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© Verein zur Erhaltung und Förderung der kulinarischen Vielfalt ...

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Auszug aus den <strong>Verein</strong>statuten: Komplett nachzulesen unter http://schmecktecht.org/index.php?rules<br />

§4. Arten <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

(1) Die Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Verein</strong>s glie<strong>der</strong>n sich in exekutiv, ordentliche <strong>und</strong> Ehrenmitglie<strong>der</strong>.<br />

(2) Exekutiv Mitglie<strong>der</strong> sind jene, die sich voll an <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>sarbeit beteiligen. Ordentliche<br />

Mitglie<strong>der</strong> sind solche, die die <strong>Verein</strong>stätigkeit vor allem durch Zahlung eines<br />

Mitgliedsbeitrags för<strong>der</strong>n. Ehrenmitglie<strong>der</strong> sind Personen, die hiezu wegen beson<strong>der</strong>er<br />

Verdienste um den <strong>Verein</strong> ernannt werden.<br />

(3) Die Anzahl <strong>der</strong> exekutiv Mitglie<strong>der</strong> beträgt maximal 20.<br />

§5. Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

(1) Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Verein</strong>s können alle physischen Personen, sowie juristische Personen<br />

<strong>und</strong> rechtsfähige Personengesellschaften werden.<br />

(2) Über die Aufnahme von exekutiv <strong>und</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n entscheidet <strong>der</strong><br />

Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.<br />

(3) Bis <strong>zur</strong> Entstehung des <strong>Verein</strong>s erfolgt die vorläufige Aufnahme von exekutiv <strong>und</strong><br />

ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n durch die <strong>Verein</strong>sgrün<strong>der</strong>, im Fall eines bereits bestellten<br />

Vorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des <strong>Verein</strong>s<br />

wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des <strong>Verein</strong>s bestellt, erfolgt auch die<br />

(definitive) Aufnahme exekutiv <strong>und</strong> ordentlicher Mitglie<strong>der</strong> bis dahin durch die Grün<strong>der</strong><br />

des <strong>Verein</strong>s.<br />

(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die<br />

Generalversammlung.<br />

§7. Rechte <strong>und</strong> Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

(1) Die Mitglie<strong>der</strong> sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des <strong>Verein</strong>s teilzunehmen<br />

<strong>und</strong> die Einrichtungen des <strong>Verein</strong>s zu beanspruchen. Das Stimmrecht in <strong>der</strong><br />

Generalversammlung sowie das aktive <strong>und</strong> passive Wahlrecht steht nur den exekutiv<br />

Mitglie<strong>der</strong>n zu. Wenn ein Mitglied ohne Gr<strong>und</strong> mit 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug ist,<br />

verliert es das Stimmrecht.<br />

(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung <strong>der</strong> Statuten zu verlangen.<br />

(3) Mindestens ein Zehntel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> kann vom Vorstand die Einberufung einer<br />

Generalversammlung verlangen.<br />

(4) Die Mitglie<strong>der</strong> sind in je<strong>der</strong> Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit <strong>und</strong><br />

finanzielle Gebarung des <strong>Verein</strong>s zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat <strong>der</strong> Vorstand den betreffenden<br />

Mitglie<strong>der</strong>n eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.<br />

(5) Die Mitglie<strong>der</strong> sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss<br />

(Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in <strong>der</strong> Generalversammlung, sind die<br />

Rechnungsprüfer einzubinden.<br />

(6) Die Mitglie<strong>der</strong> sind verpflichtet, die Interessen des <strong>Verein</strong>s nach Kräften zu för<strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zweck des <strong>Verein</strong>s Abbruch<br />

erleiden könnte. Sie haben die <strong>Verein</strong>sstatuten <strong>und</strong> die Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Verein</strong>sorgane zu<br />

beachten. Die exekutiv <strong>und</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> sind <strong>zur</strong> pünktlichen Zahlung <strong>der</strong><br />

Beitrittsgebühr <strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge in <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Generalversammlung<br />

beschlossenen Höhe verpflichtet.<br />

<strong>©</strong> <strong>Verein</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>und</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>kulinarischen</strong> <strong>Vielfalt</strong> (ZVR-Zahl 600926230)<br />

Kontakt: kulinarik@schmecktecht.org o<strong>der</strong> über http://www.schmecktecht.org

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