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Wohnungen und Wohnflächen 1.1 Begriffe nach DIN 283 Tl (03.51 ...

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<strong>Wohnungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnflächen</strong><br />

<strong>1.1</strong> <strong>Begriffe</strong> <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> <strong>283</strong> <strong>Tl</strong> (<strong>03.51</strong>)<br />

Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines Haushaltes ermöglichen,<br />

darunter mindestens: eine Küche (oder Raum mit Kochgelegenheit), Wasserversorgung,<br />

Ausguss, Abort.<br />

Unterschieden werden:<br />

- Wohn- <strong>und</strong> Schlafräume (mindestens 10 qm Wohnfläche)<br />

- Küchen (Wohnküchen mindestens 12 qm)<br />

- Nebenräume (Diele, Schrankraum, Windfang, Vorraum, Flur, Treppen eins( Treppenabsätze,<br />

Besenkammer, Loggia, Balkon, gedeckter Freisitz)<br />

- Wohn- <strong>und</strong> Schlafkammern haben Größen von 6 bis 10 qm (2/3 der Gr<strong>und</strong>fläche, mindestens<br />

mit LH –2,10 m)<br />

<strong>1.1</strong>.2 Berechnung der <strong>Wohnflächen</strong> <strong>und</strong> Nutzflächen <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> <strong>283</strong> Bl. 2 (02.62)<br />

<strong>DIN</strong> <strong>283</strong>, Bl. 2 (02.62) wurde ersatzlos zurückgezogen. Einzige amtliche Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

<strong>Wohnflächen</strong>berechnung ist nunmehr die "Verordnung über wohnungswirtschaftliche<br />

Berechnungen" in der Fassung vom 5.4.1984 (2. Berechnungsverordnung = 2. BV), die<br />

eigentlich nur für den öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Wohnungsbau gedacht ist.<br />

Privatrechtlich können sich (Einvernehmen vorausgesetzt) die Mietparteien P wie vor auf eine<br />

<strong>Wohnflächen</strong>berechnung auf der Gr<strong>und</strong>lage der zurückgezogen, D IN <strong>283</strong> beziehen.<br />

<strong>1.1</strong>.3 <strong>Wohnflächen</strong>berechnung <strong>nach</strong> den §§ 42 bis 44 der 2. BV<br />

§ 42 Wohnfläche<br />

Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Gr<strong>und</strong>fläche<br />

der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören.<br />

Zur Wohnfläche gehört nicht die Gr<strong>und</strong>fläche von<br />

- Zubehörräumen (z.B. Keller, Waschküche, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden,<br />

Trockenräume, Schuppen, Garagen u.ä. Räume)<br />

- Wirtschaftsräume (z.B. Futterküchen, Vorratsräume, Backstuben, Raucherkammern, Ställe,<br />

Scheunen, Abstellräume u.a. Räume)<br />

- Räumen, die den <strong>nach</strong> ihrer Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechtes<br />

nicht genügen,<br />

- Geschäftsräumen.<br />

§ 43 Berechnung der Gr<strong>und</strong>fläche<br />

Die Gr<strong>und</strong>fläche eines Raumes kann <strong>nach</strong> Wahl des Bauherrn ermittelt werden


- aus den Fertigmaßen (lichte Maße zwischen den Wänden ohne Berücksichtigung von<br />

Wandgliederungen, Wandbekleidungen, Scheuerleisten, Öfen, Heizkörpern, Herden <strong>und</strong> dgl.)<br />

- aus den Rohbaumaßen (dann sind die so errechneten Gr<strong>und</strong>flächen um 30% zu kürzen).<br />

Von den errechneten Gr<strong>und</strong>flächen sind abzuziehen die Gr<strong>und</strong>flächen von:<br />

-Schornsteinen, Mauervorlagen, freistehenden Pfeilern <strong>und</strong> Säulen, wenn diese in der ganzen<br />

Raumhöhe durchgehen <strong>und</strong> ihre Gr<strong>und</strong>fläche >0,1 m² ist,<br />

- Treppen mit über 3 Steigungen <strong>und</strong> deren Treppenabsätze.<br />

Zu den errechneten Gr<strong>und</strong>flächen sind hinzuzurechnen die Gr<strong>und</strong>flächen von:<br />

- Fenster- <strong>und</strong> offenen Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen <strong>und</strong> mehr als 0,13<br />

m<br />

tief sind,<br />

- Erkern <strong>und</strong> Wandschränken, mit einer Gr<strong>und</strong>fläche > 0,5 M2, Raumteilen unter Treppen, mit<br />

lichter Höhe > 2 m.<br />

Gr<strong>und</strong>flächen von Türnischen sind nicht hinzuzurechnen.<br />

§44 Anrechenbare Gr<strong>und</strong>fläche<br />

Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen:<br />

voll:<br />

- Gr<strong>und</strong>flachen von Räumen <strong>und</strong> Raumteilen mit einer lichten Höhe > 2 m<br />

zur Hälfte:<br />

- Gr<strong>und</strong>flächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe ≥1 m <strong>und</strong>

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