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Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

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<strong>Rechtsanwalt</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Arnim</strong> <strong>Eberz</strong><br />

Jährliche Zielvereinbarung bzw. jährliche Zielvorgabe (II)<br />

<br />

<br />

Zielvereinbarung beruht auf Übereinkunft zwischen KH-Träger und CA;<br />

Zielvorgabe erfolgt einseitig durch KH-Träger<br />

Zielvereinbarung/Zielvorgabe sollten maximal 20 % der Gesamtvergütung<br />

betragen<br />

Ziele dürfen nicht in die Diagnose- und Therapiefreiheit des CA gemäß § 1<br />

Abs. 2 MBO eingreifen (z. B. Festlegungen bzgl. Medikamenten- oder<br />

Blutkonservenverbrauch)<br />

<br />

Ziele müssen vor dem Hintergrund der tatsächlichen und rechtlichen<br />

Gegebenheiten objektiv erreichbar sein<br />

16

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