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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Die Vitalienbrü<strong>der</strong> in <strong>Oldenburg</strong> (1395—1433). 31<br />

ihren Landen o<strong>der</strong> in ihren Gebieten. Wird jemand diese Seeräuber<br />

hegen, so werden sie mit Rat und Tat, mit all ihrer Macht<br />

dazu behilflich sein, daß die Räuber vernichtet werden. Auch<br />

sollen alle Kaufleute bei Tage und bei Nacht freien Verkehr zu<br />

Wasser und zu Lande haben, und sie sollen nur den herkömmlichen<br />

Zoll zahlen. Des weiteren versprechen sie. sich zu enthalten von<br />

dem schrecklichen Strandrechte. Wird jemand schiffbrüchig, so<br />

sollen die Arbeiter, welche das schiffbrüchige Gut bergen werden,<br />

nur redlichen Arbeitslohn erhalten. Werden aber die Schiffer selber<br />

das Gut bergen, so sollen sie es behalten und damit hinfahren,<br />

wohin sie wollen. Die Briefe, welche den gemeinen Hansestädten<br />

insgesamt o<strong>der</strong> einer Hansestadt insbeson<strong>der</strong>s bisher gegeben sind,<br />

sollen unverbrüchlich gehalten werden. Diese Urkunde ist ebenso wie<br />

die Sühnungsnrkunde von 25 Häuptlingen und 5 Landschaften ausgestellt.<br />

Von diesen gehörten folgende zum jetzigen oldenburgischen<br />

Gebiet: Ede Wimmeken. hovetlinck in Rostringes verdendel, Lübbe<br />

Tzyvetissone,') Nonko Durcssone,^) Tzasse Duressone, junge Folkof to<br />

Schortinse,«) Volkard Dagenssone, Gherke Unckensone, Dido Lubbeusone,<br />

hovetlinck to Rodenkerken, Hayo Alessone, hovetlinck to Barle/)<br />

Eggo Herringes, 5 ) Peko Egkardessone, Tonto von Langwarden, von.<br />

den fünf Landschaften Saghar<strong>der</strong>land (Saterland).<br />

Damit war die hauptsächlichste Arbeit für die Städte vollendet,<br />

die jetzt noch folgenden Verhandlungen waren von geringerer<br />

Wichtigkeit. Am 25. Mai erklärten die gemeinen Bauer» von<br />

Gevenar (Jever) und Hilbert Meyene, Häuptling zu Loverinze und<br />

Gokerken (Hohenkirchen) mit all ihren Freunden die vorgeschriebene<br />

Sühne, de de Heren von <strong>der</strong> stede weghen to Emede in Ostvreslande<br />

ghedeghedinget Hebben, stets und fest, ohne jegliche Arglift<br />

halten zu wollen. 6 )<br />

J<br />

) Häuptling von Burhave Lübbe Sibets.<br />

*) Häuptling von Aldessen-Eismiirden.<br />

3<br />

) Schortens südlich von Jever.<br />

*) Barle-Varel.<br />

S<br />

) Häuptling von Blexen.<br />

•) H. R. Bd. IV. Nr. 599. Lüb. Urfdb. IV. Nr. 700, wie<strong>der</strong>holt Ostsr.<br />

Urkdb. I. Nr. 172.

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