Meldung zur Sozialversicherung - 40plus
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Hinweise zum Ausfüllen der „<strong>Meldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>“<br />
Die Grundlage für das Melderecht zwischen den Arbeitgebern und den<br />
Einzugsstellen (Krankenkassen und Minijob-Zentrale) ist das Sozialgesetzbuch<br />
Viertes Buch (SGB IV).<br />
Für jeden geringfügig entlohnten und für jeden kurzfristig Beschäftigten sind<br />
<strong>Meldung</strong>en <strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> abzugeben.<br />
Für die Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung, Stornierungen und<br />
Änderungen ist - sofern die <strong>Meldung</strong> nicht im automatisierten Verfahren erfolgt -<br />
der Vordruck „<strong>Meldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>“ zu verwenden. Sie können<br />
diesen Vordruck entweder in unserem Service-Center bestellen (Tel.: 01801<br />
200 504 zum Ortstarif) oder von unserer Internetseite www.minijob-zentrale.de<br />
herunterladen.<br />
Wird der Vordruck mit Hilfe automatischer Einrichtungen (z.B. mit<br />
Lohnabrechnungsprogrammen) erstellt, muss er dem Aufbau des von den<br />
Einzugsstellen ausgegebenen Vordruckes entsprechen.<br />
Wie ist der Vordruck „<strong>Meldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>“ auszufüllen?<br />
Unter Beachtung der Meldefristen können auf dem Vordruck <strong>Meldung</strong>en,<br />
Stornierungen, Namensänderungen und Änderungen der Staatsangehörigkeit<br />
kombiniert werden.<br />
Der Vordruck soll in Maschinenschrift ausgefüllt werden. Die einzelnen Zeichen<br />
der Schrift müssen vollständig und auf der Erstschrift und den Durchschriften<br />
gut lesbar sein. Sind Eintragungen in einem Vordruck unvollständig oder<br />
unleserlich, kann die Einzugsstelle ihn <strong>zur</strong>ückweisen und verlangen, dass alle<br />
Eintragungen auf einem neuen Vordruck wiederholt werden. Kommt es bei der<br />
Verarbeitung der gemeldeten Daten zu Fehlern, wird ein Fehlerprotokoll erzeugt<br />
und an den Absender <strong>zur</strong>ückgesandt.<br />
Allgemeine Angaben<br />
Die allgemeinen Angaben sind amtlichen Unterlagen zu entnehmen und immer<br />
auszufüllen.<br />
„Versicherungsnummer“<br />
Die einzutragende Versicherungsnummer ist dem <strong>Sozialversicherung</strong>sausweis<br />
zu entnehmen.<br />
„Personalnummer“<br />
Um Rückfragen der Einzugsstelle zu erleichtern, kann hier die Personalnummer<br />
des Beschäftigten eingetragen werden.<br />
1
„Name“<br />
Es sind der Familienname ggf. Vorsatzwort, Namenszusätze, Titel einzutragen.<br />
Diese sind durch ein Komma zu trennen.<br />
Bei einer Namensänderung ist hier der aktuelle Name einzutragen.<br />
„Vorname“<br />
Es ist der Rufname einzutragen.<br />
„Anschrift“<br />
Die Anschrift ist stets bei einer Anmeldung einzutragen. Es ist die aktuelle<br />
Anschrift des Beschäftigten in der Reihenfolge Straße, Hausnummer, Land,<br />
Postleitzahl und Wohnort einzutragen. Das Feld „Land“ ist nur bei<br />
Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist dann das jeweilige Länderkennzeichen<br />
anzugeben.<br />
Eine Änderung der Anschrift ist spätestens mit der nächsten zu erstattenden<br />
<strong>Meldung</strong> mitzuteilen.<br />
Grund der Abgabe<br />
Bei An-, Ab- und Entgeltmeldungen ist der auf der Rückseite der Durchschrift<br />
des Meldevordrucks ersichtliche Abgabegrund, der auf den zu meldenden<br />
Sachverhalt zutrifft, einzutragen.<br />
Die wichtigsten Abgabegründe sind:<br />
1. Anmeldung zu Beginn einer geringfügig entlohnten bzw. kurzfristigen<br />
Beschäftigung<br />
Grund der Abgabe: 10<br />
2. Abmeldung bei Ende einer geringfügig entlohnten bzw. kurzfristigen<br />
Beschäftigung<br />
Grund der Abgabe: 30<br />
3. Jahresmeldung für in Ihrem Betrieb am 31.12. eines Jahres beschäftigte<br />
Personen<br />
Grund der Abgabe: 50<br />
4. gleichzeitige An- und Abmeldung<br />
Grund der Abgabe: 40<br />
Entgelt in Gleitzone<br />
Dieses Feld ist für den Minijob-Bereich ohne Bedeutung und nicht auszufüllen.<br />
2
Namensänderungen, Änderungen der Staatsangehörigkeit<br />
Bei Namensänderungen und Änderungen der Staatsangehörigkeit ist das<br />
jeweilige Feld anzukreuzen.<br />
Beschäftigungszeit<br />
Bei einer Anmeldung ist ausschließlich das Datum des Beginns der<br />
Beschäftigung mit Tag, Monat (jeweils zwei Ziffern) und Jahr (mit vier Ziffern)<br />
einzutragen. Ist der Tag oder Monat nur einstellig, ist vor die Ziffer eine 0 zu<br />
schreiben.<br />
z.B.<br />
Beginn der Beschäftigung: 1.5.2004<br />
Einzutragen ist: 01052004<br />
Beginn der Beschäftigung: 15.12.2003<br />
Einzutragen ist: 15122003<br />
Bei einer Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung, gleichzeitige<br />
An- und Abmeldung ist das Datum des Beginns und das Ende-Datum der<br />
Beschäftigung, wie oben beschrieben, einzutragen.<br />
ACHTUNG: Die <strong>Meldung</strong>en sind immer auf ein Kalenderjahr zu beziehen.<br />
Kalenderjahrübergreifende <strong>Meldung</strong>en sind nicht zulässig (vgl. hierzu Bsp. 10).<br />
Betriebsnummer des Arbeitgebers<br />
Es ist die Betriebsnummer einzutragen, die dem Arbeitgeber für den Betrieb, in<br />
dem die Beschäftigung ausgeübt wird, von der Agentur für Arbeit zugeteilt ist.<br />
Diese achtstellige Betriebsnummer, abgekürzt „BBNR“, wird von der Agentur für<br />
Arbeit vergeben. Sie ist vom Arbeitgeber bei der für den Betrieb örtlich<br />
zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich zu beantragen sobald Beschäftigte<br />
<strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> anzumelden sind. Über diese Nummer lässt sich der<br />
Name und die Anschrift des Betriebes ermitteln.<br />
Ohne Angabe einer Betriebsnummer kann die <strong>Meldung</strong> nicht verarbeitet<br />
werden!<br />
Personengruppe<br />
Es ist der auf der Rückseite des Vordruckes angegebene Personengruppenschlüssel<br />
einzutragen, der auf die zu meldende Beschäftigung zutrifft.<br />
Für den Minijob-Bereich sind grundsätzlich die Schlüssel 109 - geringfügig<br />
entlohnte Beschäftigung - und 110 - kurzfristige Beschäftigung - zu<br />
verwenden.<br />
3
Mehrfachbeschäftigung<br />
Das Feld ist anzukreuzen, wenn Beschäftigungen bei mehreren Arbeitgebern<br />
ausgeübt werden.<br />
Betriebsstätte<br />
Es ist das Feld „West“ anzukreuzen, wenn es sich um eine Beschäftigung in<br />
den alten Bundesländern handelt, das Feld „Ost“ ist anzukreuzen, wenn eine<br />
Beschäftigung in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin ausgeübt<br />
wird. Maßgebend ist hierbei der Beschäftigungsort.<br />
Beitragsgruppen<br />
Es ist der auf der Rückseite des Vordruckes angegebene Beitragsgruppenschlüssel<br />
einzutragen, der auf die Beschäftigung zutrifft.<br />
z.B.<br />
6 5 0 0 für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Arbeitertätigkeit)<br />
0 0 0 0 für kurzfristige Beschäftigung<br />
Angaben <strong>zur</strong> Tätigkeit<br />
Hier ist die im Zeitpunkt der Abgabe der jeweiligen <strong>Meldung</strong> ausgeübte Tätigkeit<br />
verschlüsselt einzutragen. Die entsprechenden Schlüsselzahlen sind dem<br />
amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen.<br />
Der Arbeitgeber kann das Schlüsselverzeichnis bei der örtlich zuständigen<br />
Agentur für Arbeit - Sachgebiet Statistik - anfordern und sich bei Fragen an<br />
diese Stelle wenden. Im übrigen besteht die Möglichkeit unter der Internetseite:<br />
www.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/sonst/schluessel.pdf das<br />
Schlüsselverzeichnis einzusehen. Auf diese Seite gelangt man auch über den<br />
Aufruf: www.arbeitsamt.de -> Arbeitgeber, mehr... -> Meldeverfahren <strong>zur</strong><br />
<strong>Sozialversicherung</strong><br />
Staatsangehörigkeit<br />
Einzutragen ist der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Schlüssel.<br />
z.B.<br />
000 für deutsch<br />
Die Schlüsselnummern der häufigsten Staatsangehörigkeiten finden Sie auf der<br />
Rückseite des Vordruckes.<br />
4
Währung<br />
Einzutragen ist hier für die Zeit ab 01.01.2002 grundsätzlich die Währung Euro.<br />
Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt<br />
Bei Abmeldungen, Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen für<br />
geringfügig entlohnte Beschäftigte (Personengruppe 109) ist das<br />
Bruttoarbeitsentgelt in Euro einzutragen, für das in dem angegebenen Zeitraum<br />
Beiträge entrichtet wurden oder zu entrichten waren.<br />
Centbeträge von mehr als 49 sind nach oben, von weniger als 50 nach unten<br />
auf volle Euro-Beträge zu runden. Der Entgeltbetrag ist mit sechs Ziffern<br />
einzutragen; bei Entgeltbeträgen von weniger als sechs Stellen sind die<br />
fehlenden Stellen mit Nullen in der Weise auszufüllen, dass diese den Ziffern<br />
vorgesetzt werden, die den Entgeltbetrag kennzeichnen. Ist kein Arbeitsentgelt<br />
einzutragen, sind sechs Nullen anzugeben.<br />
z.B.<br />
Bruttoarbeitsentgelt:<br />
Einzutragen ist:<br />
4000,23 Euro<br />
004000 Euro<br />
Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) sind<br />
bei Abmeldungen (Meldegrund 30) sowie gleichzeitigen An- und Abmeldungen<br />
(Meldegrund 40) als „Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt“ stets sechs<br />
Nullen anzugeben. Jahres- und Unterbrechungsmeldungen sind nicht<br />
abzugeben.<br />
Beamtenähnliche Gesamtversorgung<br />
Dieses Feld ist für den Minijob-Bereich ohne Bedeutung.<br />
Stornierung einer bereits abgegebenen <strong>Meldung</strong><br />
Fehlerhaft abgegebene <strong>Meldung</strong>en sind zu stornieren und gegebenenfalls in<br />
richtiger Form erneut zu erstatten. Die korrekte <strong>Meldung</strong> kann auf dem<br />
Meldevordruck mit der Stornierung kombiniert werden.<br />
Wird eine <strong>Meldung</strong> storniert, so sind hier die ursprünglich gemeldeten Daten<br />
einzutragen.<br />
Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann:<br />
Kann bei einer Anmeldung (Meldegrund 10) und bei einer gleichzeitigen Anund<br />
Abmeldung für kurzfristig Beschäftigte (Meldegrund 40) die<br />
Versicherungsnummer nicht angegeben werden oder wurde noch keine<br />
5
Versicherungsnummer vergeben, sind für die Vergabe der<br />
Versicherungsnummer folgende Angaben einzutragen:<br />
„Geburtsname“<br />
Ein Geburtsname ist nur einzutragen, wenn dieser von dem Familiennamen<br />
abweicht.<br />
„Geburtsort“<br />
Einzutragen ist der Geburtsort (nicht das Geburtsland) des Beschäftigten.<br />
z.B.<br />
Geburtsort des Beschäftigten: Istanbul / Türkei<br />
Einzutragen ist : Istanbul<br />
„Geburtsdatum“<br />
Das Geburtsdatum ist in der Reihenfolge Tag, Monat mit jeweils zwei Stellen<br />
und das Jahr mit vier Stellen anzugeben.<br />
„Geschlecht“<br />
Das entsprechende Feld ist anzukreuzen.<br />
„Staatsangehörigkeit“<br />
Einzutragen ist der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Schlüssel. Die<br />
häufig vorkommenden Staatsangehörigkeitsschlüssel sind auf der Rückseite<br />
des Meldevordrucks angegeben.<br />
z.B.<br />
000 für deutsch<br />
Sofern bisher keine Versicherungsnummer vergeben wurde, wird anhand der<br />
obigen Daten vom Rentenversicherungsträger eine solche vergeben und ein<br />
<strong>Sozialversicherung</strong>sausweis ausgestellt. Die Übersendung des <strong>Sozialversicherung</strong>sausweises<br />
erfolgt vom Rentenversicherungsträger direkt an den<br />
Arbeitnehmer.<br />
Nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen<br />
Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes:<br />
Bei der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung von einem nichtdeutschen<br />
Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes sind außerdem einzutragen:<br />
„Geburtsland“<br />
Das Geburtsland ist mit dem vom Statistischen Bundesamt festgelegten<br />
Staatsangehörigkeitsschlüssel anzugeben.<br />
6
„Versicherungsnummer des Staatsangehörigkeitslandes“<br />
Einzutragen ist die Versicherungsnummer des Staatsangehörigkeitslandes,<br />
wenn sie bekannt ist.<br />
Name der Einzugsstelle<br />
Bundesknappschaft<br />
Datum, Name, Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)<br />
Es sind Datum, Name und Anschrift des Arbeitgebers einzutragen. Der<br />
Arbeitgeber darf einen Firmenstempel verwenden, wenn dieser nicht größer als<br />
das vorgesehene Feld ist. Bei Verwendung eines Firmenstempels ist darauf zu<br />
achten, dass die Durchschriften ebenfalls gestempelt werden.<br />
Falls Sie weitere Erläuterungen wünschen, rufen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter<br />
stehen Ihnen unter dem kostenfreien Service-Telefon 08000 200 504 gerne <strong>zur</strong><br />
Verfügung. Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.minijob-zentrale.de.<br />
Dort finden Sie – neben umfangreichen Informationen - auch die wichtigsten<br />
Formulare zum Download.<br />
7
Beispiel 1<br />
Anmeldung einer geringfügig entlohnten Beschäftigten (Personengruppe 109)<br />
- Versicherungsnummer der Beschäftigten ist nicht bekannt -<br />
Frau Maria Mustermann, geborene Schmidt, geboren am 01.01.1950 in Herne, wohnhaft: Musterstr.<br />
10, 47111 Musterhausen, nimmt am 01.05.2003 bei der Firma Meier, Betriebsnummer 12345678<br />
eine geringfügig entlohnte Beschäftigung als Aushilfe auf. Frau Mustermann ist deutsche<br />
Staatsangehörige.
Beispiel 2<br />
Anmeldung einer geringfügig entlohnten Beschäftigten (Personengruppe 109)<br />
- die Versicherungsnummer der Beschäftigten ist bekannt -<br />
Frau Maria Mustermann, geborene Schmidt, geboren am 01.01.1950 in Herne, Versicherungsnummer:<br />
50 010150 S 500, wohnhaft: Musterstr. 10, 47111 Musterhausen, nimmt am 01.05.2003<br />
bei der Firma Meier, Betriebsnummer 12345678 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung als<br />
Aushilfe auf. Frau Mustermann ist deutsche Staatsangehörige.
Beispiel 3<br />
Abmeldung einer geringfügig entlohnten Beschäftigten (Personengruppe 109)<br />
- die Versicherungsnummer muss bekannt sein -<br />
Frau Maria Mustermann gibt die am 01.05.2003 aufgenommene Beschäftigung am 30.11.2003 auf.<br />
Das Entgelt für die Zeit vom 01.05.2003 bis 30.11.2003 betrug 2.800 Euro.