Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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Nordschwarzwaldleitung 23 / 59 Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag schlossen werden, dass dort bis zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen eine Ansiedlung der Art erfolgt ist. => Aus diesem Grund wird für den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling eine ausführliche Art-für-Art-Prüfung durchgeführt (siehe Anhang) Insgesamt liegen für den betrachteten Untersuchungskorridor auf Basis der Bestandserfassungen in 2011 Nachweise von 38 Tagfalter- und Widderchenarten vor, von denen 19 Arten ein Gefährdungsstatus (incl. Vorwarnliste) gemäß Roter Liste Baden- Württembergs zukommt. Die gefährdeten (mit Ausnahme der beiden oben genannten streng geschützten Arten) und/ oder besonders geschützten Arten werden bezüglich Schutzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan behandelt. 3.1.1.5 Käfer Käferarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie konnten im Untersuchungskorridor nicht festgestellt werden. Weitere Angaben zu Vorkommen im betrachteten Raum liegen nicht vor. Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht einschlägig. 3.1.1.6 Libellen Innerhalb des Untersuchungskorridors konnte bei den Bestandserfassungen in 2011 und 2012 das Vorkommen von 9 Libellenarten überwiegend an den gequerten Bach- und Grabenläufen sowie wenigen benachbarten Stillgewässern nachgewiesen werden, welche nicht als prüfungsrelevante Arten im Sinne des Artenschutzrechts gelten. Sie werden hinsichtlich erforderlicher Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt. Libellenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie konnten im Untersuchungskorridor nicht festgestellt werden. Auf Basis externer Daten liegt jedoch der Nachweis einer Anhang IV-Art im betrachteten Raum vor. Grüne Flußjungfer Für das von der geplanten Trasse zu querende FFH-Gebiet „Strogäu und Unteres Enztal“ sind Vorkommen der Grünen Flußjungfer (Ophiogomphus cecilia) gemeldet worden. Ein potenziell geeignetes Gewässer stellt der nördlich an das Schutzgebiet angrenzende Grenzbach auf Grund des naturnahen Verlaufs, der sandig-kiesigen Gewässersohle und der begleitenden Ufergehölze dar. Unterhalb des Querungsbereiches ist allerdings ein Auslaufbauwerk einer Kläranlage vorhanden, das zu einer Verschmutzung des ersten Abschnitts des Bachlaufes und seiner Uferbereiche führt. Beobachtungen der Art entlang des Bachlaufs auch im Umfeld der Querungsstelle der ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0 ASP_Unterlage_13.doc 10/174

24 / 59 Nordschwarzwaldleitung Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Trasse konnten weder in 2011 noch in 2012 geführt werden, so dass ein Vorkommen in diesem Abschnitt außerhalb des FFH-Schutzgebietes auszuschließen ist. Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht einschlägig. => Eine weitere Art-für-Art-Prüfung für die Grüne Flußjungfer kann entfallen. 3.1.1.7 Pflanzen Im Untersuchungskorridor konnten bei den erfolgten Bestandserfassungen besonders geschützte und gefährdete Pflanzenarten nachgewiesen werden, die hinsichtlich erforderlicher Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt werden. Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie konnten innerhalb des Arbeitstreifens und seinem Umfeld nicht nachgewiesen werden. Auf Basis externer Daten (Artenschutzprogramm) liegen jedoch Nachweise von zwei Anhang IV-Arten im betrachteten Raum vor. Grünes Gabelzahnmoos Vorkommen vom Grünen Gabelzahnmoos (Dicranium viride) wurden für die beiden zu querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“ und „Enztal bei Mühlacker“ gemeldet. Das Moos kommt insbesondere in älteren Wäldern an den Wurzelstämmen von Rotbuche, Eiche und Erle vor. Im Rahmen der aktuellen Erfassungen in 2012 konnten keine Vorkommen der Moos-Art, im Bereich und näheren Umfeld der Trassierung bestätigt werden. Im Abschnitt Grünwettersbach bis Waldbronn sowie Kieselbronn bis Öschelbronn werden insbesondere Obstwiesen gequert oder Wälder randlich umgangen, so dass überwiegend keine geeigneten Wuchs-Standorte vorhanden sind. Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht einschlägig. => Eine weitere Art-für-Art-Prüfung für das Gabelzahnmoos kann entfallen. Spelz-Trespe Die Spelz-Trespe (Bromus grossus) ist entsprechend der Angaben des Meldebogens innerhalb des von der geplanten Gasleitung zu querenden FFH-Gebietes „Pfinzgau Ost“ gemeldet worden. Innerhalb eines Teilgebietes zwischen Wilferdingen und Kämpfelbach wurde die Art nachgewiesen. Dieser Bereich wird von der Trassierung weiträumig umgangen. Im Rahmen der aktuellen Erfassungen in 2012 konnten keine weiteren Vorkommen der 2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Trasse konnten weder <strong>in</strong> 2011 noch <strong>in</strong> 2012 geführt werden, so dass e<strong>in</strong> Vorkommen <strong>in</strong><br />

diesem Abschnitt außerhalb des FFH-Schutzgebietes auszuschließen ist.<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />

=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Grüne Flußjungfer kann entfallen.<br />

3.1.1.7 Pflanzen<br />

Im Untersuchungskorridor konnten bei den erfolgten Bestandserfassungen besonders<br />

geschützte und gefährdete Pflanzenarten nachgewiesen werden, die h<strong>in</strong>sichtlich<br />

erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt werden.<br />

Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten <strong>in</strong>nerhalb des Arbeitstreifens<br />

und se<strong>in</strong>em Umfeld nicht nachgewiesen werden. Auf Basis externer Daten (Artenschutzprogramm)<br />

liegen jedoch Nachweise von zwei Anhang IV-Arten im betrachteten<br />

Raum vor.<br />

Grünes Gabelzahnmoos<br />

Vorkommen vom Grünen Gabelzahnmoos (Dicranium viride) wurden für die beiden zu<br />

querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“ und „Enztal bei Mühlacker“<br />

gemeldet.<br />

Das Moos kommt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> älteren Wäldern an den Wurzelstämmen von<br />

Rotbuche, Eiche und Erle vor. Im Rahmen der aktuellen Erfassungen <strong>in</strong> 2012 konnten<br />

ke<strong>in</strong>e Vorkommen der Moos-Art, im Bereich und näheren Umfeld der Trassierung<br />

bestätigt werden. Im Abschnitt Grünwettersbach bis Waldbronn sowie Kieselbronn bis<br />

Öschelbronn werden <strong>in</strong>sbesondere Obstwiesen gequert oder Wälder randlich umgangen,<br />

so dass überwiegend ke<strong>in</strong>e geeigneten Wuchs-Standorte vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />

=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für das Gabelzahnmoos kann entfallen.<br />

Spelz-Trespe<br />

<strong>Die</strong> Spelz-Trespe (Bromus grossus) ist entsprechend der Angaben des Meldebogens<br />

<strong>in</strong>nerhalb des von der geplanten Gasleitung zu querenden FFH-Gebietes „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“<br />

gemeldet worden.<br />

Innerhalb e<strong>in</strong>es Teilgebietes zwischen Wilferd<strong>in</strong>gen und Kämpfelbach wurde die Art<br />

nachgewiesen. <strong>Die</strong>ser Bereich wird von der Trassierung weiträumig umgangen. Im<br />

Rahmen der aktuellen Erfassungen <strong>in</strong> 2012 konnten ke<strong>in</strong>e weiteren Vorkommen der<br />

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