LB-HB Ergänzungen MUREXIN
LB-HB Ergänzungen MUREXIN
LB-HB Ergänzungen MUREXIN
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Standardisierte Leistungsbeschreibung<br />
<strong>LB</strong>-Hochbau BMWA<br />
<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04<br />
LG 10<br />
Putzarbeiten<br />
Version 12, 2004 03<br />
<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong> <strong>Ergänzungen</strong> <strong>MUREXIN</strong><br />
V:03/2006 12<br />
Unterleistungsgruppen (ULG) - Übersicht<br />
10.00 Zusätzliche Vorbemerkungen<br />
10.10 Schutzabdeckungen bei Putzarbeiten<br />
10.11 Innenputzarbeiten<br />
10.12 Fassadenputzarbeiten<br />
10.13 Putzträger, Putzarmierung, Einbauteile<br />
10.82 Innenputz instandsetzen in Prozenten (P)<br />
10.83 Innenputz instandsetzen in Einzelflächen(E)<br />
10.84 Fassadenputz instandsetzen in Prozenten (P)<br />
10.85 Fassadenputz instandsetzen in Einzelfl. (E)<br />
10.M2 Fassadenputzarbeiten (<strong>MUREXIN</strong>)<br />
10.M8 Innenputz instandsetzen (<strong>MUREXIN</strong>)<br />
10.M9 Fassadenputz instandsetzen (<strong>MUREXIN</strong>)
<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04, LG 10 Putzarbeiten<br />
10 Putzarbeiten<br />
Version 12, 2004-03<br />
Ständige Vertragsbestimmungen:<br />
Gerüste:<br />
Bei Putzarbeiten an Fassaden und in Aufzugsschächten<br />
werden die Gerüste gesondert verrechnet.<br />
Höhen:<br />
Wenn keine Höhen angegeben werden, sind die<br />
Positionen mit einer Höhe bis 3,2 m kalkuliert. Die<br />
Abgeltung der Erschwernisse bei Höhen über 3,2 bis 5,0<br />
m ist mit einer Aufzahlung geregelt, in die auch<br />
Gerüstmehrkosten einkalkuliert sind. Bei Wänden mit<br />
einer Höhe über 3,2 bis 5,0 m wird die Aufzahlung von<br />
der Aufstandsfläche bis Oberkante dieser Wand, also die<br />
gesamte Wandhöhe, nicht nur die höhergelegenen<br />
Teilflächen verrechnet.<br />
Wand-, Deckenanschlüsse:<br />
Wenn nicht anders angegeben, werden Anschlüsse an<br />
Wände und Decken scharfkantig (ohne Nut) ausgeführt.<br />
Wandinnen- und Wandaußenkanten:<br />
Plangemäß von 90 Grad abweichende Flächen von<br />
Wandinnenkanten (Wandichsen), werden mit einer<br />
Aufzahlung verrechnet. Wandaußenkanten sind ohne<br />
Unterschied des Winkels in den Einheitspreis<br />
einkalkuliert.<br />
Putzgrund:<br />
Bei neuerrichteten Wänden und Decken werden<br />
normgerechte Maßtoleranzen und Ausführungen<br />
vorausgesetzt.<br />
Reinigen:<br />
Das Reinigen von Staub und losen Verschmutzungen<br />
sowie etwaiges Vornässen werden nicht gesondert<br />
verrechnet.<br />
Putzmörtel, Haftvermittler:<br />
Soweit nicht anders angegeben, bestimmt der<br />
Auftragnehmer das Verwenden von Hand- oder<br />
Maschinenputz, von einlagigem oder mehrlagigem Putz,<br />
von Werkputzmörtel oder Baustellenputzmörtel sowie das<br />
Putzsystem, wobei Herstellervorschriften,<br />
Normbestimmungen und Regeln des Handwerkes (bei<br />
Widersprüchen in der vorgenannten Reihenfolge)<br />
betreffend Vorbehandlungen des Putzuntergrundes und<br />
Aufbringen eines etwaigen, dem Untergrund<br />
entsprechenden Haftvermittlers (z.B. Vorspritzer)<br />
eingehalten und in die Einheitspreise einkalkuliert werden.<br />
Armierter Vorspritzer:<br />
Armierter Vorspritzer wird gesondert vergütet.<br />
Ebenheit:<br />
Wenn nicht anders angegeben, gilt die Toleranzklasse<br />
E1.<br />
Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen:<br />
Das Schließen von Schlitzen oder Durchbrüchen wird nur<br />
dann in Rechnung gestellt, wenn diese in bereits<br />
verputzten Wänden gestemmt wurden. Schlitze und<br />
Durchbrüche in unverputzten Wänden, die größer als der<br />
4-fache Querschnitt der Installationen und nicht mit einem<br />
Putzträger überspannt oder ausgemauert sind, werden<br />
gesondert verrechnet.<br />
Einputzprofile:<br />
Nur Dehnfugenprofile und vom Auftraggeber gesondert<br />
angeordnete Profile werden verrechnet.<br />
Sicherheitseinrichtungen:<br />
Sicherheitseinrichtungen (z.B. Geländer), die aufgrund<br />
von Putzarbeiten entfernt werden müssen, werden nach<br />
Maßgabe des Arbeitnehmerschutzgesetzes (unter<br />
Umständen auch mehrmals) wieder angebracht. Diese<br />
Leistungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.<br />
Decken mit Balken:<br />
Decken mit Balken werden in der abgewickelten Fläche<br />
gemessen.<br />
Kommentar:<br />
Leistungsgruppe Putzarbeiten:<br />
Die vorliegende standardisierte Leistungsbeschreibung<br />
wurde unter der Voraussetzung erstellt, dass die Vergabe<br />
der Putzarbeiten gemeinsam mit den anderen<br />
Baumeisterarbeiten erfolgt.<br />
Bei beabsichtigter getrennter Vergabe sind<br />
entsprechende Bestimmungen auch aus der LG 01<br />
Baustellengemeinkosten auszuschreiben.<br />
Aufbau der Leistungsgruppe:<br />
Der Aufbau der Leistungsgruppe 10 ist wie folgt zu<br />
verstehen:<br />
Die Unterleistungsgruppen<br />
ULG 10.00 Zusätzliche Vorbemerkungen,<br />
ULG 10.10 Schutzabdeckungen,<br />
ULG 10.13 Putzträger, Putzarmierung, Einbauteile,<br />
ULG 10.15<br />
Die Unterleistungsgruppen<br />
ULG 10.11 Innenputzarbeiten,<br />
ULG 10.12 Fassadenputzarbeiten<br />
ÖNORM B 2062: <strong>LB</strong><strong>HB</strong>17-LG10 Seite 1 von 5
<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04, LG 10 Putzarbeiten<br />
beinhalten durchwegs Positionen für den Neubau und<br />
neu errichtete Wände.<br />
Die Unterleistungsgruppen<br />
ULG 10.82 Innenputz instandsetzen in Prozenten,<br />
ULG 10.83 Innenputz instandsetzen in Einzelflächen,<br />
ULG 10.84 Fassadenputz instandsetzen in Prozenten,<br />
ULG 10.85 Fassadenputz instandsetzen in<br />
Einzelflächen,<br />
beinhalten Positionen, in denen die Erschwernisse<br />
allgemeiner Art, beschrieben mit den Positionen der<br />
zusätzlichen Vorbemerkungen, einkalkuliert sind.<br />
Die ULG 10.80 bis 10.83 beinhalten alle für die<br />
Instandsetzungsarbeiten notwendigen Positionen, also<br />
auch, bei Erneuerung des Verputzes, das Abschlagen.<br />
Wird der Putz abgeschlagen (entfernt), ohne dass er<br />
wieder neu aufgebracht wird, ist das Abschlagen mit der<br />
LG 02 Abbrucharbeiten auszuschreiben.<br />
Schlitze - Durchbrüche:<br />
Das Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen bei<br />
unverputzt bleibenden Wänden ist in der LG 09 Mauerund<br />
Versetzarbeiten erfasst.<br />
Höhen über 5,0 m:<br />
Bei Wand- oder Deckenhöhen über 5,0 m sind Positionen<br />
frei zu formulieren.<br />
Putzdicken:<br />
Größere Putzdicken als die (Norm-) Mindestputzdicken<br />
sind frei zu formulieren.<br />
Vorspritzer:<br />
Der Vorspritzer gilt nicht als Putzlage und wird mit ca. 4<br />
mm zur Mindestputzdicke zugerechnet.<br />
Wärmedämmverbundsysteme:<br />
Wärmedämmverbundsysteme können mit der LG 44<br />
Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)<br />
ausgeschrieben werden.<br />
Innenwärmedämmung:<br />
Innenwärmedämmungen und das Verputzen dieser<br />
wurden wegen der bauphysikalischen Problematik nicht<br />
standardisiert und sind bei Bedarf frei zu formulieren.<br />
10.M2 Z Fassadenputzarbeiten (<strong>MUREXIN</strong>)<br />
Vorbemerkungen<br />
Verarbeitungsrichtlinien:<br />
Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden<br />
eingehalten. Es werden nur aufeinander abgestimmte<br />
Produkte eines Erzeugers verwendet.<br />
Putzarten:<br />
Stoßen verschiedene Putzarten oder Färbungen<br />
innerhalb zusammenhängender Putzflächen aneinander,<br />
sind die sich daraus ergebenden Erschwernisse mit einer<br />
Aufzahlung geregelt. Kein Anspruch auf Aufzahlung<br />
besteht, wenn verschiedene Putzarten oder Färbungen<br />
nicht aneinander stoßen oder durch angerdnete Nuten<br />
oder Faschen, die mit eigener Position abgerechnet<br />
werden, getrennt sind, und für Anschlüsse an nicht<br />
verputzte Bauteile, z.B. Verkleidungen, Inkrustierungen<br />
oder Sichtbeton. Bei naturfarbenen Sanden gilt der Preis<br />
ohne Unterschied der Korngröße.<br />
Gleichwertigkeit:<br />
Sofern in den Vertragsbestimmungen oder Positionen<br />
nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der<br />
Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten<br />
Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die im<br />
Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sowie die<br />
besonderen Eigenschaften, die in den technischen<br />
Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten<br />
Ausführung angegeben sind. Diese sind unter der in<br />
Klammer hinter dem beispielhaft angeführten Produkt<br />
angegebenen Telefonnummer erhältlich.<br />
Wird in der Bieterlücke eine gleichwertige Ausführung<br />
angeboten, sind alle der beispielhaften Ausführung<br />
entsprechenden technischen Spezifikationen, eventuell in<br />
einem Beiblatt, angegeben.<br />
Kommentar:<br />
Allgemeine Bestimmungen:<br />
Die Formulierung der Positionen setzt voraus, daß aus<br />
der Leistungsgruppe LG 00 Allgemeine Bestimmungen,<br />
Unterleistungsgruppe Vertragsunterlagen mindestens die<br />
Position "ÖNORMEN verbindlich" sowie aus der<br />
Unterleistungsgruppe Besondere Bestimmungen für den<br />
Einzelfall die Positionen "Leistungsumfang",<br />
"Materialbeistellung" und "Qualitätsgleichwertigkeit" mit<br />
ausgeschrieben werden.<br />
Leistungsgruppe, Vorbemerkungen:<br />
Es gelten alle unter der Leistungsgruppenüberschrift in<br />
der <strong>LB</strong>-H vorliegenden Vorbemerkungen. Mit dem EDV-<br />
Ausdruck der ersten ausgewählten Position der<br />
<strong>MUREXIN</strong>-Ergänzungstexte werden bei ÖNORMgerechten<br />
Programmen die Leistungsgruppenüberschrift<br />
einschließlich aller darunter vorhandener<br />
ÖNORM B 2062: <strong>LB</strong><strong>HB</strong>17-LG10 Seite 2 von 5
<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04, LG 10 Putzarbeiten<br />
Vorbemerkungen ausgedruckt. Bei händischer<br />
Bearbeitung sind diese Vorbemerkungen ebenfalls<br />
auszuschreiben.<br />
10.M2 37<br />
Imprägnieren von Fassadenflächen mit einem<br />
alterungsbeständigen, lösungsmittelhältigen Mittel auf<br />
Basis eines oligomeren Siloxanes,<br />
z.B. <strong>MUREXIN</strong> SILIKON-IMPRÄGNIERUNG S4 oder<br />
Gleichwertiges.<br />
Angebotenes Erzeugnis: ....<br />
AZ Imprägn.Silikon Fass-putz verr<br />
m2<br />
Aus fein verriebenem Kalkzementmörtel.<br />
BZ Imprägn.Silikon Fass-spritzp.<br />
m2<br />
Aus Spritzputz.<br />
CZ Imprägn.Silikon Fass.Beton<br />
m2<br />
Aus schalreinem Beton.<br />
EZ Imprägn.Silikon Fass.Sandstein<br />
m2<br />
Aus Sichtbauteilen aus Sandstein.<br />
10.M2 40<br />
Aufzahlung (Az) auf die Positionen Kalk- oder<br />
Kalkzementputze, für Erschwernisse bei Arbeiten bei<br />
Temperaturen ab +5 Grad bis -5 Grad, einschließlich<br />
Beigabe eines Mörtelfrostschutzmittels,<br />
z.B. <strong>MUREXIN</strong> MÖRTELFROSTSCHUTZ oder<br />
Gleichwertiges.<br />
Angebotenes Erzeugnis: ....<br />
AZ Az KZ-Mörtel b.-5Gr.1cm<br />
m2<br />
Bis 1 cm dick.<br />
BZ Az KZ-Mörtel b.-5Gr.2cm<br />
m2<br />
Über 1 bis 2 cm dick.<br />
10.M8 Z Innenputz instandsetzen (<strong>MUREXIN</strong>)<br />
Vorbemerkungen<br />
Verarbeitungsrichtlinien:<br />
Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden<br />
eingehalten. Es werden nur aufeinander abgestimmte<br />
Produkte eines Erzeugers verwendet.<br />
Allgemeine Bestimmungen:<br />
Die Formulierung der Positionen setzt voraus, daß aus<br />
der Leistungsgruppe LG 00 Allgemeine Bestimmungen,<br />
Unterleistungsgruppe Vertragsunterlagen mindestens die<br />
Position "ÖNORMEN verbindlich" sowie aus der<br />
Unterleistungsgruppe Besondere Bestimmungen für den<br />
Einzelfall die Positionen "Leistungsumfang",<br />
"Materialbeistellung" und "Qualitätsgleichwertigkeit" mit<br />
ausgeschrieben werden.<br />
Leistungsgruppe, Vorbemerkungen:<br />
Es gelten alle unter der Leistungsgruppenüberschrift in<br />
der <strong>LB</strong>-H vorliegenden Vorbemerkungen. Mit dem EDV-<br />
Ausdruck der ersten ausgewählten Position der<br />
<strong>MUREXIN</strong>-Ergänzungstexte werden bei ÖNORMgerechten<br />
Programmen die Leistungsgruppenüberschrift<br />
einschließlich aller darunter vorhandener<br />
Vorbemerkungen ausgedruckt. Bei händischer<br />
Bearbeitung sind diese Vorbemerkungen ebenfalls<br />
auszuschreiben.<br />
10.M8 07<br />
Instandsetzen von Innenputz- oder Gipskartonflächen mit<br />
einer pulverförmigen, gipsgebundenen<br />
Reparaturspachtel, mit Wasser verdünnbar,<br />
z.B. <strong>MUREXIN</strong> INNENSPACHTEL oder Gleichwertiges.<br />
Angebotenes Erzeugnis: ....<br />
AZ I-Putz/Gipskart.Reparatursp.2<br />
m2<br />
Schichtdicke bis 2 mm.<br />
BZ I-Putz/Gipskart.Reparatursp.-5<br />
m2<br />
Schichtdicke über 2 bis 5 mm.<br />
10.M8 08<br />
Instandsetzen und Ergänzen von Innenputzflächen, mit<br />
einem vergüteten Kalkzement-Spezialmörtel,<br />
z.B. <strong>MUREXIN</strong> REPARATURMÖRTEL oder<br />
Gleichwertiges.<br />
Angebotenes Erzeugnis: ....<br />
AZ I-Putzfl.Instands.Reparaturm.<br />
m2<br />
Abgerechnet die instandgesetzte Fläche.<br />
Gleichwertigkeit:<br />
Sofern in den Vertragsbestimmungen oder Positionen<br />
nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der<br />
Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten<br />
Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die im<br />
Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sowie die<br />
besonderen Eigenschaften, die in den technischen<br />
Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten<br />
Ausführung angegeben sind. Diese sind unter der in<br />
Klammer hinter dem beispielhaft angeführten Produkt<br />
angegebenen Telefonnummer erhältlich.<br />
Wird in der Bieterlücke eine gleichwertige Ausführung<br />
angeboten, sind alle der beispielhaften Ausführung<br />
entsprechenden technischen Spezifikationen, eventuell in<br />
einem Beiblatt, angegeben.<br />
Kommentar:<br />
ÖNORM B 2062: <strong>LB</strong><strong>HB</strong>17-LG10 Seite 3 von 5
<strong>LB</strong>-<strong>HB</strong>, Version 17, 2005-04, LG 10 Putzarbeiten<br />
10.M9 Z Fassadenputz instandsetzen (<strong>MUREXIN</strong>)<br />
Vorbemerkungen<br />
Verarbeitungsrichtlinien:<br />
Die Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers werden<br />
eingehalten. Es werden nur aufeinander abgestimmte<br />
Produkte eines Erzeugers verwendet.<br />
Gleichwertigkeit:<br />
AZ A-Fass.instands.Reparatursp.<br />
Schichtdicke höchstens 2 mm.<br />
m2<br />
10.M9 08<br />
Instandsetzen und Ergänzen von Fassaden-Putzflächen,<br />
mit einem vergüteten Kalk-Zement Spezialmörtel,<br />
z.B. <strong>MUREXIN</strong> REPARATURMÖRTEL oder<br />
Gleichwertiges.<br />
Angebotenes Erzeugnis: ....<br />
AZ A-Putzfl.Instands.Reparaturm.<br />
m2<br />
Abgerechnet die instandgesetzte Fläche.<br />
Sofern in den Vertragsbestimmungen oder Positionen<br />
nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der<br />
Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten<br />
Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die im<br />
Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sowie die<br />
besonderen Eigenschaften, die in den technischen<br />
Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten<br />
Ausführung angegeben sind. Diese sind unter der in<br />
Klammer hinter dem beispielhaft angeführten Produkt<br />
angegebenen Telefonnummer erhältlich.<br />
Wird in der Bieterlücke eine gleichwertige Ausführung<br />
angeboten, sind alle der beispielhaften Ausführung<br />
entsprechenden technischen Spezifikationen, eventuell in<br />
einem Beiblatt, angegeben.<br />
Kommentar:<br />
Allgemeine Bestimmungen:<br />
Die Formulierung der Positionen setzt voraus, daß aus<br />
der Leistungsgruppe LG 00 Allgemeine Bestimmungen,<br />
Unterleistungsgruppe Vertragsunterlagen mindestens die<br />
Position "ÖNORMEN verbindlich" sowie aus der<br />
Unterleistungsgruppe Besondere Bestimmungen für den<br />
Einzelfall die Positionen "Leistungsumfang",<br />
"Materialbeistellung" und "Qualitätsgleichwertigkeit" mit<br />
ausgeschrieben werden.<br />
Leistungsgruppe, Vorbemerkungen:<br />
Es gelten alle unter der Leistungsgruppenüberschrift in<br />
der <strong>LB</strong>-H vorliegenden Vorbemerkungen. Mit dem EDV-<br />
Ausdruck der ersten ausgewählten Position der<br />
<strong>MUREXIN</strong>-Ergänzungstexte werden bei ÖNORMgerechten<br />
Programmen die Leistungsgruppenüberschrift<br />
einschließlich aller darunter vorhandener<br />
Vorbemerkungen ausgedruckt. Bei händischer<br />
Bearbeitung sind diese Vorbemerkungen ebenfalls<br />
auszuschreiben.<br />
10.M9 07<br />
Instandsetzen von glatten Fassaden-Putz- oder<br />
Betonflächen mit einer kunststoffvergüteten, chloridfreien<br />
Reparaturspachtel, mit Wasser verdünnbar,<br />
z.B. <strong>MUREXIN</strong> AUSSENSPACHTEL oder<br />
Gleichwertiges.<br />
Angebotenes Erzeugnis: ....<br />
ÖNORM B 2062: <strong>LB</strong><strong>HB</strong>17-LG10 Seite 4 von 5