monitoring-bericht „wärme im dialog“ - Zentralverband Deutsches ...
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MEDIENBERICHTE<br />
Bundesrat st<strong>im</strong>mt EnEG-Änderungen zu<br />
Magazin für Technische Gebäudesanierung Online – Quelle<br />
Datum: 10.06.2013<br />
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 der 4. Änderung des<br />
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zugest<strong>im</strong>mt. Er ist damit nicht den Empfehlungen<br />
seines Umweltausschusses (Bundesratsdrucksache 398/1/13) gefolgt, den<br />
Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu<br />
erreichen.<br />
Die Länder haben damit einem Gesetz zugest<strong>im</strong>mt, in dem ihre vorherige Kritik<br />
(Bundesratsdrucksache 112/13(B)) nur teilweise Berücksichtigung gefunden hat.<br />
Gleichzeitig wurde die vom Bundestag beschlossene Streichung der Pflicht zur zeitlich<br />
gestaffelten Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsysteme<br />
(Nachtspeicheröfen, § 10a EnEV) bestätigt.<br />
EnEV kann jetzt beschlossen werden<br />
Mit der Zust<strong>im</strong>mung zum EnEG-Änderungsgesetz hat der Bundesrat den Weg freigemacht,<br />
die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) noch in der ausklingenden<br />
Legislaturperiode zu verabschieden.<br />
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf liegt der Länderkammer bereits seit dem 8.<br />
Februar 2013 vor (Bundesratsdrucksache 113/13, nichtamtliche Lesefassung), musst aber<br />
in Teilen zunächst durch eine Verabschiedung des EnEG legit<strong>im</strong>iert werden.<br />
Die Bundesratsausschüsse erarbeiten nun Empfehlungen für die Bundesratssitzung am 5.<br />
Juli 2013. St<strong>im</strong>mt die Bundesregierung danach eventuellen Änderungswünschen der<br />
Länderkammer zu, kann anschließend die „Zweite Verordnung zur Änderung der<br />
Energieeinsparverordnung“ <strong>im</strong> Bundesgesetzblatt verkündet werden.<br />
Die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Neubauten werden<br />
dann voraussichtlich Anfang 2014 und 2016 in zwei Schritten angehoben (an einigen Stellen<br />
jedoch auch verringert, beispielsweise durch niedrigere Pr<strong>im</strong>ärenergiefaktoren für<br />
elektrische Energie). Für bestehende Gebäude gibt es <strong>im</strong> EnEV-Entwurf keine neuen<br />
Regelungen. Allerdings ist bisher die KfW-Förderung zur Gebäudemodernisierung über die<br />
Effizienzhausstandards direkt an das gültige EnEV-Niveau gekoppelt, sodass es indirekte<br />
Auswirkungen für den Modernisierungsmarkt gibt.<br />
Nächste EnEV: 2016/17<br />
Das neue EnEG zeichnet bereits die nächste EnEV vor: Wer nach dem 31. Dezember 2020<br />
ein Gebäude errichtet, das nach seiner Zweckbest<strong>im</strong>mung beheizt oder gekühlt werden<br />
muss, hat das Gebäude als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Hintergrund ist die EU-<br />
Gebäuderichtlinie. Für zu errichtende Nichtwohngebäude, die <strong>im</strong> Eigentum von Behörden<br />
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