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Meldung zur Sozialversicherung - 40plus

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Hinweise zum Ausfüllen der „<strong>Meldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>“<br />

Die Grundlage für das Melderecht zwischen den Arbeitgebern und den<br />

Einzugsstellen (Krankenkassen und Minijob-Zentrale) ist das Sozialgesetzbuch<br />

Viertes Buch (SGB IV).<br />

Für jeden geringfügig entlohnten und für jeden kurzfristig Beschäftigten sind<br />

<strong>Meldung</strong>en <strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> abzugeben.<br />

Für die Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung, Stornierungen und<br />

Änderungen ist - sofern die <strong>Meldung</strong> nicht im automatisierten Verfahren erfolgt -<br />

der Vordruck „<strong>Meldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>“ zu verwenden. Sie können<br />

diesen Vordruck entweder in unserem Service-Center bestellen (Tel.: 01801<br />

200 504 zum Ortstarif) oder von unserer Internetseite www.minijob-zentrale.de<br />

herunterladen.<br />

Wird der Vordruck mit Hilfe automatischer Einrichtungen (z.B. mit<br />

Lohnabrechnungsprogrammen) erstellt, muss er dem Aufbau des von den<br />

Einzugsstellen ausgegebenen Vordruckes entsprechen.<br />

Wie ist der Vordruck „<strong>Meldung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>“ auszufüllen?<br />

Unter Beachtung der Meldefristen können auf dem Vordruck <strong>Meldung</strong>en,<br />

Stornierungen, Namensänderungen und Änderungen der Staatsangehörigkeit<br />

kombiniert werden.<br />

Der Vordruck soll in Maschinenschrift ausgefüllt werden. Die einzelnen Zeichen<br />

der Schrift müssen vollständig und auf der Erstschrift und den Durchschriften<br />

gut lesbar sein. Sind Eintragungen in einem Vordruck unvollständig oder<br />

unleserlich, kann die Einzugsstelle ihn <strong>zur</strong>ückweisen und verlangen, dass alle<br />

Eintragungen auf einem neuen Vordruck wiederholt werden. Kommt es bei der<br />

Verarbeitung der gemeldeten Daten zu Fehlern, wird ein Fehlerprotokoll erzeugt<br />

und an den Absender <strong>zur</strong>ückgesandt.<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die allgemeinen Angaben sind amtlichen Unterlagen zu entnehmen und immer<br />

auszufüllen.<br />

„Versicherungsnummer“<br />

Die einzutragende Versicherungsnummer ist dem <strong>Sozialversicherung</strong>sausweis<br />

zu entnehmen.<br />

„Personalnummer“<br />

Um Rückfragen der Einzugsstelle zu erleichtern, kann hier die Personalnummer<br />

des Beschäftigten eingetragen werden.<br />

1


„Name“<br />

Es sind der Familienname ggf. Vorsatzwort, Namenszusätze, Titel einzutragen.<br />

Diese sind durch ein Komma zu trennen.<br />

Bei einer Namensänderung ist hier der aktuelle Name einzutragen.<br />

„Vorname“<br />

Es ist der Rufname einzutragen.<br />

„Anschrift“<br />

Die Anschrift ist stets bei einer Anmeldung einzutragen. Es ist die aktuelle<br />

Anschrift des Beschäftigten in der Reihenfolge Straße, Hausnummer, Land,<br />

Postleitzahl und Wohnort einzutragen. Das Feld „Land“ ist nur bei<br />

Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist dann das jeweilige Länderkennzeichen<br />

anzugeben.<br />

Eine Änderung der Anschrift ist spätestens mit der nächsten zu erstattenden<br />

<strong>Meldung</strong> mitzuteilen.<br />

Grund der Abgabe<br />

Bei An-, Ab- und Entgeltmeldungen ist der auf der Rückseite der Durchschrift<br />

des Meldevordrucks ersichtliche Abgabegrund, der auf den zu meldenden<br />

Sachverhalt zutrifft, einzutragen.<br />

Die wichtigsten Abgabegründe sind:<br />

1. Anmeldung zu Beginn einer geringfügig entlohnten bzw. kurzfristigen<br />

Beschäftigung<br />

Grund der Abgabe: 10<br />

2. Abmeldung bei Ende einer geringfügig entlohnten bzw. kurzfristigen<br />

Beschäftigung<br />

Grund der Abgabe: 30<br />

3. Jahresmeldung für in Ihrem Betrieb am 31.12. eines Jahres beschäftigte<br />

Personen<br />

Grund der Abgabe: 50<br />

4. gleichzeitige An- und Abmeldung<br />

Grund der Abgabe: 40<br />

Entgelt in Gleitzone<br />

Dieses Feld ist für den Minijob-Bereich ohne Bedeutung und nicht auszufüllen.<br />

2


Namensänderungen, Änderungen der Staatsangehörigkeit<br />

Bei Namensänderungen und Änderungen der Staatsangehörigkeit ist das<br />

jeweilige Feld anzukreuzen.<br />

Beschäftigungszeit<br />

Bei einer Anmeldung ist ausschließlich das Datum des Beginns der<br />

Beschäftigung mit Tag, Monat (jeweils zwei Ziffern) und Jahr (mit vier Ziffern)<br />

einzutragen. Ist der Tag oder Monat nur einstellig, ist vor die Ziffer eine 0 zu<br />

schreiben.<br />

z.B.<br />

Beginn der Beschäftigung: 1.5.2004<br />

Einzutragen ist: 01052004<br />

Beginn der Beschäftigung: 15.12.2003<br />

Einzutragen ist: 15122003<br />

Bei einer Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung, gleichzeitige<br />

An- und Abmeldung ist das Datum des Beginns und das Ende-Datum der<br />

Beschäftigung, wie oben beschrieben, einzutragen.<br />

ACHTUNG: Die <strong>Meldung</strong>en sind immer auf ein Kalenderjahr zu beziehen.<br />

Kalenderjahrübergreifende <strong>Meldung</strong>en sind nicht zulässig (vgl. hierzu Bsp. 10).<br />

Betriebsnummer des Arbeitgebers<br />

Es ist die Betriebsnummer einzutragen, die dem Arbeitgeber für den Betrieb, in<br />

dem die Beschäftigung ausgeübt wird, von der Agentur für Arbeit zugeteilt ist.<br />

Diese achtstellige Betriebsnummer, abgekürzt „BBNR“, wird von der Agentur für<br />

Arbeit vergeben. Sie ist vom Arbeitgeber bei der für den Betrieb örtlich<br />

zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich zu beantragen sobald Beschäftigte<br />

<strong>zur</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> anzumelden sind. Über diese Nummer lässt sich der<br />

Name und die Anschrift des Betriebes ermitteln.<br />

Ohne Angabe einer Betriebsnummer kann die <strong>Meldung</strong> nicht verarbeitet<br />

werden!<br />

Personengruppe<br />

Es ist der auf der Rückseite des Vordruckes angegebene Personengruppenschlüssel<br />

einzutragen, der auf die zu meldende Beschäftigung zutrifft.<br />

Für den Minijob-Bereich sind grundsätzlich die Schlüssel 109 - geringfügig<br />

entlohnte Beschäftigung - und 110 - kurzfristige Beschäftigung - zu<br />

verwenden.<br />

3


Mehrfachbeschäftigung<br />

Das Feld ist anzukreuzen, wenn Beschäftigungen bei mehreren Arbeitgebern<br />

ausgeübt werden.<br />

Betriebsstätte<br />

Es ist das Feld „West“ anzukreuzen, wenn es sich um eine Beschäftigung in<br />

den alten Bundesländern handelt, das Feld „Ost“ ist anzukreuzen, wenn eine<br />

Beschäftigung in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin ausgeübt<br />

wird. Maßgebend ist hierbei der Beschäftigungsort.<br />

Beitragsgruppen<br />

Es ist der auf der Rückseite des Vordruckes angegebene Beitragsgruppenschlüssel<br />

einzutragen, der auf die Beschäftigung zutrifft.<br />

z.B.<br />

6 5 0 0 für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Arbeitertätigkeit)<br />

0 0 0 0 für kurzfristige Beschäftigung<br />

Angaben <strong>zur</strong> Tätigkeit<br />

Hier ist die im Zeitpunkt der Abgabe der jeweiligen <strong>Meldung</strong> ausgeübte Tätigkeit<br />

verschlüsselt einzutragen. Die entsprechenden Schlüsselzahlen sind dem<br />

amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen.<br />

Der Arbeitgeber kann das Schlüsselverzeichnis bei der örtlich zuständigen<br />

Agentur für Arbeit - Sachgebiet Statistik - anfordern und sich bei Fragen an<br />

diese Stelle wenden. Im übrigen besteht die Möglichkeit unter der Internetseite:<br />

www.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/sonst/schluessel.pdf das<br />

Schlüsselverzeichnis einzusehen. Auf diese Seite gelangt man auch über den<br />

Aufruf: www.arbeitsamt.de -> Arbeitgeber, mehr... -> Meldeverfahren <strong>zur</strong><br />

<strong>Sozialversicherung</strong><br />

Staatsangehörigkeit<br />

Einzutragen ist der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Schlüssel.<br />

z.B.<br />

000 für deutsch<br />

Die Schlüsselnummern der häufigsten Staatsangehörigkeiten finden Sie auf der<br />

Rückseite des Vordruckes.<br />

4


Währung<br />

Einzutragen ist hier für die Zeit ab 01.01.2002 grundsätzlich die Währung Euro.<br />

Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt<br />

Bei Abmeldungen, Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen für<br />

geringfügig entlohnte Beschäftigte (Personengruppe 109) ist das<br />

Bruttoarbeitsentgelt in Euro einzutragen, für das in dem angegebenen Zeitraum<br />

Beiträge entrichtet wurden oder zu entrichten waren.<br />

Centbeträge von mehr als 49 sind nach oben, von weniger als 50 nach unten<br />

auf volle Euro-Beträge zu runden. Der Entgeltbetrag ist mit sechs Ziffern<br />

einzutragen; bei Entgeltbeträgen von weniger als sechs Stellen sind die<br />

fehlenden Stellen mit Nullen in der Weise auszufüllen, dass diese den Ziffern<br />

vorgesetzt werden, die den Entgeltbetrag kennzeichnen. Ist kein Arbeitsentgelt<br />

einzutragen, sind sechs Nullen anzugeben.<br />

z.B.<br />

Bruttoarbeitsentgelt:<br />

Einzutragen ist:<br />

4000,23 Euro<br />

004000 Euro<br />

Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) sind<br />

bei Abmeldungen (Meldegrund 30) sowie gleichzeitigen An- und Abmeldungen<br />

(Meldegrund 40) als „Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt“ stets sechs<br />

Nullen anzugeben. Jahres- und Unterbrechungsmeldungen sind nicht<br />

abzugeben.<br />

Beamtenähnliche Gesamtversorgung<br />

Dieses Feld ist für den Minijob-Bereich ohne Bedeutung.<br />

Stornierung einer bereits abgegebenen <strong>Meldung</strong><br />

Fehlerhaft abgegebene <strong>Meldung</strong>en sind zu stornieren und gegebenenfalls in<br />

richtiger Form erneut zu erstatten. Die korrekte <strong>Meldung</strong> kann auf dem<br />

Meldevordruck mit der Stornierung kombiniert werden.<br />

Wird eine <strong>Meldung</strong> storniert, so sind hier die ursprünglich gemeldeten Daten<br />

einzutragen.<br />

Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann:<br />

Kann bei einer Anmeldung (Meldegrund 10) und bei einer gleichzeitigen Anund<br />

Abmeldung für kurzfristig Beschäftigte (Meldegrund 40) die<br />

Versicherungsnummer nicht angegeben werden oder wurde noch keine<br />

5


Versicherungsnummer vergeben, sind für die Vergabe der<br />

Versicherungsnummer folgende Angaben einzutragen:<br />

„Geburtsname“<br />

Ein Geburtsname ist nur einzutragen, wenn dieser von dem Familiennamen<br />

abweicht.<br />

„Geburtsort“<br />

Einzutragen ist der Geburtsort (nicht das Geburtsland) des Beschäftigten.<br />

z.B.<br />

Geburtsort des Beschäftigten: Istanbul / Türkei<br />

Einzutragen ist : Istanbul<br />

„Geburtsdatum“<br />

Das Geburtsdatum ist in der Reihenfolge Tag, Monat mit jeweils zwei Stellen<br />

und das Jahr mit vier Stellen anzugeben.<br />

„Geschlecht“<br />

Das entsprechende Feld ist anzukreuzen.<br />

„Staatsangehörigkeit“<br />

Einzutragen ist der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Schlüssel. Die<br />

häufig vorkommenden Staatsangehörigkeitsschlüssel sind auf der Rückseite<br />

des Meldevordrucks angegeben.<br />

z.B.<br />

000 für deutsch<br />

Sofern bisher keine Versicherungsnummer vergeben wurde, wird anhand der<br />

obigen Daten vom Rentenversicherungsträger eine solche vergeben und ein<br />

<strong>Sozialversicherung</strong>sausweis ausgestellt. Die Übersendung des <strong>Sozialversicherung</strong>sausweises<br />

erfolgt vom Rentenversicherungsträger direkt an den<br />

Arbeitnehmer.<br />

Nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen<br />

Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes:<br />

Bei der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung von einem nichtdeutschen<br />

Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes sind außerdem einzutragen:<br />

„Geburtsland“<br />

Das Geburtsland ist mit dem vom Statistischen Bundesamt festgelegten<br />

Staatsangehörigkeitsschlüssel anzugeben.<br />

6


„Versicherungsnummer des Staatsangehörigkeitslandes“<br />

Einzutragen ist die Versicherungsnummer des Staatsangehörigkeitslandes,<br />

wenn sie bekannt ist.<br />

Name der Einzugsstelle<br />

Bundesknappschaft<br />

Datum, Name, Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)<br />

Es sind Datum, Name und Anschrift des Arbeitgebers einzutragen. Der<br />

Arbeitgeber darf einen Firmenstempel verwenden, wenn dieser nicht größer als<br />

das vorgesehene Feld ist. Bei Verwendung eines Firmenstempels ist darauf zu<br />

achten, dass die Durchschriften ebenfalls gestempelt werden.<br />

Falls Sie weitere Erläuterungen wünschen, rufen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter<br />

stehen Ihnen unter dem kostenfreien Service-Telefon 08000 200 504 gerne <strong>zur</strong><br />

Verfügung. Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.minijob-zentrale.de.<br />

Dort finden Sie – neben umfangreichen Informationen - auch die wichtigsten<br />

Formulare zum Download.<br />

7


Beispiel 1<br />

Anmeldung einer geringfügig entlohnten Beschäftigten (Personengruppe 109)<br />

- Versicherungsnummer der Beschäftigten ist nicht bekannt -<br />

Frau Maria Mustermann, geborene Schmidt, geboren am 01.01.1950 in Herne, wohnhaft: Musterstr.<br />

10, 47111 Musterhausen, nimmt am 01.05.2003 bei der Firma Meier, Betriebsnummer 12345678<br />

eine geringfügig entlohnte Beschäftigung als Aushilfe auf. Frau Mustermann ist deutsche<br />

Staatsangehörige.


Beispiel 2<br />

Anmeldung einer geringfügig entlohnten Beschäftigten (Personengruppe 109)<br />

- die Versicherungsnummer der Beschäftigten ist bekannt -<br />

Frau Maria Mustermann, geborene Schmidt, geboren am 01.01.1950 in Herne, Versicherungsnummer:<br />

50 010150 S 500, wohnhaft: Musterstr. 10, 47111 Musterhausen, nimmt am 01.05.2003<br />

bei der Firma Meier, Betriebsnummer 12345678 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung als<br />

Aushilfe auf. Frau Mustermann ist deutsche Staatsangehörige.


Beispiel 3<br />

Abmeldung einer geringfügig entlohnten Beschäftigten (Personengruppe 109)<br />

- die Versicherungsnummer muss bekannt sein -<br />

Frau Maria Mustermann gibt die am 01.05.2003 aufgenommene Beschäftigung am 30.11.2003 auf.<br />

Das Entgelt für die Zeit vom 01.05.2003 bis 30.11.2003 betrug 2.800 Euro.

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