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DFN-Infobrief vom Februar 2007

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<strong>DFN</strong><br />

2<br />

Von Ass. jur. Lena Meyer<br />

Telemediengesetz<br />

Die Lösung aller Probleme?<br />

Zu Beginn des Jahres hat der deutsche Bundestag das Telemediengesetz (TMG)<br />

verabschiedet. In Kraft tritt das TMG an dem Tag, an dem auch der neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag<br />

der Länder in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist die<br />

Regelung bestimmter rechtlicher Anforderungen für Telemedien 1 . Dabei handelt<br />

es sich im Wesentlichen um die wirtschaftlich orientierten Regelungen zur Umsetzung<br />

der E-Commerce Richtlinie, die derzeit im Teledienstegesetz (TDG) und<br />

im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) enthalten sind. Mit der Einführung des<br />

TMG werden Teledienste und Mediendienste nunmehr nicht mehr unterschieden,<br />

sondern beide unter dem Begriff Telemedien zusammengefasst. Dies führt zu<br />

einer Vereinfachung des Geltungsbereichs, der bislang wegen der notwendigen<br />

Abgrenzung von Tele- und Mediendiensten detailliert geregelt war. Das TMG enthält<br />

jedoch nicht alle wünschenswerten Regelungen und die Lösungen bisheriger<br />

Probleme. Im Folgenden werden in vereinfachter Form die Änderungen und offen<br />

geblieben Punkt kurz skizziert:<br />

Durch die Einführung des TMG werden das bisherige Teledienstegesetz (TDG),<br />

das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Mediendienste-Staatsvertrag<br />

(MDStV) ersetzt. Dadurch entfällt die föderal bedingte Aufspaltung und teilweise<br />

schwierig abzugrenzende Einordnung in das TDG und den MDStV. Eine komplette<br />

Vereinheitlichung und damit Vereinfachung wird durch das neue Gesetz jedoch<br />

nicht vorgenommen. Die Länder regeln in einem eigenen Abschnitt im Rundfunkstaatsvertrag<br />

die inhaltlichen Anforderungen an journalistisch-redaktionell gestaltete<br />

Mediendienste.<br />

1 Deutscher Bundestag, Begründung des Gesetzesentwurfs, II. 1., BT Drucks. 16/3078 <strong>vom</strong> 23.10.2006.

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