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Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

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<strong>Rechtsanwalt</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Arnim</strong> <strong>Eberz</strong><br />

Der CA als leitender Angestellter (II)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

CA ist in der Regel kein leitender Angestellter i.S.d. Kündigungsschutzgesetzes<br />

(KSchG) und des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)<br />

CA ist i.S.d. KSchG leitender Angestellter, wenn er zur selbständigen Einstellung<br />

oder Entlassung von Mitarbeitern befugt ist und die Personalkompetenz<br />

wesentlicher Teil der Tätigkeit ist<br />

Die Bezeichnung „leitender Angestellter“ muss im Vertragstext nicht fallen<br />

Erheblicher Nachteil bei Kündigung: Der KH-Träger kann beim Arbeitsgericht<br />

ohne Begründung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 KSchG einen Antrag auf Auflösung<br />

des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung (max. 12 Monatsgehälter)<br />

stellen<br />

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