<br />

10 Putzarbeiten<br />

Version 12, 2004-03<br />

Ständige Vertragsbestimmungen:<br />

Gerüste:<br />

Bei Putzarbeiten an Fassaden und in Aufzugsschächten<br />

werden die Gerüste gesondert verrechnet.<br />

Höhen:<br />

Wenn keine Höhen angegeben werden, sind die<br />

Positionen mit einer Höhe bis 3,2 m kalkuliert. Die<br />

Abgeltung der Erschwernisse bei Höhen über 3,2 bis 5,0<br />

m ist mit einer Aufzahlung geregelt, in die auch<br />

Gerüstmehrkosten einkalkuliert sind. Bei Wänden mit<br />

einer Höhe über 3,2 bis 5,0 m wird die Aufzahlung von<br />

der Aufstandsfläche bis Oberkante dieser Wand, also die<br />

gesamte Wandhöhe, nicht nur die höhergelegenen<br />

Teilflächen verrechnet.<br />

Wand-, Deckenanschlüsse:<br />

Wenn nicht anders angegeben, werden Anschlüsse an<br />

Wände und Decken scharfkantig (ohne Nut) ausgeführt.<br />

Wandinnen- und Wandaußenkanten:<br />

Plangemäß von 90 Grad abweichende Flächen von<br />

Wandinnenkanten (Wandichsen), werden mit einer<br />

Aufzahlung verrechnet. Wandaußenkanten sind ohne<br />

Unterschied des Winkels in den Einheitspreis<br />

einkalkuliert.<br />

Putzgrund:<br />

Bei neuerrichteten Wänden und Decken werden<br />

normgerechte Maßtoleranzen und Ausführungen<br />

vorausgesetzt.<br />

Reinigen:<br />

Das Reinigen von Staub und losen Verschmutzungen<br />

sowie etwaiges Vornässen werden nicht gesondert<br />

verrechnet.<br />

Putzmörtel, Haftvermittler:<br />

Soweit nicht anders angegeben, bestimmt der<br />

Auftragnehmer das Verwenden von Hand- oder<br />

Maschinenputz, von einlagigem oder mehrlagigem Putz,<br />

von Werkputzmörtel oder Baustellenputzmörtel sowie das<br />

Putzsystem, wobei Herstellervorschriften,<br />

Normbestimmungen und Regeln des Handwerkes (bei<br />

Widersprüchen in der vorgenannten Reihenfolge)<br />

betreffend Vorbehandlungen des Putzuntergrundes und<br />

Aufbringen eines etwaigen, dem Untergrund<br />

entsprechenden Haftvermittlers (z.B. Vorspritzer)<br />

eingehalten und in die Einheitspreise einkalkuliert werden.<br />

Armierter Vorspritzer:<br />

Armierter Vorspritzer wird gesondert vergütet.<br />

Ebenheit:<br />

Wenn nicht anders angegeben, gilt die Toleranzklasse<br />

E1.<br />

Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen:<br />

Das Schließen von Schlitzen oder Durchbrüchen wird nur<br />

dann in Rechnung gestellt, wenn diese in bereits<br />

verputzten Wänden gestemmt wurden. Schlitze und<br />

Durchbrüche in unverputzten Wänden, die größer als der<br />

4-fache Querschnitt der Installationen und nicht mit einem<br />

Putzträger überspannt oder ausgemauert sind, werden<br />

gesondert verrechnet.<br />

Einputzprofile:<br />

Nur Dehnfugenprofile und vom Auftraggeber gesondert<br />

angeordnete Profile werden verrechnet.<br />

Sicherheitseinrichtungen:<br />

Sicherheitseinrichtungen (z.B. Geländer), die aufgrund<br />

von Putzarbeiten entfernt werden müssen, werden nach<br />

Maßgabe des Arbeitnehmerschutzgesetzes (unter<br />

Umständen auch mehrmals) wieder angebracht. Diese<br />

Leistungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.<br />

Decken mit Balken:<br />

Decken mit Balken werden in der abgewickelten Fläche<br />

gemessen.<br />

Kommentar:<br />

Leistungsgruppe Putzarbeiten:<br />

Die vorliegende standardisierte Leistungsbeschreibung<br />

wurde unter der Voraussetzung erstellt, dass die Vergabe<br />

der Putzarbeiten gemeinsam mit den anderen<br />

Baumeisterarbeiten erfolgt.<br />

Bei beabsichtigter getrennter Vergabe sind<br />

entsprechende Bestimmungen auch aus der LG 01<br />

Baustellengemeinkosten auszuschreiben.<br />

Aufbau der Leistungsgruppe:<br />

Der Aufbau der Leistungsgruppe 10 ist wie folgt zu<br />

verstehen:<br />

Die Unterleistungsgruppen<br />

ULG 10.00 Zusätzliche Vorbemerkungen,<br />

ULG 10.10 Schutzabdeckungen,<br />

ULG 10.13 Putzträger, Putzarmierung, Einbauteile,<br />

ULG 10.15<br />

Die Unterleistungsgruppen<br />

ULG 10.11 Innenputzarbeiten,<br />

ULG 10.12 Fassadenputzarbeiten<br />

ÖNORM B 2062: <strong>LB</strong><strong>HB</strong>17-LG10 Seite 1 von 5


<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04, LG 10 Putzarbeiten<br />

beinhalten durchwegs Positionen für den Neubau und<br />

neu errichtete Wände.<br />

Die Unterleistungsgruppen<br />

ULG 10.82 Innenputz instandsetzen in Prozenten,<br />

ULG 10.83 Innenputz instandsetzen in Einzelflächen,<br />

ULG 10.84 Fassadenputz instandsetzen in Prozenten,<br />

ULG 10.85 Fassadenputz instandsetzen in<br />

Einzelflächen,<br />

beinhalten Positionen, in denen die Erschwernisse<br />

allgemeiner Art, beschrieben mit den Positionen der<br />

zusätzlichen Vorbemerkungen, einkalkuliert sind.<br />

Die ULG 10.80 bis 10.83 beinhalten alle für die<br />

Instandsetzungsarbeiten notwendigen Positionen, also<br />

auch, bei Erneuerung des Verputzes, das Abschlagen.<br />

Wird der Putz abgeschlagen (entfernt), ohne dass er<br />

wieder neu aufgebracht wird, ist das Abschlagen mit der<br />

LG 02 Abbrucharbeiten auszuschreiben.<br />

Schlitze - Durchbrüche:<br />

Das Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen bei<br />

unverputzt bleibenden Wänden ist in der LG 09 Mauerund<br />

Versetzarbeiten erfasst.<br />

Höhen über 5,0 m:<br />

Bei Wand- oder Deckenhöhen über 5,0 m sind Positionen<br />

frei zu formulieren.<br />

Putzdicken:<br />

Größere Putzdicken als die (Norm-) Mindestputzdicken<br />

sind frei zu formulieren.<br />

Vorspritzer:<br />

Der Vorspritzer gilt nicht als Putzlage und wird mit ca. 4<br />

mm zur Mindestputzdicke zugerechnet.<br />

Wärmedämmverbundsysteme:<br />

Wärmedämmverbundsysteme können mit der LG 44<br />

Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />

ausgeschrieben werden.<br />

Innenwärmedämmung:<br />

Innenwärmedämmungen und das Verputzen dieser<br />

wurden wegen der bauphysikalischen Problematik nicht<br />

standardisiert und sind bei Bedarf frei zu formulieren.<br />

10.M2 Z Fassadenputzarbeiten (<strong>MUREXIN</strong>)<br />

Vorbemerkungen<br />

Verarbeitungsrichtlinien:<br />

Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden<br />

eingehalten. Es werden nur aufeinander abgestimmte<br />

Produkte eines Erzeugers verwendet.<br />

Putzarten:<br />

Stoßen verschiedene Putzarten oder Färbungen<br />

innerhalb zusammenhängender Putzflächen aneinander,<br />

sind die sich daraus ergebenden Erschwernisse mit einer<br />

Aufzahlung geregelt. Kein Anspruch auf Aufzahlung<br />

besteht, wenn verschiedene Putzarten oder Färbungen<br />

nicht aneinander stoßen oder durch angerdnete Nuten<br />

oder Faschen, die mit eigener Position abgerechnet<br />

werden, getrennt sind, und für Anschlüsse an nicht<br />

verputzte Bauteile, z.B. Verkleidungen, Inkrustierungen<br />

oder Sichtbeton. Bei naturfarbenen Sanden gilt der Preis<br />

ohne Unterschied der Korngröße.<br />

Gleichwertigkeit:<br />

Sofern in den Vertragsbestimmungen oder Positionen<br />

nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der<br />

Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten<br />

Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die im<br />

Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sowie die<br />

besonderen Eigenschaften, die in den technischen<br />

Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten<br />

Ausführung angegeben sind. Diese sind unter der in<br />

Klammer hinter dem beispielhaft angeführten Produkt<br />

angegebenen Telefonnummer erhältlich.<br />

Wird in der Bieterlücke eine gleichwertige Ausführung<br />

angeboten, sind alle der beispielhaften Ausführung<br />

entsprechenden technischen Spezifikationen, eventuell in<br />

einem Beiblatt, angegeben.<br />

Kommentar:<br />

Allgemeine Bestimmungen:<br />

Die Formulierung der Positionen setzt voraus, daß aus<br />

der Leistungsgruppe LG 00 Allgemeine Bestimmungen,<br />

Unterleistungsgruppe Vertragsunterlagen mindestens die<br />

Position "ÖNORMEN verbindlich" sowie aus der<br />

Unterleistungsgruppe Besondere Bestimmungen für den<br />

Einzelfall die Positionen "Leistungsumfang",<br />

"Materialbeistellung" und "Qualitätsgleichwertigkeit" mit<br />

ausgeschrieben werden.<br />

Leistungsgruppe, Vorbemerkungen:<br />

Es gelten alle unter der Leistungsgruppenüberschrift in<br />

der <strong>LB</strong>-H vorliegenden Vorbemerkungen. Mit dem EDV-<br />

Ausdruck der ersten ausgewählten Position der<br />

<strong>MUREXIN</strong>-Ergänzungstexte werden bei ÖNORMgerechten<br />

Programmen die Leistungsgruppenüberschrift<br />

einschließlich aller darunter vorhandener<br />

ÖNORM B 2062: <strong>LB</strong><strong>HB</strong>17-LG10 Seite 2 von 5


<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04, LG 10 Putzarbeiten<br />

Vorbemerkungen ausgedruckt. Bei händischer<br />

Bearbeitung sind diese Vorbemerkungen ebenfalls<br />

auszuschreiben.<br />

10.M2 37<br />

Imprägnieren von Fassadenflächen mit einem<br />

alterungsbeständigen, lösungsmittelhältigen Mittel auf<br />

Basis eines oligomeren Siloxanes,<br />

z.B. <strong>MUREXIN</strong> SILIKON-IMPRÄGNIERUNG S4 oder<br />

Gleichwertiges.<br />

Angebotenes Erzeugnis: ....<br />

AZ Imprägn.Silikon Fass-putz verr<br />

m2<br />

Aus fein verriebenem Kalkzementmörtel.<br />

BZ Imprägn.Silikon Fass-spritzp.<br />

m2<br />

Aus Spritzputz.<br />

CZ Imprägn.Silikon Fass.Beton<br />

m2<br />

Aus schalreinem Beton.<br />

EZ Imprägn.Silikon Fass.Sandstein<br />

m2<br />

Aus Sichtbauteilen aus Sandstein.<br />

10.M2 40<br />

Aufzahlung (Az) auf die Positionen Kalk- oder<br />

Kalkzementputze, für Erschwernisse bei Arbeiten bei<br />

Temperaturen ab +5 Grad bis -5 Grad, einschließlich<br />

Beigabe eines Mörtelfrostschutzmittels,<br />

z.B. <strong>MUREXIN</strong> MÖRTELFROSTSCHUTZ oder<br />

Gleichwertiges.<br />

Angebotenes Erzeugnis: ....<br />

AZ Az KZ-Mörtel b.-5Gr.1cm<br />

m2<br />

Bis 1 cm dick.<br />

BZ Az KZ-Mörtel b.-5Gr.2cm<br />

m2<br />

Über 1 bis 2 cm dick.<br />

10.M8 Z Innenputz instandsetzen (<strong>MUREXIN</strong>)<br />

Vorbemerkungen<br />

Verarbeitungsrichtlinien:<br />

Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden<br />

eingehalten. Es werden nur aufeinander abgestimmte<br />

Produkte eines Erzeugers verwendet.<br />

Allgemeine Bestimmungen:<br />

Die Formulierung der Positionen setzt voraus, daß aus<br />

der Leistungsgruppe LG 00 Allgemeine Bestimmungen,<br />

Unterleistungsgruppe Vertragsunterlagen mindestens die<br />

Position "ÖNORMEN verbindlich" sowie aus der<br />

Unterleistungsgruppe Besondere Bestimmungen für den<br />

Einzelfall die Positionen "Leistungsumfang",<br />

"Materialbeistellung" und "Qualitätsgleichwertigkeit" mit<br />

ausgeschrieben werden.<br />

Leistungsgruppe, Vorbemerkungen:<br />

Es gelten alle unter der Leistungsgruppenüberschrift in<br />

der <strong>LB</strong>-H vorliegenden Vorbemerkungen. Mit dem EDV-<br />

Ausdruck der ersten ausgewählten Position der<br />

<strong>MUREXIN</strong>-Ergänzungstexte werden bei ÖNORMgerechten<br />

Programmen die Leistungsgruppenüberschrift<br />

einschließlich aller darunter vorhandener<br />

Vorbemerkungen ausgedruckt. Bei händischer<br />

Bearbeitung sind diese Vorbemerkungen ebenfalls<br />

auszuschreiben.<br />

10.M8 07<br />

Instandsetzen von Innenputz- oder Gipskartonflächen mit<br />

einer pulverförmigen, gipsgebundenen<br />

Reparaturspachtel, mit Wasser verdünnbar,<br />

z.B. <strong>MUREXIN</strong> INNENSPACHTEL oder Gleichwertiges.<br />

Angebotenes Erzeugnis: ....<br />

AZ I-Putz/Gipskart.Reparatursp.2<br />

m2<br />

Schichtdicke bis 2 mm.<br />

BZ I-Putz/Gipskart.Reparatursp.-5<br />

m2<br />

Schichtdicke über 2 bis 5 mm.<br />

10.M8 08<br />

Instandsetzen und Ergänzen von Innenputzflächen, mit<br />

einem vergüteten Kalkzement-Spezialmörtel,<br />

z.B. <strong>MUREXIN</strong> REPARATURMÖRTEL oder<br />

Gleichwertiges.<br />

Angebotenes Erzeugnis: ....<br />

AZ I-Putzfl.Instands.Reparaturm.<br />

m2<br />

Abgerechnet die instandgesetzte Fläche.<br />

Gleichwertigkeit:<br />

Sofern in den Vertragsbestimmungen oder Positionen<br />

nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der<br />

Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten<br />

Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die im<br />

Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sowie die<br />

besonderen Eigenschaften, die in den technischen<br />

Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten<br />

Ausführung angegeben sind. Diese sind unter der in<br />

Klammer hinter dem beispielhaft angeführten Produkt<br />

angegebenen Telefonnummer erhältlich.<br />

Wird in der Bieterlücke eine gleichwertige Ausführung<br />

angeboten, sind alle der beispielhaften Ausführung<br />

entsprechenden technischen Spezifikationen, eventuell in<br />

einem Beiblatt, angegeben.<br />

Kommentar:<br />

ÖNORM B 2062: <strong>LB</strong><strong>HB</strong>17-LG10 Seite 3 von 5


<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04, LG 10 Putzarbeiten<br />

10.M9 Z Fassadenputz instandsetzen (<strong>MUREXIN</strong>)<br />

Vorbemerkungen<br />

Verarbeitungsrichtlinien:<br />

Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden<br />

eingehalten. Es werden nur aufeinander abgestimmte<br />

Produkte eines Erzeugers verwendet.<br />

Gleichwertigkeit:<br />

AZ A-Fass.instands.Reparatursp.<br />

Schichtdicke höchstens 2 mm.<br />

m2<br />

10.M9 08<br />

Instandsetzen und Ergänzen von Fassaden-Putzflächen,<br />

mit einem vergüteten Kalk-Zement Spezialmörtel,<br />

z.B. <strong>MUREXIN</strong> REPARATURMÖRTEL oder<br />

Gleichwertiges.<br />

Angebotenes Erzeugnis: ....<br />

AZ A-Putzfl.Instands.Reparaturm.<br />

m2<br />

Abgerechnet die instandgesetzte Fläche.<br />

Sofern in den Vertragsbestimmungen oder Positionen<br />

nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der<br />

Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten<br />

Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die im<br />

Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sowie die<br />

besonderen Eigenschaften, die in den technischen<br />

Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten<br />

Ausführung angegeben sind. Diese sind unter der in<br />

Klammer hinter dem beispielhaft angeführten Produkt<br />

angegebenen Telefonnummer erhältlich.<br />

Wird in der Bieterlücke eine gleichwertige Ausführung<br />

angeboten, sind alle der beispielhaften Ausführung<br />

entsprechenden technischen Spezifikationen, eventuell in<br />

einem Beiblatt, angegeben.<br />

Kommentar:<br />

Allgemeine Bestimmungen:<br />

Die Formulierung der Positionen setzt voraus, daß aus<br />

der Leistungsgruppe LG 00 Allgemeine Bestimmungen,<br />

Unterleistungsgruppe Vertragsunterlagen mindestens die<br />

Position "ÖNORMEN verbindlich" sowie aus der<br />

Unterleistungsgruppe Besondere Bestimmungen für den<br />

Einzelfall die Positionen "Leistungsumfang",<br />

"Materialbeistellung" und "Qualitätsgleichwertigkeit" mit<br />

ausgeschrieben werden.<br />

Leistungsgruppe, Vorbemerkungen:<br />

Es gelten alle unter der Leistungsgruppenüberschrift in<br />

der <strong>LB</strong>-H vorliegenden Vorbemerkungen. Mit dem EDV-<br />

Ausdruck der ersten ausgewählten Position der<br />

<strong>MUREXIN</strong>-Ergänzungstexte werden bei ÖNORMgerechten<br />

Programmen die Leistungsgruppenüberschrift<br />

einschließlich aller darunter vorhandener<br />

Vorbemerkungen ausgedruckt. Bei händischer<br />

Bearbeitung sind diese Vorbemerkungen ebenfalls<br />

auszuschreiben.<br />

10.M9 07<br />

Instandsetzen von glatten Fassaden-Putz- oder<br />

Betonflächen mit einer kunststoffvergüteten, chloridfreien<br />

Reparaturspachtel, mit Wasser verdünnbar,<br />

z.B. <strong>MUREXIN</strong> AUSSENSPACHTEL oder<br />

Gleichwertiges.<br />

Angebotenes Erzeugnis: ....<br />

ÖNORM B 2062: <strong>LB</strong><strong>HB</strong>17-LG10 Seite 4 von 5

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