17.11.2013 Aufrufe

Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rechtsanwalt</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Arnim</strong> <strong>Eberz</strong><br />

Der CA und die Freelancer (Honorararzt)-Problematik:<br />

<br />

<br />

Honorarärzte müssen sich wie „normale“ ärztliche Mitarbeiter in die vertikale<br />

Klinikstruktur einordnen (Prinzip der Einheit der Klinik); keine Inselbildung<br />

dadurch, dass Honorarärzte bestimmte klinische Bereiche, wie z.B. den Herz-<br />

OP, eigenverantwortlich übernehmen<br />

Im CA-Vertrag muss festgelegt sein, dass der CA wegen seiner Letztverantwortung<br />

auch gegenüber Honorarärzten das uneingeschränkte<br />

Weisungsrecht in ärztlichen Angelegenheiten hat!<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!