DFN-Infobrief vom Februar 2007
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<strong>DFN</strong><br />
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Von Ass. jur. Lena Meyer<br />
Telemediengesetz<br />
Die Lösung aller Probleme?<br />
Zu Beginn des Jahres hat der deutsche Bundestag das Telemediengesetz (TMG)<br />
verabschiedet. In Kraft tritt das TMG an dem Tag, an dem auch der neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag<br />
der Länder in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist die<br />
Regelung bestimmter rechtlicher Anforderungen für Telemedien 1 . Dabei handelt<br />
es sich im Wesentlichen um die wirtschaftlich orientierten Regelungen zur Umsetzung<br />
der E-Commerce Richtlinie, die derzeit im Teledienstegesetz (TDG) und<br />
im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) enthalten sind. Mit der Einführung des<br />
TMG werden Teledienste und Mediendienste nunmehr nicht mehr unterschieden,<br />
sondern beide unter dem Begriff Telemedien zusammengefasst. Dies führt zu<br />
einer Vereinfachung des Geltungsbereichs, der bislang wegen der notwendigen<br />
Abgrenzung von Tele- und Mediendiensten detailliert geregelt war. Das TMG enthält<br />
jedoch nicht alle wünschenswerten Regelungen und die Lösungen bisheriger<br />
Probleme. Im Folgenden werden in vereinfachter Form die Änderungen und offen<br />
geblieben Punkt kurz skizziert:<br />
Durch die Einführung des TMG werden das bisherige Teledienstegesetz (TDG),<br />
das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Mediendienste-Staatsvertrag<br />
(MDStV) ersetzt. Dadurch entfällt die föderal bedingte Aufspaltung und teilweise<br />
schwierig abzugrenzende Einordnung in das TDG und den MDStV. Eine komplette<br />
Vereinheitlichung und damit Vereinfachung wird durch das neue Gesetz jedoch<br />
nicht vorgenommen. Die Länder regeln in einem eigenen Abschnitt im Rundfunkstaatsvertrag<br />
die inhaltlichen Anforderungen an journalistisch-redaktionell gestaltete<br />
Mediendienste.<br />
1 Deutscher Bundestag, Begründung des Gesetzesentwurfs, II. 1., BT Drucks. 16/3078 <strong>vom</strong> 23.10.2006.