Meldung zur Sozialversicherung - 40plus
Meldung zur Sozialversicherung - 40plus
Meldung zur Sozialversicherung - 40plus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Mehrfachbeschäftigung<br />
Das Feld ist anzukreuzen, wenn Beschäftigungen bei mehreren Arbeitgebern<br />
ausgeübt werden.<br />
Betriebsstätte<br />
Es ist das Feld „West“ anzukreuzen, wenn es sich um eine Beschäftigung in<br />
den alten Bundesländern handelt, das Feld „Ost“ ist anzukreuzen, wenn eine<br />
Beschäftigung in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin ausgeübt<br />
wird. Maßgebend ist hierbei der Beschäftigungsort.<br />
Beitragsgruppen<br />
Es ist der auf der Rückseite des Vordruckes angegebene Beitragsgruppenschlüssel<br />
einzutragen, der auf die Beschäftigung zutrifft.<br />
z.B.<br />
6 5 0 0 für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Arbeitertätigkeit)<br />
0 0 0 0 für kurzfristige Beschäftigung<br />
Angaben <strong>zur</strong> Tätigkeit<br />
Hier ist die im Zeitpunkt der Abgabe der jeweiligen <strong>Meldung</strong> ausgeübte Tätigkeit<br />
verschlüsselt einzutragen. Die entsprechenden Schlüsselzahlen sind dem<br />
amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen.<br />
Der Arbeitgeber kann das Schlüsselverzeichnis bei der örtlich zuständigen<br />
Agentur für Arbeit - Sachgebiet Statistik - anfordern und sich bei Fragen an<br />
diese Stelle wenden. Im übrigen besteht die Möglichkeit unter der Internetseite:<br />
www.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/sonst/schluessel.pdf das<br />
Schlüsselverzeichnis einzusehen. Auf diese Seite gelangt man auch über den<br />
Aufruf: www.arbeitsamt.de -> Arbeitgeber, mehr... -> Meldeverfahren <strong>zur</strong><br />
<strong>Sozialversicherung</strong><br />
Staatsangehörigkeit<br />
Einzutragen ist der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Schlüssel.<br />
z.B.<br />
000 für deutsch<br />
Die Schlüsselnummern der häufigsten Staatsangehörigkeiten finden Sie auf der<br />
Rückseite des Vordruckes.<br />
4