Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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Nordschwarzwaldleitung 43 / 59 Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Art Konflikt Begründung Star Steinkauz Steinschmätzer Stockente Sumpfrohrsänger Turmfalke nein nein nein • Die Art ist gemäß der Roten Liste Baden-Württembergs ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund einer vereinfachten Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2) • Der Steinkauz wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht westlich von Palmbach (3 Nachweise) und westlich von Kieselbronn nachgewiesen. Die Brutstätten werden infolge der jeweils großen Entfernung zum geplanten Leitungsbau unberührt bleiben, so dass auch eine Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso sind bei einer Fluchtdistanz des Steinkauzes von 100 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. • Für den Steinschmätzer konnte nur nordöstlich von Ispringen ein Nachweis als Durchzügler innerhalb des Untersuchungskorridors erbracht werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so dass eine Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. • Die Art ist gemäß der Roten Liste Baden-Württembergs ungefährdet und wird aus diesem Grund einer vereinfachten Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2) • Die Art ist gemäß der Roten Liste Baden-Württembergs ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund einer vereinfachten Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2) • Vom Turmfalken liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht vor, so westlich Wettersbach, nördlich Waldbronn und nördlich Eutingen. Die Brutstätten werden beim geplanten Leitungsbau infolge ausreichender Distanzen unberührt bleiben, so dass auch eine Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso sind bei geringen Fluchtdistanz des Turmfalken von 40 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben. • Im Trassenverlauf konnte der Turmfalke regelmäßig als Nahrungsgast festgestellt werden. Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart ein Jagdrevier von bis zu 2,5 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0 ASP_Unterlage_13.doc 10/174
44 / 59 Nordschwarzwaldleitung Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Art Konflikt Begründung Turteltaube Wacholderdrossel Wachtel Waldkauz Waldohreule Waldwasserläufer Wanderfalke Wasseramsel nein ja nein nein nein • Die Turteltaube wurde nordwestlich von Kämpfelbach sowie südwestlich von Kieselbronn als Durchzügler innerhalb des Untersuchungskorridors nachgewiesen. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. • Die Art ist gemäß der Roten Liste Baden-Württembergs ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund einer vereinfachten Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2) • Die Art ist gemäß der Roten Liste Baden-Württembergs ungefährdet und wird aus diesem Grund einer vereinfachten Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2) • SP 17000 Brutvogel im Waldgebiet südlich Wettersbach (170 m), SP 28500, 31000, 31000+200, 34500+200, 58000+280 und 60500 Nachweise als Brutvogel • Mehrere der nachgewiesenen Brutplätze liegen in unmittelbarer Nähe zu der geplanten Trassierung, so dass Störungen nicht gänzlich auszuschließen sind. • SP 60000+200 Brutvogel im Waldgebiet südlich Mönsheim. Dieser Brutplatz liegt südlich jenseits einer Kreisstraße. Die Trasse verläuft nördlich parallel zu dieser Straße. Auf Grund der Lage des bekannten Brutplatzes ist ein Verlust auszuschließen. Ebenfalls sind erhebliche Störungen auf Grund der bestehenden Vorbelastungen bereits ausgeschlossen werden. • Der Waldwasserläufer wurde nordöstlich von Ispringen und südlich von Kieselbronn als Durchzügler innerhalb des Untersuchungskorridors beobachtet. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. • Der Wanderfalke konnte innerhalb des Untersuchungskorridors südlich von Wettersbach, östlich von Nöttingen und südwestlich von Flacht im Jagdrevier beobachtet werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so dass eine Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann. • Die mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kleinflächige Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats sowie eine mögliche Beeinträchtigung durch Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld in ausreichendem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden. • Die Art ist gemäß der Roten Liste Baden-Württembergs ungefährdet und wird aus diesem Grund einer vereinfachten Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2) Weißstorch nein • Der Weißstorch wurde ausschließlich südwestlich von 2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Turteltaube<br />
Wacholderdrossel<br />
Wachtel<br />
Waldkauz<br />
Waldohreule<br />
Waldwasserläufer<br />
Wanderfalke<br />
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• <strong>Die</strong> Turteltaube wurde nordwestlich von Kämpfelbach sowie<br />
südwestlich von Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Untersuchungskorridors nachgewiesen.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• SP 17000 Brutvogel im Waldgebiet südlich Wettersbach (170<br />
m), SP 28500, 31000, 31000+200, 34500+200, 58000+280<br />
und 60500 Nachweise als Brutvogel<br />
• Mehrere der nachgewiesenen Brutplätze liegen <strong>in</strong> unmittelbarer<br />
Nähe zu der geplanten Trassierung, so dass Störungen<br />
nicht gänzlich auszuschließen s<strong>in</strong>d.<br />
• SP 60000+200 Brutvogel im Waldgebiet südlich Mönsheim.<br />
<strong>Die</strong>ser Brutplatz liegt südlich jenseits e<strong>in</strong>er Kreisstraße. <strong>Die</strong><br />
Trasse verläuft nördlich parallel zu dieser Straße. Auf Grund<br />
der Lage des bekannten Brutplatzes ist e<strong>in</strong> Verlust auszuschließen.<br />
Ebenfalls s<strong>in</strong>d erhebliche Störungen auf Grund der<br />
bestehenden Vorbelastungen bereits ausgeschlossen werden.<br />
• Der Waldwasserläufer wurde nordöstlich von Ispr<strong>in</strong>gen und<br />
südlich von Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• Der Wanderfalke konnte <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
südlich von Wettersbach, östlich von Nött<strong>in</strong>gen und<br />
südwestlich von Flacht im Jagdrevier beobachtet werden.<br />
Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von<br />
Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
Weißstorch ne<strong>in</strong> • Der Weißstorch wurde ausschließlich südwestlich von<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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