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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 43 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Star<br />

Ste<strong>in</strong>kauz<br />

Ste<strong>in</strong>schmätzer<br />

Stockente<br />

Sumpfrohrsänger<br />

Turmfalke<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Ste<strong>in</strong>kauz wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />

westlich von Palmbach (3 Nachweise) und westlich von Kieselbronn<br />

nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden <strong>in</strong>folge der<br />

jeweils großen Entfernung zum geplanten Leitungsbau unberührt<br />

bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />

s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Ste<strong>in</strong>kauzes von 100 m<br />

(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Für den Ste<strong>in</strong>schmätzer konnte nur nordöstlich von Ispr<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong> Nachweis als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

erbracht werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so<br />

dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Vom Turmfalken liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw.<br />

mit Brutverdacht vor, so westlich Wettersbach, nördlich Waldbronn<br />

und nördlich Eut<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden beim<br />

geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge ausreichender Distanzen unberührt<br />

bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />

s<strong>in</strong>d bei ger<strong>in</strong>gen Fluchtdistanz des Turmfalken von 40 m<br />

(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben.<br />

• Im Trassenverlauf konnte der Turmfalke regelmäßig als<br />

Nahrungsgast festgestellt werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />

verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme von<br />

Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />

bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart e<strong>in</strong> Jagdrevier von<br />

bis zu 2,5 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase<br />

im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />

gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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