Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 23 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
schlossen werden, dass dort bis zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen e<strong>in</strong>e Ansiedlung<br />
der Art erfolgt ist.<br />
=> Aus diesem Grund wird für den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e<br />
ausführliche Art-für-Art-Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />
Insgesamt liegen für den betrachteten Untersuchungskorridor auf Basis der Bestandserfassungen<br />
<strong>in</strong> 2011 Nachweise von 38 Tagfalter- und Widderchenarten vor, von denen<br />
19 Arten e<strong>in</strong> Gefährdungsstatus (<strong>in</strong>cl. Vorwarnliste) gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-<br />
Württembergs zukommt. <strong>Die</strong> gefährdeten (mit Ausnahme der beiden oben genannten<br />
streng geschützten Arten) und/ oder besonders geschützten Arten werden bezüglich<br />
Schutzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan behandelt.<br />
3.1.1.5 Käfer<br />
Käferarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten im Untersuchungskorridor nicht<br />
festgestellt werden. Weitere Angaben zu Vorkommen im betrachteten Raum liegen<br />
nicht vor.<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
3.1.1.6 Libellen<br />
Innerhalb des Untersuchungskorridors konnte bei den Bestandserfassungen <strong>in</strong> 2011<br />
und 2012 das Vorkommen von 9 Libellenarten überwiegend an den gequerten Bach-<br />
und Grabenläufen sowie wenigen benachbarten Stillgewässern nachgewiesen werden,<br />
welche nicht als prüfungsrelevante Arten im S<strong>in</strong>ne des Artenschutzrechts gelten. Sie<br />
werden h<strong>in</strong>sichtlich erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im<br />
Landschaftspflegerischen Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt.<br />
Libellenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten im Untersuchungskorridor<br />
nicht festgestellt werden. Auf Basis externer Daten liegt jedoch der Nachweis e<strong>in</strong>er<br />
Anhang IV-Art im betrachteten Raum vor.<br />
Grüne Flußjungfer<br />
Für das von der geplanten Trasse zu querende FFH-Gebiet „Strogäu und Unteres<br />
Enztal“ s<strong>in</strong>d Vorkommen der Grünen Flußjungfer (Ophiogomphus cecilia) gemeldet<br />
worden. E<strong>in</strong> potenziell geeignetes Gewässer stellt der nördlich an das Schutzgebiet<br />
angrenzende Grenzbach auf Grund des naturnahen Verlaufs, der sandig-kiesigen<br />
Gewässersohle und der begleitenden Ufergehölze dar. Unterhalb des Querungsbereiches<br />
ist allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> Auslaufbauwerk e<strong>in</strong>er Kläranlage vorhanden, das zu e<strong>in</strong>er<br />
Verschmutzung des ersten Abschnitts des Bachlaufes und se<strong>in</strong>er Uferbereiche führt.<br />
Beobachtungen der Art entlang des Bachlaufs auch im Umfeld der Querungsstelle der<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174