Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 17 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
• Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />
<strong>Die</strong> Bechste<strong>in</strong>fledermaus ist zudem für die zu querenden FFH-Gebiete „Enztal bei Mühlacker“<br />
sowie „Strogäu und unteres Enztal“ gemeldet.<br />
<strong>Die</strong> relativ flexiblen Arten Mückenfledermaus und Zwergfledermaus nutzen gelegentlich<br />
auch Baumhöhlen, jedoch s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Deutschland bisher kaum Wochenstuben oder<br />
W<strong>in</strong>terquartiere <strong>in</strong> Gehölzen vorgefunden worden. Da das Vorkommen und die Betroffenheit<br />
Baumhöhlen besiedelnder Fledermausarten im Weiteren anhand der oben<br />
gelisteten stärker spezialisierten Arten betrachtet wird, können Mücken- und Zwergfledermaus<br />
hier vernachlässigt werden. Sollten sie dennoch <strong>in</strong> Baumhöhlen oder Spalten<br />
vorkommen, werden mögliche Verbotstatbestände durch die Betrachtung der oben<br />
gelisteten Arten mit abgedeckt. <strong>Die</strong> zu beschreibenden Vermeidungsmaßnahmen<br />
dienen ebenfalls dem Schutz der Arten, die nur selten <strong>in</strong> Gehölzen Quartiere nutzen.<br />
Vor Laubaustrieb im Frühjahr 2012 wurden alle Bäume mit Höhlen- und Spaltenvorkommen<br />
im nahen Umfeld des Trassenverlaufs der Nordschwarzleitung als potenziell<br />
geeignete Quartiermöglichkeiten dokumentiert. Besonders geeignete Bestände wurden<br />
nachfolgend im Juni und Juli 2012 auf Fledermausaktivitäten und H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>en<br />
möglichen Besatz mit Fledermäusen (Wochenstuben) kontrolliert. Positive Nachweise<br />
konnten im direkten Umfeld <strong>in</strong>nerhalb und randlich des Arbeitsstreifens nicht erbracht<br />
werden.<br />
E<strong>in</strong>e Vielzahl an Bäumen verfügt jedoch über Höhlen, die aufgrund ihrer Größe und<br />
Ausprägung als potenzielles Sommer- oder auch W<strong>in</strong>terquartier für Fledermäuse<br />
e<strong>in</strong>gestuft werden können. E<strong>in</strong>ige davon bef<strong>in</strong>den sich im Bereich des Arbeitsstreifens,<br />
so dass von e<strong>in</strong>em Verlust auszugehen ist. Für weitere am Rand des Arbeitsstreifens<br />
stehende Höhlenbäume kann erst zum Zeitpunkt der Vermessung sicher festgelegt<br />
werden kann, ob e<strong>in</strong>zelne Bäume gefällt werden müssen oder erhalten werden können.<br />
Der Erhalt e<strong>in</strong>es Höhlenbaumes wird grundsätzlich angestrebt.<br />
Demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit den w<strong>in</strong>terlichen Rodungsarbeiten<br />
der Verlust <strong>in</strong>sbesondere von W<strong>in</strong>terquartieren <strong>in</strong> den oben benannten Höhlenbäumen<br />
sowie e<strong>in</strong>e Tötung von Individuen verursacht werden. Störungen von überw<strong>in</strong>ternden<br />
Fledermäusen <strong>in</strong> Höhlenbäumen der angrenzenden, erhalten bleibenden Wald-<br />
und Gehölzbestände durch Lärmemissionen etc. können <strong>in</strong> Rahmen der Rodungsarbeiten<br />
aufgrund der Lage und Entfernung ausgeschlossen werden.<br />
E<strong>in</strong>e Betroffenheit kann im Rahmen der worst-case-Abschätzung für jene Arten angenommen<br />
werden, die <strong>in</strong> den Spätherbst- und W<strong>in</strong>termonaten Quartiere <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174