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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Die Vitalienbrii<strong>der</strong> in <strong>Oldenburg</strong> (1395—1433). 17<br />

triebenen. jetzt wie<strong>der</strong> eingesetzten Lübbe Onneke von Rodenkirchen<br />

als seinem Untertan huldigen ließ.')<br />

Es darf uuS nach diesen Darlegungen nicht Wun<strong>der</strong> nehmen,<br />

das; die Bitalienbrü<strong>der</strong>, als sie nach dem Jahre 1395 in die Nordsee<br />

kamen, bei diesen Häuptlingen gastfreundliche Aufnahme fanden.<br />

Diese Piraten waren aus einem doppelten Grunde willkommen,<br />

einmal, um den Häuptlingen durch Seeraub die Mittel zu ihren<br />

fortwährenden Kriegen zu verschaffen, und dann, weil diese kühnen,<br />

verwegenen Gesellen sehr brauchbare Söldner in den Fehden ab<br />

gaben. Ede Wimmeken soll nach <strong>der</strong> Überlieferung <strong>der</strong> erste<br />

friesische Häuptling gewesen sein, <strong>der</strong> die Likendeler bei sich ausnahm.<br />

Gleichzeitig mit ihm haben dann auch an<strong>der</strong>e Rüstringer<br />

Häuptlinge die Vitalienbrii<strong>der</strong> bei sich willkommen geheißen. Im<br />

Jahre 1397 waren vielleicht schon Vitalienbrii<strong>der</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Seeräuber<br />

in Rüstringen, o<strong>der</strong> die Bremer fürchteten, daß solche dort<br />

erscheinen würden, denn am 19. Juli dieses Jahres schließt Bremen<br />

mit Ede Wimmeken, Lübbe Sibets. Häuptling von Burhave, und dessen<br />

Bru<strong>der</strong> Memme, sowie dreien Genossen, Renleff, Lubben, Ranken<br />

und Thyessen einen Vertrag, in welchem diese Häuptlinge versprechen,<br />

daß sie zu ihren Lebzeiten den Bremer Bürgern zu Wasser<br />

und Lande för<strong>der</strong>lich sein und <strong>der</strong>en Güter nicht wie<strong>der</strong> beschädigen<br />

wollen. Auch versprechen sie die Kaufleute, die auf <strong>der</strong> Weser<br />

fahren und nach Bremen wollen, o<strong>der</strong> von Bremen kommen in<br />

keiner Weise zu schädigen, eventuell den Schaden wie<strong>der</strong> gut zu<br />

machen. Nur für den Schaden, den sie binnen Feindes Land dem<br />

Kaufmann zufügen, wollen sie nicht verantwortlich gemacht werden.<br />

Die Bremer sollen dafür ihre Feinde nicht mit „busfeu o<strong>der</strong> blideu"<br />

unterstützen. 2 ) Solche Verträge galten aber in damaliger Zeit nur<br />

so lange, als man ihnen mit bewaffneter Macht Nachdruck verlieh.<br />

Zwar scheint Ede im selben Jahre noch auf freundschaftlichem Fuße<br />

mit den Bremern zu stehen, denn im August dieses Jahres trat er<br />

noch als Vermittler zwischen Bremen und den Groningern auf, <strong>der</strong>en<br />

Auslieger den Bremern ein Schiff mit Gnt abgenommen zu haben.<br />

') Brem. Urkdb. IV. Nr. 35.<br />

*) Brem. Urkdb. IV. 203.<br />

Jahrbuch für Clbcnb. «eich. XIX

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