17.11.2013 Aufrufe

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

72 Dr. Josef Wanke.<br />

war feine Rede, die Grafen verpflichteten sich nur, daß dieselben<br />

künftig den Kaufmann von ihrem Lande aus nicht schädigen sollten. 1 )<br />

Als Entschädigung für den von den Städten erlittenen<br />

Schaden erhielten sie obendrein noch die ihnen auch schon früher<br />

zugesagten 400 rheinischen Gulden. 2 )<br />

Zu gleicher Zeit vermittelten die Städte einen zweijährigen<br />

Waffenstillstand zwischen <strong>Oldenburg</strong> und dem Grafen Wilhelm von<br />

Holland. Innerhalb dieser Frist wollten die Städte einen endgültigen<br />

Frieden zustande bringen. 8 )<br />

Diese Verträge konnten unmöglich für die Zukunft sichere<br />

Friedensgarantien gewährleisten. Im Herbst traten die Städte<br />

abermals wie<strong>der</strong> mit den Grafen in Verhandlungen, o<strong>der</strong> setzten<br />

die früheren, April und Juni geführten fort. Schließlich mochten<br />

die Kaufherren <strong>der</strong> langwierigen Verhandlungen überdrüssig sein<br />

und daran zweifeln, daß die Grafen es ehrlich meinten und sich in<br />

Güte zur Entlassung <strong>der</strong> Seeräuber verstehen würden. Sie verließen<br />

plötzlich <strong>Oldenburg</strong>, ohne auch nur Abschied genommen zu<br />

haben. Da wurden die Grafen Dietrich und Christian doch stutzig.<br />

Sie schrieben am 16. November an Lübeck und Hamburg, die von den<br />

Sendeboten <strong>der</strong> Städte Lübeck, Hamburg. Bremen und Stade gegen<br />

sie erhobenen Anschuldigungen, daß sie die Aus lieget wie<strong>der</strong> in die<br />

See legen wollten, sei unwahr, aus ihren Gebieten und Häfen<br />

solle dem Kaufmann künftighin fein Schaden mehr erstehen, und<br />

die Uthliggers wollten sie zu Lande und nicht zu Wasser entlassen.<br />

Sie erklärten sich ferner bereit, Ersatz für den von den Uthliggers<br />

angerichteten Schaden zu leisten und die geschlossenen Verträge zu<br />

') Lüb. Urkdb. VI., Nr. 24. H. R. Bd. VI. Nr. 542.<br />

*) Lüb. Urkdb. VI., Nr. 34. Hamburg und Lübeck zahlten je 200 rh.<br />

Gulden, Bremen übergab sie den <strong>Oldenburg</strong>ern. — Kiimmcieirechnungen, II.<br />

Seite 29.<br />

Exposita. Dominis domicellis Christiane et Theo<strong>der</strong>ico, comitibus in<br />

Oldenborch, 146 A, 13 sh, 4 A in 200 ff. Renensibns, ne de cetero teneant<br />

piratas aut alios communes mercatores dampnificantes in man. Vgl. H. :)i.<br />

Bd. VI., Nr. 543.<br />

s<br />

) Eine Urkunde darüber ist nicht erhalten. Die Quelle ist: Brem. Urkdb. V.,<br />

Nr. 118, die uns allein Ausschluß über die holländische ssehde bringt. 2. S. 116.<br />

Köhler, 3 31. Anmerkniig.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!