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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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42 Dr. Josef Wanke.<br />

heit wie<strong>der</strong> auf. Es wurde bestimmt, daß <strong>der</strong> Hochmeister wegen<br />

<strong>der</strong> Sache an den Bischof von Münster und auch an den Grafen<br />

von Delmenhorst einen freundlichen Brief schreiben solle. 1 ) Auch<br />

in einer anscheinend an<strong>der</strong>en Angelegenheit, über die ich we<strong>der</strong> in<br />

den Quellen noch in <strong>der</strong> Literatur Näheres finde, beschäftigten sich<br />

an diesem Tage die Städte mit dem Grafen. 2 )<br />

Auf einem Tage, <strong>der</strong> zu Münster am 6. April stattfand, ist<br />

dann aller Wahrscheinlichkeit nach die strittige Sache endgültig ent<br />

schieden worden. Über den Verlauf dieses Tages schweigen die<br />

Quellen 8 ) aber ebenso, wie es gelungen sein muß, die streitenden<br />

Häuptlinge zu versöhnen 4 ), muß auch eine Versöhnung zwischen Graf<br />

Otto von Delmenhorst und dem Hochmeister und den preußischen<br />

Städten zustande gekommen sein, und zwar <strong>der</strong>gestalt, daß Graf<br />

Otto mit einer Geldsumme von 200 Mark lübisch entschädigt wurde,<br />

denn in <strong>der</strong> Abrechnung über das von 1410 Januar 1 bis 1414<br />

Januar 6 erhobene Pfundgeld wird diese Summe als dem Junker<br />

von Delmenhorst gezahlt angegeben.") So hat Graf Otto endlich<br />

nach ein Jahrzehnt langen Verhandlungen doch eine Genugtuung<br />

für die ihm zugefügte Beleidigung erhalten. Daß <strong>der</strong> Graf so<br />

viele Jahre hindurch mit so zäher Ausdauer wegen einer nach damaligen<br />

Begriffen geringfügigen Beleidigung drang, könnte uns befremden,<br />

zumal <strong>der</strong> Hochmeister in einem Schreiben seine unwahre<br />

Behauptung zurückgenommen hatte, wahrscheinlich aber war es ihm<br />

weniger um Wie<strong>der</strong>herstellung seiner Ehre zu tun, als vielmehr<br />

darum, eine größere Geldsumme zu erhalten; denn die finanziellen<br />

') H. R. Bd. V. Nr. 674 § 8.<br />

*) Der BiscHof von Münster soll vermitteln in den Zwistigkeiten zwischen<br />

den preußischen Städten einer- und den Grafen von Delmenhorst und den West-<br />

{riefen an<strong>der</strong>erseits, ferner zwischen Keno ten Brote, Ede Wimmeken einerund<br />

den holländischen Städten und dem Grafen von Delmenhorst an<strong>der</strong>erseits,<br />

und wenn diese Vermittlung nicht gelinge, so solle er in Verbindung mit den<br />

Städten mit Gewalt gegen die Wi<strong>der</strong>spenstigen vorgehen. H. R. Bd. V<br />

Nr. 654 § 3.<br />

3<br />

) s. H. R. Bd. V. S. 543, 544.<br />

*) Vgl. darüber Klinkenborg, Geschichte <strong>der</strong> ten Bröks. S. 25. Rirrnheim,<br />

Hamburg und Ostsriesland, S. 37.<br />

6<br />

) H. R. Bd. V. Nr. 137. § 18. Item 106 mark 45 srot vor 200<br />

Silbische mark dem jnngheren von Delmenhorst gegebin.

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