Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 41 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
nen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
Nachtigall<br />
Neuntöter<br />
Pirol<br />
Rauchschwalbe<br />
Rohrammer<br />
Rotmilan<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Rauchschwalbe wurde <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
sowohl als Brutvogel als auch Nahrungsgast nachgewiesen.<br />
<strong>Die</strong> an landwirtschaftlichen Gebäuden festgestellten<br />
Brutstätten nordöstlich Waldbronn, nördlich Karlsbad und<br />
nördlich Wiernsheim werden bei der geplanten Baumaßnahme<br />
nicht angetastet, so dass e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />
s<strong>in</strong>d vorhabensbed<strong>in</strong>gte Störungen aufgrund der großen<br />
Distanz zur Leitungstrasse nicht gegeben.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Rohrammer konnte nicht als Brutvogel nachgewiesen<br />
werden, sondern lediglich als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Untersuchungskorridors nachgewiesen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• Der Rotmilan wurde mit Brutverdacht an e<strong>in</strong>em Waldrand<br />
westlich von Niefern bei ca. SP 45500+000 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Distanz<br />
von etwa 250 m zur geplanten Trasse nachgewiesen. <strong>Die</strong><br />
Brutstätte wird somit beim geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge der<br />
großen Entfernung unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e<br />
Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />
werden kann. Ebenso s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz<br />
des Rotmilans von 200 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />
nicht gegeben.<br />
• Im Trassenverlauf konnte der Rotmilan regelmäßig als<br />
Nahrungsgast festgestellt werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />
verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme von<br />
Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />
bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart e<strong>in</strong> Jagdrevier von<br />
bis zu 15 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase<br />
im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
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