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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 41 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

nen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

Nachtigall<br />

Neuntöter<br />

Pirol<br />

Rauchschwalbe<br />

Rohrammer<br />

Rotmilan<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Rauchschwalbe wurde <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

sowohl als Brutvogel als auch Nahrungsgast nachgewiesen.<br />

<strong>Die</strong> an landwirtschaftlichen Gebäuden festgestellten<br />

Brutstätten nordöstlich Waldbronn, nördlich Karlsbad und<br />

nördlich Wiernsheim werden bei der geplanten Baumaßnahme<br />

nicht angetastet, so dass e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />

s<strong>in</strong>d vorhabensbed<strong>in</strong>gte Störungen aufgrund der großen<br />

Distanz zur Leitungstrasse nicht gegeben.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Rohrammer konnte nicht als Brutvogel nachgewiesen<br />

werden, sondern lediglich als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Untersuchungskorridors nachgewiesen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• Der Rotmilan wurde mit Brutverdacht an e<strong>in</strong>em Waldrand<br />

westlich von Niefern bei ca. SP 45500+000 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Distanz<br />

von etwa 250 m zur geplanten Trasse nachgewiesen. <strong>Die</strong><br />

Brutstätte wird somit beim geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge der<br />

großen Entfernung unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e<br />

Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />

werden kann. Ebenso s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz<br />

des Rotmilans von 200 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />

nicht gegeben.<br />

• Im Trassenverlauf konnte der Rotmilan regelmäßig als<br />

Nahrungsgast festgestellt werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />

verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme von<br />

Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />

bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart e<strong>in</strong> Jagdrevier von<br />

bis zu 15 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase<br />

im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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