17.11.2013 Aufrufe

Tessa Hofmann_Vortrag_Gedenkfeier ... - Armenian.ch

Tessa Hofmann_Vortrag_Gedenkfeier ... - Armenian.ch

Tessa Hofmann_Vortrag_Gedenkfeier ... - Armenian.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Tessa</strong> <strong>Hofmann</strong> (Freie Universität Berlin, Osteuropa-Institut)<br />

Von Sumgait bis Baku: Versu<strong>ch</strong> einer mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Beurteilung<br />

<strong>Vortrag</strong> auf der gemeinsamen Gedenkveranstaltung „Das hätte nie ges<strong>ch</strong>ehen<br />

dürfen!“ im Rathaus Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf, 27. Februar 2010<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Freunde,<br />

die Na<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>t von Massakern an der armenis<strong>ch</strong>en Minderheit in der aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Industriestadt<br />

Sumgait ers<strong>ch</strong>ütterte vor 22 Jahren das internationale Vertrauen in die Reformierbarkeit der<br />

UdSSR.<br />

Interethnis<strong>ch</strong>e Gewalt im Südkaukasus begleitete im 20. Jahrhundert sämtli<strong>ch</strong>e Krisen erst des russis<strong>ch</strong>en,<br />

dana<strong>ch</strong> des Sowjetimperiums: In jeder dieser Perioden des s<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong>en oder versagenden<br />

Staates wurde die armenis<strong>ch</strong>e Bevölkerung, die Anfang des 20. Jahrhunderts in Na<strong>ch</strong>its<strong>ch</strong>ewan sowie<br />

in Unter-Karaba<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> in ges<strong>ch</strong>lossener Gemeins<strong>ch</strong>aft siedelte, ermordet und s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> bis auf<br />

einige wenige Hunderte vertrieben. Aus Zeitgründen bes<strong>ch</strong>ränke i<strong>ch</strong> mi<strong>ch</strong> heute Abend auf die dritte<br />

und letzte Etappe der Entarmenisierung Aserbaids<strong>ch</strong>ans. An ihrem Beginn stand die vom Stadtrat<br />

organisierte Massengewalt in der Industriestadt Sumgait vom 27. bis 29. Februar 1988. Etwa ein<br />

Zehntel der damals bis zu 260.000 Mens<strong>ch</strong>en zählenden Bevölkerung war armenis<strong>ch</strong>. In ganz Aserbaids<strong>ch</strong>an<br />

eins<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> des Autonomen Gebiets Berg-Karaba<strong>ch</strong> lebten na<strong>ch</strong> dem offiziellen Zensus<br />

475.000 1 Armenier.<br />

Mir liegt die Anklages<strong>ch</strong>rift des Staatsanwalts der Aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Sowjetrepublik, I.A. Ismailow,<br />

vom September 1988 vor. Na<strong>ch</strong> seinen Ermittlungen kamen bei den Sumgaiter „Auss<strong>ch</strong>reitungen“ 32<br />

Mens<strong>ch</strong>en ums Leben, 400 weitere wurden verletzt und 200 Wohnungen demoliert. Während also<br />

na<strong>ch</strong> offiziellen Angaben in Sumgait „nur“ 32 Mens<strong>ch</strong>en (davon 26 Armenier und se<strong>ch</strong>s Aserbeids<strong>ch</strong>aner)<br />

getötet wurden, erwähnte die sowjetis<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>tenagentur TASS 400; Organisationen in<br />

Armenien und Russland gingen von 400 bis 500 Toten aus, unter Berufung auf die damals in Sumgait<br />

ausgestellten Totens<strong>ch</strong>eine. Anfang Mai 1988 war in Jerewan eine Namensliste von 52 toten Armeniern<br />

aus Sumgait erstellt worden.<br />

Ungeklärt bleibt au<strong>ch</strong> die Zahl der Opfer unter den sowjetis<strong>ch</strong>en Militärangehörigen, denn am dritten<br />

Pogromtag wurde zur Evakuierung der Sumgaiter Armenier Militär eingesetzt, allerdings ohne Waffen!<br />

Angaben der Militärstaatsanwalt zufolge sollen insgesamt 276 Militärangehörige bei diesem Einsatz<br />

„S<strong>ch</strong>aden erlitten“ haben. Allerdings ging die Militärstaatsanwalts<strong>ch</strong>aft ni<strong>ch</strong>t Augenzeugenberi<strong>ch</strong>ten<br />

über getötete bzw. später ihren Verletzungen erlegene Offiziere und Soldaten na<strong>ch</strong> 2 .<br />

Ebenso wenig wie die wirkli<strong>ch</strong>e Zahl der zivilen und militäris<strong>ch</strong>en Opfer je geklärt wurde, wurden die<br />

politis<strong>ch</strong> Verantwortli<strong>ch</strong>en in Sumgait und höheren Orts zur Re<strong>ch</strong>ens<strong>ch</strong>aft gezogen, weder in der Sowjetzeit<br />

no<strong>ch</strong> im unabhängigen Aserbaids<strong>ch</strong>an. Ni<strong>ch</strong>t einmal jene stadtbekannten Größen, die in Brandreden<br />

öffentli<strong>ch</strong> zum Massaker aufgerufen hatten, mussten si<strong>ch</strong> geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> verantworten, obwohl die<br />

Ansta<strong>ch</strong>elung zu interethnis<strong>ch</strong>em Hass sowohl unter dem sowjetis<strong>ch</strong>en, als au<strong>ch</strong> dem Strafre<strong>ch</strong>t der<br />

postsowjetis<strong>ch</strong>en Republiken einen Straftatbestand darstellt.<br />

Nur gegen etwa einhundert zudem meist no<strong>ch</strong> unter das Jugendstrafre<strong>ch</strong>t fallende Täter wurden Verfahren<br />

eingeleitet. Am 2. März 1993 s<strong>ch</strong>lug das Büro des aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Generalstaatsanwalts<br />

1 Eins<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> des Autonomen Gebiets Berg-Karaba<strong>ch</strong>. Spätere Erhebungen geben wegen der 1988<br />

einsetzenden Massenflu<strong>ch</strong>t der Armenier aus Aserbeids<strong>ch</strong>an kein reales Bild wieder.<br />

2 Babanov, Igor’; Voevodskij, Konstantin: Karaba<strong>ch</strong>skij Krizis. Sankt-Peterburg, 1992. S. 10, Fußnote<br />

13


2<br />

dem damaligen protürkis<strong>ch</strong>en Präsidenten Elts<strong>ch</strong>ibej eine Generalamnestie für die Pogromtäter vor.<br />

S<strong>ch</strong>on die sowjetis<strong>ch</strong>e Pressepolitik verhängte eine Informationsblockade über das Massaker. Statt<br />

einer ernsthaften juristis<strong>ch</strong>en oder publizistis<strong>ch</strong>en Aufarbeitung kam es zu unverantwortli<strong>ch</strong>en Mutmaßungen<br />

und Unterstellungen. Das Mitglied der aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Akademie, Professor Ziya Buniatow,<br />

hat vermutli<strong>ch</strong> 1989 als erster die ungeheuerli<strong>ch</strong>e Behauptung aufgestellt, dass Armenier die<br />

Massaker selbst provoziert bzw. organisiert hätten.<br />

Eine andere S<strong>ch</strong>uldzuweisung beruft si<strong>ch</strong> auf angebli<strong>ch</strong>e Verfolgungen von Aserbaids<strong>ch</strong>anern in der<br />

armenis<strong>ch</strong>en Stadt Rapan. Aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>e Flü<strong>ch</strong>tlinge aus Rapan hätten dann in Sumgait Ra<strong>ch</strong>e<br />

geübt. Allerdings konnten die sowjetis<strong>ch</strong>en Militärangehörigen, die Mitte Februar 1988 na<strong>ch</strong> Rapan<br />

entsandt wurden, dort keinerlei Anzei<strong>ch</strong>en für ethnis<strong>ch</strong>e Spannungen feststellen. Und au<strong>ch</strong> in Sumgait<br />

waren sol<strong>ch</strong>e ortsfremden „Flü<strong>ch</strong>tlinge“ na<strong>ch</strong> Ende der Pogrome nirgends mehr anzutreffen.<br />

Die Verbre<strong>ch</strong>en von Sumgait zei<strong>ch</strong>neten si<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> ihren Sadismus aus. Opfer wurden öffentli<strong>ch</strong> gedemütigt<br />

und gefoltert, bis zur Bewusstlosigkeit ges<strong>ch</strong>lagen, mit Benzin übergossen und lebendig<br />

verbrannt. Die sadistis<strong>ch</strong>sten Verbre<strong>ch</strong>en wurden an Frauen begangen. Frauen und minderjährige<br />

Mäd<strong>ch</strong>en wurden teilweise vor den Augen ihrer Angehörigen vergewaltigt, bevor man sie umbra<strong>ch</strong>te.<br />

Einem der Opfer wurde eine Metallstange in die S<strong>ch</strong>eide gestoßen.<br />

Im November 1988: kam es in sämtli<strong>ch</strong>en von Armeniern bewohnten Städten und Siedlungen Aserbeids<strong>ch</strong>ans,<br />

vor allem jedo<strong>ch</strong> in Kirowabad (heute Gjands<strong>ch</strong>e), Na<strong>ch</strong>its<strong>ch</strong>ewan, Chanlar, S<strong>ch</strong>am<strong>ch</strong>or,<br />

S<strong>ch</strong>eki, Kasa<strong>ch</strong> und Mingets<strong>ch</strong>aur zeitglei<strong>ch</strong> zu Übergriffen auf Armenier, zu Tötungen, Gewalt<br />

und Plünderungen, ohne dass die Miliz eins<strong>ch</strong>ritt. Mehrere Tausende, meist jugendli<strong>ch</strong>e Aserbaids<strong>ch</strong>aner<br />

bra<strong>ch</strong>en zu „Demonstrationszwecken“ na<strong>ch</strong> Askeran auf, einem Bezirkszentrum in Arza<strong>ch</strong>,<br />

wo etwa 500 Armenier verletzt wurden. In den sowjetis<strong>ch</strong>en Medien sowie den Verlautbarungen des<br />

Stellvertretenden Generalstaatsanwalts der UdSSR, Katusjew, werden aber nur zwei Aserbaids<strong>ch</strong>aner<br />

erwähnt, die bei diesem Zug umkamen: einer unter ungeklärten Umstanden, der andere wurde von<br />

einem aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Milizionär ers<strong>ch</strong>ossen. Die verzerrte Medienberi<strong>ch</strong>terstattung heizte die<br />

ohnehin armenierfeindli<strong>ch</strong>e Stimmung enorm an.<br />

Trotz nä<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er Ausgangssperren und anderer „Sondermaßnahmen“ versu<strong>ch</strong>ten Aserbeids<strong>ch</strong>anerbanden<br />

in Baku immer wieder, das Armenierviertel Armenikend zu stürmen.<br />

In Kirowabad entlud si<strong>ch</strong> die armenierfeindli<strong>ch</strong>e Stimmung in einem weiteren Pogrom gegen die dortige<br />

armenis<strong>ch</strong>e Minderheit von 40.000. Ab dem 22. November 1988 wurden dort siebzig Versu<strong>ch</strong>e<br />

registriert, ein Armeniermassaker zu organisieren. Über se<strong>ch</strong>zig armenis<strong>ch</strong>e Häuser wurden in Brand<br />

gesetzt. Au<strong>ch</strong> in der nahe gelegenen Kreisstadt Chanlar legten Aserbeids<strong>ch</strong>aner an mehrere Armenierwohnungen<br />

Feuer. Ein größeres Blutbad in Kirowabad verhinderte nur der Umstand, dass im Unters<strong>ch</strong>ied<br />

zu Sumgait die Armenier Kirowabads traditionell in eigenen Ghettos leben, wo Hunderte von<br />

Frauen und Kindern aus anderen Stadtteilen Zuflu<strong>ch</strong>t su<strong>ch</strong>ten, und zwar in und um die armenis<strong>ch</strong>e<br />

Kir<strong>ch</strong>e, die von einigen sowjetis<strong>ch</strong>en Soldaten mutig ges<strong>ch</strong>ützt wurde. Als am 23. November 1988 in<br />

Kirowabad Aserbaids<strong>ch</strong>aner drei Soldaten mit einer Handgranate angriffen, wurde das Kriegsre<strong>ch</strong>t<br />

über Kirowabad, Baku und Na<strong>ch</strong>its<strong>ch</strong>ewan verhängt.<br />

Trotzdem kam es au<strong>ch</strong> in Kirowabad zu sadistis<strong>ch</strong>en Exzessen: Armenis<strong>ch</strong>e Insassen eines Altersheims<br />

wurden vergewaltigt. Am 24. November 1988 musste au<strong>ch</strong> in Kirowabad, dessen Gründung auf<br />

Armenier zurückgeht und dessen Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te stets mit ihnen verbunden war, die armenis<strong>ch</strong>e Bevölkerung<br />

evakuiert werden. Ebenso mussten über 500 armenis<strong>ch</strong>e Frauen und Kinder mit Armeehubs<strong>ch</strong>raubern<br />

und -lastwagen aus Na<strong>ch</strong>its<strong>ch</strong>ewan evakuiert werden, wo na<strong>ch</strong> den Pogromen und Vertreibungen<br />

der Jahre 1919-1921 ohnehin nur no<strong>ch</strong> etwa 2000 Armenier lebten.<br />

Im November 1988 setzte die Massenflu<strong>ch</strong>t der Armenier aus Aserbaids<strong>ch</strong>an ein, denn in beinahe<br />

allen Bezirken des Landes herrs<strong>ch</strong>te Pogromstimmung. Dazu kam eine allgegenwärtige Willkür im<br />

Alltag und Arbeitsleben: Fristlose Entlassungen, willkürli<strong>ch</strong>e Festnahmen, die stets von Misshandlungen<br />

begleitet wurden, Belästigungen auf offener Straße. Binnen zweier Wo<strong>ch</strong>en flü<strong>ch</strong>ten an die<br />

200.000 Armenier aus Aserbeids<strong>ch</strong>an. Im Januar 1989 waren nur no<strong>ch</strong> im Autonomen Gebiet Berg-<br />

Karaba<strong>ch</strong> und den nördli<strong>ch</strong> angrenzenden Bezirken (insgesamt etwa 170.000 Armenier) sowie in Baku<br />

Armenier geblieben.<br />

Pogrom von Baku, 13. bis 19. Januar 1990: S<strong>ch</strong>on im Sommer 1989 hatte si<strong>ch</strong> die Volksfront Aserbeids<strong>ch</strong>ans<br />

gegründet, die ihren Zulauf vor allem der Kritik an der Regierung Sowjetaserbaids<strong>ch</strong>ans


3<br />

verdankte, der sie zu große Na<strong>ch</strong>giebigkeit in der Karaba<strong>ch</strong>frage vorwarf. Die Führung der Volksfront<br />

rief die Bevölkerung zu Taten auf, darunter zu Embargomaßnahmen, sowie zur Blockade Armeniens.<br />

Anfang Januar 1990 befand si<strong>ch</strong> die Landeshauptstadt Baku faktis<strong>ch</strong> in der Gewalt der Volksfront.<br />

Dort erfolgten bereits seit Monaten Übergriffe auf die armenis<strong>ch</strong>e Bevölkerung.<br />

Bereits am 10. Januar 1990 ri<strong>ch</strong>tete das Parlament der Republik Armenien eine besorgte Anfrage an<br />

den Vorsitzenden des Obersten Sowjets der UdSSR, Mi<strong>ch</strong>ail Gorbats<strong>ch</strong>ow: „Es leiden uns<strong>ch</strong>uldige<br />

Frauen, Kinder und Alte. Es kommt zu Tots<strong>ch</strong>lag, Brandstiftung, Geiselnahme und zur Absperrung von<br />

Straßen und Brücken.“<br />

Ab 13. Januar nahmen die Pogrome in Baku organisierte Gestalt an, die Stadt wurde methodis<strong>ch</strong>,<br />

Haus für Haus, von Armeniern „gesäubert“. Wie zwei Jahre zuvor in Sumgait, kam es dabei zu Vergewaltigungen<br />

au<strong>ch</strong> Minderjähriger und alter Frauen, zu Folterungen. Die Zufahrtswege in die Hauptstadt<br />

waren gesperrt. Wer überlebte, wurde zum Hafen ges<strong>ch</strong>ickt, von wo die Armenier per S<strong>ch</strong>iff<br />

evakuiert wurden, zunä<strong>ch</strong>st na<strong>ch</strong> Turkmenien. Hunderte von Flü<strong>ch</strong>tlingen aus Baku bestätigten in<br />

ihren Beri<strong>ch</strong>ten, dass die von der Volksfront organisierten und gelenkten Pogrome na<strong>ch</strong> einem glei<strong>ch</strong><br />

bleibenden S<strong>ch</strong>ema abliefen: Zehn bis 20 Pogromtäter drangen in eine Wohnung ein und begannen,<br />

die Mieter zu terrorisieren, zu s<strong>ch</strong>lagen und zu quälen. Dann zeigten si<strong>ch</strong> Vertreter der Volksfront und<br />

s<strong>ch</strong>lugen den einges<strong>ch</strong>ü<strong>ch</strong>terten Armeniern vor, si<strong>ch</strong> unverzügli<strong>ch</strong> zum Hafen zu begeben. Ihnen wurde<br />

erlaubt, Handgepäck mitzunehmen, do<strong>ch</strong> dann nahm man ihnen alles Bargeld, Sparbü<strong>ch</strong>er und<br />

Wertsa<strong>ch</strong>en ab. Im Hafen befand si<strong>ch</strong> ein Wa<strong>ch</strong>posten der Volksfront. Die Flü<strong>ch</strong>tlinge wurden hier<br />

erneut dur<strong>ch</strong>su<strong>ch</strong>t, bisweilen erneut ges<strong>ch</strong>lagen. Da es si<strong>ch</strong> bei den zu diesem Zeitpunkt no<strong>ch</strong> in Baku<br />

verbliebenen Armeniern in der Mehrheit um ältere Mens<strong>ch</strong>en handelte, starben viele von ihnen kurze<br />

Zeit darauf infolge der erlittenen Traumata.<br />

Die Anzahl der bei dem Bakuer Pogrom Getöteten ist ebenfalls ungeklärt. Wiederum kam zu keinen<br />

geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Untersu<strong>ch</strong>ungen. Es gibt zahlrei<strong>ch</strong>e Zeugnisse für Tots<strong>ch</strong>lag, der mit besonderer Grausamkeit<br />

einherging (zum Beispiel wurden Opfer lebendig verbrannt). Aserbaids<strong>ch</strong>aner bzw. Angehörige<br />

anderer Nationalitäten, die Armeniern zu helfen versu<strong>ch</strong>ten, setzten si<strong>ch</strong> selbst der Gefahr aus. Die<br />

armenis<strong>ch</strong>e Kir<strong>ch</strong>e Bakus wurde in Brand gesetzt, ohne dass die Miliz eins<strong>ch</strong>ritt.<br />

Na<strong>ch</strong>dem die großen urbanen armenis<strong>ch</strong>en Minderheiten aus Aserbaids<strong>ch</strong>an vertrieben worden waren,<br />

ri<strong>ch</strong>tete si<strong>ch</strong> die organisierte Massengewalt nun auf die Armenier des Autonomen Gebiets Berg-<br />

Karaba<strong>ch</strong> sowie der beiden nördli<strong>ch</strong> angrenzenden Bezirke Chanlar und S<strong>ch</strong>ahumjan. Während si<strong>ch</strong><br />

die von der Volksfront organisierten Pogrombanden in Baku tagelang austoben konnten, ohne dass<br />

die Armee eins<strong>ch</strong>ritt, wurde über Karaba<strong>ch</strong> das Kriegsre<strong>ch</strong>t verhängt. Ungehindert und ungestraft<br />

fielen Angehörige des aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en OMON 3 über die wehrlose armenis<strong>ch</strong>e Bevölkerung her,<br />

trieben Vieh fort, brannten S<strong>ch</strong>eunen nieder und sprengten die Leitung, die Karaba<strong>ch</strong>s Hauptstadt<br />

Stepanakert (mit damals 50000 Einwohnern) mit Trinkwasser versorgte. Wer in Karaba<strong>ch</strong> gegen diese<br />

Willkür protestierte, wurde zunä<strong>ch</strong>st in so genannten „Filtern“ (eine Einri<strong>ch</strong>tung, die später im Ts<strong>ch</strong>ets<strong>ch</strong>enienkrieg<br />

zu trauriger Berühmtheit gelangte) halbtot geprügelt und ans<strong>ch</strong>ließend in das berü<strong>ch</strong>tigte<br />

Gefängnis von S<strong>ch</strong>us<strong>ch</strong>i gesteckt, das die Insassen nur gegen gewaltige Beste<strong>ch</strong>ungsgelder<br />

überlebten.<br />

Am 16. Januar 1990 bes<strong>ch</strong>loss die Führung Aserbaids<strong>ch</strong>ans die reguläre Bes<strong>ch</strong>ießung der armenis<strong>ch</strong>en<br />

Dörfer in S<strong>ch</strong>ahumjan und Chanlar von Bodentruppen sowie von Hubs<strong>ch</strong>raubern aus. Das<br />

Dörf<strong>ch</strong>en Manas<strong>ch</strong>id (Bezirk S<strong>ch</strong>ahumjan) wurde besonders brutal zusammenkartäts<strong>ch</strong>t.<br />

Im Jahr darauf, von April bis Ende Juli 1991, folgte die so genannte „Operation Ring“. Dabei handelte<br />

es si<strong>ch</strong> um die Zwangsumsiedlung der Bevölkerung armenis<strong>ch</strong>er Dörfer des Autonomen Gebiets<br />

Berg-Karaba<strong>ch</strong> und der angrenzenden Bezirke.<br />

Die „Operation Ring“ erfolgte als „sear<strong>ch</strong> and destroy“-Aktionen unter dem Vorwand von Ausweiskontrollen<br />

sowie Waffenbes<strong>ch</strong>lagnahmung. Sie entvölkerte 24 armenis<strong>ch</strong>e Dörfer des Autonomen Gebiets<br />

Berg-Karaba<strong>ch</strong>, der Bezirke S<strong>ch</strong>ahumjan und Chanlar. Na<strong>ch</strong> armenis<strong>ch</strong>en Angaben wurden zwis<strong>ch</strong>en<br />

fünf- bis zehntausend, na<strong>ch</strong> aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en sogar 32.000 Mens<strong>ch</strong>en zwangsumgesiedelt (ein<br />

aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>er Spre<strong>ch</strong>er auf einer Pressekonferenz in Moskau am 22. Mai 1991). Bei der mit<br />

s<strong>ch</strong>ierem Terror dur<strong>ch</strong>geführten Aktion starben bis zu 170 Armenier. Die Vertreibungen und Deportati-<br />

3 Der aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>e OMON besaß bereits Anfang 1991 über 4000 Angehörige.


4<br />

onen errei<strong>ch</strong>ten laut Beri<strong>ch</strong>t einer späteren KSZE-Mission vom 28. Februar 1992 ihren Höhepunkt in<br />

den Monaten April und Mai 1991. Wie es in der Erörterung des Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tskomitees der Vereinten<br />

Nationen heißt, beendete einzig der Selbstauflösungprozeß der UdSSR die Zwangsaussiedlung<br />

sämtli<strong>ch</strong>er Armenier Karaba<strong>ch</strong>s 4 .<br />

Die „Operation Ring“ verlieh dem Karaba<strong>ch</strong>-Konflikt erstmals militäris<strong>ch</strong>es Ausmaß. Do<strong>ch</strong> weder die<br />

militäris<strong>ch</strong>e Operation selbst, no<strong>ch</strong> die in ihrem Verlauf begangenen zahlrei<strong>ch</strong>en Verbre<strong>ch</strong>en an der<br />

Zivilbevölkerung fanden je ihre angemessene politis<strong>ch</strong>e oder juristis<strong>ch</strong>e Aufarbeitung.<br />

Das Autonome Gebiet Berg-Karaba<strong>ch</strong> befand si<strong>ch</strong> im März 1991 bereits im Ausnahmezustand. Es<br />

stand seit Ende 1989 unter dem Militärregime eines so genannten „Organisationskomitees“ mit den<br />

berü<strong>ch</strong>tigten Viktor L. Poljanits<strong>ch</strong>ko 5 und General Safonow an der Spitze. Ausführende Organe waren<br />

die dem Innenministerium der Aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Sowjetrepublik unterstellte 23. Division der Sowjetarmee<br />

unter Oberst Budejkin sowie die neu gebildeten Sondereinheiten des ebenfalls dem Innenministerium<br />

unterstehenden OMON. Einer der aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Hauptverantwortli<strong>ch</strong>en war der<br />

damalige Innenminister (Sowjet-)Aserbaids<strong>ch</strong>ans, Mamed Assadow.<br />

Wie sind also die ges<strong>ch</strong>ilderten Ereignisse aus mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>t zu bewerten? Na<strong>ch</strong> dem<br />

Römer Statut von 1998 fallen gemäß Artikel 7, Absatz 1 Massenmord, Folter, Vergewaltigung,<br />

Zwangsumsiedlung und Deportation unter die Verbre<strong>ch</strong>en gegen die Mens<strong>ch</strong>heit bzw. Mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>keit,<br />

ebenso wie Verfolgung ganzer Gruppen einzig auf Grund ihrer Volkszugehörigkeit. Armenier bezei<strong>ch</strong>nen<br />

die organisierte antiarmenis<strong>ch</strong>e Massengewalt in Aserbaids<strong>ch</strong>an jedo<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> als Genozid. Ohne<br />

einer inflationären Verwendung dieses Begriffs das Wort reden zu wollen, mö<strong>ch</strong>te i<strong>ch</strong> in diesem Zusammenhang<br />

an eine Definition von Raphael Lemkin erinnern, den Hauptautor der Genozid-<br />

Konvention der Vereinten Nationen. Im 9. Kapitel seines 1944 veröffentli<strong>ch</strong>ten Bu<strong>ch</strong>es „Axis Rule in<br />

Occupied Europe“ führte Lemkin aus, dass Genozid ni<strong>ch</strong>t notwendigerweise die sofortige Verni<strong>ch</strong>tung<br />

einer Nation bedeutet, es sei denn, Genozid werde von Massentötungen sämtli<strong>ch</strong>er Mitglieder dieser<br />

Nation begleitet. Vielmehr bezei<strong>ch</strong>ne Genozid einen „koordinierten Plan vers<strong>ch</strong>iedener Handlungen,<br />

die auf die Zerstörung der Lebensgrundlagen nationaler Gruppen abzielen, mit dem Ziel, die Gruppen<br />

als sol<strong>ch</strong>e zu verni<strong>ch</strong>ten. Die Zielsetzung eines derartigen Plans wäre die Desintegration der politis<strong>ch</strong>en<br />

und sozialen Institute, der Kultur, Spra<strong>ch</strong>e, Nationalgefühle, Religion sowie der wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Existenz nationaler Gruppen, und die Zerstörung der persönli<strong>ch</strong>en Si<strong>ch</strong>erheit, der Freiheit, Gesundheit,<br />

Würde und sogar des Lebens der Individuen, die zu sol<strong>ch</strong>en Gruppen gehören. Genozid ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong><br />

gegen die nationale Gruppe als Einheit, und die entspre<strong>ch</strong>enden Handlungen sind gegen Individuen<br />

ni<strong>ch</strong>t in deren individueller Eigens<strong>ch</strong>aft geri<strong>ch</strong>tet, sondern als Angehörige der nationalen Gruppe.“<br />

Falls wir diese Definition auf die Situation in Aserbaids<strong>ch</strong>an anwenden, so müssen wir feststellen,<br />

dass im Verlauf des 20. Jahrhunderts dur<strong>ch</strong> wiederholte und vorsätzli<strong>ch</strong>e Akte der Massenverfolgung<br />

und Massentötung genau die von Lemkin bes<strong>ch</strong>riebene Wirkung erzielt wurde: eine bis dahin deutli<strong>ch</strong><br />

unters<strong>ch</strong>eidbare Ethnizität – in diesem Fall die Armenier – wurde auf dem Staatsgebiet Aserbaids<strong>ch</strong>ans<br />

verni<strong>ch</strong>tet. Die wenigen Armenier, die no<strong>ch</strong> im Land leben bzw. Mens<strong>ch</strong>en, die teilweise von<br />

Armeniern abstammen, verbergen ihre Identität oder Abstammung aus Fur<strong>ch</strong>t vor weiterer Diskriminierung<br />

und Verfolgung.<br />

Von einem öffentli<strong>ch</strong>en Diskurs über die vor einer Generation begangenen Verbre<strong>ch</strong>en oder von Unre<strong>ch</strong>tsbewusstsein<br />

für die Entarmenisierung Aserbaids<strong>ch</strong>ans s<strong>ch</strong>eint die aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>e Gesells<strong>ch</strong>aft<br />

weit entfernt. Im Mittelpunkt ihrer asymmetris<strong>ch</strong>en Wahrnehmung steht auss<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> das eigene<br />

Leid, das primär dur<strong>ch</strong> Aserbaids<strong>ch</strong>ans Kriegshandlungen in Berg-Karaba<strong>ch</strong> ausgelöst wurde.<br />

Seit dem 31. März 1998 gilt dieser Tag als offizieller Genozidgedenktag in Aserbaids<strong>ch</strong>an. Er bezieht<br />

si<strong>ch</strong> auf das Jahr 1918 und einen damaligen angebli<strong>ch</strong>en Genozid der armenis<strong>ch</strong>en Minderheit an der<br />

aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>en Mehrheit. 1999 hat Aserbaids<strong>ch</strong>an beim Kriegsverbre<strong>ch</strong>ertribunal in Den Haag<br />

beantragt, die Tötung von Aseris dur<strong>ch</strong> karaba<strong>ch</strong>-armenis<strong>ch</strong>e Einheiten während der Einnahme von<br />

Chods<strong>ch</strong>ali in der Na<strong>ch</strong>t des 25. Februar 1992 als Verbre<strong>ch</strong>en gegen die Mens<strong>ch</strong>heit zu ahnden. Den<br />

Hunderttausenden von armenis<strong>ch</strong>en Mitbürgern, die bis 1990 in Städten und Dörfern Aserbaids<strong>ch</strong>ans<br />

4 United Nations, Human Rights Committee: Consideration of reports submitted by states parties under<br />

Article 40 of the Coventant: Initiatial repots of states parties due in 1997; addendum; Armenia. §<br />

29. Internet-Fundstelle: wysiwyg://1152/hhtp://www2.hri...ion/bodies/ccpr-c-92-add2.html, S. 5<br />

5 Poljanits<strong>ch</strong>ko war Zweiter Sekretär der KP Aserbeids<strong>ch</strong>ans.


5<br />

gelebt haben, verweigern die Gesells<strong>ch</strong>aft und die Regierung Aserbaids<strong>ch</strong>ans bis heute jegli<strong>ch</strong>e Empathie,<br />

trotz massenhafter Enteignung und Zwangsvertreibung unter Bedingungen des Terrors.<br />

Dass Aserbaids<strong>ch</strong>an zumindest in der ni<strong>ch</strong>twissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Publizistik au<strong>ch</strong> international die Deutungshoheit<br />

gewinnen konnte, liegt ni<strong>ch</strong>t zuletzt am S<strong>ch</strong>weigen der armenis<strong>ch</strong>en Opfer. Wie alle traumatisierten<br />

Kollektive haben sie in ihrer großen Mehrheit ohnmä<strong>ch</strong>tig resigniert, als ihre Leiden und ihr<br />

Bedürfnis na<strong>ch</strong> Gere<strong>ch</strong>tigkeit allzu s<strong>ch</strong>nell in Vergessenheit gerieten. In deuts<strong>ch</strong>er Spra<strong>ch</strong>e liegt bis<br />

heute keine umfassende Dokumentation der letzten Phase der Entarmenisierung Aserbaids<strong>ch</strong>ans vor,<br />

ges<strong>ch</strong>weige denn eine das gesamte 20. Jahrhundert umfassende Untersu<strong>ch</strong>ung. Angesi<strong>ch</strong>ts der fortgesetzten<br />

Kriegsdrohungen, die aserbaids<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong>e Präsidenten und Verteidigungsminister fortgesetzt<br />

sowohl gegen die karaba<strong>ch</strong>armenis<strong>ch</strong>e Bevölkerung, als au<strong>ch</strong> den Na<strong>ch</strong>bartstaat Armenien ausstoßen,<br />

ist die mahnende Erinnerung an das S<strong>ch</strong>icksal der Armenier in Aserbaids<strong>ch</strong>an dringend geboten,<br />

um zukünftige Wiederholungen derartiger Verbre<strong>ch</strong>en gegen die Mens<strong>ch</strong>heit zu verhindern.<br />

Verbre<strong>ch</strong>ensprävention und Friedenssi<strong>ch</strong>erheit sind in diesem Fall eng mit der juristis<strong>ch</strong>en, wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

und mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Aufarbeitung der erst 22 bis 20 Jahre zurückliegenden Ereignisse<br />

verbunden.<br />

Zur Autorin:<br />

<strong>Tessa</strong> <strong>Hofmann</strong> ist der Geburts- und Autorenname der deuts<strong>ch</strong>en Soziologin und Autorin<br />

<strong>Tessa</strong> Savvidis. Sie lebt und arbeitet in Berlin. Na<strong>ch</strong> dem Abitur 1969 in Hannover studierte<br />

sie bis 1974 Slawistik, Armenistik und Soziologie. 1974/75 war sie postgraduierte Fors<strong>ch</strong>ungsstipendiatin<br />

an den Staatsuniversitäten Sankt Petersburg (Russland), Jerewan<br />

(Armenien) und Tbilissi (Georgien). 1982 promovierte sie und ist seit 1983 wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Angestellte am Osteuropa-Institut der FU Berlin. Als Sa<strong>ch</strong>bu<strong>ch</strong>autorin und Herausgeberin hat<br />

<strong>Hofmann</strong> zahlrei<strong>ch</strong>e, in a<strong>ch</strong>t Staaten ers<strong>ch</strong>ienene Publikationen zur Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te, Kultur und<br />

Gegenwartslage Armeniens und der armenis<strong>ch</strong>en Diaspora, zur Genozidfors<strong>ch</strong>ung, zu<br />

Minderheiten in der Türkei und im Südkaukasus veröffentli<strong>ch</strong>t. Seit 1979 arbeitet sie in der<br />

ehrenamtli<strong>ch</strong>en Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsarbeit als Armenien-Koordinatorin der Gesells<strong>ch</strong>aft für bedrohte<br />

Völker und als Vorsitzende der Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für<br />

Völkerverständigung g.e.V. (AGA). Am Lehrstuhl für Soziologie des Osteuropa-Instituts der<br />

Freien Universität Berlin ist sie Mitarbeiterin bei der Konzipierung, Beantragung und Implementierung<br />

von Fors<strong>ch</strong>ungsvorhaben mit den S<strong>ch</strong>werpunkten Migrations- und Minderheitenfors<strong>ch</strong>ung<br />

im Berei<strong>ch</strong> Ost- und Südosteuropas sowie des Südkaukasus.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!