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DA Elisabeth Lambrecht.pdf

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lung und Unterentwicklung bereit zu stellen. Mit der Forderung, die kulturelle Vielfalt<br />

wieder zu entdecken und als Grundlage zu akzeptieren, lässt sich auch Sachs in der<br />

Auseinandersetzung zwischen Universalismus und Kulturrelativismus eher in der Nähe<br />

des letzteren verorten. In der von ihm propagierten Einheit der Welt in kultureller Vielfalt<br />

solle jede kulturelle Gemeinschaft ihren eigenen Weg gehen, sich jedoch an den<br />

Prinzipien der Regeneration, der unilateralen Selbstbeschränkung und des interkulturellen<br />

Dialoges orientieren. Diese Forderung, wie auch einige andere Formulierungen von<br />

Sachs lassen sich allerdings nicht eindeutig als Kulturrelativismus fassen.<br />

Dennoch sieht er die kulturelle Differenz als Faktum an, das zu bewahren und vor Entwicklung<br />

zu schützen sei. Für den Begriff der kulturellen Differenz gibt er keine genaue<br />

Definition. Allerdings kann die Frage, was denn diese Differenz in kultureller Hinsicht<br />

ausmacht, nur beantwortet werden, indem darauf verwiesen wird, dass es die Werte,<br />

Normen, die gesellschaftlichen Deutungsmuster, Vorstellungen und Praktiken sind,<br />

welche das Zusammenleben der Einzelnen im kulturellen Kollektiv regulieren und welche<br />

eine kulturelle Gemeinschaft von der anderen unterscheiden. In diesem Sinne erfüllen<br />

Sachs Äußerungen die erste Prämisse (es besteht die Vielfalt der Moralvorstellungen)<br />

von Cook. Bezüglich der zweiten Prämisse (enkulturelle Konditionierung – so<br />

wird Moral innerhalb einer Kultur erworben) ist die Antwort etwas schwieriger, da der<br />

Autor keine direkte Auskunft darüber gibt, wie in einer Kultur Moral erworben wird<br />

und ob es folglich zum Prozess der enkulturellen Konditionierung kommt. Das Postulat,<br />

wonach Entwicklung in die sogenannten Entwicklungsländer eingedrungen ist und sich<br />

auch gerade auf der geistigen Ebene als wirkmächtig erwiesen habe, deutet darauf hin,<br />

dass Moral für Sachs nicht allein über den Prozess der enkulturellen Konditionierung<br />

angeeignet werden könne. Ansonsten sei die Aneignung der Entwicklungsidee in den<br />

Entwicklungsländern nicht erklärbar.<br />

Entwicklung wird begriffen als Wahrheitsregime, das die Selbstwahrnehmung der Subjekte<br />

und damit auch ihre Wahrnehmung innerhalb eines Kollektivs reguliere. Dieses<br />

Wahrheitsregime präge die vom Autor ausgemachten kulturellen Kollektive in den<br />

Entwicklungsdekaden und war im Stande, kulturell tradierte Vorstellungen und Praktiken<br />

über gesellschaftliche Regulative und Problemlösungsmechanismen außer Kraft zu<br />

setzen. Diese müssten allerdings vor dem Hintergrund der für Sachs bestehenden kulturellen<br />

Differenz und dem – wie er es nennt – „Lebensrecht der Kulturen“ (Sachs 1992:<br />

18) wieder entdeckt werden und vor der universelle Gültigkeit beanspruchenden Ent-<br />

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