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Rechtsanwalt Dr. Arnim Eberz

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<strong>Rechtsanwalt</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Arnim</strong> <strong>Eberz</strong><br />

Liquidationserlöse: Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger<br />

Tätigkeit? (I)<br />

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 05.10.2005, Az. VI R 152/01 (Leitsatz):<br />

„Ein angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten<br />

Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen in der<br />

Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des<br />

Dienstverhältnisses erbracht werden.“<br />

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