19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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172 Dr. H. Reimers.<br />
Einkünfte <strong>der</strong> Stelle sollten schon jetzt dein Junker zufließen, während<br />
<strong>der</strong> getreue Sekretär sich nur für seine baren Auslagen, unter denen<br />
wohl die Bezahlung des die Amtspflichten <strong>der</strong> Stelle in Esens<br />
wahrnehmenden Vikars obenan gestanden haben mag, schadlos<br />
halten sollte.<br />
Auf die in aller Form Rechtens erfolgte Präsentation<br />
Robekens, erteilte <strong>der</strong> Domscholaster Bernhardus de Luneberghe<br />
diesem am 9. Juni 1507 die Investitur. Trotzdem vermochte vorläufig<br />
we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Graf noch sein Sekretär in den Besitz <strong>der</strong> Pfründe<br />
zu gelangen. Der damalige Herr von Harlingerland, Ritter Hero<br />
Dm feit von Esens. Stedesdorf und Wittmund, mochte sich die<br />
Gelegenheit nicht entgehen lassen, selbst auf die Besetzung <strong>der</strong> geistlichen<br />
Stellen an <strong>der</strong> Hauptkirche seines Gebietes einen entscheidenden<br />
Einfluß zu gewinnen. Er erklärte sich selbst für den Patron <strong>der</strong><br />
erledigten Pfründe und präsentierte ratione dominii kurzer Hand<br />
den Magister Hermann Kremer auf die erledigte geistliche Stelle.<br />
Daß diesem <strong>der</strong> Genuß <strong>der</strong> Pfründe sofort eingeräumt wurde, kann<br />
dem tatkräftigen Häuptling keine Schwierigkeiten gemacht haben.<br />
Aber auch auf oldenburgischer Seite wollte man nicht gutwillig<br />
verzichten und so kam es zu einem Prozeß vor dein Domscholaster,<br />
in dessen Amt inzwischen nach Luneberghes Tode <strong>der</strong> Kanonikus<br />
Hinrikus Rode eingerückt war. Nach Einsichtnahme <strong>der</strong> älteren<br />
Akten des Domkapitels gelangte <strong>der</strong> neue Scholaster zu dem Ergebnis,<br />
daß die Grafen von <strong>Oldenburg</strong> jedenfalls seit etwa hun<strong>der</strong>t<br />
Jahren in ungestörtem Besitze des Patronatsrechtes gewesen wären,<br />
dessen Ausübung jeweils dem Ältesten des Hauses zugestanden<br />
habe. Am 11. Oktober 1507 wurde in <strong>der</strong> Residenz des Domscholasters<br />
das Urteil verkündet, durch welches Robeken im Besitz<br />
<strong>der</strong> Pfründe bestätigt und Hermann Kremer als unrechtmäßiger<br />
Eindringling zurückgewiesen wurde. Da Kremers Prokurator, <strong>der</strong><br />
Magister Wichmannus Kremergegen das Urteil keinen Wi<strong>der</strong>spruch<br />
erhob, scheint es rechtskräftig geworden, und <strong>der</strong> landesherrliche<br />
Anspruch Hero Omkens für dieses Mal noch zurückgedrängt zu sein.<br />
') Ein Magister Wichmann Kremer erscheint als Pfarrer zu Esens und<br />
Kommissorium des Bremer Domscholasters urkundlich in den Jahren 1500—1336.<br />
(Nach Urkunden des Staatsarchivs zu Aurich).