Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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Nordschwarzwaldleitung 45 / 59 Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Art Konflikt Begründung Kieselbronn als Durchzügler innerhalb des Untersuchungskorridors beobachtet. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. Wendehals Wespenbussard Wiesenpieper ja nein nein • Vom Wendehals liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht vor, so nördlich Darmsbach, nordöstlich Sperlingshof, südlich Bilfingen, nördlich Ersingen, südwestlich Kieselbronn und südlich Niefern. Die Brutstätten werden beim geplanten Leitungsbau infolge ausreichender Distanzen unberührt bleiben, so dass auch eine Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso sind in diesen Bereichen keine vorhabensbedingten Störungen zu prognostizieren. • Nordwestlich Kämpfelbach (SP 32500+470) hingegen können aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises von etwa 50 m zur geplanten Trasse bei einer Fluchtdistanz des Wendehalses von 50 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. • Der Wespenbussard wurde in einem Waldgebiet östlich von Ersingen bei etwa SP 36000+040 in einer Entfernung von ca. 220 m zur geplanten Trasse als Brutvogel festgestellt. Aufgrund der großen Entfernung sind die Beseitigung eines Horstes und ein Verlust von Fortpflanzungsstadien (Eier, Jungvögel) vollständig auszuschließen. Auch Störungen zur Fortpflanzungszeit sind bei einer artspezifischen Fluchtdistanz von 200 m (FLADE 1994) nicht zu befürchten. Da die Querung des betreffenden Waldes in einer vorhandenen Schneise erfolgen wird, wird dort nur ein geringer Gehölzverlust zu verzeichnen sein. • Die vom geplanten Leitungsbau im betreffenden Abschnitt temporär in Anspruch zu nehmenden, an das Waldgebiet angrenzenden Wiesen nördlich von Ersingen und Ispringen sowie angrenzende Waldränder sind als potenzielles Nahrungshabitat des Wespenbussards zu werten. Aufgrund seines großräumigen Jagdreviers als Brutvogel von 17 bis 45 Quadratkilometern (Bauer et al. 2005) ist jedoch die kleinräumige, zeitlich begrenzte Inanspruchnahme eines potenziellen Nahrungshabitats als nicht relevant einzustufen. • Der Wiesenpieper wurde ausschließlich südwestlich von Kieselbronn als Durchzügler innerhalb des Untersuchungskorridors beobachtet. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichen- ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0 ASP_Unterlage_13.doc 10/174

46 / 59 Nordschwarzwaldleitung Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Art Konflikt Begründung dem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. Wiesenschafstelze Zwergohreule neinDie Art ist gemäß der Roten Liste Baden-Württembergs ungefährdet und wird aus diesem Grund einer vereinfachten Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2) • Für die Zwergohreule liegt ausschließlich ein Einzelnachweis südlich von Wettersbach als Durchzügler innerhalb des Untersuchungskorridors beobachtet. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. 3.1.3.2 Besonders geschützte Brutvogelarten ohne Gefährdungsstatus Die im Trassenkorridor nachgewiesenen sowie potenziell vorkommenden besonders geschützten, jedoch gemäß der Roten Liste Baden-Württemberg nicht gefährdeten Vogelarten werden nachfolgend, unterteilt in sog. „Gilden“, entsprechend ihrer übereinstimmenden ökologischen Lebensraumansprüche zusammengefasst aufgelistet. Hierzu gehören auch die in der Vorwarnliste aufgeführten Arten (RL V), da ihre Bestände derzeit noch nicht gefährdet sind und sie deshalb außerhalb der Roten Liste stehen. Der Erhaltungszustand der hier aufgeführten Arten wird als günstig bewertet. Auf Grund der Vielzahl an potenziell vorkommenden Vogelarten werden insbesondere charakteristischen oder nur punktuell auftretenden Arten benannt. Auf die systematische Erfassung von ubiquitär verbreiteten Arten wurde im Rahmen der Kartierungen verzichtet. Typische Artvorkommen der Stadt- und Siedlungsbereiche (insbesondere Gebäude bewohnenden Arten) sind von der geplanten Leitungsverlegung grundsätzlich nicht oder nur sehr geringfügig (z. B. durch Querung der Nahrungshabitate) betroffen, so dass Beeinträchtigungen dieser Vogelarten (z. B. Haussperling, Hausrotschwanz, Mauersegler) von vornherein ausgeschlossen werden können und im Rahmen der nachfolgenden Prüfungen nicht weiter betrachtet werden. In den Aufzählungen fett markierte Arten wurden im Trassenverlauf nachgewiesen und werden in den Karten der Plananlagen des Fachgutachtens dargestellt. Der Untersuchungskorridor wird vorrangig von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Grünland) und kleineren Waldabschnitten eingenommen. Die übrigen kleinflächigeren Biotoptypen stellen Hecken, Obstwiesen und Brachen, Ruderalfluren und trockenere Wiesen sowie Still- und Fließgewässer mit bereichsweise begleitenden Ufergehölzen und Röhrichtbeständen dar. 2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 45 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

Wendehals<br />

Wespenbussard<br />

Wiesenpieper<br />

ja<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• Vom Wendehals liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw.<br />

mit Brutverdacht vor, so nördlich Darmsbach, nordöstlich<br />

Sperl<strong>in</strong>gshof, südlich Bilf<strong>in</strong>gen, nördlich Ers<strong>in</strong>gen, südwestlich<br />

Kieselbronn und südlich Niefern. <strong>Die</strong> Brutstätten werden beim<br />

geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge ausreichender Distanzen unberührt<br />

bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Bereichen ke<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gten Störungen<br />

zu prognostizieren.<br />

• Nordwestlich Kämpfelbach (SP 32500+470) h<strong>in</strong>gegen können<br />

aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises von etwa<br />

50 m zur geplanten Trasse bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Wendehalses<br />

von 50 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Der Wespenbussard wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Waldgebiet östlich von<br />

Ers<strong>in</strong>gen bei etwa SP 36000+040 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von ca.<br />

220 m zur geplanten Trasse als Brutvogel festgestellt. Aufgrund<br />

der großen Entfernung s<strong>in</strong>d die Beseitigung e<strong>in</strong>es<br />

Horstes und e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien (Eier,<br />

Jungvögel) vollständig auszuschließen. Auch Störungen zur<br />

Fortpflanzungszeit s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er artspezifischen Fluchtdistanz<br />

von 200 m (FLADE 1994) nicht zu befürchten. Da die Querung<br />

des betreffenden Waldes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vorhandenen Schneise<br />

erfolgen wird, wird dort nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Gehölzverlust zu<br />

verzeichnen se<strong>in</strong>.<br />

• <strong>Die</strong> vom geplanten Leitungsbau im betreffenden Abschnitt<br />

temporär <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden, an das Waldgebiet<br />

angrenzenden Wiesen nördlich von Ers<strong>in</strong>gen und Ispr<strong>in</strong>gen<br />

sowie angrenzende Waldränder s<strong>in</strong>d als potenzielles Nahrungshabitat<br />

des Wespenbussards zu werten. Aufgrund se<strong>in</strong>es<br />

großräumigen Jagdreviers als Brutvogel von 17 bis 45 Quadratkilometern<br />

(Bauer et al. 2005) ist jedoch die kle<strong>in</strong>räumige,<br />

zeitlich begrenzte Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es potenziellen Nahrungshabitats<br />

als nicht relevant e<strong>in</strong>zustufen.<br />

• Der Wiesenpieper wurde ausschließlich südwestlich von<br />

Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichen-<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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