Spiegelwaldbote - Stadt Grünhain-Beierfeld

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22 Nummer 4 – Jahrgang 2008 Mittwoch, 27. Februar 2008 Spiegelwaldbote Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellen-den Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Regierungspräsidium Chemnitz, unter der vorbezeichneten Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Auslegungszimmer (Zimmer 159) bereit. Chemnitz, den 15. Januar 2008 Regierungspräsidium Chemnitz gez. Keune Referatsleiter Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Viehtrift“ gemäß § 3 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsbach hat in seiner Sitzung am 19.12.2007 mit Beschluss-Nr. 2007/079 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Viehtrift“ bestehend aus Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung für die Dauer eines Monats beschlossen. Außerdem wurde beschlossen, von den Behörden und betroffenen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Planentwurf einzuholen. Die Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Viehtrift“ erfolgt ab 10.03.2008 für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Bernsbach, Straße der Einheit 5, Bauamt, Zimmer 11. Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann zu den Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung: Montag, Mittwoch und Donnerstag 07.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 07.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr und Freitag 07.00 - 13.00 Uhr in den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Viehtrift“ Einsicht nehmen. Anregungen zu den Bebauungsplanänderungen können schriftlich oder durch Anfertigen einer Niederschrift während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. gez. Panhans Bürgermeister Die Gemeinde teilt mit Zu der am 04.02.2008 stattgefundenen Sitzung des Technischen Ausschusses und zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.02.2008 des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss TA2008/001: Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach beschließt, zur Erweiterung einer Gaube zur Schaffung zusätzlicher Wohnfläche am Gebäude Untere Viehtrift 2, Flurstück 17/1, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA2008/002: Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach beschließt, zum Anbau eines Wintergartens an das Wohnhaus Lange Gasse 6, Flurstück 296, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA2008/003: Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach beschließt, zu dem Anbau eines Wintergartens auf Dachgeschossniveau an das bestehende Wohnhaus Siedlerstraße 32 Flurstück 602 u, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA2008/004: Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach beschließt, nach Inkraftsetzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Sorge (Ergänzungssatzung Sorge) am 19.12.2007, zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 161, Grundstück Sorge 5, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA2008/005: Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach beschließt, zur Errichtung eines überdachten Holzlagerplatzes auf dem Flurstück 565/6, Grundstück Lauterer Straße 79, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA2008/006: Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach beschließt, zu den Tekturzeichnungen vom 20.11.2007, Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses in Bernsbach, Flurstück 5/14 und 5/15, Wohngebiet Panoramablick, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss TA2008/007: Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach beschließt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB (Baugesetzbuch) zum Entwurf des Bebauungsplanes Mischgebiet „Am Bockwald/An der Dürre Schönberg“ in Grünhain-Beierfeld im Stadtteil Beierfeld, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Spiegelwaldbote Nummer 4 – Jahrgang 2008 Mittwoch, 27. Februar 2008 23 Beschluss TA2008/008: Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Bernsbach beschließt, zum Bauvorhaben „Geländebegradigung“ auf den Flurstücken 350 a und T.v. 350/1 an der Auer Straße, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss VA2008-01: Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bernsbach beschließt, für die Betreuung vor allem der Bernsbacher Mitglieder dem Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e. V. (Kreisorganisation Aue-Schwarzenberg) einen Betrag von 200,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Anlagen sowie Sachverhalte zu den Beschlüssen können im Rathaus eingesehen werden. Entsorgungskalender für den Monat März 2008 Biomüll: zweiwöchentlich am Freitag, dem 07. und Donnerstag, dem 20. März!!! Gelbe Tonne: am Samstag, dem 29. März !!! Restabfälle: am Donnerstag, dem 13. und 27. März Sitzungen im März 2008 Technischer Ausschuss: am 03. März 2008 Verwaltungsausschuss: am 05. März 2008 Gemeinderat: am 19. März 2008 Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben. Bekanntmachung Schöffenwahl für die Jahre 2009 - 2013 In diesem Jahr sind im Freistaat Sachsen für die Amtszeit ab 2009 Schöffen bzw. Jugendschöffen neu zu wählen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtssprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Der Schöffe wird grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall. Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter. 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. B. Polizeivollzugsbeamte). Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht sollten darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Für die Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt. Jeder Bürger kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder dem für ihn zuständigen Jugendamt formlos als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Die Bewerbungen können bis 31.05.2008 erfolgen. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein. Der Gemeinderat bzw. der Jugendhilfeausschuss entscheidet bis spätestens 30.07.2008 mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird. Es werden ca. 4000 Schöffen im Freistaat Sachsen benötigt. Ohne die ehrenamtlichen Richter ist eine funktionierende Strafrechtspflege nicht zu gewährleisten. Für die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege ist es deshalb unbedingt notwendig, dass sich verantwortungsvolle Bürger für das Amt eines Schöffen zur Verfügung stellen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Das Schöffenamt in Sachsen“ bzw. im Faltblatt „Schöffenwahlen 2008", welche bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie im Rathaus ausliegen. gez. Panhans Bürgermeister Viel Spaß bei der Verkehrsdisco Am 1. Februar 2008, dem letzten Schultag vor den Winterferien, marschierten alle Schüler unserer Grundschule in die Turnhalle. Dort erwartete sie ein „Großaufgebot“ der Polizei, das für unsere Schüler eine zünftige Verkehrsdisco vorbereitet hatte. Alle Kinder wurden in zwei Mannschaften - die grüne und die rote - eingeteilt und schon ging es los. In mehreren Spielrunden konnten die Grundschüler ihr Wissen rund um den Straßenverkehr unter Beweis stellen. Schwierig wurde es bei der Fahrradslalomstaffel, weil hier vor allem Geschicklichkeit und Koordinationsfähigkeit gefragt waren.

<strong>Spiegelwaldbote</strong><br />

Nummer 4 – Jahrgang 2008<br />

Mittwoch, 27. Februar 2008<br />

23<br />

Beschluss TA2008/008:<br />

Der Technische Ausschuss des Gemeinderates der Gemeinde<br />

Bernsbach beschließt, zum Bauvorhaben „Geländebegradigung“<br />

auf den Flurstücken 350 a und T.v. 350/1<br />

an der Auer Straße, das gemeindliche Einvernehmen zu<br />

erteilen.<br />

Beschluss VA2008-01:<br />

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bernsbach beschließt,<br />

für die Betreuung vor allem der Bernsbacher Mitglieder<br />

dem Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen<br />

e. V. (Kreisorganisation Aue-Schwarzenberg) einen<br />

Betrag von 200,00 Euro zur Verfügung zu stellen.<br />

Anlagen sowie Sachverhalte zu den Beschlüssen können<br />

im Rathaus eingesehen werden.<br />

Entsorgungskalender für den<br />

Monat März 2008<br />

Biomüll: zweiwöchentlich am Freitag, dem 07. und<br />

Donnerstag, dem 20. März!!!<br />

Gelbe Tonne: am Samstag, dem 29. März !!!<br />

Restabfälle: am Donnerstag, dem 13. und 27. März<br />

Sitzungen im März 2008<br />

Technischer Ausschuss: am 03. März 2008<br />

Verwaltungsausschuss: am 05. März 2008<br />

Gemeinderat: am 19. März 2008<br />

Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Die Tagesordnung<br />

wird rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben.<br />

Bekanntmachung<br />

Schöffenwahl für die Jahre 2009 - 2013<br />

In diesem Jahr sind im Freistaat Sachsen für die Amtszeit<br />

ab 2009 Schöffen bzw. Jugendschöffen neu zu wählen.<br />

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit,<br />

die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen<br />

gegen Erwachsene und Jugendliche mitwirken. Ihre<br />

Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil<br />

das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die<br />

Schöffen nimmt das Volk an der Rechtssprechung teil. Sie<br />

sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung<br />

zur Geltung bringen. Der Schöffe wird grundsätzlich<br />

zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen<br />

werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und<br />

sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine<br />

Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.<br />

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz<br />

sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen<br />

(Mindestalter. 25 Jahre; Höchstalter: 70<br />

Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z.<br />

B. Polizeivollzugsbeamte). Erforderlich ist weiterhin ein guter<br />

Leumund sowie wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes<br />

gesundheitliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht<br />

sollten darüber hinaus erzieherisch befähigt und in<br />

der Jugenderziehung erfahren sein.<br />

Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten<br />

aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt.<br />

Für die Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch<br />

die Jugendämter aufgestellt.<br />

Jeder Bürger kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder<br />

dem für ihn zuständigen Jugendamt formlos als Schöffe<br />

bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen<br />

vorschlagen. Die Bewerbungen können bis 31.05.2008<br />

erfolgen. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst<br />

genaue Angaben zur Person enthalten sein. Der Gemeinderat<br />

bzw. der Jugendhilfeausschuss entscheidet bis<br />

spätestens 30.07.2008 mit 2/3-Mehrheit der anwesenden<br />

Mitglieder, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste<br />

aufgenommen wird.<br />

Es werden ca. 4000 Schöffen im Freistaat Sachsen benötigt.<br />

Ohne die ehrenamtlichen Richter ist eine funktionierende<br />

Strafrechtspflege nicht zu gewährleisten. Für die Funktionsfähigkeit<br />

der Strafrechtspflege ist es deshalb unbedingt<br />

notwendig, dass sich verantwortungsvolle Bürger für<br />

das Amt eines Schöffen zur Verfügung stellen.<br />

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Das<br />

Schöffenamt in Sachsen“ bzw. im Faltblatt „Schöffenwahlen<br />

2008", welche bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />

sowie im Rathaus ausliegen.<br />

gez. Panhans<br />

Bürgermeister<br />

Viel Spaß bei der Verkehrsdisco<br />

Am 1. Februar 2008, dem letzten Schultag vor den Winterferien,<br />

marschierten alle Schüler unserer Grundschule in<br />

die Turnhalle.<br />

Dort erwartete sie ein „Großaufgebot“ der Polizei, das für<br />

unsere Schüler eine zünftige Verkehrsdisco vorbereitet hatte.<br />

Alle Kinder wurden in zwei Mannschaften - die grüne und<br />

die rote - eingeteilt und schon ging es los. In mehreren<br />

Spielrunden konnten die Grundschüler ihr Wissen rund um<br />

den Straßenverkehr unter Beweis stellen. Schwierig wurde<br />

es bei der Fahrradslalomstaffel, weil hier vor allem Geschicklichkeit<br />

und Koordinationsfähigkeit gefragt waren.

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