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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Die Bitalienbrü<strong>der</strong> in <strong>Oldenburg</strong> (1395—1433). 87<br />

Bremer entsagten aller Oberhoheit und Rechte über das Land, die<br />

eroberten Festungen aber sollten nie<strong>der</strong>gerissen und zwar die Friedebnrg<br />

bis zum 15. August, <strong>der</strong> Golzwardener Turm bis zum 8. September,<br />

und in dem Lande sollten überhaupt keine Festen o<strong>der</strong><br />

Schlösser mehr erbant werden. l )<br />

Die letzte Bestimmung war ein geringer Ersatz Bremens süi<br />

die großartigen Erfolge <strong>der</strong> Häuptlinge. Somit war die Friedebnrg.<br />

„ein Zeichen bürgerlicher Kraft und Tapferkeit", wie sie<br />

Ehmck nennt, nach 17jährigem Bestehen gefallen und damit die<br />

Herrschaft Bremens in Butjadingen für immer vernichtet.<br />

Auch bei diesem Sturze <strong>der</strong> Friedeburg haben die Bitalieubrü<strong>der</strong><br />

eine Rolle gespielt, wie uns die Berichte des Revaler<br />

Bürgermeisters Tideke Pos über den Hansetag zu Lübeck an Renal<br />

beweisen. In einem dieser Briese schreibt er. Bremen habe eine<br />

Fehde mit Groningen und mit den Friesen, beide Parteien hätten<br />

die Seeräuber ins Land gerufen und wollten auf die See. 2 ) In<br />

einem an<strong>der</strong>n, vom 24. Juni datierten Briefe schreibt er. die<br />

Zwietracht sei auch um Raub gewesen, den <strong>der</strong> eine dem an<strong>der</strong>n<br />

zugefügt habe, und ferner beide Parteien hätten solche Hilfe ins<br />

Land gezogen, „bat inen sik besorget arch darvon to forneitdc". 8 )<br />

Merkwürbig mutet es uns an. das; hier auch die Bremer Bitalieubrü<strong>der</strong><br />

in Solb nehmen. 4 )<br />

Bei ben bisher geschil<strong>der</strong>ten Fehden Sibets, bei seinen<br />

Streitigkeiten gegen Holland und gegen Bremen haben wir noch<br />

stets Vitalienbrüber in seinem Solbe getroffen. Anbers scheint eS<br />

bei den nun folgenben Kämpfen zu sein, in <strong>der</strong> Zeit von 1424 bis<br />

1430. ES fehlen uns nrknnbliche Belege — und nur urkundliches<br />

Material kommt hier in Betracht — dafür, das Sibet auch in<br />

bieser Zeit Seeräuber gehegt, und deßhalb können wir auf biefc<br />

Kämpfe nur insoweit eingehen, als es znin Perstänbnisse bes Zusammenhanges<br />

nötig ist.<br />

') Brem. Urkdb. V., Nr. 232. Über die Ausführung des Vertrag?»<br />

vgl. Nr. 239. 241, 244. Cftfr. Urkdb. 1. Nr. 327, 329, 330.<br />

*) Liv-, Eft- und Curländisches Urkuudenbuch VII., Nr. 137.<br />

®) Liv-, Est- und Curländisches Urkuudenbuch VII., Nr. 141.<br />

*) Es wird uns dies bestätigt durch Brem. Urkdb. V., Nr. 223.

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