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Spiegelwaldbote - Stadt Grünhain-Beierfeld

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4<br />

Nummer 4 – Jahrgang 2008<br />

Mittwoch, 27. Februar 2008<br />

<strong>Spiegelwaldbote</strong><br />

Beschluss der 35. Sitzung<br />

des Technischen Ausschusses<br />

des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />

vom 14. Februar 2008<br />

Öffentlicher Beschluss:<br />

Beschluss Nr.: TA 2008/615/35<br />

Der Technische Ausschuss <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschließt,<br />

der Nutzungsänderung zum Eis-Straßenverkauf auf dem<br />

Flurstück 34 c der Gemarkung Waschleithe – Talstraße 14<br />

– zuzustimmen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 28.01.2008 mit Beschluss Nr. 2008/613/45 die<br />

folgende Richtlinie über die Verleihung der Bürgermedaille<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> beschlossen.<br />

Richtlinie<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />

über die Verleihung der<br />

Bürgermedaille<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> kann an Personen, die sich in<br />

den Bereichen Erziehung und Bildung, Jugend, Sport, Soziales,<br />

Kultur, Kirche, Rettung und Hilfe besondere Verdienste<br />

um <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> erworben haben, die Bürgermedaille<br />

verleihen. Die Bürgermedaille würdigt<br />

insbesondere das ehrenamtliche Engagement <strong>Grünhain</strong>-<br />

<strong>Beierfeld</strong>er Bürgerinnen und Bürger.<br />

§ 2<br />

Gestaltung<br />

1) Die Bürgermedaille trägt das jeweilige historische<br />

Wappen mit der Inschrift des <strong>Stadt</strong>teilnamens und<br />

„dem Gemeinwohl verpflichtet“.<br />

2) Mit der Verleihung geht die Medaille in das Eigentum<br />

des Geehrten über.<br />

3) Mit der Verleihung der Medaille wird eine vom Bürgermeister<br />

unterschriebene Urkunde ausgehändigt.<br />

§ 3<br />

Vorschläge<br />

1) Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen sind die<br />

Bürgerinnen und Bürger der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong>,<br />

Institutionen und Vereine.<br />

2) Die Vorschläge sind mit eingehender Begründung<br />

dem Bürgermeister zuzuleiten.<br />

3) Der Bürgermeister legt dem Verwaltungsausschuss<br />

die eingehenden Vorschläge zur Begutachtung vor.<br />

4) Für eine Ehrung sollten nachfolgende Voraussetzungen<br />

vorliegen:<br />

• die Person muss ihre Tätigkeit in der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />

ausüben,<br />

• in erster Linie sollten Personen ausgezeichnet werden,<br />

die ehrenamtliches Engagement „im Stillen“ leisten<br />

oder geleistet haben,<br />

• die ehrenamtliche Arbeit muss in der Freizeit und<br />

unentgeltlich erfolgt sein / erfolgen,<br />

• die ehrenamtliche Tätigkeit sollte (kein Muss) länger<br />

als 10 Jahre ausgeübt werden bzw. worden sein,<br />

• die Ehrung kann auch ausgesprochen werden für<br />

eine selbstlose, aufopfernde, spontane Hilfeleistung<br />

aus großer Gefahr (Einzeltat).<br />

§ 4<br />

Verleihung<br />

1) Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates<br />

auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses in<br />

nichtöffentlicher Sitzung. Der Beschluss bedarf der<br />

Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates.<br />

2) Im Kalenderjahr sollen nicht mehr als 2 Personen je<br />

<strong>Stadt</strong>teil geehrt werden.<br />

3) Für hervorragende Verdienste, auch wenn sie sich<br />

ausschließlich auf den Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<br />

<strong>Beierfeld</strong> beziehen, die bereits durch Verdienstorden<br />

der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet sind,<br />

erfolgt keine Verleihung der Bürgermedaille mehr.<br />

§ 5<br />

Überreichung<br />

Der Bürgermeister überreicht die Bürgermedaille in feierlicher<br />

Form.<br />

§ 6<br />

Aufhebung, Änderung<br />

Die Aufhebung oder Änderung dieser Richtlinie bedarf der<br />

Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder<br />

des <strong>Stadt</strong>rates.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Richtlinie tritt am 01. Februar 2008 in Kraft.<br />

gez. Joachim Rudler<br />

Bürgermeister<br />

Entsorgungskalender<br />

Monat: Februar/März 2008<br />

Restabfallgefäße<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong> <strong>Stadt</strong>teil <strong>Grünhain</strong> <strong>Stadt</strong>teil<br />

Waschleithe<br />

11.03., 25.03. 29.02., 14.03., 28.03. 11.03., 25.03.<br />

Bioabfallgefäße<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Beierfeld</strong> <strong>Stadt</strong>teil <strong>Grünhain</strong> <strong>Stadt</strong>teil<br />

Waschleithe<br />

11.03., 25.03. 11.03., 25.03. 11.03., 25.03.

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