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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Die Vitalienbrü<strong>der</strong> in <strong>Oldenburg</strong> (1395- 1433). 55<br />

fielen Ende Dezember verwüstend in das oldenburgische Gebiet<br />

ein. ja sie drangen sogar bis dicht vor die Stadt <strong>Oldenburg</strong>.<br />

Im Anfange des folgenden Jahres 1408 rüsteten sie sich,<br />

so stark als sie konnten zu einem Zuge nach Bntjadingen. um die<br />

Vitalienbrü<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en Heger dort heimzusuchen und <strong>der</strong>en Schiffe<br />

zu zerstören und zu verbrennen.') Auf diesem Zuge stießen sie<br />

am 30. Januar bei Golzwarden aus den Grafen Christian, <strong>der</strong> dort<br />

plün<strong>der</strong>nd umherzog. Mit zweifacher Übermacht griffen sie ihn an.<br />

Graf Christian verlor die Schlacht, er geriet mit vielen seiner<br />

Reisigen in die Gefangenschaft <strong>der</strong> Bremer. Letztere durchstreiften<br />

am folgenden Tag »och das Butjadiugerlaud, wo sie viele Schiffe<br />

<strong>der</strong> Vitalienbrü<strong>der</strong> verbrannten. Dann zogen sie mit ihren Gefangenen,<br />

die sie zuerst auf <strong>der</strong> Friedeburg untergebracht hatten,<br />

»ach Bremen, Ein bald darauf in das oldenburgische Land Würden<br />

unternommener Streifzng beendete die Fehde.<br />

Durch die Nie<strong>der</strong>lage bei Golzwarden umreit die oldenburger<br />

Grafen, die außer den Bremern auch noch die Hoher und Delmenhorster<br />

zu Feinden hatten, schwer getroffen. Em Mittel aber gab<br />

es noch, um auch den Bremern wie<strong>der</strong> empfindlichen Schaden zuzufügen.<br />

nämlich die Hegimg von Vitalienbrü<strong>der</strong>n. Es ist nicht<br />

unwahrscheinlich, daß die <strong>Oldenburg</strong>er Grafen sich dieses Mittels<br />

bedient haben. 2 )<br />

Am 6. Mai 1408 kam <strong>der</strong> Friede zustande. Über den eigentliehen<br />

Friedensschluß sind zwei Urkunden erhalten: in <strong>der</strong> einen<br />

beurkunden die vier Bremer Bürgermeister eine allgemeine Sühne<br />

auf 8 Jahre zwischen den beiden feindlichen Parteien. die an<strong>der</strong>e<br />

enthält den ausführlichen Friedensvertrag. Die letztere Urkunde<br />

gleicht in vieler Hinsicht den Vertragen <strong>der</strong> Hanse mit den friesischen<br />

.Häuptlingen, worin diese geloben, keine Vitalienbrü<strong>der</strong> mehr zu<br />

hegen. Auch die <strong>Oldenburg</strong>er Grafen mußten versprechen, daß in<br />

') Ryuesberch-Scheue S. 138.<br />

*) März 31 schreibt Lübeck an die preußische» Städte: Ol hebbe rot)<br />

wol irvaren, bat de juncheren van Oldenborch de vitalicnbro<strong>der</strong>e willen untholden,<br />

na betn bat se abrebe in veybe sitten mit dtn van Bremen; dar roy ok vele<br />

schaden ane befruchteten den eopmanne onliggenbe. H. R. Bd. V.. Nr. 492.<br />

«) Brem. Urkdb. IV. Nr. 370.

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