19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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Die Vitalienbrü<strong>der</strong> in <strong>Oldenburg</strong> (1395—1433). 21<br />
nimmermehr zu ewigen Zeiten in seinem Schlosse o<strong>der</strong> in seinem<br />
Gebiete Hansen lassen noch hegen wollte; vielmehr wollte er von jetzt<br />
an den Städten, falls sie es begehrten, gegen die Vitalienbrü<strong>der</strong><br />
behilflich sein. Das von den Vitalienbrü<strong>der</strong>n geraubte Gut, welches<br />
auf seinem Schlosse und in seinem Gebiete sich befand, wollte er<br />
aufbewahren bis Ostern nächsten Jahres, lind den Kaufleuten, falls<br />
sie beschwuren, das; es in die Hansestädte gehöre, bereitwilligst<br />
wie<strong>der</strong> zurückgeben.<br />
Zugleich mit Ede gelobten diesen Vertrag getreu zu halten<br />
Folkord Jagens. Nonka Dürens, Lübbe Sibetis. Junge Dude und<br />
Renneloff Lubbenson.<br />
Der Junker Graf Christian von <strong>Oldenburg</strong> und die Knappen<br />
Hughe van Schaghen und Rembert Mnle, welche die Vermittler<br />
gewesen waren zwischen den Hansestädten und den Häuptlingen,<br />
hatten als Zeugen ihr Siegel an den Vertrag gehängt. 1 )<br />
In einer beson<strong>der</strong>en Urkunde verbürgte sich dann Graf<br />
Christian dafür, daß Ede Wimmeken innerhalb acht Tagen sämtliche<br />
Vitalienbrü<strong>der</strong> von sich lassen und nie wie<strong>der</strong> zu sich nehmen<br />
würde, nur vier sollte Ede bis Ostern nächsten Jahres bei sich<br />
behalten dürfen. 2 )<br />
Die Vitalienbrü<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Grafschaft <strong>Oldenburg</strong>.<br />
Die Tatsache, daß hier Graf Christian als Bürge auftritt,<br />
ist ein Beweis für die guten Beziehlingen, welche damals zwischen<br />
Ede und den <strong>Oldenburg</strong>er Grafen bestanden. Daß Ede Wimmeken<br />
noch vier Vitalienbrü<strong>der</strong>. die ihm vielleicht beson<strong>der</strong>s aus Herz<br />
gewachsen waren, bis Ostern nächsten Jahres bei sich behalten<br />
durfte, — was in <strong>der</strong> von Ede ausgestellten Urkunde nicht erwähnt<br />
wird — mag auch eine beson<strong>der</strong>e Gunst gewesen sein, die<br />
<strong>der</strong> Graf ihm noch nachträglich von den Städten auswirkte. Diesen<br />
guten Beziehungen entsprechend zeigen sich die Grafen auch hinsichtlich<br />
ihres Verhaltens gegenüber den Vitalienbrü<strong>der</strong>n gesinnnngs-<br />
') Ostsries. Urkdb. I Nr. 165. Bremer Urtdb. IV. Nr. 219.<br />
») H. R. Bd. IV Nr. 46t;. Bremer Urkdb. IV. Nr. 220.