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Ausgabe 12. Juli 2013 - Obergünzburg

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vorgegangenen Vorschläge und Anregungen<br />

wurden in die nun vorliegende<br />

Fassung eingearbeitet. Heute wird der<br />

Billigungsbeschluss gefasst und anschließend<br />

die öffentliche Auslegung<br />

durchgeführt. In der September-Sitzung<br />

wird das Ingenieurbüro die Erschließungsplanung<br />

vorstellen.<br />

Herr Abt erläutert noch die vorgenommenen<br />

Änderungen auf dem vorliegenden<br />

Plan. Die Erschließung wird noch<br />

mit dem Schwäbischen Ingenieurbüro<br />

abgestimmt. Auf den Grundstücken Nr.<br />

26, 27 und 28 ist auch eine andere Bebauung,<br />

z.B. mit Mehrfamilienhäusern<br />

zulässig. Zum Zeitpunkt der Erschließungsmaßnahme<br />

sollte klar sein, welche<br />

Bebauung auf den Grundstücken<br />

erfolgt.<br />

Zum Oberflächenwasser erklärt Herr<br />

Abt, dass lt. Ingenieurbüro dies innerhalb<br />

des Straßenraumes abgefangen<br />

werden kann.<br />

Nach ausführlicher Diskussion wird die<br />

Dachneigung wie folgt festgelegt:<br />

WA 1, WA 3, WA 4 18 – 35 o , WA 2 18 –<br />

30 o<br />

Unter C Ziff. 1., 1.5 ist die Dachneigung<br />

auf 25 o zu ändern und der letzte Satz zu<br />

streichen. Herr Abt wird auch die Begründung<br />

entsprechend korrigieren.<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Obergünzburg</strong><br />

nimmt einstimmig Kenntnis von dem<br />

ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Am Eschbach II, erste Änderung“<br />

bestehend aus der Bebauungsplanzeichnung,<br />

der Satzung und der<br />

Begründung, jeweils in der Fassung<br />

vom 02.07.<strong>2013</strong> und billigt ihn für das<br />

Verfahren nach § 13 BauGB in Verbindung<br />

mit § 13a BauGB – öffentliche<br />

Auslegung und Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange.<br />

Außenbereichssatzung Mindelberg<br />

Beratung des Entwurfes und Billigung<br />

Bürgermeister Leveringhaus informiert,<br />

dass am 27.06.<strong>2013</strong> eine Anliegerversammlung<br />

stattgefunden hat. Ein<br />

städtebaulicher Vertrag ist bereits abgeschlossen.<br />

Herr Abt erläutert, dass in der Außenbereichssatzung<br />

einzelne Festlegungen<br />

getroffen werden.<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Obergünzburg</strong><br />

nimmt einstimmig Kenntnis von dem<br />

ausgearbeiteten Entwurf der Außenbereichssatzung<br />

bestehend aus dem Satzungstext,<br />

der Planzeichnung und der<br />

Begründung, jeweils in der Fassung<br />

vom 02.07.<strong>2013</strong>.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß<br />

§ 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB das vereinfachte<br />

Verfahren nach § 13 BauGB entsprechend<br />

anzuwenden und durchzuführen.<br />

Radwegeverkehrskonzept<br />

Die Marktratsfraktion der Grünen hat mit<br />

Antrag vom 02.03.<strong>2013</strong> die Erstellung<br />

eines Radwegekonzeptes beantragt.<br />

Das Büro topplan bietet eine Vorstudie<br />

an. Hierbei sollen folgende Bereiche untersucht<br />

werden:<br />

- Untersuchung aller Hauptverkehrsstraßen<br />

in <strong>Obergünzburg</strong> bzgl. Möglichkeiten<br />

der (Weiter-) Führung der<br />

Radwege (bauliche Radwege, Markierungslösungen,<br />

gemeinsame Lösungen<br />

mit Kfz-Verkehr und/oder<br />

Fußgängerverkehr).<br />

- Ggf. Vorschläge für ein Routennetz,<br />

dass eine Umfahrung für kritische Bereiche<br />

darstellt.<br />

- Soweit möglich, Darstellen von Lösungsmöglichkeiten<br />

für die im Antrag<br />

dargelegten "unklaren Situationen".<br />

Das Radwege- und Routennetz wird auf<br />

einer Übersichtskarte dargestellt. Füh-<br />

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