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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Die Bitalieubrü<strong>der</strong> in <strong>Oldenburg</strong> (1395—1433). 79<br />

ein Jahr verlängert werde und damit Sibet die „vitalienbro<strong>der</strong>e<br />

Dirne beholde", auch erklärten sie, daß sie nötigenfalls gerne ihre<br />

Sendeboten zu ihm schicken wollten, und begehrten, daß Bremen bei<br />

etwaigem günstigen Erfolge dem Rate von Holland Nachricht schicke.')<br />

Über den weiteren Verlauf <strong>der</strong> Fehde vermögen wir uns<br />

wegen <strong>der</strong> Dürftigkeit unserer Quellen kein klares Bild zu verschaffen.<br />

Die Nachfolgerin deS Grafen Wilhelm. Jakobäa, be-<br />

''tätigte am 31. August das Schiedsgericht Hamburgs. Lübecks und<br />

<strong>der</strong> übrigen Hansestädte und gelobte bis zum 25. Juli 1418 Friede»<br />

und Beobachtung eines inzwischen zu Deventer abzugebenden Schiedsspruches.<br />

2 )<br />

Dieser Schiedstag sollte am 8. September 1417 zusammentreten.<br />

allein er fand ebensowenig statt, wie <strong>der</strong> auf den 24. Juni<br />

vereinbarte Tag 3)<br />

Welchen Abschluß diese Fehde gehabt hat, wissen wir nicht,<br />

ebenso wie uns unsere Quellen auch nicht den Abschluß <strong>der</strong> oldenburgisch-holländischen<br />

Streitigkeiten berichten. Möglich ist es auch,<br />

daß die Fehde vorläufig überhaupt keinen Abschluß gefunden hat,<br />

daß es nur zu einem mehrjährigen Stillstände gekommen ist und<br />

daß sie im Jahre 1421 weiter fortgeführt worden ist.<br />

Über die Fehde berichten uns nur noch zwei undatierte Briefe<br />

Tibets an Bremen, <strong>der</strong>en Abfassungszeit Nirrnheim in den Herbst<br />

1417 o<strong>der</strong> in das Frühjahr 1418 verlegt. 4 ) In einem dieser Briefe<br />

beruhigt Tibet den Rat von Bremen darüber, das er in seiner<br />

Fehde mit den Hollän<strong>der</strong>n, an denen er wegen des seinem Großvater<br />

Ede Wimmeken geschehenen Unrechtes Rache nehmen wolle,<br />

die Bremer und den Kaufmann von <strong>der</strong> „ gemenen Hcnze" nicht<br />

beschädigen wolle. 5 ) In dem zweiten ebenfalls undatierten Schreiben<br />

bittet Sibet den Rat, er möge seinem nach Bremen reisenden Unter-<br />

') H. R. Bd. VI., Nr. 428.<br />

') H. R. Bd. VI., Nr. 440.<br />

*) Dan <strong>der</strong> Schiedstag am 8. September stattfinden sollte, geht aus dem<br />

Cstsr. Urkdb. I., Nr. 380 hervor, da dieser Brief mit Nirrnheim 1. e. in das<br />

•Jnl)r 1417/18 zu setzen ist.<br />

*) Nirrnheim, Hamburg und Lstfriesland, Beilage I., S. 140 ss.<br />

b) Ostfr. Urkdb. I.. Nr. 380.

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