Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 9 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
sucht. In den Teilgebieten wurden <strong>in</strong>sgesamt 400 künstliche Niströhren <strong>in</strong> Abständen<br />
von jeweils 5 bis 20 m zue<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> der Strauchschicht aufgehängt. Tagsüber nutzt die<br />
Haselmaus diese Röhren als Versteck und kann dann nachgewiesen werden. Auch<br />
e<strong>in</strong>getragenes Nestmaterial liefert mögliche H<strong>in</strong>weise auf Vorkommen. Zudem wurde <strong>in</strong><br />
den Teilgebieten nach Fraßspuren an Haselnüssen gesucht.<br />
Des Weiteren wurden für den betrachteten Raum bereits vorhandene Daten ausgewertet<br />
und berücksichtigt, so behördliche Fundortdaten zu den Grunddatenerfassungen der<br />
Natura2000-Gebiete sowie Artenschutzprogramme, Fischdaten der Oberen Fischereibehörde<br />
RP Karlsruhe. Des Weiteren wurden zwecks Datenabfragen bei den am<br />
Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> anwesenden Behörden und Naturschutzverbänden sowie genannten<br />
Spezialisten Kontakt aufgenommen.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die gemeldeten planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten<br />
ausgewertet und berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt unter Beachtung der derzeit gültigen Fassung des BNatSchG (<strong>in</strong><br />
Kraft seit 01.03.2010) und mittels des Formblattes zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (M<strong>in</strong>isterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg, Stand: Mai 2012). Des Weiteren werden länderübergreifende<br />
Ausarbeitungen und Empfehlungen zur Erstellung von Fachbeiträgen h<strong>in</strong>zugezogen<br />
(„Beispieltexte für die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP))“ erarbeitet durch FROELICH & SPORBECK (2008),<br />
H<strong>in</strong>weise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der<br />
Zulassung von Vorhaben und bei Planungen (2007).<br />
Im Folgenden wird anhand der E<strong>in</strong>griffsbeschreibung geprüft, ob e<strong>in</strong>zelne Individuen,<br />
Populationen oder essenzielle Habitate e<strong>in</strong>er relevanten Art trotz Vermeidungsmaßnahmen<br />
erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Vorgesehene erforderliche Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen werden<br />
artbezogen zugeordnet. Sofern erforderlich, können gemäß § 44(5) BNatSchG auch<br />
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgesetzt werden.<br />
<strong>Die</strong>se müssen artspezifisch geeignet und spätestens zum Zeitpunkt des E<strong>in</strong>griffs<br />
wirksam se<strong>in</strong>.<br />
Norm und Bewertungsmaßstab für die Beurteilung erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
orientieren sich an den Art. 12, 13, 15 und 16 der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (GASSNER et al. 2003,<br />
Rdnr. 45). Nach Art. 12 FFH-RL muss gewährleistet se<strong>in</strong>, dass die Populationen der<br />
betroffenen Art <strong>in</strong> ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand verweilen können.<br />
Optische und/oder akustische Störungen durch den Baubetrieb s<strong>in</strong>d aus artenschutzrechtlicher<br />
Sicht nur dann von Relevanz, wenn sich <strong>in</strong> deren Folge der Erhaltungszu-<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174