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Schönau • Schönforst - Medievalcoinage.com

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der Allmende des Bezirkes von Richterich 82 ist wohl ein Relikt aus der Zeit einer gemeinsamen<br />

Verwaltung des Distriktes zu sehen.<br />

Scheint diese rechtliche Stellung des Dominiums <strong>Schönau</strong> sich auch für einen herrschaftlichen<br />

Ausbau angeboten zu haben, so wurde dieser dadurch verhindert, dass es von einem<br />

Gebiet umgeben war, das seit der Mitte des 14. Jahrhunderts als Aachener Reich bezeichnet<br />

wurde. Es bestand aus verschiedenen Ortschaften und Besitzungen, die ebenfalls ursprünglich<br />

Nebenhöfe der Pfalz Aachen waren und die die aufstrebende Stadt im Laufe der Jahrhunderte<br />

unter ihre Herrschaft bringen konnte. 83 Andererseits umklammerte bzw. durchdrang das Gebiet<br />

der Grafen von Jülich die unmittelbare Nachbarschaft von <strong>Schönau</strong>. Dies gilt etwa für<br />

Heiden, das seit 1304 Jülicher Offenhaus war, 84 oder Richterich, zu dessen Pfarrbezirk<br />

<strong>Schönau</strong> gehörte und das sich spätestens seit 1338 in Jülicher Hand befand. 85 Außerdem besaß<br />

auch die Kölner Kirche immer noch grundherrschaftliche Rechte in und um Richterich. 86<br />

Eine Herrschaftsbildung, bei der unmittelbar angrenzende Gebiete hätten arrondiert werden<br />

können, war von vornherein sehr schwierig, wenn nicht gar ausgeschlossen. Nicht einmal der<br />

Status quo ließ sich dauerhaft und von den Nachbarn unbestritten halten. 87<br />

Das Privileg König Albrechts beinhaltete zwar die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, die<br />

Erhebung von Akzisen und Steuern sowie Münz- und Jagdrecht, doch impliziert die offenbar<br />

notwendig gewordene Bestätigung dieser Rechte, für deren Erlangung Gerhard von <strong>Schönau</strong><br />

nach seiner Unterstützung für den König eine gute Gelegenheit sah, dass es diese Rechte bereits<br />

um 1300 zu behaupten galt. Durch die auf unterschiedliche Weise erfolgte Inbesitznahme<br />

des weitaus größten Teiles des ehemaligen Praediums Richterich durch die benachbarten Herren<br />

von Heinsberg, die Grafen von Jülich und die Erzbischöfe von Köln, die diese Erwerbungen<br />

ihrer eigenen Jurisdiktion eingliederten, war auch der Status des ehemaligen Haupthofes<br />

dieses Gebietes gefährdet, den Gerhard von <strong>Schönau</strong> durch die königliche Bestätigung zu<br />

sichern gedachte. Damit besaß er vollständig nur die unmittelbar <strong>Schönau</strong> zugehörigen Gerechtsame,<br />

über andere noch lehnrührige, kurmedige oder zinspflichtige Güter des ehemaligen<br />

Praediums Richterich stand ihm nur noch eine Latengerichtsbarkeit zu. Deutlich wird dies<br />

82 GROSS, <strong>Schönau</strong>, S. 23f.<br />

83 GROSS, Aachener Reich, S. 105-116. Vgl. auch QUIX, CD Aquensis, S. 73f. Nr. 101: ... in proximis<br />

villulis nostris ad Aquis pertinentibus, ...; MGH Leges I, S. 158f. Vgl. FLACH, Aachener Reichsgut,<br />

S. 97-181.<br />

84 MUMMENHOFF, Regesten II, S. 13 Nr. 29. GROSS, Aachener Reich, S. 242-244.<br />

85 Der Lehnsrevers Godarts von der Heiden über die dem Markgrafen von Jülich aufgetragene Burg<br />

Heiden datiert vom 8. Dezember 1342. Reinhard von <strong>Schönau</strong> vidimierte ihn am 2. November 1351;<br />

HSAD, Jülich, Urk. Nr. 223. Dasselbe Dokument befindet sich in einer Kopie von 1696 mit der falschen<br />

Jahreszahl 1352 bei HSAD, Paffendorf, Urk. Nr. 29. Vgl. auch SCHMITZ, Richterich, S. 21-27.<br />

86 Mehrere Lehnsvergaben und –bestätigungen aus der Zeit Erzbischof Friedrichs von Saarwerden<br />

belegen dies; REK VIII, S. 77 273-276, S. 148 Nr. 597, S. 150 Nr. 608, S. 151 Nr. 615, S. 152 Nr.<br />

619.<br />

87 Zu verschiedenen Versuchen der Grenzfestlegung seit dem 16. Jahrhundert vgl. GROSS, <strong>Schönau</strong>,<br />

S. 5-7.<br />

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