17.11.2013 Aufrufe

Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rechtsanwalt</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Arnim</strong> <strong>Eberz</strong><br />

Jährliche Zielvereinbarung bzw. jährliche Zielvorgabe (I)<br />

„Ob geschnitten wird, darüber entscheidet allzu oft nur der Umstand, ob<br />

Klinikmanager und Praxisinhaber die jeweilige Leistung gewinnbringend<br />

abrechnen können.<br />

Verträge von Chefärzten enthalten sogenannte Zielvereinbarungen:<br />

Die Mediziner haben Umsatzziele zu erfüllen – mit dem Skalpell in der Hand.“<br />

Quelle: DER SPIEGEL 33, 2011, S. 119<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!