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monitoring-bericht „wärme im dialog“ - Zentralverband Deutsches ...

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MEDIENBERICHTE<br />

Bundesrat st<strong>im</strong>mt EnEG-Änderungen zu<br />

Magazin für Technische Gebäudesanierung Online – Quelle<br />

Datum: 10.06.2013<br />

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 der 4. Änderung des<br />

Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zugest<strong>im</strong>mt. Er ist damit nicht den Empfehlungen<br />

seines Umweltausschusses (Bundesratsdrucksache 398/1/13) gefolgt, den<br />

Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu<br />

erreichen.<br />

Die Länder haben damit einem Gesetz zugest<strong>im</strong>mt, in dem ihre vorherige Kritik<br />

(Bundesratsdrucksache 112/13(B)) nur teilweise Berücksichtigung gefunden hat.<br />

Gleichzeitig wurde die vom Bundestag beschlossene Streichung der Pflicht zur zeitlich<br />

gestaffelten Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsysteme<br />

(Nachtspeicheröfen, § 10a EnEV) bestätigt.<br />

EnEV kann jetzt beschlossen werden<br />

Mit der Zust<strong>im</strong>mung zum EnEG-Änderungsgesetz hat der Bundesrat den Weg freigemacht,<br />

die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) noch in der ausklingenden<br />

Legislaturperiode zu verabschieden.<br />

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf liegt der Länderkammer bereits seit dem 8.<br />

Februar 2013 vor (Bundesratsdrucksache 113/13, nichtamtliche Lesefassung), musst aber<br />

in Teilen zunächst durch eine Verabschiedung des EnEG legit<strong>im</strong>iert werden.<br />

Die Bundesratsausschüsse erarbeiten nun Empfehlungen für die Bundesratssitzung am 5.<br />

Juli 2013. St<strong>im</strong>mt die Bundesregierung danach eventuellen Änderungswünschen der<br />

Länderkammer zu, kann anschließend die „Zweite Verordnung zur Änderung der<br />

Energieeinsparverordnung“ <strong>im</strong> Bundesgesetzblatt verkündet werden.<br />

Die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Neubauten werden<br />

dann voraussichtlich Anfang 2014 und 2016 in zwei Schritten angehoben (an einigen Stellen<br />

jedoch auch verringert, beispielsweise durch niedrigere Pr<strong>im</strong>ärenergiefaktoren für<br />

elektrische Energie). Für bestehende Gebäude gibt es <strong>im</strong> EnEV-Entwurf keine neuen<br />

Regelungen. Allerdings ist bisher die KfW-Förderung zur Gebäudemodernisierung über die<br />

Effizienzhausstandards direkt an das gültige EnEV-Niveau gekoppelt, sodass es indirekte<br />

Auswirkungen für den Modernisierungsmarkt gibt.<br />

Nächste EnEV: 2016/17<br />

Das neue EnEG zeichnet bereits die nächste EnEV vor: Wer nach dem 31. Dezember 2020<br />

ein Gebäude errichtet, das nach seiner Zweckbest<strong>im</strong>mung beheizt oder gekühlt werden<br />

muss, hat das Gebäude als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Hintergrund ist die EU-<br />

Gebäuderichtlinie. Für zu errichtende Nichtwohngebäude, die <strong>im</strong> Eigentum von Behörden<br />

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