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Auflösung und Erläuterungen zu den Quizfragen, Ev. Kirchentag ...

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<strong>Auflösung</strong> <strong>und</strong> <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Quizfragen</strong>, <strong>Ev</strong>. <strong>Kirchentag</strong>, Mai 2005<br />

Zu Frage 1<br />

Im Jahre 2004 gab es 192 souveräne Staaten. In wie vielen gibt es das Recht auf<br />

Kriegsdienstverweigerung?<br />

a in etwa 50<br />

b in etwa 80<br />

c in etwa 110<br />

Antwort: Es sind 51, <strong>zu</strong>m großen Teil allerdings mit restriktiver Handhabung<br />

Recht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit<br />

Nach einer nicht ganz aktuellen Aufstellung gibt es rechtliche Regelungen <strong>zu</strong>r<br />

Kriegsdienstverweigerung in:<br />

Albanien<br />

Argentinien<br />

Armenien<br />

Österreich<br />

Belgien (allerdings ab<br />

Geburts-Jhg. 75 abgeschafft)<br />

Bermuda<br />

Bosnien-Herzegowina<br />

Brasilien<br />

Bulgarien<br />

Kanada<br />

Kongo<br />

Kroatien<br />

Zypern<br />

Tschechien<br />

Dänemark<br />

Ecuador<br />

Estland<br />

Finnland<br />

Frankreich (allerdings ab<br />

Geburts-Jhg. 79 abgeschafft)<br />

Deutschland<br />

Griechenland<br />

Guatemala<br />

Guyana<br />

Ungarn<br />

Israel<br />

Irland<br />

Kirgisien<br />

Russland<br />

Ukraine<br />

Usbekistan<br />

Lettland<br />

Litauen<br />

Mazedonien<br />

Niederlande<br />

Norwegen<br />

Paraguay<br />

Polen<br />

Portugal<br />

USA<br />

Puerto Rico<br />

Rumänien<br />

Slowakei<br />

Slowenien<br />

Südafrika<br />

Spanien<br />

Surinam<br />

Schwe<strong>den</strong><br />

Schweiz<br />

Großbritannien<br />

Serbien & Montenegro<br />

Zimbabwe<br />

Das sind insgesamt 51<br />

Länder<br />

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Zu Frage 2<br />

Im Jahre 2004 wur<strong>den</strong> 61.961 Entscheidungen über Asylanträge vom B<strong>und</strong>esamt für Migration<br />

getroffen. Wie viel Prozent der AsylantragstellerInnen erhielten einen Flüchtlingsstatus (nach<br />

Art 16a Gr<strong>und</strong>gesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention)?<br />

a 0,7%<br />

b 3,3%<br />

c 7,9%<br />

Antwort: 3,3%<br />

Die Zahlen im Einzelnen:<br />

Anerkennungen nach Art. 16a GG: 960 = 1,5%<br />

Flüchtlingsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG: 1.107 = 1,8%<br />

<strong>zu</strong>sätzlich Abschiebeschutz nach § 53 AuslG: 964 = 1,6%<br />

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Zu Frage 3<br />

Für die Entscheidung über einen Asylantrag ist nicht nur die Fluchtursache relevant, sondern<br />

auch?<br />

a der Fluchtweg<br />

b die Fluchtdauer<br />

Antwort: der Fluchtweg<br />

Mit der Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes im Jahre 1993 wird bei der Asylantragstellung <strong>zu</strong>nächst<br />

geprüft, ob ein/e AsylantragstellerIn über ein sogenanntes "sicheres Drittland" oder einen<br />

"sicheren Herkunftsstaat" eingereist ist. Alle an Deutschland grenzen<strong>den</strong> Staaten gelten z.B.<br />

als sichere Drittländer, ebenfalls alle Länder der Europäischen Union. Falls einem Flüchtling<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong> kann, dass er/sie über ein solches Land eingereist ist, wird diese<br />

Person ohne Prüfung der Asylgründe in <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Drittstaat abgeschoben. Dieser Staat<br />

soll dann über <strong>den</strong> Asylantrag entschei<strong>den</strong>. In der Praxis hat das da<strong>zu</strong> geführt, das<br />

Flüchtlingen der notwendige Schutz verwehrt wurde <strong>und</strong> sie bis in ihr Herkunftsland abgeschoben<br />

wur<strong>den</strong>.<br />

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Zu Frage 4<br />

Im Jahre 2004 stellten 50.152 Personen in Deutschland einen Asylantrag. Wie viel Prozent<br />

sind dies im Vergleich <strong>zu</strong>m Jahre 1992?<br />

a 11,4%<br />

b 24,6%<br />

c 63,9%<br />

Antwort: 11,4%<br />

1992 438.191<br />

1993 322.599<br />

1994 127.210<br />

1995 166.951<br />

1996 149.193<br />

1997 151.700<br />

1998 143.429<br />

1999 138.319<br />

2000 117.648<br />

2001 118.306<br />

2003 67.048<br />

2004 50.152<br />

Die Zahl der Asylanträge seit 1992:<br />

Durch verschie<strong>den</strong>e Maßnahmen wurde auf der Ebene der Europäischen Union dafür<br />

gesorgt, dass <strong>zu</strong>nehmend weniger Flüchtlinge einen Asylantrag stellen können. Die Zahl der<br />

Flüchtlinge weltweit ist hingegen in etwa konstant geblieben <strong>und</strong> liegt nach Angaben des<br />

UNHCR bei 12 Millionen.<br />

Es wur<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Länder <strong>zu</strong> sicheren Drittstaaten oder sicheren Herkunftsstaaten<br />

erklärt <strong>und</strong> Rückübernahmeabkommen geschlossen. Alle Flüchtlinge, die nachgewiesenermaßen<br />

über diese Staaten einreisen, wer<strong>den</strong> in diese Länder <strong>zu</strong>rückgeschoben, ohne ihre<br />

Fluchtgründe prüfen lassen <strong>zu</strong> können. Zudem wurde in <strong>den</strong> letzten Jahren die<br />

Grenzsicherung an <strong>den</strong> EU-Außengrenzen <strong>und</strong> die Zusammenarbeit innerhalb der<br />

Europäischen Union massiv ausgebaut.<br />

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Zu Frage 5<br />

1993 wurde das Gr<strong>und</strong>gesetz <strong>zu</strong>m Asylrecht geändert. Welche Regelung/en ist/sind seitdem<br />

<strong>zu</strong>sätzlich in Kraft?<br />

a Wer aus einem sogenannten "sicheren Drittstaat" einreist (u.a. alle Nachbarländer<br />

Deutschlands), kann kein Asyl mehr beantragen.<br />

b Wer aus einem sogenannten "sicheren Herkunftsland" kommt, kann kein Asyl mehr beantragen.<br />

c Wer nicht genügend Deutsch spricht, kann kein Asyl beantragen.<br />

Antwort: a) <strong>und</strong> b)<br />

Erläuterung siehe oben<br />

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Zu Frage 6<br />

Welche/s Zitat/e stammt/stammen nicht aus der gerade vom Deutschen B<strong>und</strong>estag ratifizierten<br />

EU-Verfassung?<br />

a Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgrün<strong>den</strong> wird nach <strong>den</strong> einzelstaatlichen<br />

Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln.<br />

b Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise <strong>zu</strong> verbessern.<br />

c Kein Staatsbürger darf <strong>zu</strong>r Leistung militärischer Dienste gezwungen wer<strong>den</strong>.<br />

Antwort ist c)<br />

a) ist Zitat aus Art. II-70 der EU-Verfassung, b) ist Zitat aus Art. I-41, Abs. 3 der EU-<br />

Verfassung, c) ist Zitat aus Art. 3 der badischen Verfassung von 1947<br />

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Zu Frage 7<br />

In wie vielen Ländern der 25 EU-Mitgliedstaaten haben bereits einberufene Wehrpflichtige<br />

sowie BerufssoldatInnen kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung?<br />

a 7<br />

b 17<br />

c 23<br />

Antwort: 17<br />

In folgen<strong>den</strong> EU-Staaten (ohne Wehrpflicht) gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung<br />

für Berufssoldaten: Belgien, Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien,<br />

Spanien, Tschechien, Ungarn<br />

In folgen<strong>den</strong> EU-Staaten kann ein Antrag nur bis <strong>zu</strong>r Einberufung gestellt wer<strong>den</strong>: Estland,<br />

Griechenland, Litauen, Lettland, Österreich, Polen, Zypern<br />

Im folgen<strong>den</strong> EU-Staat kann ein Kriegsdienstverweigerungsantrag nur innerhalb der ersten<br />

zwei Jahre des Militärdienstes gestellt wer<strong>den</strong>: Italien<br />

Es sind also <strong>zu</strong>mindest 17 Länder.<br />

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Zu Frage 8<br />

Wie viele US-Deserteure nahm Kanada während des Vietnamkrieges von 1964 bis 1973 auf?<br />

a 3.500<br />

b 40.000<br />

c 125.000<br />

Antwort: 125.000<br />

Während des Vietnamkrieges waren alle Männer in <strong>den</strong> USA wehrpflichtig. Der massive<br />

Widerstand gegen <strong>den</strong> Krieg äußerte sich auch in zahlreichen Desertionen. Kanada nahm<br />

125.000 US-Deserteure auf, auch Schwe<strong>den</strong> hatte mehrere Tausend aufgenommen.<br />

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Zu Frage 9<br />

Wie oft hat der <strong>Ev</strong>. <strong>Kirchentag</strong> bisher stattgef<strong>und</strong>en?<br />

a 29 mal<br />

b 30 mal<br />

c 31 mal<br />

Antwort: 29 mal, da es dieses Mal der 30. ist.<br />

So war die Antwort <strong>zu</strong>mindest auf dem 30. <strong>Ev</strong>. <strong>Kirchentag</strong>, der vom 25.-29. Mai 2005 stattgef<strong>und</strong>en<br />

hat, für <strong>den</strong> wir das Quiz vorbereitet hatten.<br />

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Zu Frage 10<br />

Welche der folgen<strong>den</strong> Fluchtgründe gelten nicht als Asylgr<strong>und</strong>?<br />

a Teilnahme am <strong>Kirchentag</strong><br />

b Krieg<br />

c politische Verfolgung<br />

d geschlechtsspezifische Verfolgung<br />

e Armut<br />

f Verfolgung wegen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgrün<strong>den</strong><br />

Antwort: a), b), e) <strong>und</strong> f)<br />

Nach der Genfer Konvention ist ein Flüchtling eine Person, "die aus der begründeten Furcht<br />

vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit <strong>zu</strong> einer bestimmten<br />

sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet,<br />

dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, <strong>und</strong> <strong>den</strong> Schutz dieses Landes nicht in Anspruch<br />

nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich<br />

als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie<br />

ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, <strong>und</strong> nicht dorthin <strong>zu</strong>rückkehren kann oder wegen der<br />

erwähnten Befürchtungen nicht dorthin <strong>zu</strong>rückkehren will."<br />

Die Teilnahme am <strong>Kirchentag</strong> ist kein Gr<strong>und</strong>, Asyl <strong>zu</strong> erhalten.<br />

Krieg im Herkunftsland ist zwar einer der häufigsten Fluchtgründe, fällt allerdings nicht unter<br />

die Definition der Genfer Konvention.<br />

Politische Verfolgung fällt unter die Definition der Genfer Konvention.<br />

Geschlechtsspezifische Verfolgung kann mit der Annahme der Asylanerkennungsrichtlinie der<br />

Europäischen Union als Verfolgung gelten. (Art. 11, Abs. 2, Buchstabe a)<br />

Armut <strong>und</strong> Elend, wie auch die Zerstörung der Lebensgr<strong>und</strong>lagen, sind für viele Menschen<br />

wichtige Gründe, <strong>zu</strong> flüchten. Einen Flüchtlingsstatus erhalten sie deshalb aber nicht.<br />

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgrün<strong>den</strong> gilt in der Regel nicht als Asylgr<strong>und</strong>, da<br />

jeder Staat das Recht habe, die Wehrpflicht durch<strong>zu</strong>setzen, so die deutschen Behör<strong>den</strong>. Auch<br />

dies erfährt durch die Anerkennungsrichtlinie der Europäischen Union eine gewisse Öffnung,<br />

da auch die "Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes in<br />

einem Konflikt als Verfolgung gelten kann, wenn der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen<br />

gegen <strong>den</strong> Frie<strong>den</strong>, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit<br />

umfassen würde." (Art. 11 <strong>und</strong> 12)<br />

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Zu Frage 11<br />

Wie vielen Personen wurde seit 1996 in Deutschland Kirchenasyl gewährt (von der<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft Asyl dokumentierte Fälle)?<br />

a etwa 110 Personen<br />

b etwa 790 Personen<br />

c etwa 1180 Personen<br />

Antwort c entspricht der Dokumentation der BAG Asyl in der Kirche, es handelte sich um 304<br />

Kirchenasyle, etliche davon für ganze Familien. Jedoch erfährt die BAG nicht von allen Fällen<br />

<strong>und</strong> führt die "stillen" nicht mit auf, es dürften also noch einmal deutlich mehr Menschen gewesen<br />

sein.<br />

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Zu Frage 12<br />

Wie viele Menschen ohne Aufenthaltsstatus, sogenannte "Illegale", leben <strong>zu</strong>r Zeit in<br />

Deutschland (aufgr<strong>und</strong> des Themas sind nur grobe Schät<strong>zu</strong>ngen möglich)?<br />

a etwa 200 000<br />

b etwa 1 Million<br />

c etwa 6 Millionen<br />

Antwort: b)<br />

Das ist ein Mittelwert der Schät<strong>zu</strong>ngen bei Jörg Alt u.a., die sich zwischen 500.000 <strong>und</strong> 1,5<br />

Millionen bewegen.<br />

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