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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Die Vitalienbrü<strong>der</strong> in <strong>Oldenburg</strong> (1395—1433). 21<br />

nimmermehr zu ewigen Zeiten in seinem Schlosse o<strong>der</strong> in seinem<br />

Gebiete Hansen lassen noch hegen wollte; vielmehr wollte er von jetzt<br />

an den Städten, falls sie es begehrten, gegen die Vitalienbrü<strong>der</strong><br />

behilflich sein. Das von den Vitalienbrü<strong>der</strong>n geraubte Gut, welches<br />

auf seinem Schlosse und in seinem Gebiete sich befand, wollte er<br />

aufbewahren bis Ostern nächsten Jahres, lind den Kaufleuten, falls<br />

sie beschwuren, das; es in die Hansestädte gehöre, bereitwilligst<br />

wie<strong>der</strong> zurückgeben.<br />

Zugleich mit Ede gelobten diesen Vertrag getreu zu halten<br />

Folkord Jagens. Nonka Dürens, Lübbe Sibetis. Junge Dude und<br />

Renneloff Lubbenson.<br />

Der Junker Graf Christian von <strong>Oldenburg</strong> und die Knappen<br />

Hughe van Schaghen und Rembert Mnle, welche die Vermittler<br />

gewesen waren zwischen den Hansestädten und den Häuptlingen,<br />

hatten als Zeugen ihr Siegel an den Vertrag gehängt. 1 )<br />

In einer beson<strong>der</strong>en Urkunde verbürgte sich dann Graf<br />

Christian dafür, daß Ede Wimmeken innerhalb acht Tagen sämtliche<br />

Vitalienbrü<strong>der</strong> von sich lassen und nie wie<strong>der</strong> zu sich nehmen<br />

würde, nur vier sollte Ede bis Ostern nächsten Jahres bei sich<br />

behalten dürfen. 2 )<br />

Die Vitalienbrü<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Grafschaft <strong>Oldenburg</strong>.<br />

Die Tatsache, daß hier Graf Christian als Bürge auftritt,<br />

ist ein Beweis für die guten Beziehlingen, welche damals zwischen<br />

Ede und den <strong>Oldenburg</strong>er Grafen bestanden. Daß Ede Wimmeken<br />

noch vier Vitalienbrü<strong>der</strong>. die ihm vielleicht beson<strong>der</strong>s aus Herz<br />

gewachsen waren, bis Ostern nächsten Jahres bei sich behalten<br />

durfte, — was in <strong>der</strong> von Ede ausgestellten Urkunde nicht erwähnt<br />

wird — mag auch eine beson<strong>der</strong>e Gunst gewesen sein, die<br />

<strong>der</strong> Graf ihm noch nachträglich von den Städten auswirkte. Diesen<br />

guten Beziehungen entsprechend zeigen sich die Grafen auch hinsichtlich<br />

ihres Verhaltens gegenüber den Vitalienbrü<strong>der</strong>n gesinnnngs-<br />

') Ostsries. Urkdb. I Nr. 165. Bremer Urtdb. IV. Nr. 219.<br />

») H. R. Bd. IV Nr. 46t;. Bremer Urkdb. IV. Nr. 220.

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