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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 9 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

sucht. In den Teilgebieten wurden <strong>in</strong>sgesamt 400 künstliche Niströhren <strong>in</strong> Abständen<br />

von jeweils 5 bis 20 m zue<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> der Strauchschicht aufgehängt. Tagsüber nutzt die<br />

Haselmaus diese Röhren als Versteck und kann dann nachgewiesen werden. Auch<br />

e<strong>in</strong>getragenes Nestmaterial liefert mögliche H<strong>in</strong>weise auf Vorkommen. Zudem wurde <strong>in</strong><br />

den Teilgebieten nach Fraßspuren an Haselnüssen gesucht.<br />

Des Weiteren wurden für den betrachteten Raum bereits vorhandene Daten ausgewertet<br />

und berücksichtigt, so behördliche Fundortdaten zu den Grunddatenerfassungen der<br />

Natura2000-Gebiete sowie Artenschutzprogramme, Fischdaten der Oberen Fischereibehörde<br />

RP Karlsruhe. Des Weiteren wurden zwecks Datenabfragen bei den am<br />

Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> anwesenden Behörden und Naturschutzverbänden sowie genannten<br />

Spezialisten Kontakt aufgenommen.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die gemeldeten planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten<br />

ausgewertet und berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt unter Beachtung der derzeit gültigen Fassung des BNatSchG (<strong>in</strong><br />

Kraft seit 01.03.2010) und mittels des Formblattes zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (M<strong>in</strong>isterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg, Stand: Mai 2012). Des Weiteren werden länderübergreifende<br />

Ausarbeitungen und Empfehlungen zur Erstellung von Fachbeiträgen h<strong>in</strong>zugezogen<br />

(„Beispieltexte für die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung (saP))“ erarbeitet durch FROELICH & SPORBECK (2008),<br />

H<strong>in</strong>weise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der<br />

Zulassung von Vorhaben und bei Planungen (2007).<br />

Im Folgenden wird anhand der E<strong>in</strong>griffsbeschreibung geprüft, ob e<strong>in</strong>zelne Individuen,<br />

Populationen oder essenzielle Habitate e<strong>in</strong>er relevanten Art trotz Vermeidungsmaßnahmen<br />

erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Vorgesehene erforderliche Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen werden<br />

artbezogen zugeordnet. Sofern erforderlich, können gemäß § 44(5) BNatSchG auch<br />

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgesetzt werden.<br />

<strong>Die</strong>se müssen artspezifisch geeignet und spätestens zum Zeitpunkt des E<strong>in</strong>griffs<br />

wirksam se<strong>in</strong>.<br />

Norm und Bewertungsmaßstab für die Beurteilung erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

orientieren sich an den Art. 12, 13, 15 und 16 der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (GASSNER et al. 2003,<br />

Rdnr. 45). Nach Art. 12 FFH-RL muss gewährleistet se<strong>in</strong>, dass die Populationen der<br />

betroffenen Art <strong>in</strong> ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand verweilen können.<br />

Optische und/oder akustische Störungen durch den Baubetrieb s<strong>in</strong>d aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht nur dann von Relevanz, wenn sich <strong>in</strong> deren Folge der Erhaltungszu-<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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