19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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Die Vitalienbrii<strong>der</strong> in <strong>Oldenburg</strong> (1395—1433). 17<br />
triebenen. jetzt wie<strong>der</strong> eingesetzten Lübbe Onneke von Rodenkirchen<br />
als seinem Untertan huldigen ließ.')<br />
Es darf uuS nach diesen Darlegungen nicht Wun<strong>der</strong> nehmen,<br />
das; die Bitalienbrü<strong>der</strong>, als sie nach dem Jahre 1395 in die Nordsee<br />
kamen, bei diesen Häuptlingen gastfreundliche Aufnahme fanden.<br />
Diese Piraten waren aus einem doppelten Grunde willkommen,<br />
einmal, um den Häuptlingen durch Seeraub die Mittel zu ihren<br />
fortwährenden Kriegen zu verschaffen, und dann, weil diese kühnen,<br />
verwegenen Gesellen sehr brauchbare Söldner in den Fehden ab<br />
gaben. Ede Wimmeken soll nach <strong>der</strong> Überlieferung <strong>der</strong> erste<br />
friesische Häuptling gewesen sein, <strong>der</strong> die Likendeler bei sich ausnahm.<br />
Gleichzeitig mit ihm haben dann auch an<strong>der</strong>e Rüstringer<br />
Häuptlinge die Vitalienbrii<strong>der</strong> bei sich willkommen geheißen. Im<br />
Jahre 1397 waren vielleicht schon Vitalienbrii<strong>der</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Seeräuber<br />
in Rüstringen, o<strong>der</strong> die Bremer fürchteten, daß solche dort<br />
erscheinen würden, denn am 19. Juli dieses Jahres schließt Bremen<br />
mit Ede Wimmeken, Lübbe Sibets. Häuptling von Burhave, und dessen<br />
Bru<strong>der</strong> Memme, sowie dreien Genossen, Renleff, Lubben, Ranken<br />
und Thyessen einen Vertrag, in welchem diese Häuptlinge versprechen,<br />
daß sie zu ihren Lebzeiten den Bremer Bürgern zu Wasser<br />
und Lande för<strong>der</strong>lich sein und <strong>der</strong>en Güter nicht wie<strong>der</strong> beschädigen<br />
wollen. Auch versprechen sie die Kaufleute, die auf <strong>der</strong> Weser<br />
fahren und nach Bremen wollen, o<strong>der</strong> von Bremen kommen in<br />
keiner Weise zu schädigen, eventuell den Schaden wie<strong>der</strong> gut zu<br />
machen. Nur für den Schaden, den sie binnen Feindes Land dem<br />
Kaufmann zufügen, wollen sie nicht verantwortlich gemacht werden.<br />
Die Bremer sollen dafür ihre Feinde nicht mit „busfeu o<strong>der</strong> blideu"<br />
unterstützen. 2 ) Solche Verträge galten aber in damaliger Zeit nur<br />
so lange, als man ihnen mit bewaffneter Macht Nachdruck verlieh.<br />
Zwar scheint Ede im selben Jahre noch auf freundschaftlichem Fuße<br />
mit den Bremern zu stehen, denn im August dieses Jahres trat er<br />
noch als Vermittler zwischen Bremen und den Groningern auf, <strong>der</strong>en<br />
Auslieger den Bremern ein Schiff mit Gnt abgenommen zu haben.<br />
') Brem. Urkdb. IV. Nr. 35.<br />
*) Brem. Urkdb. IV. 203.<br />
Jahrbuch für Clbcnb. «eich. XIX