19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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76 Dr. Josef Wanke.<br />
Wir dürfen, wenngleich unsere Quellen uns nichts darüber<br />
berichten, wegen <strong>der</strong> argen Klemme, in <strong>der</strong> sich die Grafen befanden,<br />
annehmen, das; <strong>der</strong> Hans Kremer aus seine Kosten gekommen ist.<br />
Auf dem Tage in Bremen, am 1. April, stellten die Grafen<br />
eine Urkunde aus in betreffs <strong>der</strong> Entlassung <strong>der</strong> Vitalienbrü<strong>der</strong>. In<br />
dieser Urkunde gelobten Dietrich und Christian. Grafen von Oldenbürg,<br />
den Vertretern <strong>der</strong> Städte Hamburg. Lübeck, Bremen und<br />
Stade, zu Händen <strong>der</strong> gemeinen Hansestädte, das; sie von Stund<br />
an aus ihrer Herrschaft, ihrem Lande und Gebiete von sich lassen<br />
wollen alle „Uthliggers" und Seeräuber und zwar zu Lande und<br />
nicht zu Wasser. Niemals zu ewigen Zeiten wollten sie diese Seeräuber<br />
(„zerovers, mtalienbrodcrc offte uthliggers, wo wen de nomen<br />
mach") wie<strong>der</strong> in ihr Gebiet aufnehmen, noch jemand gestatten, den<br />
gemeinen Kaufmann „darut offte borgn" zu beschädigen. Alle<br />
übrigen Briefe, die sie ben Hansestäbten insgesamt ober einer<br />
Stadt insbeson<strong>der</strong>e gegeben hatten, wollten sie getreulich halten. l )<br />
Mitbesiegelt war die Urkunde auch von den Bürgermeistern<br />
und dem Rate <strong>der</strong> Stabt <strong>Oldenburg</strong>.<br />
Auf diesem Tage in Bremen wurde vielleicht auch die holländische<br />
Fehde, von <strong>der</strong> wir seitdem nichts wie<strong>der</strong> Hören, durch die<br />
Vermittelung <strong>der</strong> Städte beseitigt.<br />
Mit gerechter Befriedigung nahm man in Lübeck Kenntnis<br />
von diesen Verhandlungen, und man schrieb auf die Rückseite <strong>der</strong><br />
Vertragsabschrift „Bonum est", 2 ) aber an an<strong>der</strong>er Stelle, in Rüstringen<br />
fanden die Vitalienbrü<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> ein Feld für ihr Treiben.<br />
Siliet, Häuptling von Rüstringe», als Heger <strong>der</strong> Vitalienbrü<strong>der</strong>.<br />
(übe Wimmeken, <strong>der</strong> mächtige Häuptling von Rüstringens<br />
Viertel Bant war 1414 ober 1415 gestorben . 3 ) Sein Erbe und<br />
Nachfolger würde sein Enkel Sibet. <strong>der</strong> Sohn von Ebes Tochter<br />
•) Liib. Urkdb. VI., Nr. 86. Brem. Urkdb. V, Nr. 126.<br />
4<br />
) Lüb. Urkdb. VI., Nr. 86.<br />
3<br />
) Ede Wimmeken wird zum letzten Male urkundlich erwähnt 1412 Oktober<br />
21 (Brem. Urkdb. V., Nr. 33), als er das Bündnis mit Bremen zur Eroberung