19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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72 Dr. Josef Wanke.<br />
war feine Rede, die Grafen verpflichteten sich nur, daß dieselben<br />
künftig den Kaufmann von ihrem Lande aus nicht schädigen sollten. 1 )<br />
Als Entschädigung für den von den Städten erlittenen<br />
Schaden erhielten sie obendrein noch die ihnen auch schon früher<br />
zugesagten 400 rheinischen Gulden. 2 )<br />
Zu gleicher Zeit vermittelten die Städte einen zweijährigen<br />
Waffenstillstand zwischen <strong>Oldenburg</strong> und dem Grafen Wilhelm von<br />
Holland. Innerhalb dieser Frist wollten die Städte einen endgültigen<br />
Frieden zustande bringen. 8 )<br />
Diese Verträge konnten unmöglich für die Zukunft sichere<br />
Friedensgarantien gewährleisten. Im Herbst traten die Städte<br />
abermals wie<strong>der</strong> mit den Grafen in Verhandlungen, o<strong>der</strong> setzten<br />
die früheren, April und Juni geführten fort. Schließlich mochten<br />
die Kaufherren <strong>der</strong> langwierigen Verhandlungen überdrüssig sein<br />
und daran zweifeln, daß die Grafen es ehrlich meinten und sich in<br />
Güte zur Entlassung <strong>der</strong> Seeräuber verstehen würden. Sie verließen<br />
plötzlich <strong>Oldenburg</strong>, ohne auch nur Abschied genommen zu<br />
haben. Da wurden die Grafen Dietrich und Christian doch stutzig.<br />
Sie schrieben am 16. November an Lübeck und Hamburg, die von den<br />
Sendeboten <strong>der</strong> Städte Lübeck, Hamburg. Bremen und Stade gegen<br />
sie erhobenen Anschuldigungen, daß sie die Aus lieget wie<strong>der</strong> in die<br />
See legen wollten, sei unwahr, aus ihren Gebieten und Häfen<br />
solle dem Kaufmann künftighin fein Schaden mehr erstehen, und<br />
die Uthliggers wollten sie zu Lande und nicht zu Wasser entlassen.<br />
Sie erklärten sich ferner bereit, Ersatz für den von den Uthliggers<br />
angerichteten Schaden zu leisten und die geschlossenen Verträge zu<br />
') Lüb. Urkdb. VI., Nr. 24. H. R. Bd. VI. Nr. 542.<br />
*) Lüb. Urkdb. VI., Nr. 34. Hamburg und Lübeck zahlten je 200 rh.<br />
Gulden, Bremen übergab sie den <strong>Oldenburg</strong>ern. — Kiimmcieirechnungen, II.<br />
Seite 29.<br />
Exposita. Dominis domicellis Christiane et Theo<strong>der</strong>ico, comitibus in<br />
Oldenborch, 146 A, 13 sh, 4 A in 200 ff. Renensibns, ne de cetero teneant<br />
piratas aut alios communes mercatores dampnificantes in man. Vgl. H. :)i.<br />
Bd. VI., Nr. 543.<br />
s<br />
) Eine Urkunde darüber ist nicht erhalten. Die Quelle ist: Brem. Urkdb. V.,<br />
Nr. 118, die uns allein Ausschluß über die holländische ssehde bringt. 2. S. 116.<br />
Köhler, 3 31. Anmerkniig.