Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 37 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Fitis<br />
Gartenrotschwanz<br />
Gebirgsstelze<br />
Gimpel<br />
Girlitz<br />
Goldammer<br />
Graureiher<br />
Grauschnäpper<br />
Grauspecht<br />
Grünspecht<br />
ja<br />
ja<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Der Grauspecht wurde im Trassenverlauf östlich Rüppurr,<br />
östlich Grünwettersbach, südwestlich Nött<strong>in</strong>gen, südlich Bilf<strong>in</strong>gen,<br />
östlich Ers<strong>in</strong>gen, östlich Mönsheim, westlich Weissach<br />
und westlich Flacht als Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten<br />
werden aufgrund ausreichender Entfernung zum geplanten<br />
Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung<br />
von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
• Südwestlich Nött<strong>in</strong>gen (SP 27000+450) und südlich Bilf<strong>in</strong>gen<br />
(SP 33500+050) h<strong>in</strong>gegen können aufgrund der räumlichen<br />
Nähe der beiden Brutnachweise zur geplanten Trasse (Nachweise<br />
liegen nahe am Rand des Arbeitsstreifens) bei e<strong>in</strong>er<br />
Fluchtdistanz des Grauspechts von 60 m (FLADE 1994)<br />
Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• Für den Grünspecht liegen mehrere Brutnachweise im<br />
Trassenverlauf vor. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund ausreichender<br />
Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf unberührt<br />
bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder<br />
Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
• Südlich Bilf<strong>in</strong>gen (SP 33000+450), nördlich Kämpfelbach (SP<br />
34000+000) und nördlich Ers<strong>in</strong>gen (SP 34500+150) h<strong>in</strong>gegen<br />
können aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Brutnach-<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
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