Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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Nordschwarzwaldleitung (DN 600) Abschnitt Ettlingen - Leonberg Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Teil E Sonderteil Umwelt 13. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag März 2013 Antragstellerin: terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart Projektbeauftragter: Projektleiter: Hartmut Drosch Christoph Kröhnert Tel.: 0711/7812-1328 Tel.: 0711/7812-1326 Fax: 0711/7812-1398 Fax: 0711/7812-1456 h.drosch@terranets-bw.de c.kroehnert@terranets-bw.de Bearbeitung: ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR Logebachstraße 4 53604 Bad Honnef Projektleiter: Stefan Finke Tel.: 02224/9733-33 Fax: 02224/9733-41 finke@ibni.de
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> (DN 600)<br />
Abschnitt Ettl<strong>in</strong>gen - Leonberg<br />
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
Teil E<br />
Sonderteil Umwelt<br />
13. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
März 2013<br />
Antragsteller<strong>in</strong>:<br />
terranets bw GmbH<br />
Am Wallgraben 135<br />
70565 Stuttgart<br />
Projektbeauftragter:<br />
Projektleiter:<br />
Hartmut Drosch<br />
Christoph Kröhnert<br />
Tel.: 0711/7812-1328 Tel.: 0711/7812-1326<br />
Fax: 0711/7812-1398 Fax: 0711/7812-1456<br />
h.drosch@terranets-bw.de c.kroehnert@terranets-bw.de<br />
Bearbeitung: ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH /<br />
Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
Logebachstraße 4<br />
53604 Bad Honnef<br />
Projektleiter:<br />
Stefan F<strong>in</strong>ke<br />
Tel.: 02224/9733-33<br />
Fax: 02224/9733-41<br />
f<strong>in</strong>ke@ibni.de
<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 1 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................. 2<br />
1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................. 3<br />
1.1 Rechtliche Grundlagen zum Artenschutz .................................................................... 4<br />
1.1.1 Allgeme<strong>in</strong>er Artenschutz ............................................................................................. 4<br />
1.1.2 Besonderer Artenschutz ............................................................................................. 5<br />
1.2 Methode und Datengrundlage .................................................................................... 8<br />
2 Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens und der zu erwartenden<br />
Wirkungen ............................................................................................................... 10<br />
2.1 Beschreibung der geplanten Leitungsverlegung ....................................................... 10<br />
2.2 Wirkfaktoren des Leitungsbaus ................................................................................ 12<br />
2.2.1 Baubed<strong>in</strong>gte Wirkungen ........................................................................................... 12<br />
2.2.2 Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkungen ....................................................................................... 13<br />
2.2.3 Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkungen ..................................................................................... 14<br />
2.2.4 Mögliche Wirkungen auf europarechtlich geschützte Arten ....................................... 14<br />
3 Bestand und Darlegung der betroffenen Arten und Prüfung der<br />
Auslösung von Verbotstatbeständen ................................................................... 15<br />
3.1 Vorkommen und Abschichtung des für die Artenschutzprüfung<br />
heranzuziehenden Artenspektrums .......................................................................... 16<br />
3.1.1 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie ................................................................. 16<br />
3.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie ................................................................... 25<br />
3.1.3 Europäische Vogelarten ........................................................................................... 31<br />
3.2 Art-für-Art Prüfung .................................................................................................... 52<br />
3.3 Fazit ......................................................................................................................... 53<br />
4 Literaturverzeichnis ............................................................................................... 55<br />
4.1 Gesetze, Verordnungen und Richtl<strong>in</strong>ien ................................................................... 55<br />
4.2 Allgeme<strong>in</strong>e Literatur und Quellen .............................................................................. 55<br />
5 Anhang .................................................................................................................... 59<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tab. 1: Kenndaten der geplanten <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> (II. Bauabschnitt) ...................... 10<br />
Tab. 2: Baubed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren ........................................................................................ 13<br />
Tab. 3: Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren .................................................................................... 14<br />
Tab. 4: Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren .................................................................................. 14<br />
Tab. 5: Liste der nachgewiesenen Brut- und Gastvogelarten ................................................ 31<br />
Tab. 6: Ermittlung der möglichen Betroffenheit nachgewiesener Brut- und Gastvögel .......... 35<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 3 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
1 Anlass und Aufgabenstellung<br />
<strong>Die</strong> terranets bw GmbH plant den Bau der „<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong>“, e<strong>in</strong>er neuen,<br />
leistungsfähigen Anb<strong>in</strong>dung <strong>Baden</strong>-Württembergs an die Trans-Europa-Naturgas-<br />
Pipel<strong>in</strong>e (TENP), e<strong>in</strong>er bedeutenden Nord-Süd-Achse des europäischen Erdgas-<br />
Transportsystems.<br />
<strong>Die</strong> von den Niederlanden bis nach Italien verlaufende TENP ist e<strong>in</strong>e wichtige Transversale<br />
für den Transport von Erdgas <strong>in</strong> Europa. Mit dem Anschluss an diese Leitung<br />
wird die Verknüpfung der baden-württembergischen Gasnetze mit den Gasquellen <strong>in</strong><br />
der Nordsee und <strong>in</strong> Nordafrika und der Zugang zu den sog. LNG-Term<strong>in</strong>als (Anlandepunkte<br />
für den Transport von verflüssigtem Erdgas: LNG = Liquid Natural Gas) am<br />
Atlantik und am Mittelmeer verbessert.<br />
<strong>Die</strong> geplante <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> (DN 600) beg<strong>in</strong>nt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Bauabschnitt,<br />
für den seit Mai 2012 der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums<br />
Karlsruhe vorliegt, <strong>in</strong> Au am Rhe<strong>in</strong> und führt bis Ettl<strong>in</strong>gen. Der nach Osten anschließende<br />
zweite Bauabschnitt verb<strong>in</strong>det die beiden Städte Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg. Er verläuft<br />
von Ettl<strong>in</strong>gen über Karlsbad, Kämpfelbach und Pforzheim weiter über Wiernsheim,<br />
Mönsheim und Rutesheim nach Leonberg.<br />
Ziele s<strong>in</strong>d es, mit dieser Anb<strong>in</strong>dung des baden-württembergischen Ferngasnetzes an<br />
die TENP die steigende Nachfrage nach Transportkapazitäten zu befriedigen, e<strong>in</strong>en<br />
Beitrag zur Energiewende zu leisten, die Versorgung mit Gas und Strom weiterh<strong>in</strong><br />
sicherzustellen und den Wettbewerb zu stärken.<br />
Bei der geplanten Erdgasleitung handelt es sich um e<strong>in</strong>e Energieanlage im S<strong>in</strong>ne des<br />
§ 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie dient im S<strong>in</strong>ne von § 1 EnWG e<strong>in</strong>er sicheren,<br />
preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen<br />
Versorgung der Allgeme<strong>in</strong>heit mit Gas und damit dem öffentlichen Interesse, was<br />
bereits im Raumordnungsverfahren bestätigt wurde.<br />
Gegenstand dieses Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die Trassenführung des<br />
zweiten Bauabschnittes der geplanten <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> im Zuständigkeitsbereich<br />
der <strong>Regierungspräsidien</strong> Karlsruhe und Stuttgart.<br />
Das Vorhaben umfasst Bau und Betrieb der Rohrleitung, der Gasdruckregel- und<br />
Messanlagen (GDRM) <strong>in</strong> Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg sowie der Absperrarmaturenstationen<br />
<strong>in</strong> Nött<strong>in</strong>gen, Pforzheim, Mönsheim sowie am Trassenendpunkt <strong>in</strong> Leonberg.<br />
<strong>Die</strong> Gesamtlänge der geplanten Leitung zwischen Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg beläuft sich<br />
auf rund 55,95 km; davon bef<strong>in</strong>det sich der größte Abschnitt im Bereich des Regierungsbezirkes<br />
Karlsruhe, die östlichen 10 km zwischen der Ortslage Flacht und dem<br />
Westrand der Stadt Leonberg im Bereich des Regierungsbezirks Stuttgart.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
<strong>Die</strong> Inbetriebnahme der Leitung ist für den Herbst 2015 geplant. Weitere Ausführungen<br />
zur Projektbegründung können dem Erläuterungsbericht (Teil A) entnommen werden.<br />
Im Rahmen der geplanten Erdgasfernleitung ist der Schutz wild lebender Tier- und<br />
Pflanzenarten vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Menschen zu beachten, der im<br />
Bundesnaturschutzgesetz im Kapitel 5 <strong>in</strong> den §§ 37-55 verankert ist. Der allgeme<strong>in</strong>e<br />
Artenschutz wird mit den Betrachtungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (siehe<br />
Teil E, Anlage 11) behandelt. Für den besonderen Artenschutz nach Maßgabe der §§<br />
44 und 45 BNatSchG ist e<strong>in</strong> eigenständiges Prüfverfahren, die sog. Artenschutzrechtliche<br />
Prüfung (ASP), erforderlich.<br />
Im vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird daher geprüft, ob durch den<br />
Bau der <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach<br />
§ 44(1) i. V. m. § 44(5) BNatSchG erfüllt werden.<br />
1.1 Rechtliche Grundlagen zum Artenschutz<br />
1.1.1 Allgeme<strong>in</strong>er Artenschutz<br />
Der allgeme<strong>in</strong>e Artenschutz laut Kapitel 5 Abschnitt 2 BNatSchG umfasst alle wildlebenden<br />
Tiere und Pflanzen, auch die sogenannten "Allerweltsarten". Er wird im Genehmigungsverfahren<br />
für E<strong>in</strong>griffe, Vorhaben oder Planungen nach den Maßgaben und<br />
mit den Instrumenten der E<strong>in</strong>griffsregelung bzw. des Baugesetzbuches berücksichtigt.<br />
Der allgeme<strong>in</strong>e Artenschutz unterb<strong>in</strong>det jegliche mutwillige Bee<strong>in</strong>trächtigung, Zerstörung<br />
oder Verwüstung "ohne vernünftigen Grund" der wild lebenden Tiere, Pflanzen und<br />
deren Lebensstätten.<br />
Es ist laut § 39(5) BNatSchG verboten<br />
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldra<strong>in</strong>en, Hochra<strong>in</strong>en und ungenutzten Grundflächen<br />
sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land- oder forstwirtschaftlich<br />
genutzte Grundflächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt wird,<br />
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch<br />
genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere<br />
Gehölze <strong>in</strong> der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den<br />
Stock zu setzen; zulässig s<strong>in</strong>d schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung<br />
des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,<br />
3. Röhrichte <strong>in</strong> der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden;<br />
außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur <strong>in</strong> Abschnitten zurückgeschnitten werden,<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
4. ständig wasserführende Gräben unter E<strong>in</strong>satz von Grabenfräsen zu räumen, wenn<br />
dadurch der Naturhaushalt, <strong>in</strong>sbesondere die Tierwelt erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />
<strong>Die</strong> obigen Verbote gelten nicht für<br />
1. behördlich angeordnete Maßnahmen,<br />
2. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer<br />
Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich durchgeführt werden, behördlich<br />
zugelassen s<strong>in</strong>d oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,<br />
3. zulässige Bauvorhaben, wenn nur ger<strong>in</strong>gfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung<br />
der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus ist es laut § 39(6) verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche<br />
Räume, die als W<strong>in</strong>terquartier von Fledermäusen dienen, <strong>in</strong> der Zeit vom 1. Oktober bis<br />
zum 31. März aufzusuchen. <strong>Die</strong>s gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur<br />
ger<strong>in</strong>gfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte<br />
Bereiche.<br />
1.1.2 Besonderer Artenschutz<br />
Über den allgeme<strong>in</strong>en Artenschutz h<strong>in</strong>aus gelten laut Kapitel 5 Abschnitt 3 BNatSchG<br />
weiterführende Vorschriften zum Schutz streng und besonders geschützter und bestimmter<br />
anderer Tier- und Pflanzenarten. <strong>Die</strong> Belange des besonderen Artenschutzes<br />
werden für E<strong>in</strong>griffe, Vorhaben und Planungen i. d. R. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesonderten Gutachten,<br />
der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> besonders und streng geschützten Arten werden <strong>in</strong> § 7(2) Nr. 13 und 14 BNatSchG<br />
def<strong>in</strong>iert. Es handelt sich dabei um folgende Arten:<br />
Besonders geschützte Arten<br />
• Arten der Anhänge A u. B der EG-Verordnung 338/97<br />
(= EG-Artenschutzverordnung)<br />
• Arten des Anhangs IV der RL 92/43 EWG (= FFH-Richtl<strong>in</strong>ie)<br />
• Europäische Vogelarten gem. Art. 1 Richtl<strong>in</strong>ie 2009/147/EG<br />
(= Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)<br />
• Arten, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Rechtsverordnung nach § 54(1) aufgeführt s<strong>in</strong>d<br />
Streng geschützte Arten<br />
• Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97<br />
(= EG-Artenschutzverordnung)<br />
• Arten des Anhangs IV der Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/ EWG (= FFH-Richtl<strong>in</strong>ie)<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
• Arten, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Rechtsverordnung nach § 54(2) aufgeführt s<strong>in</strong>d<br />
• Alle streng geschützten Arten s<strong>in</strong>d auch besonders geschützt.<br />
Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie alle <strong>in</strong> Europa<br />
heimischen, wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten s<strong>in</strong>d besonders<br />
geschützt, e<strong>in</strong>ige Arten s<strong>in</strong>d daneben aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchVO<br />
auch streng geschützt (z. B. alle Greifvögel und Eulen).<br />
Nur national besonders oder streng geschützte Arten außerhalb der europäischen<br />
Vogelarten (z. B. e<strong>in</strong>ige Wirbellose) werden nicht im Rahmen der ASP, sondern <strong>in</strong> der<br />
E<strong>in</strong>griffsregelung berücksichtigt.<br />
Nach § 44(1) BNatSchG ist es verboten:<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen,<br />
zu -beschädigen oder zu zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten<br />
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten<br />
erheblich zu stören; e<strong>in</strong>e erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch<br />
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert,<br />
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten<br />
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen<br />
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu<br />
zerstören.<br />
Legalausnahme nach § 44(5) BNatSchG<br />
S<strong>in</strong>d bei nach § 15 BNatSchG zulässigen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft sowie bei<br />
zulässigen Vorhaben im S<strong>in</strong>ne des Baugesetzbuches<br />
• Arten des Anhangs IVa der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (streng zu schützende Tierarten)<br />
• europäische Vogelarten oder<br />
• Arten laut Rechtsverordnung nach § 54(1) Nr.2 BNatSchG<br />
betroffen, liegt e<strong>in</strong> Verstoß gegen § 44(1) Nr. 3 BNatSchG nicht vor, wenn die ökologische<br />
Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterh<strong>in</strong> erfüllt ist. In diesem Fall liegt auch ke<strong>in</strong> Verstoß gegen § 44(1)<br />
Nr. 1 BNatSchG vor.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
<strong>Die</strong> Unzulässigkeit e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>griffs wird laut § 15(5) BNatSchG folgendermaßen def<strong>in</strong>iert:<br />
"E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
nicht zu vermeiden oder nicht <strong>in</strong> angemessener Frist auszugleichen oder zu<br />
ersetzen s<strong>in</strong>d und die Belange des Naturschutzes [...] im Range vorgehen."<br />
Zusätzlich erläutert § 19 BNatSchG Restriktionen zu Schäden an bestimmten Arten und<br />
natürlichen Lebensräumen im S<strong>in</strong>ne des Umweltschadensgesetzes:<br />
1. "E<strong>in</strong>e Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen [...] ist jeder Schaden,<br />
der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des<br />
günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume oder Arten hat."<br />
2. Arten im S<strong>in</strong>ne des Abs. 1 s<strong>in</strong>d die Arten, die aufgeführt s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
• Art. 4 Abs. 2 oder Anh. I der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />
• Anh. II und IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
3. Lebensräume im S<strong>in</strong>ne des Abs. 1 s<strong>in</strong>d<br />
4. [...]<br />
• Lebensräume der Arten laut Art. 4 Abs. 2 oder Anh. I der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />
bzw. laut Anh. II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
• natürliche Lebensraumtypen von geme<strong>in</strong>schaftlichem Interesse<br />
• Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten laut Anh. IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
5. Ob Auswirkungen nach Abs. 1 erheblich s<strong>in</strong>d, ist [...] unter Berücksichtigung der<br />
Kriterien des Anh. I der RL 2004/35/EG (RL über Umwelthaftung zur Vermeidung<br />
und Sanierung von Umweltschäden) zu ermitteln.<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
<strong>Die</strong> nach Landesrecht zuständigen Behörden können gemäß § 45(7) BNatSchG von<br />
den Verboten des § 44 BNatSchG im E<strong>in</strong>zelfall Ausnahmen zulassen:<br />
• zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher<br />
wirtschaftlicher Schäden,<br />
• zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt,<br />
• für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesem<br />
Zwecke dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
• im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, e<strong>in</strong>schließlich<br />
der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder<br />
maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder<br />
• aus anderen zw<strong>in</strong>genden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />
e<strong>in</strong>schließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.<br />
E<strong>in</strong>e Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht<br />
gegeben s<strong>in</strong>d und sich der Erhaltungszustand der Population e<strong>in</strong>er Art nicht verschlechtert.<br />
Auf Antrag kann nach § 67 BNatSchG e<strong>in</strong>e Befreiung von den Verboten des § 44<br />
BNatSchG gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im E<strong>in</strong>zelfall zu e<strong>in</strong>er<br />
unzumutbaren Belastung führen würde. E<strong>in</strong>e Befreiung ist nur möglich, wenn die<br />
Abweichung von den Ge-/Verboten des BNatSchG mit den Belangen von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege vere<strong>in</strong>bar ist.<br />
1.2 Methode und Datengrundlage<br />
Im vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird geprüft, ob <strong>in</strong>folge des<br />
geplanten Vorhabens <strong>in</strong> Bezug auf planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten aufgrund<br />
der Lage ihrer Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche e<strong>in</strong>e Betroffenheit anzunehmen<br />
ist, Verbotstatbestände gemäß § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d und aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht e<strong>in</strong>e Ausnahme gemäß § 45(7) BNatSchG notwendig werden<br />
könnte.<br />
E<strong>in</strong>e Abstimmung h<strong>in</strong>sichtlich des zu untersuchenden Artenspektrums und der Kartiermethodik<br />
hat im Rahmen des Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong>s am 28.07.2011 mit der Genehmigungsbehörde<br />
und den Fachbehörden beim RP Karlsruhe sowie im Rahmen e<strong>in</strong>es Folgeterm<strong>in</strong>s<br />
mit der Oberen Naturschutzbehörde RP Karlsruhe stattgefunden.<br />
Methodische Grundlagen für die Erfassungen der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten<br />
bildeten Standardwerke wie z.B. SÜDBECK et al. (2005), BFN-Methodik-<br />
Handbücher und TRAUTNER et al. (1992).<br />
<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt <strong>in</strong>sbesondere auf Basis der aktuell ermittelten Funddaten im Zuge<br />
der durchgeführten faunistischen und floristischen Bestandserhebungen (ab Juni 2011<br />
bis Oktober 2012). Systematisch erfasst wurden planungsrelevante Farn- und Blütenpflanzen<br />
und Moosarten, Fledermäuse, Haselmausvorkommen, Brut- und Gastvögel,<br />
Amphibien, Reptilien sowie FFH-relevanten Käfer (Hirschkäfer), Libellen und Tagfalter.<br />
Zudem wurden potenzielle Quartiere für Fledermausarten <strong>in</strong>nerhalb und im nahen<br />
Umfeld des Arbeitsstreifens (beidseitig der Trasse je ca. 30 bis 50 m) erfasst.<br />
<strong>Die</strong> Haselmauserfassungen wurden zwischen Mai und Ende Oktober 2012 <strong>in</strong> 20<br />
geeigneten Teilgebieten im Trassenverlauf im Zuge von vier Kontrollterm<strong>in</strong>en unter-<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
sucht. In den Teilgebieten wurden <strong>in</strong>sgesamt 400 künstliche Niströhren <strong>in</strong> Abständen<br />
von jeweils 5 bis 20 m zue<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> der Strauchschicht aufgehängt. Tagsüber nutzt die<br />
Haselmaus diese Röhren als Versteck und kann dann nachgewiesen werden. Auch<br />
e<strong>in</strong>getragenes Nestmaterial liefert mögliche H<strong>in</strong>weise auf Vorkommen. Zudem wurde <strong>in</strong><br />
den Teilgebieten nach Fraßspuren an Haselnüssen gesucht.<br />
Des Weiteren wurden für den betrachteten Raum bereits vorhandene Daten ausgewertet<br />
und berücksichtigt, so behördliche Fundortdaten zu den Grunddatenerfassungen der<br />
Natura2000-Gebiete sowie Artenschutzprogramme, Fischdaten der Oberen Fischereibehörde<br />
RP Karlsruhe. Des Weiteren wurden zwecks Datenabfragen bei den am<br />
Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> anwesenden Behörden und Naturschutzverbänden sowie genannten<br />
Spezialisten Kontakt aufgenommen.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die gemeldeten planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten<br />
ausgewertet und berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt unter Beachtung der derzeit gültigen Fassung des BNatSchG (<strong>in</strong><br />
Kraft seit 01.03.2010) und mittels des Formblattes zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (M<strong>in</strong>isterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg, Stand: Mai 2012). Des Weiteren werden länderübergreifende<br />
Ausarbeitungen und Empfehlungen zur Erstellung von Fachbeiträgen h<strong>in</strong>zugezogen<br />
(„Beispieltexte für die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP))“ erarbeitet durch FROELICH & SPORBECK (2008),<br />
H<strong>in</strong>weise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der<br />
Zulassung von Vorhaben und bei Planungen (2007).<br />
Im Folgenden wird anhand der E<strong>in</strong>griffsbeschreibung geprüft, ob e<strong>in</strong>zelne Individuen,<br />
Populationen oder essenzielle Habitate e<strong>in</strong>er relevanten Art trotz Vermeidungsmaßnahmen<br />
erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Vorgesehene erforderliche Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen werden<br />
artbezogen zugeordnet. Sofern erforderlich, können gemäß § 44(5) BNatSchG auch<br />
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgesetzt werden.<br />
<strong>Die</strong>se müssen artspezifisch geeignet und spätestens zum Zeitpunkt des E<strong>in</strong>griffs<br />
wirksam se<strong>in</strong>.<br />
Norm und Bewertungsmaßstab für die Beurteilung erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
orientieren sich an den Art. 12, 13, 15 und 16 der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (GASSNER et al. 2003,<br />
Rdnr. 45). Nach Art. 12 FFH-RL muss gewährleistet se<strong>in</strong>, dass die Populationen der<br />
betroffenen Art <strong>in</strong> ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand verweilen können.<br />
Optische und/oder akustische Störungen durch den Baubetrieb s<strong>in</strong>d aus artenschutzrechtlicher<br />
Sicht nur dann von Relevanz, wenn sich <strong>in</strong> deren Folge der Erhaltungszu-<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
stand e<strong>in</strong>er lokalen Population verschlechtert. Relevant s<strong>in</strong>d Störungen nur für die<br />
europäischen Vogelarten und die streng geschützten Arten (§ 44(1) Nr. 2 BNatSchG).<br />
Alle Teillebensstätten e<strong>in</strong>er Tierpopulation s<strong>in</strong>d geschützt. Nahrungsstätten und Wanderkorridore<br />
zählen dann nicht dazu, wenn sie für den Erhalt der lokalen Population<br />
nicht zw<strong>in</strong>gend notwendig s<strong>in</strong>d. Regelmäßig genutzte Raststätten fallen unter den<br />
gesetzlichen Schutz.<br />
2 Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens und der zu<br />
erwartenden Wirkungen<br />
2.1 Beschreibung der geplanten Leitungsverlegung<br />
In der nachfolgenden Tabelle s<strong>in</strong>d die wichtigsten technischen Kenndaten zusammengefasst<br />
dargestellt.<br />
Tab. 1:<br />
Kenndaten der geplanten <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> (II. Bauabschnitt)<br />
Nennweite:<br />
Gesamttrassenlänge:<br />
E<strong>in</strong>zelrohrlänge:<br />
Max. zulässiger Betriebsdruck:<br />
Rohrmaterial nach DIN 10208-2:<br />
Kenngrößen der geplanten Leitung<br />
DN 600 (610 x 10,0 mm)<br />
DN 600 (610 x 12,5 mm) bei Vortriebsrohren<br />
Ca. 55,95 km<br />
ca. 18,0 m<br />
MOP 80 bar<br />
L 415 MB<br />
Transportmedium: Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260<br />
Rohrüberdeckung:<br />
Oberirdische Anlagen:<br />
Korrosionsschutz:<br />
Begleitkabel auf der Trasse:<br />
ca. 1,2 m über Rohrscheitel<br />
Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM),<br />
Armaturen- und Molchstationen<br />
Bauzeit, geplant: Anfang bis Ende 2015<br />
Kreuzungen (Straßen, Bahnen):<br />
Kreuzungen (Gräben, Gewässer):<br />
Schutzstreifenbreite:<br />
Gehölzfrei zu haltender Streifen:<br />
Breite des Regelarbeitsstreifens<br />
Rohrlagerplätze:<br />
passiv: Kunststoff-Umhüllung (z. B. Polyethylen (PE) nach<br />
DIN 30670<br />
aktiv: Elektrischer kathodischer Korrosionsschutz<br />
3 x 50 mm PEHD-Leerrohr<br />
davon 1 Leerrohr mit Lichtwellenleiterkabel (Betriebskabel)<br />
belegt,<br />
2 Leerrohre <strong>in</strong> Reserve für Telekommunikationszwecke<br />
In geschlossener oder offener Bauweise mit Produkten- bzw.<br />
Mantelrohr entsprechend den Absprachen mit den Baulastträgern<br />
Düker mit Produktenrohr, offen e<strong>in</strong>gelegt, gegen Auftrieb<br />
gesichert oder <strong>in</strong> geschlossener Bauweise entsprechend den<br />
Absprachen mit den Rechtsträgern<br />
10 m (5 m beiderseits der Rohrachse)<br />
5,6 m (2,5 m beiderseits der Rohraußenkanten)<br />
Im Feld 25 m, im Wald 15 m<br />
Lage und Fläche s<strong>in</strong>d dem beigefügten Planwerk Teil C zu<br />
entnehmen.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Abstand zu Fremdleitungen:<br />
Abstand zu Hochspannungsfreileitungen:<br />
Bau<br />
Inbetriebnahme<br />
Verlegung i. d. R. mit e<strong>in</strong>em Achsabstand von 5 m zu unterirdischen<br />
Fremdleitungen<br />
i. d. R. m<strong>in</strong>. 10 m zum äußeren Leiterseil<br />
Beg<strong>in</strong>n Ende 2014 (Gehölze<strong>in</strong>schlag) Tiefbau 2015<br />
Herbst 2015<br />
<strong>Die</strong> Leitung wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schutzstreifen von 10 m Breite (5 m beiderseits der Rohrachse)<br />
verlegt, der durch beschränkt persönliche <strong>Die</strong>nstbarkeiten oder Gestattungsverträge<br />
gesichert wird. <strong>Die</strong>ser Schutzstreifen dient im Wesentlichen der Restriktion<br />
h<strong>in</strong>sichtlich der Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie sonstigen<br />
E<strong>in</strong>wirkung, die den Bestand oder Betrieb der Leitung gefährden oder bee<strong>in</strong>trächtigen<br />
könnten. E<strong>in</strong>schränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Regel damit nicht verbunden. Um die Leitung vor Beschädigungen durch Baumwurzeln<br />
zu schützen, bestehen ferner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Streifen über der Leitung bis zu e<strong>in</strong>em Abstand<br />
von 2,50 m beidseits der Rohraußenkanten (<strong>in</strong>sgesamt 5,6 m) Restriktionen h<strong>in</strong>sichtlich<br />
tiefwurzelnder Bäume.<br />
Gasdruckregel- und Messanlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> folgenden Bereichen geplant:<br />
• Stadt Ettl<strong>in</strong>gen, Gemarkung Ettl<strong>in</strong>gen, Flurstück 10429<br />
• Stadt Leonberg, Gemarkung Leonberg, Flur 1, Flurstück 6124/6<br />
<strong>Die</strong> abgezäunten Stationsgelände der GDRM-Anlagen haben e<strong>in</strong>e Fläche von ca. 800 -<br />
900 m². Auf den Flächen werden Gebäude, 4 Armaturengruppen mit kle<strong>in</strong>eren gepflasterten<br />
Teilflächen e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
Zudem s<strong>in</strong>d folgende Armaturenabsperrstationen s<strong>in</strong>d im Trassenverlauf geplant:<br />
• Geme<strong>in</strong>de Remch<strong>in</strong>gen: Gemarkung Nött<strong>in</strong>gen, Flurstück 10381.<br />
• Stadt Pforzheim Gemarkung Eut<strong>in</strong>gen, Flurstück 8302.<br />
• Geme<strong>in</strong>de Mönsheim, Gemarkung Mönsheim, Flurstück 4666.<br />
• Stadt Leonberg, Geme<strong>in</strong>de Leonberg, Flur 1 Flurstück 6124/6.<br />
Da die Armaturen über Fernantriebe verfügen, wird die E<strong>in</strong>zäunung der Stationen zum<br />
Schutz der oberirdisch <strong>in</strong>stallierten Bauteile erforderlich.<br />
Weitere technische Details s<strong>in</strong>d den Unterlagen Teil A (Erläuterungsbericht) und Teil E<br />
Unterlage 10 (Umweltverträglichkeitsuntersuchung) der Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
zu entnehmen.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
2.2 Wirkfaktoren des Leitungsbaus<br />
In diesem Kapitel werden die allgeme<strong>in</strong>en Auswirkungen e<strong>in</strong>er Rohrleitungsverlegung<br />
auf die europarechtlich geschützten Arten und deren Habitate dargestellt. E<strong>in</strong>griffsbed<strong>in</strong>gte<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen lassen sich unterscheiden nach:<br />
• Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Bau des E<strong>in</strong>griffsobjektes selbst<br />
= baubed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />
• Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch die bloße Existenz des Objektes<br />
= anlagebed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />
• Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Betrieb des E<strong>in</strong>griffsobjektes<br />
= betriebsbed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen.<br />
• <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>griffsqualität und -quantität e<strong>in</strong>er Rohrleitungsverlegung s<strong>in</strong>d bed<strong>in</strong>gt durch<br />
die unterirdische Lage des E<strong>in</strong>griffsobjektes,<br />
• die Möglichkeit, die Trassenführung an sich sowie den Arbeitsstreifen weitgehend an<br />
die Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Raumes, z. B. <strong>in</strong> Bereichen hochwertiger Strukturen, anzupassen<br />
sowie<br />
• das weitgehende Fehlen e<strong>in</strong>er dauerhaften Bee<strong>in</strong>trächtigung durch den Bestand oder<br />
Betrieb der Leitung.<br />
<strong>Die</strong> Quantität der unterschiedlich ausgeprägten Bee<strong>in</strong>trächtigungen wird durch planerische<br />
und bauliche Anpassung an die naturhaushaltlichen Erfordernisse so weit wie<br />
möglich verr<strong>in</strong>gert.<br />
<strong>Die</strong> möglichen Bauverfahren für die Verlegung von Rohrleitungen e<strong>in</strong>schließlich<br />
Sonderbaustellen sowie, <strong>in</strong> Abhängigkeit vom Bauverfahren und den topographischen<br />
Gegebenheiten, die Regelquerschnitte der Arbeitsstreifen s<strong>in</strong>d im allgeme<strong>in</strong>en Teil der<br />
Antragsunterlagen (Teil A - Erläuterungsbericht) beschrieben.<br />
2.2.1 Baubed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />
<strong>Die</strong> stärkste E<strong>in</strong>griffswirkung wird während der Bauphase verursacht. Während der<br />
Verlegung der Leitung werden auf dem Arbeitsstreifen die Biotopstrukturen und Nutzungen<br />
beseitigt und aufgrund des bandförmigen E<strong>in</strong>griffs Biotopstrukturen durchschnitten.<br />
In der zeitlich beschränkten Bauphase können durch kurzzeitig verstärkt auftretende<br />
Geräuschentwicklungen temporäre Störungen der Fauna verursacht werden und durch<br />
den geöffneten Graben e<strong>in</strong>e Barrierewirkung auftreten.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
<strong>Die</strong> Errichtung der Rohrlagerplätze erfolgt ohne Entfernung der Vegetation und Abschieben<br />
von Oberboden. Für die Errichtung der Rohrlagerplätze wird für den Vorgang<br />
des Be- und Entladens die Befestigung von ca. 1/3 der jeweiligen Rohrlagerplatzfläche<br />
durch z. B. Baggermatratzen notwendig. <strong>Die</strong> Nutzungsdauer der Plätze beträgt etwa e<strong>in</strong><br />
Jahr. Für die Rohrlagerplätze werden bevorzugt <strong>in</strong>tensiv genutzte landwirtschaftliche<br />
Flächen vorgesehen. Sie gehen jedoch grundsätzlich wie andere Baustellenflächen <strong>in</strong><br />
die E<strong>in</strong>griffsbilanzierung mit e<strong>in</strong>. Das benötigte Baulager wird <strong>in</strong> der Regel auf Freiflächen<br />
<strong>in</strong> Gewerbegebieten oder auf Brachflächen <strong>in</strong> Industriegeländen ohne nachteilige<br />
Umweltauswirkungen gelegt.<br />
Tab. 2:<br />
Baubed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
baubed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
• Entfernung der Vegetation und anderer den Baubetrieb beh<strong>in</strong>dernden Strukturen im Arbeitsstreifen<br />
(bei Querungen von Waldgebieten durchweg <strong>in</strong> der Breite e<strong>in</strong>geschränkt)<br />
• Abtrag des Oberbodens im Arbeitsstreifen im Offenland (im Wald ke<strong>in</strong> Oberbodenabtrag aufgrund<br />
verr<strong>in</strong>gerter Regelarbeitsstreifenbreite)<br />
• Grabenaushub für die Rohrverlegung (Tiefe und Sohlbreite <strong>in</strong> Abhängigkeit von der Rohrdimension,<br />
spätere Regelüberdeckung 1,2 m über dem Rohr)<br />
• Aushub von Baugruben am Anfang und Ende von geschlossenen Bauweisen<br />
• Anlegen von temporären Baustraßen (fallweise auf nicht ausreichend tragfähigem Untergrund)<br />
• Herrichten von Baustellenzufahrten und -e<strong>in</strong>richtungsflächen<br />
• Anlage von Material- und Lagerflächen (z. B. Rohrlagerplätze)<br />
• Bautätigkeiten (optische und akustische Wirkungen, Trenn- und Barrierewirkung)<br />
• temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen <strong>in</strong> Rohrgraben und Baugruben (Grundwasser, Stau- und<br />
Schichtenwasser, Tagwasser)<br />
• Druckprüfung (Wasserentnahme und -wiedere<strong>in</strong>leitung aus Oberflächengewässern)<br />
• Baustellenverkehr und Rohrtransport (Trenn- und Barrierewirkung)<br />
• Emissionen von Lärm, Staub, Licht, Erschütterungen<br />
Dauer der Wirkung: zeitlich begrenzt während der Bauzeit<br />
2.2.2 Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />
Zu den anlagebed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen gehören gegebenenfalls deutlich über die<br />
Bauphase h<strong>in</strong>aus andauernde E<strong>in</strong>griffswirkungen durch e<strong>in</strong>e Rohrleitung, die sich aus<br />
der Existenz der Leitung <strong>in</strong> ca. 1,2 m Tiefe unter der Geländeoberfläche ergäben.<br />
Der Arbeitsstreifen wird nach dem Bau wieder rekultiviert. Durch die Wiederherstellung<br />
von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird der E<strong>in</strong>griff auf der E<strong>in</strong>griffsfläche<br />
selbst so weit möglich ausgeglichen. Forstflächen behalten im Arbeitsstreifen weiterh<strong>in</strong><br />
ihre forstrechtliche Waldeigenschaft.<br />
Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkungen entstehen auch durch die Nebenanlagen (Streckenabsperrstationen<br />
etc.), <strong>in</strong>dem die beanspruchten Flächen der bisherigen Nutzung dauerhaft<br />
entzogen werden. Flächenversiegelungen entstehen dabei nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Tab. 3:<br />
Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
• Existenz der Rohrleitung und des Steuerkabels im Boden<br />
• oberirdische Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme bei Erweiterung und Neubau von Absperrstationen<br />
• Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme, ggf. Trennwirkung und optische Wirkung durch den holzleer zu haltenden<br />
Streifen über der Leitung bei der Querung von Wäldern und Gehölzflächen<br />
• Kennzeichnung der Leitung mit Schilderpfählen (Höhe ca. 2 m)<br />
Dauer der Wirkung: dauerhaft<br />
2.2.3 Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />
Es wird nach menschlichem Ermessen zu ke<strong>in</strong>en Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Betrieb<br />
der Rohrleitung kommen. Der Betrieb der unterirdisch verlegten Leitung f<strong>in</strong>det völlig<br />
geräusch- und emissionsfrei statt.<br />
Regelmäßige Kontrollen erfolgen durch Begehen, Befahren oder Befliegen, die den<br />
vorhandenen Belastungen (z. B. forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftungen,<br />
Flugverkehr) gleichzusetzen s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong>se Maßnahmen s<strong>in</strong>d überwiegend für die Belange<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbesondere des Biotop- und Artenschutzes,<br />
ohne Relevanz.<br />
Tab. 4:<br />
Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
• Kontrolle der Leitung (Begehung, Befahrung, Befliegung)<br />
• kathodischer Korrosionsschutz (Opferanoden)<br />
Dauer der Wirkung: dauerhaft, jedoch temporär begrenzt (Kontrolle und Instandhaltung)<br />
2.2.4 Mögliche Wirkungen auf europarechtlich geschützte Arten<br />
Baubed<strong>in</strong>gt kann es <strong>in</strong> Bezug auf planungsrelevante Arten theoretisch zu folgenden<br />
Wirkungen kommen:<br />
• Individuenverluste bei Räumungs- oder Bauarbeiten durch fehlende Berücksichtigung<br />
nicht oder wenig mobiler Arten, sowie der Jungtiere oder anderer unbeweglicher<br />
Entwicklungsstadien<br />
• Erhebliche Störung der streng geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten<br />
während sensibler Lebensphasen (Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Rast, W<strong>in</strong>terruhe)<br />
durch Fahrzeuge und Emissionen des Baubetriebs<br />
• Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Baufeldräumung oder<br />
Baubetrieb<br />
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• Als theoretisch mögliche langfristige anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkung auf planungsrelevante<br />
Arten kann lediglich folgender Punkt betrachtet werden:<br />
• Verlust nicht kurzfristig wiederherstellbarer Habitatelemente auf der Trassenstrecke<br />
oder den Nebenanlagen (z. B. alte Höhlenbäume, Quartierbäume)<br />
Es wird zu ke<strong>in</strong>en Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Betrieb der geplanten Gasleitung<br />
kommen, da dieser durch die unterirdische Verlegung geräusch- und emissionsfrei<br />
stattf<strong>in</strong>det. E<strong>in</strong>e zu vernachlässigende Störwirkung geht von den regelmäßigen Befliegungen<br />
(etwa alle vier Wochen) mit e<strong>in</strong>em Hubschrauber aus.<br />
3 Bestand und Darlegung der betroffenen Arten und<br />
Prüfung der Auslösung von Verbotstatbeständen<br />
Für die Prüfung der Schädigungs- und Störungstatbestände werden zunächst durch<br />
Abschichtung die sogenannten relevanten Arten ermittelt (siehe Kapitel 3.1), die <strong>in</strong> dem<br />
festgelegten Untersuchungsgebiet von 600 m Breite (300 m beidseits der Trasse)<br />
nachgewiesen worden s<strong>in</strong>d oder auf Grund der Habitatstrukturen dort potenziell<br />
vorkommen können. In diesem Zuge wird die Empf<strong>in</strong>dlichkeit gegenüber den <strong>in</strong> Kapitel<br />
2.2 beschriebenen Wirkfaktoren dargelegt und e<strong>in</strong>e Auswahl der Arten getroffen, die<br />
e<strong>in</strong>er artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden müssen, d. h. bei denen<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen nicht auszuschließen s<strong>in</strong>d.<br />
Zuzüglich wurden jene Arten berücksichtigt, welche ausschließlich außerhalb des<br />
Untersuchungsraumes im näheren Umfeld nachgewiesen wurden, sowie jene Arten, die<br />
über e<strong>in</strong>en großen Aktionsradius verfügen und möglicherweise auch Flächen <strong>in</strong> Trassennähe<br />
nutzen könnten oder sensibel <strong>in</strong> ihrem Bruthabitat s<strong>in</strong>d (z. B. Greifvögel,<br />
Schwarzstorch). Darüber h<strong>in</strong>aus werden Angaben aus den Grunddatenerfassungen und<br />
den NATURA 2000-Gebietsdatenbögen sowie die Liste der geschützten Arten <strong>in</strong><br />
<strong>Baden</strong>–Württemberg (LUBW) und die FFH-Prüfberichte mit Verbreitungskarten der<br />
FFH-relevanten Arten (BfN, Stand 2007) herangezogen.<br />
Arten und Tiergruppen, für die e<strong>in</strong>e mögliche anlagen-, bau- und betriebsbed<strong>in</strong>gte<br />
Betroffenheit durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden kann, werden<br />
ke<strong>in</strong>er weiteren Prüfung mehr unterzogen.<br />
Vogelarten, die zu den weit verbreiteten und nicht gefährdeten relevanten Arten zählen,<br />
werden nur e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten Prüfung unterzogen. E<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
e<strong>in</strong>zelner Brutpaare dieser Arten wird zu ke<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
der betreffenden lokalen Population führen und die ökologische Funktion im<br />
räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> gewahrt bleiben, so dass e<strong>in</strong>e Erfüllung von<br />
Verbotstatbeständen nicht gegeben ist. <strong>Die</strong>se Vogelarten werden gruppenweise - zu<br />
ökologischen Gilden zusammengefasst - betrachtet.<br />
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<strong>Die</strong> verbleibenden relevanten Arten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie sowie<br />
europäische Vogelarten mit Gefährdungsstatus gemäß Roter Liste), bei denen e<strong>in</strong>e<br />
vorhabensbed<strong>in</strong>gte Betroffenheit nicht auszuschließen ist, werden e<strong>in</strong>er ausführlichen<br />
Art-für-Art-Prüfung unterzogen.<br />
Insbesondere Vogelarten reagieren unterschiedlich stark auf optische Reize, nur<br />
wenige Arten s<strong>in</strong>d sehr empf<strong>in</strong>dlich gegenüber dauerhaften Lärmereignissen. Wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse liegen bislang <strong>in</strong>sbesondere für Auswirkungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />
Straßenlärms vor (GARNIEL & MIERWALD 2009). Das geplante Vorhaben ist hiermit<br />
jedoch nicht gleichzusetzen, da es sich um kurzfristige Störungen handelt. Angaben zu<br />
artspezifischen Fluchtdistanzen gegenüber optischen Reizen werden FLADE (1994)<br />
entnommen. Darüber h<strong>in</strong>aus werden Angaben zur Lärmempf<strong>in</strong>dlichkeit von (GARNIEL &<br />
MIERWALD (2009) berücksichtigt.<br />
3.1 Vorkommen und Abschichtung des für die Artenschutzprüfung<br />
heranzuziehenden Artenspektrums<br />
3.1.1 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
3.1.1.1 Säugetiere<br />
Fledermäuse<br />
Siedlungsbereiche werden von der Leitungstrasse umgangen, so dass e<strong>in</strong>e Beseitigung<br />
von Bauwerken und damit e<strong>in</strong> Verlust von Habitaten der Gebäudefledermäuse nicht<br />
bewirkt werden. E<strong>in</strong>e Betroffenheit der Hausfledermäuse kann hier demnach von<br />
vornehere<strong>in</strong> ausgeschlossen.<br />
Bei den Bestandserfassungen wurden folgende gebäudebewohnende Arten <strong>in</strong>nerhalb<br />
des Untersuchungskorridors festgestellt: Großes Mausohr (Myotis myotis), Zwergfledermaus<br />
(Pipistrellus pipistrellus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serot<strong>in</strong>us), Große<br />
Bartfledermaus (Myotis brandtii) oder Kle<strong>in</strong>e Bartfledermaus (Myotis mytac<strong>in</strong>us),<br />
Langohr (Plecotus spec. - Graues Langohr (Plecotus auritus) und Mückenfledermaus<br />
(Pipistrellus pygmaeus). Sie wurden <strong>in</strong> der halboffenen Landschaft <strong>in</strong> den Jagdhabitaten<br />
bei der Nahrungssuche nachgewiesen.<br />
Aufgrund des vorhabensbed<strong>in</strong>gt notwendigen Gehölze<strong>in</strong>schlags im W<strong>in</strong>terhalbjahr ist<br />
jedoch e<strong>in</strong>e Betroffenheit waldbewohnender Fledermausarten möglich. Im betrachteten<br />
Untersuchungsraum konnten folgende Waldfledermäuse festgestellt werden:<br />
• Bechste<strong>in</strong>fledermaus (Myotis bechste<strong>in</strong>ii), Verdacht<br />
• Langohr (Plecotus spec.) - Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />
• Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />
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• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />
• Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />
• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />
<strong>Die</strong> Bechste<strong>in</strong>fledermaus ist zudem für die zu querenden FFH-Gebiete „Enztal bei Mühlacker“<br />
sowie „Strogäu und unteres Enztal“ gemeldet.<br />
<strong>Die</strong> relativ flexiblen Arten Mückenfledermaus und Zwergfledermaus nutzen gelegentlich<br />
auch Baumhöhlen, jedoch s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Deutschland bisher kaum Wochenstuben oder<br />
W<strong>in</strong>terquartiere <strong>in</strong> Gehölzen vorgefunden worden. Da das Vorkommen und die Betroffenheit<br />
Baumhöhlen besiedelnder Fledermausarten im Weiteren anhand der oben<br />
gelisteten stärker spezialisierten Arten betrachtet wird, können Mücken- und Zwergfledermaus<br />
hier vernachlässigt werden. Sollten sie dennoch <strong>in</strong> Baumhöhlen oder Spalten<br />
vorkommen, werden mögliche Verbotstatbestände durch die Betrachtung der oben<br />
gelisteten Arten mit abgedeckt. <strong>Die</strong> zu beschreibenden Vermeidungsmaßnahmen<br />
dienen ebenfalls dem Schutz der Arten, die nur selten <strong>in</strong> Gehölzen Quartiere nutzen.<br />
Vor Laubaustrieb im Frühjahr 2012 wurden alle Bäume mit Höhlen- und Spaltenvorkommen<br />
im nahen Umfeld des Trassenverlaufs der Nordschwarzleitung als potenziell<br />
geeignete Quartiermöglichkeiten dokumentiert. Besonders geeignete Bestände wurden<br />
nachfolgend im Juni und Juli 2012 auf Fledermausaktivitäten und H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>en<br />
möglichen Besatz mit Fledermäusen (Wochenstuben) kontrolliert. Positive Nachweise<br />
konnten im direkten Umfeld <strong>in</strong>nerhalb und randlich des Arbeitsstreifens nicht erbracht<br />
werden.<br />
E<strong>in</strong>e Vielzahl an Bäumen verfügt jedoch über Höhlen, die aufgrund ihrer Größe und<br />
Ausprägung als potenzielles Sommer- oder auch W<strong>in</strong>terquartier für Fledermäuse<br />
e<strong>in</strong>gestuft werden können. E<strong>in</strong>ige davon bef<strong>in</strong>den sich im Bereich des Arbeitsstreifens,<br />
so dass von e<strong>in</strong>em Verlust auszugehen ist. Für weitere am Rand des Arbeitsstreifens<br />
stehende Höhlenbäume kann erst zum Zeitpunkt der Vermessung sicher festgelegt<br />
werden kann, ob e<strong>in</strong>zelne Bäume gefällt werden müssen oder erhalten werden können.<br />
Der Erhalt e<strong>in</strong>es Höhlenbaumes wird grundsätzlich angestrebt.<br />
Demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit den w<strong>in</strong>terlichen Rodungsarbeiten<br />
der Verlust <strong>in</strong>sbesondere von W<strong>in</strong>terquartieren <strong>in</strong> den oben benannten Höhlenbäumen<br />
sowie e<strong>in</strong>e Tötung von Individuen verursacht werden. Störungen von überw<strong>in</strong>ternden<br />
Fledermäusen <strong>in</strong> Höhlenbäumen der angrenzenden, erhalten bleibenden Wald-<br />
und Gehölzbestände durch Lärmemissionen etc. können <strong>in</strong> Rahmen der Rodungsarbeiten<br />
aufgrund der Lage und Entfernung ausgeschlossen werden.<br />
E<strong>in</strong>e Betroffenheit kann im Rahmen der worst-case-Abschätzung für jene Arten angenommen<br />
werden, die <strong>in</strong> den Spätherbst- und W<strong>in</strong>termonaten Quartiere <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
nutzen. <strong>Die</strong>s s<strong>in</strong>d von den oben benannten potenziell im Raum vorkommenden Fledermaus-Arten<br />
das Langohr (Plecotus spec.) - Braunes Langohr (Plecotus auritus), Großer<br />
Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii).<br />
=> Aus diesem Grund wird für die Fledermausarten Braunes Langohr, Großer<br />
Abendsegler, Rauhhautfledermaus und Wasserfledermaus e<strong>in</strong>e ausführliche Artfür-Art-Prüfung<br />
durchgeführt (siehe Anhang).<br />
Haselmaus<br />
<strong>Die</strong> Haselmaus, welche gemäß der Verbreitungskarte des BfN (FFH-Bericht, 2007) <strong>in</strong><br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg flächendeckend verbreitet ist, deren Erhaltungszustand sowohl <strong>in</strong><br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg als auch Deutschland weitgehend unbekannt ist, konnte im<br />
Rahmen der aktuellen Bestandserfassungen <strong>in</strong> 20 ausgewählten Habitatflächen bislang<br />
<strong>in</strong> 5 Fällen <strong>in</strong>direkt über Nester <strong>in</strong> Kunströhren oder Haselnüsse mit typischen Nagespuren<br />
nachgewiesen werden. In weiteren zwei Habitaten lässt sich e<strong>in</strong> Vorkommen auf<br />
Grund der geeigneten strukturellen Ausstattungen nicht völlig ausschließen.<br />
<strong>Die</strong> Haselmaushabitate und Funde wurden an folgenden Trassenabschnitten festgestellt:<br />
• südlich Bilf<strong>in</strong>gen an Böschung Eisenbahntrasse, an Rand Pressgrube (SP<br />
33500+050) - potenzielles Habitat<br />
• nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen, an Rand Arbeitsstreifen (SP 34500) – Nachweis<br />
• nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen, an Rand Arbeitsstreifen (SP 35000) – Nachweis<br />
• südlich Niefern an Böschung A8, an Rand Pressgrube (SP46500+090) - Nachweis<br />
• südlich Niefern am Kirnbach, an Rand Pressgrube der L1125 (SP47500+300) -<br />
potenzielles Habitat<br />
• nordöstlich Mönsheim, an Rand Arbeitsstreifen (SP56500+190) - Nachweis<br />
• südöstlich Mönsheim (<strong>in</strong>nerhalb NSG “Kalkofen“), ca. 70 m von Trasse entfernt<br />
(SP58500+100) - Nachweis<br />
Potenzielle Habitate im Trassenverlauf stellen arten- und früchtereiche Hecken, Waldränder<br />
und naturnahe Wälder dar. Aufgrund der Lage der Fundpunkte der Haselmaus<br />
(relativ weit von der Trasse entfernt) und der Ausprägung der Gehölzbestände im<br />
Trassenverlauf ist mit e<strong>in</strong>em Vorkommen der Haselmaus im Arbeitsstreifen zu rechnen.<br />
<strong>Die</strong> Populationen und Bewegungsradien der Art s<strong>in</strong>d relativ kle<strong>in</strong>, so dass Gehölzverluste<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Habitatverbundsystem zu e<strong>in</strong>er Habitatverschlechterung und Isolation von<br />
Populationen (Barrierewirkungen) führen können. E<strong>in</strong>e Unterbrechung von Wanderkor-<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
ridoren und Zerschneidung von Lebensräumen der Haselmaus durch das Offenhalten<br />
der Schneise kann zum Aussterben von Teilpopulationen sowie zu e<strong>in</strong>er Verh<strong>in</strong>derung<br />
e<strong>in</strong>er Wiederbesiedlung. Mit dem Verlust von Gehölzstrukturen im Zuge der Freistellung<br />
des Arbeitsstreifens im W<strong>in</strong>terhalbjahr, können zudem Verluste von (potenziellen)<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus sowie Störungen und Tötung von<br />
Individuen während der W<strong>in</strong>terruhe durch Rodungsarbeiten nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
=> Aus diesem Grund wird für die Haselmaus e<strong>in</strong>e ausführliche Art-für-Art-<br />
Prüfung durchgeführt (siehe Anhang).<br />
3.1.1.2 Amphibien<br />
Innerhalb des Untersuchungskorridors konnte bei den Bestandserfassungen <strong>in</strong> 2011<br />
und 2012 das Vorkommen von 5 Amphibienarten (Grasfrosch, Teichfrosch, Erdkröte,<br />
Bergmolch, Feuersalamander) festgestellt werden. Alle gelten nicht als prüfungsrelevante<br />
Arten im S<strong>in</strong>ne des speziellen Artenschutzrechts. Sie werden h<strong>in</strong>sichtlich erforderlicher<br />
Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan berücksichtigt (siehe Teil E Unterlage 11).<br />
H<strong>in</strong>gegen liegen für den betrachteten Raum H<strong>in</strong>weise auf potenzielle Vorkommen von<br />
zwei Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie vor:<br />
Gelbbauchunke<br />
Gemäß Meldebögen s<strong>in</strong>d für die zu querenden FFH-Gebiete „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“, „Enztal bei<br />
Mühlacker“ und „Strogäu und unteres Enztal“ Vorkommen der Gelbbauchunke, deren<br />
Bestände <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg gemäß Roter Liste stark gefährdet s<strong>in</strong>d (RL 2),<br />
angegeben.<br />
Kammmolch<br />
Nachweise des <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg stark gefährdeten Kammmolches (RL 2)<br />
Kammmolches liegen gemäß den Meldebögen für die FFH-Gebiete „Enztal bei Mühlacker“<br />
sowie „Strogäu und unteres Enztal“ vor.<br />
Das FFH-Gebiet „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“ wird zwischen SP 31000 bis SP 37500 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall<br />
durchquert sowie <strong>in</strong> zwei Fällen <strong>in</strong> größerer Distanz tangiert. <strong>Die</strong> östlich von Ers<strong>in</strong>gen<br />
über Hügelkuppen führende Trasse durchquert e<strong>in</strong>e Waldschneise mit e<strong>in</strong>er temporär<br />
wasserführenden Senke, die für die Gelbbauchunke als Laichhabitat als potenziell<br />
geeignet e<strong>in</strong>zustufen ist. <strong>Die</strong>se Art konnte jedoch trotz mehrfacher Kontrollen <strong>in</strong> 2011<br />
und 2012 nicht nachgewiesen werden, so dass e<strong>in</strong> Vorkommen derzeit auszuschließen<br />
ist. Der Kämpfelbach südlich der Ortslage Bilf<strong>in</strong>gen ist als Laichhabitat und Lebensraum<br />
ungeeignet. Auch hier konnten ke<strong>in</strong>e Funde erbracht werden.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ wird von der Trasse zwischen SP 41500 und<br />
SP 50000 fünf Mal tangiert oder durchquert. In drei dieser Abschnitte wurden ke<strong>in</strong>e<br />
sowie <strong>in</strong> 2 Abschnitten nicht geeignete Gewässer (schnellfließender Bach, z.T. trockenen<br />
Gräben) als Laichhabitate angetroffen. Auch adäquate Landhabitate s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen<br />
Bereichen nicht betroffen. Individuen oder Entwicklungsstadien der Gelbbauchunke und<br />
des Kammmolchs wurden zur Laichzeit nicht <strong>in</strong> den gequerten oder tangierten Gewässerläufen<br />
beobachtet, so dass Verluste von Individuen und Entwicklungsstadien sowie<br />
Trennwirkungen während des geöffneten Grabens auszuschließen s<strong>in</strong>d.<br />
Das FFH-Gebiet „Strogäu und unteres Enztal“ wird zwischen SP 57000 und 62000<br />
zweimalig tangiert und durchquert. Geeignete Habitate für Gelbbauchunke und Kammmolch<br />
s<strong>in</strong>d im Bereich der Querung des Steilhanges bei Mönsheim und des angrenzenden<br />
Grenzbaches sowie im Bereich der Hügelkuppe des Kalkofens nicht vorhanden.<br />
<strong>Die</strong> <strong>in</strong> Richtung Süden gequerten oder tangierten Grabenläufe führen nur temporär<br />
Wasser und s<strong>in</strong>d mit Vegetation stark überwachsen. Kontrollen der Abschnitte auf<br />
Vorkommen beider Arten erbrachten entsprechend ke<strong>in</strong>e Nachweise.<br />
=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Gelbbauchunke und den Kammmolch<br />
kann entfallen.<br />
3.1.1.3 Reptilien<br />
Der betrachtete Untersuchungskorridor be<strong>in</strong>haltet entsprechend der <strong>in</strong> 2011 und 2012<br />
erfolgten Kartierungen nach derzeitigem Kenntnisstand 3 Reptilienarten (Bl<strong>in</strong>dschleiche,<br />
Waldeidechse, Zauneidechse), wobei nur der Zauneidechse e<strong>in</strong>e artenschutzrechtliche<br />
Prüfungsrelevanz zukommt.<br />
<strong>Die</strong> nachgewiesenen Vorkommen von Bl<strong>in</strong>dschleiche und Waldeidechse werden<br />
h<strong>in</strong>sichtlich möglicher erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im<br />
Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt (vgl. Teil E Unterlage 11).<br />
Zauneidechse<br />
Folgendes Vorkommen der Zauneidechse (RL V) wurde 2011 und 2012 bei den<br />
Kartierungen <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors nachgewiesen:<br />
• Brache und Streuobstwiese nordöstlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 31500+410 und SP<br />
31500+480), ca.100 m und ca. 30 m von der geplanten Trasse entfernt<br />
Da sich bei Sperl<strong>in</strong>gshof auf beiden Seiten der geplanten Leitungstrasse adäquate<br />
Habitate für die Zauneidechse bef<strong>in</strong>den und die Art dort auch <strong>in</strong> räumlicher Nähe<br />
festgestellt wurde, kann e<strong>in</strong>e Querung des Arbeitsstreifens durch wechselnde Tiere<br />
während der Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden. Während des geöffneten<br />
Grabens s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Barriere- und Fallenwirkung sowie e<strong>in</strong>e Tötung von Individuen nicht<br />
gänzlich auszuschließen.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
=> Aus diesem Grund wird für die Zauneidechse e<strong>in</strong>e ausführliche Art-für-Art-<br />
Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />
3.1.1.4 Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />
Innerhalb des Untersuchungskorridors konnte bei den erfolgten Bestandserfassungen<br />
mit dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g und dem Großen Feuerfalter zwei<br />
Falterarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie nachgewiesen werden.<br />
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g<br />
Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>gs (Macul<strong>in</strong>ea nausithous) s<strong>in</strong>d<br />
gemäß Meldebögen für die zu querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei<br />
Ettl<strong>in</strong>gen“, „Enztal bei Mühlacker“, „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“, „Strogäu und unteres Enztal“ sowie<br />
„Bocksbach und obere Pf<strong>in</strong>z“ (Trasse parallel zu FFH-Grenze). <strong>Die</strong>se gemäß Roter<br />
Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs gefährdete Tagfalterart (RL 3) wurde 2011 <strong>in</strong> folgenden<br />
Bereichen des Trassenverlaufs vorgefunden:<br />
• Wiesen am Bocksbach nördlich Karlsbad (SP 23000+470), es werden Habitatflächen<br />
von der geplanten Trasse durchquert<br />
• Wiesen am Auerbach nordöstlich Auerbach (SP 26000+150), es werden Habitatflächen<br />
von der geplanten Trasse durchquert<br />
• Wiesen südwestlich Niefern nahe der BAB A8 (SP46000+030), es werden Habitatflächen<br />
von der geplanten Trasse durchquert<br />
• Graben südlich Öschelbronn im FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ (SP49500+010),<br />
der Graben wird <strong>in</strong> ca. 120 m Entfernung zum Fundort von der geplanten Trasse<br />
gequert<br />
• Wiesen am Ortsbach südlich Öschelbronn , das Vorkommen liegt ca. 290 m von der<br />
geplanten Trasse entfernt (SP50000+380), im Arbeitsstreifen f<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e geeigneten<br />
Habitatflächen für den Falter<br />
• Wiesen südlich Wettersbach (SP19500+060) im FFH-Gebiet „Wiesen und Wälder bei<br />
Ettl<strong>in</strong>gen“, es werden ke<strong>in</strong>e Habitatflächen von der geplanten Trasse durchquert<br />
In den oben aufgeführten Bereichen werden – mit Ausnahme der Vorkommen am<br />
Ortsbach bei Öschelbronn sowie bei Ettl<strong>in</strong>gen – nachgewiesene bzw. potenzielle<br />
Habitatflächen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />
=> Aus diesem Grund wird für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e<br />
ausführliche Art-für-Art-Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />
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Großer Feuerfalter<br />
Der <strong>in</strong> der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs als gefährdet (RL 3) e<strong>in</strong>gestufte Große<br />
Feuerfalter (Lycaena dispar) ist für das zu querende FFH-Gebiet „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“<br />
gemeldet, wo die Falterart entsprechend der durchgeführten Kartierungen <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Untersuchungskorridors jedoch nicht beobachtet werden konnte. Aktuelle Nachweise<br />
des Großen Feuerfalters im Rahmen der Bestandserfassungen liegen für folgende<br />
Trassenabschnitte vor:<br />
• Wiesen am Auerbach nordöstlich Auerbach (SP 26000+150), es werden Habitatflächen<br />
von der geplanten Trasse durchquert<br />
• Wiesen südlich Öschelbronn im FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ (SP49500+020),<br />
welche <strong>in</strong> ca. 70 m Entfernung zum Fundort von der geplanten Trasse gequert werden<br />
• Wiesen am Ortsbach südlich Öschelbronn, das Vorkommen liegt ca. 100 m von der<br />
geplanten Trasse entfernt (SP50000+380), im Arbeitsstreifen s<strong>in</strong>d geeignete Habitatflächen<br />
für den Falter vorhanden<br />
<strong>Die</strong> Wiesen bei Auerbach stellen e<strong>in</strong> <strong>in</strong> 2011 nachgewiesenes Fortpflanzungs- und<br />
Nahrungshabitat des Großen Feuerfalters dar, wobei die bei Öschelbronn von der<br />
geplanten Trasse zu querenden Wiesen mit Nachweis der Art im nahen Umfeld aufgrund<br />
ihrer Ausprägung (so mit Vorkommen der Raupenfutterpflanze) als potenzielles<br />
Habitat des Falters gewertet werden müssen.<br />
=> Aus diesem Grund wird für den Großen Feuerfalter e<strong>in</strong>e ausführliche Art-für-<br />
Art-Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus liegen gemäß FFH-Meldebögen Nachweise e<strong>in</strong>er weiteren Falterart des<br />
Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie vor:<br />
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g<br />
Vorkommen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>gs (Macul<strong>in</strong>ea teleius) s<strong>in</strong>d für die<br />
von der geplanten Trasse zu querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“,<br />
„Enztal bei Mühlacker“ sowie „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“ gemeldet. Nachweise dieser Tagfalterart,<br />
welche <strong>in</strong> der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs als „vom Aussterben bedroht“<br />
(RL 1) e<strong>in</strong>gestuft wird, konnten bei den im Untersuchungskorridor durchgeführten<br />
Bestandserfassungen nicht erbracht werden. Da von der geplanten Trasse jedoch<br />
Grünlandflächen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs und damit potenzielle<br />
Fortpflanzungs- und Nahrungshabitate der Art gequert bzw. tangiert werden (entsprechend<br />
der Fundorte des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>gs), kann nicht ausge-<br />
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schlossen werden, dass dort bis zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen e<strong>in</strong>e Ansiedlung<br />
der Art erfolgt ist.<br />
=> Aus diesem Grund wird für den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e<br />
ausführliche Art-für-Art-Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />
Insgesamt liegen für den betrachteten Untersuchungskorridor auf Basis der Bestandserfassungen<br />
<strong>in</strong> 2011 Nachweise von 38 Tagfalter- und Widderchenarten vor, von denen<br />
19 Arten e<strong>in</strong> Gefährdungsstatus (<strong>in</strong>cl. Vorwarnliste) gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-<br />
Württembergs zukommt. <strong>Die</strong> gefährdeten (mit Ausnahme der beiden oben genannten<br />
streng geschützten Arten) und/ oder besonders geschützten Arten werden bezüglich<br />
Schutzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan behandelt.<br />
3.1.1.5 Käfer<br />
Käferarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten im Untersuchungskorridor nicht<br />
festgestellt werden. Weitere Angaben zu Vorkommen im betrachteten Raum liegen<br />
nicht vor.<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
3.1.1.6 Libellen<br />
Innerhalb des Untersuchungskorridors konnte bei den Bestandserfassungen <strong>in</strong> 2011<br />
und 2012 das Vorkommen von 9 Libellenarten überwiegend an den gequerten Bach-<br />
und Grabenläufen sowie wenigen benachbarten Stillgewässern nachgewiesen werden,<br />
welche nicht als prüfungsrelevante Arten im S<strong>in</strong>ne des Artenschutzrechts gelten. Sie<br />
werden h<strong>in</strong>sichtlich erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im<br />
Landschaftspflegerischen Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt.<br />
Libellenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten im Untersuchungskorridor<br />
nicht festgestellt werden. Auf Basis externer Daten liegt jedoch der Nachweis e<strong>in</strong>er<br />
Anhang IV-Art im betrachteten Raum vor.<br />
Grüne Flußjungfer<br />
Für das von der geplanten Trasse zu querende FFH-Gebiet „Strogäu und Unteres<br />
Enztal“ s<strong>in</strong>d Vorkommen der Grünen Flußjungfer (Ophiogomphus cecilia) gemeldet<br />
worden. E<strong>in</strong> potenziell geeignetes Gewässer stellt der nördlich an das Schutzgebiet<br />
angrenzende Grenzbach auf Grund des naturnahen Verlaufs, der sandig-kiesigen<br />
Gewässersohle und der begleitenden Ufergehölze dar. Unterhalb des Querungsbereiches<br />
ist allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> Auslaufbauwerk e<strong>in</strong>er Kläranlage vorhanden, das zu e<strong>in</strong>er<br />
Verschmutzung des ersten Abschnitts des Bachlaufes und se<strong>in</strong>er Uferbereiche führt.<br />
Beobachtungen der Art entlang des Bachlaufs auch im Umfeld der Querungsstelle der<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Trasse konnten weder <strong>in</strong> 2011 noch <strong>in</strong> 2012 geführt werden, so dass e<strong>in</strong> Vorkommen <strong>in</strong><br />
diesem Abschnitt außerhalb des FFH-Schutzgebietes auszuschließen ist.<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Grüne Flußjungfer kann entfallen.<br />
3.1.1.7 Pflanzen<br />
Im Untersuchungskorridor konnten bei den erfolgten Bestandserfassungen besonders<br />
geschützte und gefährdete Pflanzenarten nachgewiesen werden, die h<strong>in</strong>sichtlich<br />
erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt werden.<br />
Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten <strong>in</strong>nerhalb des Arbeitstreifens<br />
und se<strong>in</strong>em Umfeld nicht nachgewiesen werden. Auf Basis externer Daten (Artenschutzprogramm)<br />
liegen jedoch Nachweise von zwei Anhang IV-Arten im betrachteten<br />
Raum vor.<br />
Grünes Gabelzahnmoos<br />
Vorkommen vom Grünen Gabelzahnmoos (Dicranium viride) wurden für die beiden zu<br />
querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“ und „Enztal bei Mühlacker“<br />
gemeldet.<br />
Das Moos kommt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> älteren Wäldern an den Wurzelstämmen von<br />
Rotbuche, Eiche und Erle vor. Im Rahmen der aktuellen Erfassungen <strong>in</strong> 2012 konnten<br />
ke<strong>in</strong>e Vorkommen der Moos-Art, im Bereich und näheren Umfeld der Trassierung<br />
bestätigt werden. Im Abschnitt Grünwettersbach bis Waldbronn sowie Kieselbronn bis<br />
Öschelbronn werden <strong>in</strong>sbesondere Obstwiesen gequert oder Wälder randlich umgangen,<br />
so dass überwiegend ke<strong>in</strong>e geeigneten Wuchs-Standorte vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für das Gabelzahnmoos kann entfallen.<br />
Spelz-Trespe<br />
<strong>Die</strong> Spelz-Trespe (Bromus grossus) ist entsprechend der Angaben des Meldebogens<br />
<strong>in</strong>nerhalb des von der geplanten Gasleitung zu querenden FFH-Gebietes „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“<br />
gemeldet worden.<br />
Innerhalb e<strong>in</strong>es Teilgebietes zwischen Wilferd<strong>in</strong>gen und Kämpfelbach wurde die Art<br />
nachgewiesen. <strong>Die</strong>ser Bereich wird von der Trassierung weiträumig umgangen. Im<br />
Rahmen der aktuellen Erfassungen <strong>in</strong> 2012 konnten ke<strong>in</strong>e weiteren Vorkommen der<br />
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Art, im Bereich und im näheren Umfeld der Trassierung im Abschnitt bei Ers<strong>in</strong>gen<br />
bestätigt werden.<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Spelz-Trespe kann entfallen.<br />
3.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
Neben den Arten, die <strong>in</strong> Anhang IV (und z. T. zusätzlich <strong>in</strong> Anhang II) der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
aufgenommen s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d gemäß dem Umweltschadensgesetz (USchG, seit 14.11.2007<br />
geltend) nach Maßgabe des § 19 BNatSchG darüber h<strong>in</strong>aus jene Arten im artenschutzrechtlichen<br />
Fachbeitrag zu berücksichtigen, welche ausschließlich im Anhang II aufgeführt<br />
werden. E<strong>in</strong>e Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im S<strong>in</strong>ne des<br />
Umweltschadengesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume<br />
oder Arten hat.<br />
Innerhalb des Betrachtungsraumes liegen H<strong>in</strong>weise auf Vorkommen von vier Arten des<br />
Anhangs II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie vor. Da das für <strong>Baden</strong>-Württemberg vorliegende<br />
Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stand: Mai 2012)<br />
ausschließlich bei Arten des Anhangs IV der FFH-RL und den europäischen<br />
Vogelarten Anwendung f<strong>in</strong>det, wird die Art-für-Art-Prüfung dieser Anhang II-Arten<br />
auf e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Betroffenheit nach §§ 44 und 45 BNatSchG an dieser<br />
Stelle durchgeführt.<br />
E<strong>in</strong>e gesonderte Prüfung der Arten erfolgt <strong>in</strong> den FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen<br />
<strong>in</strong> Teil E, Unterlage 12.<br />
3.1.2.1 Bachneunauge<br />
Gemäß den Daten der Fischereibehörde des RP Karlsruhe liegt für das Bachneunauge<br />
(Lampetra planeri) folgender aktueller Nachweis im Untersuchungskorridor vor:<br />
• Enz westlich Niefern (Querung der Enz bei SP44500+300)<br />
Bachneunaugen kommen <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en und mittelgroßen sauerstoffreichen Bäche der<br />
Mittelgebirge vor. Häufig s<strong>in</strong>d sie mit Groppe und Bachforelle vergesellschaftet. Weitere<br />
Vorkommen f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> sandigen Tieflandbächen deren Untergrund nicht allzu hart<br />
ist. Sie zeichnen sich durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Entwicklung über augenlose Larvenstadien<br />
aus. <strong>Die</strong> als Querder bezeichneten Larven leben bis zu 7 Jahre im Sand des Gewässergrundes<br />
vergraben und ernähren sich durch das Herausfiltern von fe<strong>in</strong>sten pflanzlichen<br />
und tierischen Partikeln. Im Frühjahr wandeln sich die Larven <strong>in</strong> geschlechtsreife<br />
Tiere um, die dann ke<strong>in</strong>e Nahrung mehr aufnehmen, sondern auf Kiesgrund ablaichen<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
und danach absterben. Anders als die Flussneunaugen bleiben die Bachneunaugen<br />
Zeit ihres Lebens im Süßwasser. Sie leben und laichen <strong>in</strong> den Oberläufen der Bäche.<br />
<strong>Die</strong> Eier werden an flachen Stellen im Sand- oder Kiesgrund abgelegt. Nach dem<br />
Laichen sterben die Tiere.<br />
Da vorgesehen ist, die Enz bei Niefern <strong>in</strong> offener Bauweise zu queren, kann e<strong>in</strong>e<br />
vorhabensbed<strong>in</strong>gte Inanspruchnahme von Habitatstrukturen sowie e<strong>in</strong> Verlust von<br />
Individuen auch <strong>in</strong> dem wenig geeigneten Flusshabitat nicht ausgeschlossen werden.<br />
Bei Vorkommen von Flachwasserzonen <strong>in</strong> Ufernähe können Lebensräume von Querdern<br />
und adulten Tieren vorhanden se<strong>in</strong>. Zudem kann die an der Enz vorgesehene<br />
Entnahme und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen im Rahmen der erforderlichen<br />
Druckwasserprüfung Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart bewirken.<br />
Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen ist die Maßnahme T6:<br />
Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen. So ist vor dem E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Enz das Ufer<br />
auf (sandige) Flachwasserzonen im Arbeitsbereich zu überprüfen. Falls diese Strukturen<br />
im Querungsbereich vorhanden s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e Elektrobefischung <strong>in</strong>nerhalb und ca.<br />
50 m unterhalb der Querungsstelle erforderlich, um die wenig mobilen Larvenformen<br />
sowie adulte Tiere abzufischen. <strong>Die</strong> Individuen s<strong>in</strong>d an geeigneter Stelle (oberhalb) der<br />
Querungsstelle wieder e<strong>in</strong>zusetzen. Das Abfischen ist ganzjährig möglich. Weitere<br />
Vorkommen gefährdeter oder FFH-relevanter Arten s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen (Groppe).<br />
Im Rahmen der Wasserentnahmen für die Druckprüfung sowie <strong>in</strong> Bereichen mit<br />
E<strong>in</strong>leitstellen zur Abführung des anfallenden Grundwassers (z. B. aus Rohrgräben, Ziel-<br />
und Pressgruben) s<strong>in</strong>d weitere Schutzmaßnahmen erforderlich:<br />
• E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen von Strohballenfiltern bei kle<strong>in</strong>eren Fließgewässern<br />
• E<strong>in</strong>satz von Klär- und Absetzbecken bei größeren Fließgewässern (ke<strong>in</strong>e zusätzlichen<br />
Strohballenfilter notwendig)<br />
• Filtersysteme an den Ansaugstellen (Saugköpfe mit Schutze<strong>in</strong>richtungen)<br />
• E<strong>in</strong>satz von Vliesmaterial im Uferbereich zur Verh<strong>in</strong>derung der Aufwirbelung von<br />
Sedimenten bei der E<strong>in</strong>leitung von größeren Wassermengen. Das Vliesmaterial<br />
puffert den Druck der e<strong>in</strong>strömenden Wassermengen ab. Alternativ ist e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>leiten<br />
der Wassermengen über Kaskadensysteme oder breitflächige E<strong>in</strong>leitstellen möglich.<br />
=> Da unter E<strong>in</strong>beziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ke<strong>in</strong>e<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs.5 BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d,<br />
ist e<strong>in</strong>e weitergehende Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht<br />
erforderlich.<br />
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3.1.2.2 Groppe<br />
Vorkommen der Groppe (Cottus gobio) s<strong>in</strong>d für das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“<br />
gemeldet. Für die Groppe liegen gemäß den Daten der Fischereibehörde des RP<br />
Karlsruhe folgende aktuelle Fundmeldungen im Untersuchungskorridor vor:<br />
• Mühlgraben südlich Nött<strong>in</strong>gen (Querung des Mühlgrabens bei SP28000+380)<br />
• Kämpfelbach südlich Bilf<strong>in</strong>gen (Querung des Kämpfelbaches bei SP33500+330)<br />
• Grenzbach nördlich Mönsheim (Querung des Grenzbaches bei SP 57000+100)<br />
• Enz westlich Niefern (Querung der Enz bei SP44500+300)<br />
<strong>Die</strong> Groppe ist e<strong>in</strong> typischer Bewohner der Forellen- und Äschenregion von Fließgewässern<br />
mit hohen Ansprüchen an die Wasserqualität. Sommerkühle, sauerstoffreiche<br />
Seen werden auch besiedelt. Sie bevorzugt niedrige Wassertemperaturen und hohe<br />
Sauerstoffkonzentrationen und lebt auf ste<strong>in</strong>igem Gewässergrund. Zur Laichzeit<br />
zwischen Februar und Mai werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Grube unter Ste<strong>in</strong>en oder Wurzeln die Eier<br />
abgelegt, welche vom Männchen solange bewacht werden, bis die Jungfische nach 4 –<br />
5 Wochen schlüpfen. Junge Groppen werden nach dem Schlupf von der Strömung<br />
verdriftet und treiben <strong>in</strong> ruhige Gewässerabschnitte. Hier wachsen sie heran, bis sie<br />
kräftig genug s<strong>in</strong>d, um wieder gegen die Strömung anzuschwimmen. Bei diesen<br />
Aufwärtswanderungen stellen Barrieren im Bach e<strong>in</strong> großes Problem dar, weil die<br />
Groppe als bodengebundene Fischart ohne Schwimmblase selbst ger<strong>in</strong>ge Sohlabstürze<br />
nicht überw<strong>in</strong>den kann.<br />
Da alle oben genannten Fließgewässer <strong>in</strong> offener Bauweise gequert werden sollen,<br />
kann e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Inanspruchnahme von Habitatstrukturen sowie e<strong>in</strong><br />
Verlust <strong>in</strong>sbesondere von Entwicklungsstadien der Groppe nicht ausgeschlossen<br />
werden. Des Weiteren können an der Pf<strong>in</strong>z und der Enz mit der vorgesehenen Entnahme<br />
und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen im Rahmen der erforderlichen Druckwasserprüfung<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart verbunden se<strong>in</strong>.<br />
Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen ist die Maßnahme T6:<br />
Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen (siehe oben). Hierbei ist das Abfischen<br />
außerhalb der Laich- und Entwicklungszeit der Groppe von 1. Juli bis 1. März durchzuführen.<br />
Bei der E<strong>in</strong>leitung von Wassermengen <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>ere Gewässer, welche die natürliche<br />
Abflussmenge überschreiten kann, ist e<strong>in</strong>e temporäre Verschlämmung der Fließgewässersedimente<br />
und damit e<strong>in</strong>e Überdeckung von Individuen und Laich möglich. In<br />
diesem Fall kommt der E<strong>in</strong>satz von Klär- und Absetzbecken zum Zuge.<br />
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ASP_Unterlage_13.doc 10/174
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
=> Unter E<strong>in</strong>beziehung der geplanten Vermeidungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d Verbotstatbestände<br />
nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt und e<strong>in</strong>e weitergehende<br />
Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG kann entfallen.<br />
3.1.2.3 Strömer<br />
Vorkommen des Strömers (Leuciscus souffia) s<strong>in</strong>d für das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“<br />
gemeldet. Gemäß den Daten der Fischereibehörde des RP Karlsruhe liegt für<br />
den Strömer folgende Fundmeldung im Untersuchungskorridor vor:<br />
• Enz westlich Niefern (Querung der Enz bei SP44500+300)<br />
Der Strömer ist <strong>in</strong> Fließgewässern des baden-württembergischen Rhe<strong>in</strong>-Neckar-<br />
Gebietes und im Donaue<strong>in</strong>zugsgebiet heimisch. Es ist e<strong>in</strong> Schwarmfisch der Forellen-<br />
und Äschenregion und hält sich bevorzugt <strong>in</strong> kräftiger Strömung der Freiwasserzone<br />
auf. Se<strong>in</strong>e Nahrung besteht vornehmlich aus Wirbellosen, <strong>in</strong>sbesondere Insektenlarven<br />
und Kle<strong>in</strong>krebse. Zur Laichzeit, die sich von März bis Juni erstreckt, zieht der Strömer <strong>in</strong><br />
den Oberlauf des Gewässers, wo auf fe<strong>in</strong>körnigen Kiesböden ca. 6.000 – 8.000 Eier<br />
abgelegt werden. Bis zum Freischwimmen der Larven nach dem Schlupf vergehen ca.<br />
2 Wochen, wobei die Dottersacklarven zunächst noch wenig aktiv s<strong>in</strong>d und tief <strong>in</strong> das<br />
Lückensystem e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Bestände dieser Fischart s<strong>in</strong>d stark zurückgegangen und<br />
entsprechend stark gefährdet, nicht zuletzt <strong>in</strong>folge der zunehmenden Gewässerverbauung.<br />
Aufgrund der vorgesehenen offenen Querung der Enz bei Niefern s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />
Inanspruchnahme von Habitatstrukturen adulter Tiere nicht auszuschließen.<br />
Verluste von Entwicklungsstadien des Strömers s<strong>in</strong>d jedoch auszuschließen, da sich<br />
diese <strong>in</strong> den flachen überströmten Schotterbänken der Flussoberläufe bef<strong>in</strong>den. Zudem<br />
kann die an der Enz vorgesehene Entnahme und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen<br />
im Rahmen der erforderlichen Druckwasserprüfung Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart<br />
bewirken.<br />
Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch die erforderlichen<br />
Wasserentnahmen- und –e<strong>in</strong>leitungen für die Druckprüfung ist die Maßnahme T6:<br />
Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen (siehe oben). Da die Adulten sehr mobil<br />
s<strong>in</strong>d und dem temporären E<strong>in</strong>griff ausweichen können, ist e<strong>in</strong> Abfischen des betreffenden<br />
Abschnitts h<strong>in</strong>sichtlich des Strömers nicht erforderlich.<br />
=> Da unter E<strong>in</strong>beziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ke<strong>in</strong>e<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d, ist<br />
e<strong>in</strong>e weitergehende Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht<br />
erforderlich.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
3.1.2.4 Spanische Fahne<br />
Gemäß Meldebögen s<strong>in</strong>d Vorkommen der Spanische Fahne (Euplagia quadripunctaria)<br />
für die zu querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“, „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“,<br />
„Enztal bei Mühlacker“ sowie „Strogäu und unteres Enztal“ gemeldet.<br />
Bei den <strong>in</strong> 2011 durchgeführten Kartierungen konnte diese Falterart <strong>in</strong> folgenden<br />
Bereichen des Untersuchungskorridors nachgewiesen werden:<br />
• Waldschneise östlich Ers<strong>in</strong>gen (SP36000+170) <strong>in</strong>nerhalb des FFH-Gebietes „Pf<strong>in</strong>zgau<br />
Ost“<br />
• E<strong>in</strong>zeltier an e<strong>in</strong>em Gehölzsaum nordwestlich von Flacht (SP61000+150) am Rand<br />
des FFH-Gebietes „Strogäu und unteres Enztal“<br />
<strong>Die</strong> Schwerpunktvorkommen der Spanischen Fahne <strong>in</strong> Deutschland konzentrieren sich<br />
auf die We<strong>in</strong>bauregionen. So werden <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg u.a. die warmen Auwaldbereiche<br />
und Talhänge des Neckar besiedelt, die Art ist aber auch auf der Schwäbischen<br />
Alb und <strong>in</strong> warmen Seitentälern mit Schluchtwäldern im Schwarzwald vertreten.<br />
<strong>Die</strong> Flugzeit der Spanischen Fahne reicht von Ende Juli bis e<strong>in</strong>schließlich August, wo<br />
die Falter vorrangig an Wasserdost, zuweilen an Geme<strong>in</strong>em Dost saugen. <strong>Die</strong> Eiablage<br />
erfolgt vorrangig <strong>in</strong> trocken-warmen Habitaten. Raupenfutterpflanzen s<strong>in</strong>d Taubnessel,<br />
Brennessel und Weidenröschen, nach der Überw<strong>in</strong>terung u.a. Brom- und Himbeere,<br />
Hasel und Geißblatt.<br />
In der Waldschneise östlich Ers<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d durch die geplante Leitungsverlegung<br />
e<strong>in</strong>zelne Wasserdost-Pflanzen am Wegesrand betroffen. Es werden jedoch <strong>in</strong>nerhalb<br />
der Schneise noch <strong>in</strong> ausreichender Anzahl Saugpflanzen für den Falter erhalten<br />
bleiben, so dass die Funktion als Nahrungs- und Ruhehabitat erhalten bleibt. Zur<br />
Eiablage ist die Waldschneise wenig geeignet.<br />
Der E<strong>in</strong>zelnachweis bei Flacht liegt jenseits der K1017 ca. 30 m von der geplanten<br />
Trasse entfernt, im Arbeitsstreifen s<strong>in</strong>d jedoch ke<strong>in</strong>e geeigneten Habitatflächen für den<br />
Falter vorhanden. In den zu querenden FFH-Gebieten „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“<br />
sowie „Enztal bei Mühlacker“ konnten <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors ke<strong>in</strong>e<br />
Nachweise der Spanischen Fahne erbracht werden.<br />
Insgesamt werden durch das geplante Vorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand ke<strong>in</strong>e<br />
Fortpflanzungshabitate sowie <strong>in</strong> nicht relevantem Maße temporär Nahrungshabitate<br />
oder Rückzugsbereiche des Spanischen Fahne <strong>in</strong> den betreffenden Trassenabschnitten<br />
<strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />
=> Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nicht<br />
e<strong>in</strong>schlägig.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
3.1.2.5 Hirschkäfer<br />
Gemäß Meldebögen liegen Nachweise des Hirschkäfers (Lucanus cervus) für die zu<br />
querenden FFH-Gebiete „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“, „Enztal bei Mühlacker“ sowie „Strogäu und<br />
unteres Enztal“ vor. Im FFH-Gebiet „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“ wird der Wald östlich Ers<strong>in</strong>gen <strong>in</strong><br />
vorhandener Schneise ohne E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en angrenzenden älteren Bestand.gequert. Im<br />
FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ südlich Öschelbronn werden Streuobstwiesen mit<br />
e<strong>in</strong>zelnen älteren Obstgehölzen <strong>in</strong> Anspruch genommen, während südlich Niefern e<strong>in</strong><br />
älterer Waldbestand am Kirnbach passiert wird. Östlich Mönsheim im FFH-Gebiet<br />
„Strogäu und unteres Enztal“ quert die geplante Trasse ebenfalls e<strong>in</strong>en älteren Bestand.<br />
<strong>Die</strong> Larven des Hirschkäfers entwickeln sich unter der Erdoberfläche <strong>in</strong> morschen<br />
Wurzelstöcken oder Ästen im Bodenschluss, manchmal auch an Weidepfählen oder <strong>in</strong><br />
Komposthaufen. Als Nahrung wird <strong>in</strong> Mitteleuropa <strong>in</strong>sbesondere Eichenholz angenommen,<br />
jedoch wurden viele weitere Baumarten als Brutholz festgestellt: Neben Laubbäumen<br />
wie Buche, Ha<strong>in</strong>buche, u. a. nimmt er auch Obst- und Nadelbäume manchmal<br />
als Nahrungspflanzen an. <strong>Die</strong> Entwicklungsdauer vom Ei zum Käfer beträgt <strong>in</strong> Mitteleuropa<br />
um ca. 6 Jahre. Es werden drei Larvenstadien durchlaufen. <strong>Die</strong> Verpuppung<br />
erfolgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>nen geglätteten Kokon <strong>in</strong> der Erde. Das im Herbst bereits fertig<br />
ausgebildete Insekt liegt <strong>in</strong> dieser Puppenwiege bis zum kommenden Frühsommer und<br />
ersche<strong>in</strong>t etwa im Juni. Besonders an warmen, schwülen Abenden fliegen sie die<br />
Nahrungsbäume, meist "blutende", saftende Eichen, an. <strong>Die</strong> Lebensdauer der Käfer<br />
beträgt etwa vier Wochen, die Hauptflugzeit liegt zwischen Mitte Juni (teils Mai) und<br />
Mitte Juli.<br />
Im Rahmen der Kartierung des Untersuchungskorridors im Jahr 2011 konnte weder <strong>in</strong><br />
den genannten Schutzgebieten noch im weiteren Trassenverlauf e<strong>in</strong> Vorkommen des<br />
Hirschkäfers bestätigt werden. Es wurden im trassennahen Gehölzbestand ke<strong>in</strong>e<br />
geeigneten Stubben oder anderweitig nutzbare Habitatstrukturen festgestellt, so dass<br />
nach derzeitigem Kenntnisstand e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Beseitigung von Fortpflanzungsstätten<br />
und Entwicklungsstadien des Hirschkäfers nicht bewirkt wird.<br />
Da die adulten Tiere im Frühsommer erst abends <strong>in</strong> der Dämmerungsphase fliegen und<br />
die Bauarbeiten zur Leitungsverlegung tagsüber erfolgen, s<strong>in</strong>d auch diesbezüglich<br />
ke<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu erwarten.<br />
=> Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nicht<br />
e<strong>in</strong>schlägig.<br />
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 31 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
3.1.3 Europäische Vogelarten<br />
3.1.3.1 Streng geschützte Arten, besonders geschützte Arten mit Gefährdungsstatus<br />
sowie bemerkenswerte ungefährdete Arten<br />
In der folgenden Tabelle s<strong>in</strong>d die im Untersuchungskorridor von 600 m Breite festgestellten<br />
streng geschützten Arten, besonders geschützten gefährdeten Arten sowie<br />
besonders geschützten bemerkenswerten Vogelarten aufgelistet mit Angabe von<br />
gesetzlichem Schutz, Gefährdungskategorie gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
(erschienen 2004, veröffentlicht 2007), Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie sowie Status im Untersuchungsraum.<br />
<strong>Die</strong> im Frühjahr 2012 registrierten Zugvogelarten werden <strong>in</strong> der Tabelle<br />
mit aufgeführt.<br />
Tab. 5:<br />
Liste der nachgewiesenen Brut- und Gastvogelarten<br />
Art<br />
Baumfalke<br />
Falco subbuteo<br />
Baumpieper<br />
Anthus trivialis<br />
Bergf<strong>in</strong>k<br />
Fr<strong>in</strong>gilla montifr<strong>in</strong>gilla<br />
Blässhuhn<br />
Fulica atra<br />
Bluthänfl<strong>in</strong>g<br />
Carduelis cannab<strong>in</strong>a<br />
Braunkehlchen<br />
Saxicola rubetra<br />
Dohle<br />
Corvus monedula<br />
Dorngrasmücke<br />
Sylvia communis<br />
Eisvogel<br />
Alcedo atthis<br />
Feldlerche<br />
Alauda arvensis<br />
Feldschwirl<br />
Locustella naevia<br />
Feldsperl<strong>in</strong>g<br />
Passer montanus<br />
Fitis<br />
Phylloscopus<br />
nitidus<br />
Gartenrotschwanz<br />
Phoenicurus<br />
phoenicurus<br />
Schutzstatus<br />
Anh. V-RL<br />
Rote Liste BW<br />
(2007)<br />
Status U-Raum<br />
§§ Art. 4(2) 3 G<br />
§ 3 B<br />
§ k. A. Z<br />
§ V B<br />
§ V B<br />
§ Art. 4(2) 1 Z<br />
§ 3 G<br />
§ V B<br />
§§ Anh. I V G<br />
§ 3 B<br />
§ V B<br />
§ V B<br />
§ V B<br />
§ V B<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art<br />
Gebirgsstelze<br />
Motacilla c<strong>in</strong>erea<br />
Gimpel<br />
Pyrrhula pyrrhula<br />
Girlitz<br />
Ser<strong>in</strong>us ser<strong>in</strong>us<br />
Goldammer<br />
Emberiza citr<strong>in</strong>ella<br />
Graureiher<br />
Ardea c<strong>in</strong>erea<br />
Grauschnäpper<br />
Muscicapa striata<br />
Grauspecht<br />
Picus canus<br />
Grünspecht<br />
Picus viridis<br />
Habicht<br />
Accipiter gentilis<br />
Hausrotschwanz<br />
Phoenicurus<br />
ochruros<br />
Haussperl<strong>in</strong>g<br />
Passer domesticus<br />
Heidelerche<br />
Lullula arborea<br />
Hohltaube<br />
Columba oenas<br />
Kernbeißer<br />
Coccothraustes<br />
coccothraustes<br />
Kiebitz<br />
Vanellus vanellus<br />
Klappergrasmücke<br />
Sylvia curruca<br />
Kle<strong>in</strong>specht<br />
Dryobates m<strong>in</strong>or<br />
Kolkrabe<br />
Corvus corax<br />
Kornweihe<br />
Circus cyaneus<br />
Kuckuck<br />
Cuculus canorus<br />
Lachmöwe<br />
Larus ridibundus<br />
Mauersegler<br />
Apus apus<br />
Mäusebussard<br />
Buteo buteo<br />
Schutzstatus<br />
Anh. V-RL<br />
Rote Liste BW<br />
(2007)<br />
Status U-Raum<br />
§ - B<br />
§ V B<br />
§ V B<br />
§ V B<br />
§ - G<br />
§ V B<br />
§§ Anh. I V B<br />
§§ - G<br />
§§ - G<br />
§ - B<br />
§ V B<br />
§§ Anh. I 1 Z<br />
§ V B<br />
§ - G<br />
§§ Art. 4(2) 2 Z<br />
§ V B<br />
§ V B<br />
§ - G<br />
§§ Anh. I 1 Z<br />
§ 3 B<br />
§ 3 G<br />
§ V G<br />
§§ - B<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art<br />
Mehlschwalbe<br />
Delichon urbica<br />
Mittelspecht<br />
Dendrocopos<br />
medius<br />
Nachtigall<br />
Lusc<strong>in</strong>ia megarhynchos<br />
Neuntöter<br />
Lanius collurio<br />
Pirol<br />
Oriolus oriolus<br />
Rauchschwalbe<br />
Hirundo rustica<br />
Rohrammer<br />
Emberiza schoeniclus<br />
Rotmilan<br />
Milvus milvus<br />
Saatkrähe<br />
Corvus frugilegus<br />
Schwarzmilan<br />
Milvus migrans<br />
Schwarzspecht<br />
Dryocopus martius<br />
Sperber<br />
Accipiter nisus<br />
Star<br />
Sturnus vulgaris<br />
Ste<strong>in</strong>kauz<br />
Athene noctua<br />
Ste<strong>in</strong>schmätzer<br />
Oenanthe oenanthe<br />
Stockente<br />
Anas platyrhynchos<br />
Sumpfrohrsänger<br />
Acrocephalus<br />
palustris<br />
Turmfalke<br />
Falco t<strong>in</strong>nunculus<br />
Turteltaube<br />
Streptopelia turtur<br />
Wacholderdrossel<br />
Turdus pilaris<br />
Wachtel<br />
Coturnix coturnix<br />
Waldkauz<br />
Strix aluco<br />
Schutzstatus<br />
Anh. V-RL<br />
Rote Liste BW<br />
(2007)<br />
Status U-Raum<br />
§ 3 G<br />
§§ Anh. I V B<br />
§ Art. 4(2) - B<br />
§ Anh. I V B<br />
§ Art. 4(2) V B<br />
§ 3 B<br />
§ V Z<br />
§§ Anh. I - B<br />
§ - G<br />
§§ Anh. I - B<br />
§§ Anh. I - B<br />
§§ - G<br />
§ V B<br />
§§ V B<br />
§ 1 Z<br />
§ - G<br />
§ V B<br />
§§ V B<br />
§§ - Z<br />
§ V B<br />
§ B<br />
§§ - B<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
34 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art<br />
Waldohreule<br />
Asio otus<br />
Waldwasserläufer<br />
Tr<strong>in</strong>ga ochropus<br />
Wanderfalke<br />
Falco peregr<strong>in</strong>us<br />
Wasseramsel<br />
C<strong>in</strong>clus c<strong>in</strong>clus<br />
Weißstorch<br />
Ciconia ciconia<br />
Wendehals<br />
Jynx torquilla<br />
Wespenbussard<br />
Pernis apivorus<br />
Wiesenpieper<br />
Anthus pratensis<br />
Wiesenschafstelze<br />
Motacilla flava<br />
Zwergohreule<br />
Otus scops<br />
Schutzstatus<br />
Anh. V-RL<br />
Rote Liste BW<br />
(2007)<br />
Status U-Raum<br />
§§ V B<br />
§§ Art. 4(2) - Z<br />
§§ Anh.I - G<br />
§ - G<br />
§§ Anh. I V Z<br />
§§ Art. 4(2) 2 B<br />
§§ Anh. I 3 B<br />
§ Art. 4(2) - Z<br />
§ - B<br />
§§ k. A. Z<br />
Schutzstatus: §§ = streng geschützt; § = besonders geschützt<br />
V-RL: Anh. I: Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie; Art. 4(2): Gefährdete Zugvogelart nach Art. 4.2 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />
Gefährdungskategorien gemäß Rote Liste <strong>Baden</strong>-Württemberg (2007): 0 = Erloschen oder verschollen; 1 = vom Erlöschen bedroht;<br />
2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; R = Arten mit geographischer Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, - = Ungefährdet<br />
Status im Untersuchungsraum: B = Brutvogel; G = Gastvogel; Z = Zugvogel, ? = Status unbekannt<br />
In der nachfolgenden Tabelle wird bezüglich der im Untersuchungskorridor nachgewiesenen<br />
Brut- und Gastvögel ermittelt, bei welchen Arten e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />
Betroffenheit möglich ist. Hierbei wurden u.a. zur Beurteilung möglicher vorhabensbed<strong>in</strong>gter<br />
Störungen Angaben aus dem Gutachten „Vögel und Verkehr“ (GARNIEL, A. & U.<br />
MIERWALD, 2010) h<strong>in</strong>sichtlich Effektdistanz (= maximale Reichweite des erkennbar<br />
negativen E<strong>in</strong>flusses von Straßen auf die räumliche Verteilung e<strong>in</strong>er Vogelart) und<br />
Fluchtdistanz (= Abstand, den e<strong>in</strong> Tier zu bedrohlichen Lebewesen wie natürlichen<br />
Fe<strong>in</strong>den und Menschen e<strong>in</strong>hält, ohne dass es die Flucht ergreift) sowie Erkenntnisse<br />
aus FLADE (1994) zugrunde gelegt.<br />
Als Ergebnis dieser Abschichtung verbleiben jene relevanten Arten (fett hervorgehoben),<br />
welche e<strong>in</strong>er ausführlichen Art-für-Art Prüfung zu unterziehen s<strong>in</strong>d.<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 35 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Tab. 6:<br />
Ermittlung der möglichen Betroffenheit nachgewiesener Brut- und Gastvögel<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Baumfalke<br />
Baumpieper<br />
Bergf<strong>in</strong>k<br />
Blässhuhn<br />
Bluthänfl<strong>in</strong>g<br />
Braunkehlchen<br />
ne<strong>in</strong><br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• Der Baumfalke wurde im Untersuchungsraum lediglich e<strong>in</strong>mal<br />
als Nahrungsgast <strong>in</strong> der Pf<strong>in</strong>zaue südlich Nött<strong>in</strong>gen beobachtet.<br />
Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit<br />
von Bruthabitaten ausgeschlossen wird.<br />
• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />
<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten werden aufgrund<br />
der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen und der zeitlich<br />
eng begrenzten Maßnahme als nicht bedeutsam e<strong>in</strong>gestuft.<br />
• Der Baumpieper konnte sowohl östlich vom Sperl<strong>in</strong>gshof als<br />
auch nördlich von Ispr<strong>in</strong>gen mehrfach als Brutvogel festgestellt<br />
werden. Zudem liegt südlich von Niefern e<strong>in</strong> Brutnachweis vor.<br />
<strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund ausreichender Entfernung<br />
zum geplanten Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass<br />
auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
• Östlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 32000+190) h<strong>in</strong>gegen können<br />
aufgrund der räumlichen Nähe e<strong>in</strong>es Brutnachweises zur<br />
geplanten Trasse (Nachweis liegt nahe am Rand des Arbeitsstreifens)<br />
bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Baumpiepers von 30 m<br />
(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden<br />
• Der Bergf<strong>in</strong>k wurde im Trassenverlauf <strong>in</strong>nerhalb des 600 m-<br />
Korridors mehrfach als Durchzügler beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Brutnachweise des Braunkehlchens liegen für den gesamten<br />
Untersuchungsraum nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />
Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />
• Das Braunkehlchen wurde im Trassenverlauf <strong>in</strong>nerhalb des<br />
600 m-Korridors mehrfach als Durchzügler beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
36 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
Dohle<br />
Dorngrasmücke<br />
Eisvogel<br />
Feldlerche<br />
Feldschwirl<br />
Feldsperl<strong>in</strong>g<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
ja<br />
• <strong>Die</strong> Dohle wurde im Untersuchungskorridor lediglich östlich<br />
Eut<strong>in</strong>gen und östlich Wiernsheim als Nahrungsgast auf Landwirtschaftsflächen<br />
nachgewiesen. Brutnachweise liegen nicht<br />
vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />
wird.<br />
• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />
<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten werden aufgrund<br />
der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen, der zur Verfügung<br />
stehenden, ausreichend dimensionierten und unbee<strong>in</strong>trächtigt<br />
bleibenden Nahrungshabitate im Umfeld sowie der<br />
zeitlich eng begrenzten Maßnahme als nicht bedeutsam<br />
e<strong>in</strong>gestuft.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs ungefährdet<br />
(RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten Prüfung<br />
unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Der Eisvogel konnte im Trassenverlauf ausschließlich an der<br />
Pf<strong>in</strong>z südlich von Nött<strong>in</strong>gen als Nahrungsgast festgestellt<br />
werden. Brutnachweise liegen für den gesamten Untersuchungskorridor<br />
nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />
Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />
• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />
<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten bei der offenen<br />
Querung der Pf<strong>in</strong>z werden aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der<br />
beanspruchten Flächen, der zur Verfügung stehenden, ausreichend<br />
dimensionierten und unbee<strong>in</strong>trächtigt bleibenden Nahrungshabitate<br />
oberhalb und unterhalb der Querungsstelle<br />
sowie der zeitlich eng begrenzten Maßnahme als nicht bedeutsam<br />
e<strong>in</strong>gestuft.<br />
• Brutvorkommen der Feldlerche konnten im Untersuchungskorridor<br />
auf folgenden von der geplanten Leitung zu querenden<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen festgestellt werden: östlich<br />
Waldbronn (SP 21500+170 bis SP 22500+000), nördlich<br />
Ispr<strong>in</strong>gen (SP 38500+450 bis 39500+240), vorgesehener<br />
Rohrlagerplatz südwestlich Kieselbronn (SP 42500+200),<br />
nordwestlich Wiernsheim (SP 51000+100 bis SP 52000+130),<br />
nördlich Mönsheim (SP 55000+220 bis 56000+330), südwestlich<br />
Flacht (SP 62000+140 bis SP 63000+010) sowie südlich<br />
Rutesheim (SP 675oo+400 bis SP 68000+200).<br />
• Infolge der beim Leitungsbau vorgesehenen temporären<br />
Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen ist <strong>in</strong>sbesondere<br />
e<strong>in</strong> Verlust von Brutstätten sowie Gelegen und Jungvögeln<br />
während der Brut- und Aufzuchtzeit nicht auszuschließen.<br />
Ebenso s<strong>in</strong>d Störungen zur Fortpflanzungszeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen<br />
nachgewiesenen Habitaten der Art (Fluchtdistanz 20 m,<br />
FLADE 1994) aufgrund deren räumlichen Nähe zur geplanten<br />
Trasse möglich.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
10/174
<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 37 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Fitis<br />
Gartenrotschwanz<br />
Gebirgsstelze<br />
Gimpel<br />
Girlitz<br />
Goldammer<br />
Graureiher<br />
Grauschnäpper<br />
Grauspecht<br />
Grünspecht<br />
ja<br />
ja<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Der Grauspecht wurde im Trassenverlauf östlich Rüppurr,<br />
östlich Grünwettersbach, südwestlich Nött<strong>in</strong>gen, südlich Bilf<strong>in</strong>gen,<br />
östlich Ers<strong>in</strong>gen, östlich Mönsheim, westlich Weissach<br />
und westlich Flacht als Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten<br />
werden aufgrund ausreichender Entfernung zum geplanten<br />
Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung<br />
von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
• Südwestlich Nött<strong>in</strong>gen (SP 27000+450) und südlich Bilf<strong>in</strong>gen<br />
(SP 33500+050) h<strong>in</strong>gegen können aufgrund der räumlichen<br />
Nähe der beiden Brutnachweise zur geplanten Trasse (Nachweise<br />
liegen nahe am Rand des Arbeitsstreifens) bei e<strong>in</strong>er<br />
Fluchtdistanz des Grauspechts von 60 m (FLADE 1994)<br />
Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• Für den Grünspecht liegen mehrere Brutnachweise im<br />
Trassenverlauf vor. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund ausreichender<br />
Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf unberührt<br />
bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder<br />
Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
• Südlich Bilf<strong>in</strong>gen (SP 33000+450), nördlich Kämpfelbach (SP<br />
34000+000) und nördlich Ers<strong>in</strong>gen (SP 34500+150) h<strong>in</strong>gegen<br />
können aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Brutnach-<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
38 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
weise zur geplanten Trasse (Nachweise liegen nahe des<br />
Arbeitsstreifens) bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Grünspechts von<br />
60 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
Habicht<br />
Hausrotschwanz<br />
Haussperl<strong>in</strong>g<br />
Heidelerche<br />
Hohltaube<br />
Kernbeißer<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• Der Habicht wurde im Untersuchungskorridor lediglich südlich<br />
Öschelbronn und südöstlich Wiernsheim als Nahrungsgast auf<br />
Landwirtschaftsflächen nachgewiesen. Brutnachweise liegen<br />
nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />
wird.<br />
• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />
<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten des Habichts werden<br />
aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen<br />
im Verhältnis zu e<strong>in</strong>er Jagdreviergröße von bis zu 10 Quadratkilometern,<br />
der zur Verfügung stehenden, ausreichend dimensionierten<br />
und unbee<strong>in</strong>trächtigt bleibenden Nahrungshabitate<br />
im Umfeld sowie der zeitlich eng begrenzten Maßnahme als<br />
nicht bedeutsam e<strong>in</strong>gestuft.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• •Brutnachweise der Heidelerche liegen für den gesamten<br />
Untersuchungsraum nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />
Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />
• <strong>Die</strong> Heidelerche wurde im Trassenverlauf lediglich südwestlich<br />
Bilf<strong>in</strong>gen sowie östlich Ers<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> größerer Entfernung zur<br />
geplanten Leitungstrasse als Durchzügler beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• Da jeweils nur E<strong>in</strong>zeltiere festgestellt wurden, ist auszuschließen,<br />
dass die zeitlich begrenzt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden<br />
Flächen Teile e<strong>in</strong>es essenziellen Rasthabitats der Heidelerche<br />
darstellen.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
Kiebitz ne<strong>in</strong><br />
• Der Kiebitz wurde auf Landwirtschaftsflächen nordöstlich von<br />
Ispr<strong>in</strong>gen sowie südwestlich von Kieselbronn nahe der B294<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
10/174
<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 39 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
jeweils als Durchzügler festgestellt. Brutvorkommen wurden<br />
ke<strong>in</strong>e nachgewiesen.<br />
• E<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Betroffenheit im Bruthabitat ist damit<br />
grundsätzlich auszuschließen.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase<br />
im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
Klappergrasmücke<br />
Kle<strong>in</strong>specht<br />
Kolkrabe<br />
Kornweihe<br />
Kuckuck<br />
Lachmöwe<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Kornweihe wurde 2012 lediglich e<strong>in</strong>mal südöstlich von<br />
Öschelbronn <strong>in</strong> größerer Entfernung zur geplanten Leitungstrasse<br />
als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
nachgewiesen.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• Da nur e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zeltier festgestellt wurde, ist auszuschließen,<br />
dass die zeitlich begrenzt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden Flächen<br />
Teile e<strong>in</strong>es essenziellen Rasthabitats der Kornweihe darstellen.<br />
• Der Kuckuck wurde südöstlich von Rüppurr bei ca. SP<br />
15500+000 an e<strong>in</strong>em Waldrand nahe des Hagenichgrabens<br />
mit Brutverdacht nachgewiesen. Der Fundpunkt liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Entfernung von etwa 220 m zur geplanten Trasse.<br />
• Aufgrund der großen Distanz zum geplanten Vorhaben s<strong>in</strong>d<br />
e<strong>in</strong>e Beseitigung von Brutstätten bzw. e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien<br />
(Eier, Jungvögel) ebenso auszuschließen<br />
wie Störungen im Bruthabitat (Fluchtdistanz ca. 50 m, FLADE<br />
1994). Auch s<strong>in</strong>d im Nahrungshabitat ke<strong>in</strong>e relevanten vorhabensbed<strong>in</strong>gten<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu erwarten.<br />
• <strong>Die</strong> Lachmöwe konnte lediglich südlich von Kieselbronn nahe<br />
der A8 als Nahrungsgast <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
nachgewiesen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
40 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Mauersegler<br />
Mäusebussard<br />
Mehlschwalbe<br />
Mittelspecht<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
ja<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Der Mäusebussard wurde <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
regelmäßig als Nahrungsgast und mehrfach auch als<br />
Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund<br />
ausreichender Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf<br />
unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
Ebenso s<strong>in</strong>d vorhabensbed<strong>in</strong>gte Störungen nicht gegeben.<br />
• Nördlich von <strong>Die</strong>tenhausen (SP 27000+360) h<strong>in</strong>gegen können<br />
aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises zur geplanten<br />
Trasse (Nachweis liegt nahe des Arbeitsstreifens) bei<br />
e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Mäusebussards von 100 m (FLADE<br />
1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart<br />
e<strong>in</strong> großräumiges Jagdrevier hat und während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Mehlschwalbe wurde im Untersuchungskorridor lediglich<br />
im NSG „Kalkofen“ südöstlich von Mönsheim als Nahrungsgast<br />
beobachtet. Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e<br />
Betroffenheit von Bruthabitaten und damit e<strong>in</strong> Verlust von<br />
Fortpflanzungsstadien (Eier, Jungvögel) ausgeschlossen<br />
werden kann. Auch Störungen zur Fortpflanzungszeit s<strong>in</strong>d<br />
nicht gegeben.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart<br />
e<strong>in</strong> großräumiges Jagdrevier hat und während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• Nachweise des Mittelspechts als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />
konnten <strong>in</strong>nerhalb des Trassenverlaufs <strong>in</strong> Waldgebieten<br />
südöstlich Rüppurr, westlich von Grünwetterbach, südlich und<br />
südöstlich Nött<strong>in</strong>gen, südlich Bilf<strong>in</strong>gen und nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen<br />
erbracht werden. Da diese Wälder entweder umgangen<br />
oder <strong>in</strong> vorhandener Schneise gequert werden, kann e<strong>in</strong>e<br />
Beseitigung von Brutstätten bzw. e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien<br />
(Eier, Jungvögel) ausgeschlossen werden.<br />
• Aufgrund der räumlichen Nähe (30 m bzw. 40 m) von zwei<br />
Brutnachweisen westlich Grünwetterbach (SP16500+070 und<br />
SP 17000+380) zum geplanten Trassenverlauf s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er<br />
artspezifischen Fluchtdistanz des Mittelspechts von 60 m<br />
(FLADE 1994) jedoch vorhabensbed<strong>in</strong>gte Störungen während<br />
der Brut- und Aufzuchtzeit nicht auszuschließen. Gemäß<br />
GARNIEL & MIERWALD (2010) gehört der Mittelspecht zu<br />
den Arten mit mittlerer Lärmempf<strong>in</strong>dlichkeit.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissio-<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
10/174
<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 41 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
nen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
Nachtigall<br />
Neuntöter<br />
Pirol<br />
Rauchschwalbe<br />
Rohrammer<br />
Rotmilan<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Rauchschwalbe wurde <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
sowohl als Brutvogel als auch Nahrungsgast nachgewiesen.<br />
<strong>Die</strong> an landwirtschaftlichen Gebäuden festgestellten<br />
Brutstätten nordöstlich Waldbronn, nördlich Karlsbad und<br />
nördlich Wiernsheim werden bei der geplanten Baumaßnahme<br />
nicht angetastet, so dass e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />
s<strong>in</strong>d vorhabensbed<strong>in</strong>gte Störungen aufgrund der großen<br />
Distanz zur Leitungstrasse nicht gegeben.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Rohrammer konnte nicht als Brutvogel nachgewiesen<br />
werden, sondern lediglich als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Untersuchungskorridors nachgewiesen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• Der Rotmilan wurde mit Brutverdacht an e<strong>in</strong>em Waldrand<br />
westlich von Niefern bei ca. SP 45500+000 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Distanz<br />
von etwa 250 m zur geplanten Trasse nachgewiesen. <strong>Die</strong><br />
Brutstätte wird somit beim geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge der<br />
großen Entfernung unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e<br />
Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />
werden kann. Ebenso s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz<br />
des Rotmilans von 200 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />
nicht gegeben.<br />
• Im Trassenverlauf konnte der Rotmilan regelmäßig als<br />
Nahrungsgast festgestellt werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />
verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme von<br />
Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />
bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart e<strong>in</strong> Jagdrevier von<br />
bis zu 15 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase<br />
im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
42 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
Saatkrähe<br />
Schwarzmilan<br />
Schwarzspecht<br />
Sperber<br />
ja<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Der Schwarzmilan wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />
östlich von Nött<strong>in</strong>gen, nördlich Sperl<strong>in</strong>gshof sowie nordöstlich<br />
Ispr<strong>in</strong>gen nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund<br />
ausreichender Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf<br />
unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
• Nördlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 32000+190) h<strong>in</strong>gegen können<br />
aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises von etwa<br />
120 m zur geplanten Trasse bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des<br />
Schwarzmilans von 200 m (FLADE 1994) Störungen zur<br />
Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden.<br />
• Im Trassenverlauf konnte der Schwarzmilan zudem mehrfach<br />
als Nahrungsgast beobachtet werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />
verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme<br />
von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />
bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren<br />
und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße gleichartige,<br />
störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden.<br />
• Der Schwarzspecht wurde <strong>in</strong> Waldgebieten nördlich Karlsbad,<br />
südwestlich Sperl<strong>in</strong>gshof, östlich Ers<strong>in</strong>gen, nördlich Ispr<strong>in</strong>gen<br />
und westlich Weissach als Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong><br />
Brutstätten werden aufgrund ausreichender Entfernung zum<br />
geplanten Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass auch<br />
e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
• Westlich Grünwettersbach (SP 17000+130) h<strong>in</strong>gegen können<br />
aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises zur geplanten<br />
Trasse (welche das Waldgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vorhandenen<br />
Schneise quert) bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Schwarzspechts<br />
von 100 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• Der Sperber konnte <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
westlich Wettersbach, nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen, südlich Öschelbronn<br />
und nordwestlich von Flacht als Nahrungsgast beobachtet<br />
werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e<br />
Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen potenzieller Nahrungshabitate<br />
des Sperbers <strong>in</strong> Relation zu der Größe des beanspruchten<br />
Jagreviers von 4 bis 7 Quadratkilometern sowie e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />
bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren<br />
und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße gleichartige,<br />
störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden.<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 43 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Star<br />
Ste<strong>in</strong>kauz<br />
Ste<strong>in</strong>schmätzer<br />
Stockente<br />
Sumpfrohrsänger<br />
Turmfalke<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Der Ste<strong>in</strong>kauz wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />
westlich von Palmbach (3 Nachweise) und westlich von Kieselbronn<br />
nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden <strong>in</strong>folge der<br />
jeweils großen Entfernung zum geplanten Leitungsbau unberührt<br />
bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />
s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Ste<strong>in</strong>kauzes von 100 m<br />
(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• Für den Ste<strong>in</strong>schmätzer konnte nur nordöstlich von Ispr<strong>in</strong>gen<br />
e<strong>in</strong> Nachweis als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
erbracht werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so<br />
dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Vom Turmfalken liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw.<br />
mit Brutverdacht vor, so westlich Wettersbach, nördlich Waldbronn<br />
und nördlich Eut<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden beim<br />
geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge ausreichender Distanzen unberührt<br />
bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />
s<strong>in</strong>d bei ger<strong>in</strong>gen Fluchtdistanz des Turmfalken von 40 m<br />
(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben.<br />
• Im Trassenverlauf konnte der Turmfalke regelmäßig als<br />
Nahrungsgast festgestellt werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />
verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme von<br />
Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />
bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart e<strong>in</strong> Jagdrevier von<br />
bis zu 2,5 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase<br />
im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />
gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
44 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Turteltaube<br />
Wacholderdrossel<br />
Wachtel<br />
Waldkauz<br />
Waldohreule<br />
Waldwasserläufer<br />
Wanderfalke<br />
Wasseramsel<br />
ne<strong>in</strong><br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Turteltaube wurde nordwestlich von Kämpfelbach sowie<br />
südwestlich von Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Untersuchungskorridors nachgewiesen.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• SP 17000 Brutvogel im Waldgebiet südlich Wettersbach (170<br />
m), SP 28500, 31000, 31000+200, 34500+200, 58000+280<br />
und 60500 Nachweise als Brutvogel<br />
• Mehrere der nachgewiesenen Brutplätze liegen <strong>in</strong> unmittelbarer<br />
Nähe zu der geplanten Trassierung, so dass Störungen<br />
nicht gänzlich auszuschließen s<strong>in</strong>d.<br />
• SP 60000+200 Brutvogel im Waldgebiet südlich Mönsheim.<br />
<strong>Die</strong>ser Brutplatz liegt südlich jenseits e<strong>in</strong>er Kreisstraße. <strong>Die</strong><br />
Trasse verläuft nördlich parallel zu dieser Straße. Auf Grund<br />
der Lage des bekannten Brutplatzes ist e<strong>in</strong> Verlust auszuschließen.<br />
Ebenfalls s<strong>in</strong>d erhebliche Störungen auf Grund der<br />
bestehenden Vorbelastungen bereits ausgeschlossen werden.<br />
• Der Waldwasserläufer wurde nordöstlich von Ispr<strong>in</strong>gen und<br />
südlich von Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• Der Wanderfalke konnte <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
südlich von Wettersbach, östlich von Nött<strong>in</strong>gen und<br />
südwestlich von Flacht im Jagdrevier beobachtet werden.<br />
Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von<br />
Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
Weißstorch ne<strong>in</strong> • Der Weißstorch wurde ausschließlich südwestlich von<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 45 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
Wendehals<br />
Wespenbussard<br />
Wiesenpieper<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• Vom Wendehals liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw.<br />
mit Brutverdacht vor, so nördlich Darmsbach, nordöstlich<br />
Sperl<strong>in</strong>gshof, südlich Bilf<strong>in</strong>gen, nördlich Ers<strong>in</strong>gen, südwestlich<br />
Kieselbronn und südlich Niefern. <strong>Die</strong> Brutstätten werden beim<br />
geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge ausreichender Distanzen unberührt<br />
bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Bereichen ke<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gten Störungen<br />
zu prognostizieren.<br />
• Nordwestlich Kämpfelbach (SP 32500+470) h<strong>in</strong>gegen können<br />
aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises von etwa<br />
50 m zur geplanten Trasse bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Wendehalses<br />
von 50 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• Der Wespenbussard wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Waldgebiet östlich von<br />
Ers<strong>in</strong>gen bei etwa SP 36000+040 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von ca.<br />
220 m zur geplanten Trasse als Brutvogel festgestellt. Aufgrund<br />
der großen Entfernung s<strong>in</strong>d die Beseitigung e<strong>in</strong>es<br />
Horstes und e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien (Eier,<br />
Jungvögel) vollständig auszuschließen. Auch Störungen zur<br />
Fortpflanzungszeit s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er artspezifischen Fluchtdistanz<br />
von 200 m (FLADE 1994) nicht zu befürchten. Da die Querung<br />
des betreffenden Waldes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vorhandenen Schneise<br />
erfolgen wird, wird dort nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Gehölzverlust zu<br />
verzeichnen se<strong>in</strong>.<br />
• <strong>Die</strong> vom geplanten Leitungsbau im betreffenden Abschnitt<br />
temporär <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden, an das Waldgebiet<br />
angrenzenden Wiesen nördlich von Ers<strong>in</strong>gen und Ispr<strong>in</strong>gen<br />
sowie angrenzende Waldränder s<strong>in</strong>d als potenzielles Nahrungshabitat<br />
des Wespenbussards zu werten. Aufgrund se<strong>in</strong>es<br />
großräumigen Jagdreviers als Brutvogel von 17 bis 45 Quadratkilometern<br />
(Bauer et al. 2005) ist jedoch die kle<strong>in</strong>räumige,<br />
zeitlich begrenzte Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es potenziellen Nahrungshabitats<br />
als nicht relevant e<strong>in</strong>zustufen.<br />
• Der Wiesenpieper wurde ausschließlich südwestlich von<br />
Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichen-<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
46 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
dem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
Wiesenschafstelze<br />
Zwergohreule<br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Für die Zwergohreule liegt ausschließlich e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelnachweis<br />
südlich von Wettersbach als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
3.1.3.2 Besonders geschützte Brutvogelarten ohne Gefährdungsstatus<br />
<strong>Die</strong> im Trassenkorridor nachgewiesenen sowie potenziell vorkommenden besonders<br />
geschützten, jedoch gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht gefährdeten<br />
Vogelarten werden nachfolgend, unterteilt <strong>in</strong> sog. „Gilden“, entsprechend ihrer übere<strong>in</strong>stimmenden<br />
ökologischen Lebensraumansprüche zusammengefasst aufgelistet. Hierzu<br />
gehören auch die <strong>in</strong> der Vorwarnliste aufgeführten Arten (RL V), da ihre Bestände<br />
derzeit noch nicht gefährdet s<strong>in</strong>d und sie deshalb außerhalb der Roten Liste stehen.<br />
Der Erhaltungszustand der hier aufgeführten Arten wird als günstig bewertet. Auf Grund<br />
der Vielzahl an potenziell vorkommenden Vogelarten werden <strong>in</strong>sbesondere charakteristischen<br />
oder nur punktuell auftretenden Arten benannt.<br />
Auf die systematische Erfassung von ubiquitär verbreiteten Arten wurde im Rahmen der<br />
Kartierungen verzichtet.<br />
Typische Artvorkommen der Stadt- und Siedlungsbereiche (<strong>in</strong>sbesondere Gebäude<br />
bewohnenden Arten) s<strong>in</strong>d von der geplanten Leitungsverlegung grundsätzlich nicht oder<br />
nur sehr ger<strong>in</strong>gfügig (z. B. durch Querung der Nahrungshabitate) betroffen, so dass<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen dieser Vogelarten (z. B. Haussperl<strong>in</strong>g, Hausrotschwanz, Mauersegler)<br />
von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden können und im Rahmen der nachfolgenden<br />
Prüfungen nicht weiter betrachtet werden. In den Aufzählungen fett markierte Arten<br />
wurden im Trassenverlauf nachgewiesen und werden <strong>in</strong> den Karten der Plananlagen<br />
des Fachgutachtens dargestellt.<br />
Der Untersuchungskorridor wird vorrangig von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker,<br />
Grünland) und kle<strong>in</strong>eren Waldabschnitten e<strong>in</strong>genommen. <strong>Die</strong> übrigen kle<strong>in</strong>flächigeren<br />
Biotoptypen stellen Hecken, Obstwiesen und Brachen, Ruderalfluren und trockenere<br />
Wiesen sowie Still- und Fließgewässer mit bereichsweise begleitenden Ufergehölzen<br />
und Röhrichtbeständen dar.<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 47 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Arten der Wälder:<br />
Amsel, Blaumeise, Buchf<strong>in</strong>k, Buntspecht, Eichelhäher, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke,<br />
Gimpel, Grauschnäpper, Haubenmeise, Hohltaube, Kernbeißer, Kleiber,<br />
Kohlmeise, Kolkrabe, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Pirol, Rotkehlchen,<br />
Schwanzmeise, S<strong>in</strong>gdrossel, Sommergoldhähnchen, Sumpfmeise, Tannenmeise,<br />
Wacholderdrossel, Waldbaumläufer, Weidenmeise, W<strong>in</strong>tergoldhähnchen, Zaunkönig<br />
und Zilpzalp.<br />
• In den folgenden Bereichen werden von der geplanten Trasse Wälder unter Gehölzverlust<br />
durchquert (ungefähre Angaben): SP 16500 bis SP 17500 (Grünwettersbach),<br />
SP 30000 bis SP 31500 (östlich Nött<strong>in</strong>gen), SP 36000 bis SP 36500 (östlich Ers<strong>in</strong>gen)<br />
und SP 57000 bis SP 57500 (östlich Mönsheim)<br />
• In den Waldschneisen wird der Arbeitsstreifen grundsätzlich e<strong>in</strong>geengt, um den<br />
Gehölzverlust so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten. <strong>Die</strong> ökologische Funktion als Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätte bleibt bei den Waldverlusten für die weit verbreiteten<br />
Arten erhalten.<br />
• Zusätzlich werden die erforderlichen Rodungen <strong>in</strong> den Waldschneisen im W<strong>in</strong>terhalbjahr<br />
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Vogelarten durchgeführt, so dass es<br />
weder zum Verlust besetzter Niststätten und zum damit verbundenen Tod von nicht<br />
mobilen Entwicklungsstadien (Eier, Jungtiere) noch zur fitnessrelevanten Störung<br />
von Brutpaaren der waldbewohnenden Vogelarten kommen kann.<br />
• Weitere zeitlich begrenzte bauvorbereitende Maßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich der Gehölzrodungen<br />
für gefährdete Arten kommen auch den ubiquitär verbreiteten Arten zu Gute.<br />
• Weitere baubed<strong>in</strong>gte Verbotstatbestände h<strong>in</strong>sichtlich des Tötungsverbotes (z.B.<br />
Kollisonen) s<strong>in</strong>d auf Grund der hohen Mobilität der Vogelarten nicht zu erwarten.<br />
• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />
häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />
s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />
Ausschnitt betrifft.<br />
Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen waldbewohnenden Arten tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand nach §<br />
44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht streng geschützten<br />
europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen die Legalausnahme<br />
des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45(7) BNatSchG ist nicht<br />
erforderlich.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Gehölzbrütende Arten der halboffenen Landschaft, Hecken und Waldränder:<br />
Bluthänfl<strong>in</strong>g, Dorngrasmücke, Feldsperl<strong>in</strong>g, Elster, Fasan, Fitis, Gartenrotschwanz,<br />
Girlitz, Goldammer, Graureiher, Grünf<strong>in</strong>k, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke,<br />
Neuntöter, Rabenkrähe, R<strong>in</strong>geltaube, Saatkrähe und Star.<br />
• An mehreren Stellen der geplanten Trasse werden <strong>in</strong>nerhalb der Feldflur Hecken /<br />
kle<strong>in</strong>e Gehölzbestände, die nicht als Wald gelten, unter Gehölzverlust gequert.<br />
• Zur größtmöglichen Vermeidung von Gehölzverlust wird der Arbeitsstreifen an<br />
solchen Stellen überwiegend e<strong>in</strong>geengt.<br />
• Feste Vorgaben für den Zeitpunkt der Rodung liegen hier jedoch nur zugrunde, wenn<br />
seltene oder im Bestand rückläufige Brutvogelarten (RL-Arten, Arten mit ungünstigem<br />
oder schlechtem Erhaltungszustand) im betroffenen Gehölzbestand nachgewiesen<br />
wurden. Bei Vorkommen mehrerer der genannten Arten mit E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> der<br />
Vorwarnliste wurde im Bereich von Gehölzrodungen e<strong>in</strong>e Zeitvorgabe für die bauvorbereitenden<br />
Maßnahmen e<strong>in</strong>gerichtet, um e<strong>in</strong>en Verlust von Nestern und Gelegen zu<br />
vermeiden. Dennoch besteht das Risiko, dass <strong>in</strong> den verbleibenden Gehölzbeständen<br />
ohne Bauzeitenvorgabe während der Brutzeiten der Vögel der Verlust e<strong>in</strong>es<br />
Geleges e<strong>in</strong>er häufigen Art erfolgt. <strong>Die</strong> ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten<br />
bleibt durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im Vergleich zum Habitatangebot<br />
im räumlichen Zusammenhang jedoch <strong>in</strong> diesem Fall grundsätzlich gewahrt.<br />
Zudem ist e<strong>in</strong>e Wiederherstellung der gerodeten Kle<strong>in</strong>gehölze unter<br />
Beachtung des gehölzfrei zu haltenden Streifens vorgesehen.<br />
• Brutplätze von <strong>in</strong> Kolonien brütende Vogelarten (Saatkrähe, Graureiher) wurden im<br />
Trassenverlauf sowie <strong>in</strong> den angrenzenden Gehölzstrukturen nicht nachgewiesen.<br />
• Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) wird zur größtmöglichen Vorsorge<br />
e<strong>in</strong>e frühzeitige Kontrolle der Gehölzbestände <strong>in</strong> der freien Landschaft auf Brutstätten<br />
vorgesehen. Bei negativem Nachweis werden die Rodungen durch die ÖBB<br />
freigegeben, anderenfalls werden geme<strong>in</strong>sam geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />
erarbeitet. Mit dieser Maßnahme s<strong>in</strong>d auch fitnessrelevante Störungen e<strong>in</strong>zelner<br />
Brutpaare der allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Brutvogelarten zu vermeiden.<br />
• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />
häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />
s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />
Ausschnitt betrifft.<br />
Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen Arten der halboffenen Landschaft tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand<br />
nach § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht<br />
streng geschützten europäischen Vogelarten gilt unter Berücksichtigung der genannten<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Voraussetzungen die Legalausnahme des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach §<br />
45(7) BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />
Arten der Auen (z. B. Still- und Fließgewässer, feuchtegeprägte Wiesen, Gehölze<br />
und Röhrichte):<br />
Bachstelze, Blässhuhn, Gebirgsstelze, Höckerschwan, Kle<strong>in</strong>specht, Kormoran,<br />
Nachtigall, Rohrammer, Stockente, Sumpfrohrsänger und Wasseramsel.<br />
• An mehreren Stellen der geplanten Trasse werden höherwertige Fließgewässer<br />
gequert: Grenzbach bei Mönsheim, Enz bei Eut<strong>in</strong>gen, Kämpfelbach bei Ers<strong>in</strong>gen und<br />
Mühlengraben bei Nött<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Fließgewässer s<strong>in</strong>d an der konkreten Querungsstelle<br />
nicht als FFH-Gebiet oder Naturschutzgebiete ausgewiesen. <strong>Die</strong> Gewässerläufe<br />
werden offen mit stark e<strong>in</strong>geschränktem Arbeitsstreifen gequert.<br />
• Feste Vorgaben für den Zeitpunkt der Rodung gewässerbegleitender Gehölze <strong>in</strong> der<br />
freien Landschaft liegen hier jedoch nur zugrunde, wenn seltene oder im Bestand<br />
rückläufige Brutvogelarten (RL-Arten, Arten mit ungünstigem oder schlechtem Erhaltungszustand)<br />
im betroffenen Gehölzbestand nachgewiesen wurden. Damit besteht<br />
das Risiko, dass <strong>in</strong> den verbleibenden Gehölzbeständen und Röhrichten oder an<br />
kle<strong>in</strong>eren Gräben ohne Bauzeitenvorgabe während der Brutzeiten der Vögel der<br />
Verlust e<strong>in</strong>es Geleges e<strong>in</strong>er häufigen Art erfolgt. <strong>Die</strong> ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten<br />
bleibt durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im Vergleich<br />
zum Habitatangebot im räumlichen Zusammenhang jedoch <strong>in</strong> diesem Fall<br />
grundsätzlich gewahrt.<br />
• Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung wird zur größtmöglichen Vorsorge e<strong>in</strong>e<br />
frühzeitige Kontrolle der Gehölzbestände, Röhrichte und der Gewässerläufe <strong>in</strong> der<br />
freien Landschaft auf Brutstätten vorgesehen. Bei negativem Nachweis werden die<br />
Rodungen bzw. Bauarbeiten durch die ökologische Baubegleitung freigegeben, andernfalls<br />
werden geme<strong>in</strong>sam geeignete Vermeidungsmaßnahmen erarbeitet. Mit<br />
dieser Maßnahme s<strong>in</strong>d auch fitnessrelevante Störungen e<strong>in</strong>zelner Brutpaare der<br />
allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Brutvogelarten zu vermeiden.<br />
• E<strong>in</strong>e Wiederherstellung der gerodeten Kle<strong>in</strong>gehölze unter Beachtung des gehölzfrei<br />
zu haltenden Streifens ist vorgesehen. Uferbegleitende Stauden, Brachen und Röhrichte<br />
regenerieren schnell, so dass ggf. temporär verloren gegangene Habitatstrukturen<br />
zukünftig wieder zur Verfügung stehen.<br />
• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />
häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />
s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />
Ausschnitt betrifft.<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen Arten der feuchtegeprägten Biotope tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand<br />
nach § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht<br />
streng geschützten europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen<br />
die Legalausnahme des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45(7) BNatSchG ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Arten der landwirtschaftlichen Flächen und Freiflächen:<br />
Wachtel und Wiesenschafstelze<br />
• An zahlreichen Stellen der geplanten Trasse werden <strong>in</strong>tensiv genutzte Feldfluren<br />
gequert.<br />
• In mehreren Bereichen s<strong>in</strong>d für die dort wertgebenden seltenen und gefährdeten<br />
Arten (z. B. Feldlerche) Schutzmaßnahmen (zumeist bauvorbereitende Bauzeitenregelungen)<br />
vorgesehen. <strong>Die</strong>se Maßnahmen schützen gleichzeitig auch die dort vorkommenden<br />
allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Arten vor dem E<strong>in</strong>treten artenschutzrechtlicher<br />
Tatbestände.<br />
• Feste Vorgaben für den Zeitpunkt der Baufeldräumung <strong>in</strong> der freien Landschaft<br />
liegen hier jedoch nur zugrunde, wenn seltene oder im Bestand rückläufige Brutvogelarten<br />
(RL-Arten, Arten mit ungünstigem oder schlechtem Erhaltungszustand) im<br />
betroffenen Bereich nachgewiesen wurden. Damit besteht das Risiko, dass <strong>in</strong> den<br />
verbleibenden Ackerfluren ohne Bauzeitenvorgabe während der Brutzeiten der Vögel<br />
der Verlust e<strong>in</strong>es Geleges e<strong>in</strong>er häufigen Art erfolgt. <strong>Die</strong> ökologische Funktion der<br />
Fortpflanzungsstätten bleibt durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im<br />
Vergleich zum Habitatangebot im räumlichen Zusammenhang jedoch <strong>in</strong> diesem Fall<br />
grundsätzlich gewahrt.<br />
• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />
häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />
s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />
Ausschnitt betrifft.<br />
Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen Arten der offenen Feldflur tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand nach §<br />
44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht streng geschützten<br />
europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen die Legalausnahme<br />
des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45(7) BNatSchG ist nicht<br />
erforderlich.<br />
Fazit<br />
<strong>Die</strong> ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten bleibt für alle oben beschriebenen<br />
Arten durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im Vergleich zum Habitatangebot<br />
im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und<br />
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
nicht streng geschützten europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen<br />
die Legalausnahme des § 44(5) BNatSchG.<br />
Weitergehende Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d nicht erforderlich.<br />
<strong>Die</strong> Verbotstatbestände des § 44(1) BNatSchG s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
3.1.3.3 Rastvogelarten<br />
Im Verlauf der <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> wurden im Spätsommer 2011 und im Frühjahr<br />
2012 Beobachtungen von Rast- und Zugvogelarten aufgenommen. Im Umfeld der<br />
geplanten Trasse wurden ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational oder überregional bedeutsamen Rast- und<br />
Zugvogelgebiete oder Gebiete mit besonderer Eignung als Rastgebiete ausgewiesen.<br />
Im Beobachtungszeitraum konnten folgende Arten ausschließlich <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gen Zahlen<br />
oder als E<strong>in</strong>zeltiere festgestellt werden:<br />
• Bergf<strong>in</strong>k, Kiebitz: E<strong>in</strong>zelbeobachtungen von mittleren Trupps<br />
• Braunkehlchen, Heidelerche, Rohrammer, Kornweihe, Ste<strong>in</strong>schmätzer, Turteltaube,<br />
Waldwasserläufer, Weißstorch, Wiesenpieper und Zwergohreule: E<strong>in</strong>zeltiere oder<br />
kle<strong>in</strong>e Trupps.<br />
Für Rastvögel geeignete Gebiete werden zum e<strong>in</strong>en durch das Vorkommen von<br />
Gewässern, Verlandungszonen und anderen gewässergeprägten Bereichen geprägt.<br />
Derartige Biotopkomplexe s<strong>in</strong>d im Untersuchungsraum und <strong>in</strong> dessen Umgebung kaum<br />
<strong>in</strong> größerem oder geeignetem Umfang zu f<strong>in</strong>den. <strong>Die</strong> geplante Leitungsverlegung wird<br />
grundsätzlich außerhalb dieser Bereiche erfolgen, es werden überwiegend landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen temporär <strong>in</strong> Anspruch genommen, die von e<strong>in</strong>igen Limikolen-<br />
sowie S<strong>in</strong>g- und Greifvogelarten temporär genutzt werden. Bedeutsame Rastgebiete<br />
von Wasservogelarten (z. B. arktische Gänse, Schwäne, Limikolen,<br />
wassergebundene Arten) werden zudem nicht berührt oder gequert. <strong>Die</strong> gequerten<br />
Waldabschnitte s<strong>in</strong>d als Rastgebiet für die genannten Arten nicht von Bedeutung.<br />
Im Zusammenhang mit der hohen Mobilität von Vögeln während der Zug- und Rastphasen<br />
ist es pr<strong>in</strong>zipiell ausgeschlossen, dass durch den vorgesehenen Leitungsbau<br />
Individuenverluste bewirkt werden. Rastvögel s<strong>in</strong>d zudem aufgrund ihres Lebenszyklus<br />
beim Aufenthalt im Durchzugs- oder Überw<strong>in</strong>terungsgebiet nicht von Verbotstatbeständen<br />
betroffen, welche sich auf Niststätten und Fortpflanzungsstätten beziehen.<br />
=> <strong>Die</strong> Verbotstatbestände nach § 44(1) Nr. 1 und Nr. 3 s<strong>in</strong>d damit hier grundsätzlich<br />
nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet jedoch die erhebliche Störung der europäischen<br />
Vogelarten u. a. während der Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten. <strong>Die</strong><br />
Erheblichkeitsschwelle wird vom Gesetzgeber wie folgt def<strong>in</strong>iert: „[...] e<strong>in</strong>e erhebliche<br />
Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen<br />
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Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert“. Mögliche Konflikte können hier summarisch<br />
betrachtet werden, da die Störung vielfach nicht so sehr an e<strong>in</strong>zelne Arten als an<br />
bestimmte bevorzugt genutzte Raststätten und ganze Artengruppen gebunden ist.<br />
So s<strong>in</strong>d generell auch große Ackerflächen als Nahrungs- und Rastgebiete für arktische<br />
Gänse und Kraniche sowie Limikolen geeignet. Für Gänse, Kraniche, Enten- und<br />
Taucherarten s<strong>in</strong>d daneben noch (Schlaf-)Gewässer von großer Bedeutung. Essenzielle<br />
Rastbereiche bef<strong>in</strong>den sich jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes, so z. B.<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Rhe<strong>in</strong>aue.<br />
<strong>Die</strong> Verteilung der Nahrung suchenden Vögel im Raum ist zudem entscheidend von<br />
den aktuellen landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Feldfrüchten abhängig. Alle o.g.<br />
Rastvögel suchen gern Maisstoppelfelder auf, Kraniche und Gänse die auflaufenden<br />
W<strong>in</strong>tergetreideflächen und Kiebitz frisch umgepflügte Äcker sowie Grünland. <strong>Die</strong><br />
Abhängigkeit von der Dynamik landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Fruchtfolgen lässt<br />
auf e<strong>in</strong>e hohe Plastizität des Verhaltens schließen, die es den Vögeln erlaubt, die Rast-<br />
und Nahrungsplätze unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten zu wählen.<br />
Damit s<strong>in</strong>d sie auch <strong>in</strong> der Lage, Störreizen bei Bedarf auszuweichen.<br />
=> Da somit e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>fluss von Störungen im Rahmen der Bauarbeiten auf den<br />
Erhaltungszustand der lokalen Populationen ausgeschlossen werden kann, s<strong>in</strong>d<br />
ke<strong>in</strong>e Verbotstatbestände gemäß § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig. E<strong>in</strong>e vertiefende<br />
Art-für-Art-Betrachtung kann damit hier entfallen.<br />
3.2 Art-für-Art Prüfung<br />
<strong>Die</strong> ausführliche artenschutzrechtliche Prüfung wird für jene nach der Abschichtung<br />
verbleibenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie sowie für die europäischen<br />
Vogelarten mit Gefährdungsstatus gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-Württemberg durchgeführt,<br />
für die Auswirkungen durch den geplanten Leitungsbau nicht ausgeschlossen<br />
werden können (sog. relevante Arten).<br />
Folgende relevante Arten wurden entsprechend der erfolgten Abschichtung ermittelt<br />
und s<strong>in</strong>d zu prüfen:<br />
Säugetiere:<br />
Reptilien:<br />
Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus,<br />
Wasserfledermaus, Haselmaus<br />
Zauneidechse<br />
Schmetterl<strong>in</strong>ge: Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g, Großer Feuerfalter<br />
Brutvögel:<br />
Baumpieper, Feldlerche, Grauspecht, Grünspecht, Mäusebussard,<br />
Mittelspecht, Schwarzmilan, Wendehals<br />
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<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt mittels des Formblattes zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (M<strong>in</strong>isterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg, Stand: Mai 2012).<br />
<strong>Die</strong> Prüfbögen für die betreffenden Arten s<strong>in</strong>d dem Textanhang beigefügt.<br />
3.3 Fazit<br />
Als Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages für die Errichtung der Erdgasfernleitung<br />
„<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong>“ zwischen Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg (2. Bauabschnitt)<br />
durch die terranets bw GmbH im Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart ist<br />
festzustellen, dass bei Durchführung des Vorhabens bei ke<strong>in</strong>er der geprüften europarechtlich<br />
streng oder besonders geschützten Arten Verbotstatbestände gem. § 44(1) i.<br />
V. m. § 44(5) BNatSchG erfüllt werden.<br />
Es werden zur Vermeidung der Tatbestände erforderliche Maßnahmen formuliert, deren<br />
E<strong>in</strong>haltung im Rahmen e<strong>in</strong>er Ökologischen Baubegleitung gesichert wird. <strong>Die</strong> Maßnahmen<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ausführlicher Form im LBP (Teil E, Unterlage 12) beschrieben und <strong>in</strong> den<br />
zugehörigen Karten dargestellt.<br />
Kernpunkte der Maßnahmen s<strong>in</strong>d:<br />
• Schutz und Erhalt von E<strong>in</strong>zelbäumen mit Habitatfunktion (z. B. Höhlenbäume als<br />
Quartiere für Fledermäuse)<br />
• Schutzmaßnahmen für hochwertige Trocken- oder Feuchtbiotope, Ufer von Fließgewässern<br />
und Waldbiotoptypen (z. B. E<strong>in</strong>engung des Arbeitsstreifens)<br />
• Rodungen <strong>in</strong>nerhalb von Waldbeständen und Kle<strong>in</strong>gehölzen im W<strong>in</strong>terhalbjahr<br />
• besondere Schutzmaßnahmen bei der Behandlung von Höhlenbäumen mit potenziellen<br />
Fledermaus-W<strong>in</strong>terquartieren (z. B. Inspektion vor der Rodung)<br />
• besondere Schutzmaßnahmen für Bereiche mit Haselmausvorkommen (z.B. manuelles<br />
Fällen der Gehölze im W<strong>in</strong>terhalbjahr, spezifische Rekultivierung des Arbeitsstreifens<br />
zum Erhalt der Verbundfunktionen)<br />
• besondere Schutzmaßnahmen für Bereiche mit Reptilienvorkommen (z. B. Schutzzäune)<br />
• besondere Schutzmaßnahmen für streng geschützte Tagfalter<br />
• besondere Schutzmaßnahmen an Gewässern mit Vorkommen der FFH-relevanten<br />
Fischarten (Anhang II) Groppe, Bachneunauge und Strömer<br />
• bauvorbereitenden Maßnahmen zum Brutvogelschutz (z. B. frühzeitige Baufeldräumung<br />
und anschließender E<strong>in</strong>satz der Bauarbeiten)<br />
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• Bauzeitenregelungen zum Brutvogelschutz (z.B. Bauverbote während der Brut- und<br />
Aufzuchtzeiten gefährdeter Arten <strong>in</strong> unmittelbarer Trassennähe, s. hierzu anliegende<br />
Pläne M. 1: 2.000)<br />
• Vorgaben zur Rekultivierung habitatbildender Lebensraumtypenflächen<br />
Es wurde dargelegt, dass die dortigen Populationen der genannten Tierarten bzw. –<br />
gruppen <strong>in</strong> ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand<br />
verbleiben bzw. sich deren aktueller Erhaltungszustand nicht verschlechtert.<br />
Damit liegen auch ke<strong>in</strong>e Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen<br />
i. S. von § 19 BNatSchG vor.<br />
E<strong>in</strong>e Ausnahmeprüfung gemäß § 45(7) BNatSchG ist daher nicht erforderlich.<br />
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4 Literaturverzeichnis<br />
4.1 Gesetze, Verordnungen und Richtl<strong>in</strong>ien<br />
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM: Landesentwicklungsplan 2002 <strong>Baden</strong>-Württemberg. S. 32<br />
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
– <strong>in</strong> der Fassung vom 25. März 2002; ab 01.03.2010 gültig: Art. 1 des Gesetzes<br />
zur Neu-regelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BARTSCHV) – Verordnung zum Schutz wild lebender<br />
Tier- und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBL. I Nr. 11 vom 24.2.2005<br />
S.258; ber. 18.3.2005 S.896) Gl.-Nr. 791-8-1<br />
FFH-RICHTLINIE – Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der<br />
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. Nr. L<br />
206 vom 22.7. 1992 S. 7; 97/62/EG - ABl. Nr. L 305 vom 8.11. 1997 S. 42; geändert<br />
durch Beitritts-akte 2003; VO (EG) 1882/2003 - ABl. Nr. L 284 vom:<br />
31.10.2003 S. 1)<br />
VOGELSCHUTZRICHTLINIE – Richtl<strong>in</strong>ie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />
(ehemals Richtl<strong>in</strong>ie 79/409/EG)<br />
4.2 Allgeme<strong>in</strong>e Literatur und Quellen<br />
BAUCKLOH, M., KIEL, E.-F., STEIN, W. (2007): Berücksichtigung besonders und streng<br />
geschützter Arten bei der Straßenplanung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. – Naturschutz<br />
und Landschaftsplanung 39 (1): 13-18; Stuttgart.<br />
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas<br />
– Nonpasseriformes. Aula-Verlag Wiesbaden<br />
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. (2005): Kompendium der Vögel Mitteleuropas –<br />
Passeriformes. Aula-Verlag Wiesbaden<br />
BEZIRKSSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDESPFLEGE KARLSRUHE (2000): <strong>Die</strong> Naturschutzgebiete<br />
im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke Verlag GmbH & CO.,<br />
Stuttgart<br />
BLAB, J. (1986): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. E<strong>in</strong> Leitfaden zum praktischen<br />
Schutz der Lebensräume unserer Tiere. Hrsg. Bundesforschungsanstalt<br />
für Naturschutz und Landschaftsökologie. Bonn-Bad Godesberg<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
56 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
BRAUN, M. & F. DIETERLEIN (2003): <strong>Die</strong> Säugetiere <strong>Baden</strong>-Württembergs, Band. 1. Ulmer<br />
Verlag, Stuttgart<br />
BRÜNNER, H. (2013): Fachgutachten zu Vorkommen der Haselmaus im Verlauf der<br />
geplanten Erdgasfernleitung der terranets bw GmbH zwischen Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg.<br />
Unveröfftl. Gutachten<br />
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998a): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000 – BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-<br />
Richtl<strong>in</strong>ie und der Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie. Bonn-Bad Godesberg.<br />
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (1998b): Rote Liste gefährdeter Tiere<br />
Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55.<br />
Bonn-Bad Godesberg<br />
BfN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2001): Berichtspflichten <strong>in</strong> Natura 2000-Gebieten.<br />
Angewandte Landschaftsökologie Heft 42<br />
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2003): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
Natura 2000, Bd. 1 Pflanzen und Wirbellose, Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
und Naturschutz 69<br />
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2004): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
Natura 2000, Bd. 2 Wirbeltiere, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz<br />
69<br />
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Nationaler FFH-Bericht 2007. - Unter<br />
http://www.bfn.de<br />
BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere,<br />
Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische<br />
Vielfalt, Heft 70 (1).<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN): Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen<br />
Artenschutz –www.wisia.de<br />
EBERT, G. (1993): <strong>Die</strong> Schmetterl<strong>in</strong>ge <strong>Baden</strong>-Württembergs, Band 1 und 2, Tagfalter.<br />
Ulmer Verlag, Stuttgart<br />
ELLENBERG, H. (1996): Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen aus ökologischer Sicht.<br />
Ulmer-Verlag, 4.Aufl., Stuttgart<br />
EUROPEAN COMMISSION (2006): Guidance document on the strict protection of animal<br />
species of community <strong>in</strong>terest provided by the ‘Habitats’ Directive 92/43/EEC.<br />
Draft-Version 5 (April 2006). – 68 S.; Brüssel.<br />
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 57 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
FLADE, M. (1994): <strong>Die</strong> Brutvogelgeme<strong>in</strong>schaften Mittel- und Norddeutschlands: Grundlagen<br />
für den Gebrauch vogelkundlicher Daten n der Landschaftsplanung.<br />
Ech<strong>in</strong>g, IHW-Verlag, 1994.<br />
FROELICH & SPORBECK (2008): Beispieltexte für die naturschutzfachlichen Angaben zur<br />
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. - Anlage 1a zu: H<strong>in</strong>weise zur Aufstellung<br />
der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung, erarbeitet i. A. der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />
des Inneren - Abt. Straßen- und Brückenbau.<br />
GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht<br />
zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen:<br />
“Entwicklung e<strong>in</strong>es Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation<br />
verkehrsbed<strong>in</strong>gter Wirkungen auf die Avifauna“. Im Auftrag des<br />
Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.<br />
GÜNTHER; R. (1996): <strong>Die</strong> Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer<br />
Verlag, Jena.<br />
HÖLZINGER, J. & G. SCHMID (1987): <strong>Die</strong> Amphibien und Reptilien <strong>Baden</strong>-Württembergs.<br />
Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz <strong>Baden</strong>-Württemberg, Institut für Ökologie<br />
und Naturschutz. Beih. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad. –Württ. Karlsruhe.<br />
HÖLZINGER, J. (1997): <strong>Die</strong> Vögel <strong>Baden</strong>-Württembergs, S<strong>in</strong>gvögel 2. Ulmer Verlag,<br />
Stuttgart<br />
HÖLZINGER, J. (1999): <strong>Die</strong> Vögel <strong>Baden</strong>-Württembergs, S<strong>in</strong>gvögel 1. Ulmer Verlag,<br />
Stuttgart<br />
HÖLZINGER, J. & U. MAHLER (2001): <strong>Die</strong> Vögel <strong>Baden</strong>-Württembergs, Nicht-S<strong>in</strong>gvögel 3.<br />
Ulmer Verlag, Stuttgart<br />
HÖLZINGER, J. & M. BOSCHERT (2001): <strong>Die</strong> Vögel <strong>Baden</strong>-Württembergs, Nicht-S<strong>in</strong>gvögel<br />
2. Ulmer Verlag, Stuttgart<br />
HÖLZINGER, J., BAUER, H.-G, BERTHOLD, P., BOSCHERT, M. & MAHLER, U. (2007): Rote<br />
Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten <strong>Baden</strong>-Württembergs.<br />
Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11<br />
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE ÖKOLOGIE (2003): Artensteckbrief Bachneunauge<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174
58 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
LAMPRECHT, H., TRAUTNER, J., KAULE, G., GASSNER, E. (2004): Ermittlung von erheblichen<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. – FuE-<br />
Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für<br />
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz<br />
– FKZ 801 82 130 [unter Mitarb. von M. RAHDE u. a.]. – Endbericht:<br />
316 S. – Hannover, Filderstadt, Stuttgart, Bonn.<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Arten, Biotope,<br />
Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben und Bewerten. Karlsruhe<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG: Rote Listen der Pflanzen-<br />
und Tierarten <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />
LANGE, A. C. & WENZEL, A. (2003): Artensteckbrief Glaucopsyche (Macul<strong>in</strong>ea) nausithous<br />
(Bergsträsser 1779), Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g [Code: 1061]<br />
LAUFER, H., FRITZ, K. & SOWIG, P. (Hrsg.) (2007): <strong>Die</strong> Amphibien und Reptilien <strong>Baden</strong>-<br />
Württembergs. Ulmer-Verlag, Stuttgart.<br />
NÖLLERT; A. & NÖLLERT C. 1992): <strong>Die</strong> Amphibien Europas. Bestimmung, Gefährdung,<br />
Schutz: Franckh-Kosmos-Verlag, Stuttgart.<br />
PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P.,<br />
SCHRÖDER, E., SSYSMANK, A. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. Band 1:<br />
Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz,<br />
Heft 69 / Band 1. Bonn – Bad Godesberg.<br />
PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P.,<br />
SCHRÖDER, E., SSYSMANK, A. (2004): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. Band 2:<br />
Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69 / Band<br />
2. Bonn – Bad Godesberg.<br />
STERNBERG, K. & R. BUCHWALD (2000): <strong>Die</strong> Libellen <strong>Baden</strong>-Württembergs. Bd. 2:<br />
Großlibellen (Anisoptera). Ulmer-Verlag, Stuttgart.<br />
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C.<br />
SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands.<br />
Radolfzell.<br />
TRAUTNER J. (Hrsg., 1992): Methodische Standards zur Erfassungen von Tierartengruppen.<br />
Ökologie <strong>in</strong> Forschung und Anwendung 5<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 59 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
TRAUTNER, J., KOCKELKE, K., LAMBRECHT, H. & J. MAYER (2006): Geschützte Arten <strong>in</strong><br />
Planungs- und Zulassungsverfahren. Books on Demand GmbH, Norderstedt,<br />
2006.<br />
WEIDEMANN, H-J. (1988): Tagfalter: Bd. 1: Entwicklung und Lebensweise, Bd.2: Biologie-Ökologie-Biotopschutz.<br />
Melsungen: Neumann-Neudamm (JNN Naturführer)<br />
WOLF, R. (Hrsg.) (2002): <strong>Die</strong> Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Für die<br />
Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart. Jan Thorbecke<br />
Verlag<br />
5 Anhang<br />
Protokolle Art-für-Art-Prüfprotokolle<br />
Karte<br />
Karte<br />
Übersicht M. 1: 120.000 mit Blattschnitt<br />
Plandarstellung M. 1: 2.000 mit Blattschnitt<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
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