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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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172 Dr. H. Reimers.<br />

Einkünfte <strong>der</strong> Stelle sollten schon jetzt dein Junker zufließen, während<br />

<strong>der</strong> getreue Sekretär sich nur für seine baren Auslagen, unter denen<br />

wohl die Bezahlung des die Amtspflichten <strong>der</strong> Stelle in Esens<br />

wahrnehmenden Vikars obenan gestanden haben mag, schadlos<br />

halten sollte.<br />

Auf die in aller Form Rechtens erfolgte Präsentation<br />

Robekens, erteilte <strong>der</strong> Domscholaster Bernhardus de Luneberghe<br />

diesem am 9. Juni 1507 die Investitur. Trotzdem vermochte vorläufig<br />

we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Graf noch sein Sekretär in den Besitz <strong>der</strong> Pfründe<br />

zu gelangen. Der damalige Herr von Harlingerland, Ritter Hero<br />

Dm feit von Esens. Stedesdorf und Wittmund, mochte sich die<br />

Gelegenheit nicht entgehen lassen, selbst auf die Besetzung <strong>der</strong> geistlichen<br />

Stellen an <strong>der</strong> Hauptkirche seines Gebietes einen entscheidenden<br />

Einfluß zu gewinnen. Er erklärte sich selbst für den Patron <strong>der</strong><br />

erledigten Pfründe und präsentierte ratione dominii kurzer Hand<br />

den Magister Hermann Kremer auf die erledigte geistliche Stelle.<br />

Daß diesem <strong>der</strong> Genuß <strong>der</strong> Pfründe sofort eingeräumt wurde, kann<br />

dem tatkräftigen Häuptling keine Schwierigkeiten gemacht haben.<br />

Aber auch auf oldenburgischer Seite wollte man nicht gutwillig<br />

verzichten und so kam es zu einem Prozeß vor dein Domscholaster,<br />

in dessen Amt inzwischen nach Luneberghes Tode <strong>der</strong> Kanonikus<br />

Hinrikus Rode eingerückt war. Nach Einsichtnahme <strong>der</strong> älteren<br />

Akten des Domkapitels gelangte <strong>der</strong> neue Scholaster zu dem Ergebnis,<br />

daß die Grafen von <strong>Oldenburg</strong> jedenfalls seit etwa hun<strong>der</strong>t<br />

Jahren in ungestörtem Besitze des Patronatsrechtes gewesen wären,<br />

dessen Ausübung jeweils dem Ältesten des Hauses zugestanden<br />

habe. Am 11. Oktober 1507 wurde in <strong>der</strong> Residenz des Domscholasters<br />

das Urteil verkündet, durch welches Robeken im Besitz<br />

<strong>der</strong> Pfründe bestätigt und Hermann Kremer als unrechtmäßiger<br />

Eindringling zurückgewiesen wurde. Da Kremers Prokurator, <strong>der</strong><br />

Magister Wichmannus Kremergegen das Urteil keinen Wi<strong>der</strong>spruch<br />

erhob, scheint es rechtskräftig geworden, und <strong>der</strong> landesherrliche<br />

Anspruch Hero Omkens für dieses Mal noch zurückgedrängt zu sein.<br />

') Ein Magister Wichmann Kremer erscheint als Pfarrer zu Esens und<br />

Kommissorium des Bremer Domscholasters urkundlich in den Jahren 1500—1336.<br />

(Nach Urkunden des Staatsarchivs zu Aurich).

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