Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 43 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Star<br />
Ste<strong>in</strong>kauz<br />
Ste<strong>in</strong>schmätzer<br />
Stockente<br />
Sumpfrohrsänger<br />
Turmfalke<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Der Ste<strong>in</strong>kauz wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />
westlich von Palmbach (3 Nachweise) und westlich von Kieselbronn<br />
nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden <strong>in</strong>folge der<br />
jeweils großen Entfernung zum geplanten Leitungsbau unberührt<br />
bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />
s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Ste<strong>in</strong>kauzes von 100 m<br />
(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• Für den Ste<strong>in</strong>schmätzer konnte nur nordöstlich von Ispr<strong>in</strong>gen<br />
e<strong>in</strong> Nachweis als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
erbracht werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so<br />
dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Vom Turmfalken liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw.<br />
mit Brutverdacht vor, so westlich Wettersbach, nördlich Waldbronn<br />
und nördlich Eut<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden beim<br />
geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge ausreichender Distanzen unberührt<br />
bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />
s<strong>in</strong>d bei ger<strong>in</strong>gen Fluchtdistanz des Turmfalken von 40 m<br />
(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben.<br />
• Im Trassenverlauf konnte der Turmfalke regelmäßig als<br />
Nahrungsgast festgestellt werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />
verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme von<br />
Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />
bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart e<strong>in</strong> Jagdrevier von<br />
bis zu 2,5 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase<br />
im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />
gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174