Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 39 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
jeweils als Durchzügler festgestellt. Brutvorkommen wurden<br />
ke<strong>in</strong>e nachgewiesen.<br />
• E<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Betroffenheit im Bruthabitat ist damit<br />
grundsätzlich auszuschließen.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase<br />
im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
Klappergrasmücke<br />
Kle<strong>in</strong>specht<br />
Kolkrabe<br />
Kornweihe<br />
Kuckuck<br />
Lachmöwe<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Kornweihe wurde 2012 lediglich e<strong>in</strong>mal südöstlich von<br />
Öschelbronn <strong>in</strong> größerer Entfernung zur geplanten Leitungstrasse<br />
als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
nachgewiesen.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• Da nur e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zeltier festgestellt wurde, ist auszuschließen,<br />
dass die zeitlich begrenzt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden Flächen<br />
Teile e<strong>in</strong>es essenziellen Rasthabitats der Kornweihe darstellen.<br />
• Der Kuckuck wurde südöstlich von Rüppurr bei ca. SP<br />
15500+000 an e<strong>in</strong>em Waldrand nahe des Hagenichgrabens<br />
mit Brutverdacht nachgewiesen. Der Fundpunkt liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Entfernung von etwa 220 m zur geplanten Trasse.<br />
• Aufgrund der großen Distanz zum geplanten Vorhaben s<strong>in</strong>d<br />
e<strong>in</strong>e Beseitigung von Brutstätten bzw. e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien<br />
(Eier, Jungvögel) ebenso auszuschließen<br />
wie Störungen im Bruthabitat (Fluchtdistanz ca. 50 m, FLADE<br />
1994). Auch s<strong>in</strong>d im Nahrungshabitat ke<strong>in</strong>e relevanten vorhabensbed<strong>in</strong>gten<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu erwarten.<br />
• <strong>Die</strong> Lachmöwe konnte lediglich südlich von Kieselbronn nahe<br />
der A8 als Nahrungsgast <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
nachgewiesen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174