19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zur Geschichte des Kirchenpatronats in Friesland. 171<br />
Das Bruchhausener Lehensregister bringt bei Erwähnung <strong>der</strong> um 1260<br />
vorgenommenen Teilung zwischen Alt- und Neu-Bruchhausen die<br />
Jnrisdiktions- und sonstigen nutzbaren Hoheitsrechte <strong>der</strong> Bruchhausener<br />
in Frieslaud in enge Verbindung mit ihren dort geübten<br />
Grafschaftsrechten. Wir werden uns also demnach in diesem Falle<br />
ein Geschlecht, welches sich im Besitz alter, damals bereits sehr<br />
geschmälerter Grafschastsrechte in jener Gegend befindet, zugleich<br />
im Besitz von Patronatsrechten an <strong>der</strong> Hauptkirche eines <strong>der</strong> betreffenden<br />
Distrikte, zu denken haben.<br />
Über die Ausübung <strong>der</strong> Esenser Patronatsrechte durch die<br />
Grafen von Bruchhausen und Hoya o<strong>der</strong> später durch die von Oldenbürg,<br />
ist uns aus dem gcmzen Mittelalter bis in den Anfang des<br />
16. Jahrhun<strong>der</strong>ts hinein we<strong>der</strong> eine unmittelbare Nachricht noch<br />
auch eine Andeutung erhalten. Erst eine im Jahre 1507 eingetretene<br />
Vakanz läfjt uus das Recht als bisher unbezweifelbar ausgeübt<br />
erkennen. In diesem Jahre war <strong>der</strong> Priester Hinrikus Krnbbemcintj<br />
1 ) gestorben. Er besaß an <strong>der</strong> St. MagnnSkirche zu Esens<br />
ein sogenanntes curatum beneficium, also nicht auf jeden Fall die<br />
Stelle des eigentlichen Pfarrers (rector), son<strong>der</strong>n vielleicht nur ein<br />
gleichfalls mit <strong>der</strong> Ausübung von Seelsorge verbundenes, dein des<br />
Pfarrers nachgeordnetes geistliches Amt, d. h. unter <strong>der</strong> Voraussetzung,<br />
das; die Kirche damals nur einen „rector" besaß, nach unseren Begriffen<br />
etwa die Stelle eines zweiten Geistlichen. Gerade dies wird eins <strong>der</strong><br />
beiden durch von <strong>der</strong> Specken erwähnten Kirchenlehen gewesen sein.<br />
Graf Johann von <strong>Oldenburg</strong> fühlte sich <strong>der</strong> außerhalb seines Landes<br />
gelegenen Gemeinde gegenüber offenbar mehr als Lehensherr wie<br />
als Kirchenpatron. So sorgte er dafür, daß das erledigte Lehen<br />
feinem Hanse von Nntzen werde. Zu diesem Zwecke präsentierte<br />
er dem Bremer Domscholasier als <strong>der</strong> zur Erteilung <strong>der</strong> Investitur<br />
zuständigen Stelle seinen Sekretär Eylardns Robeken, Kanonikus<br />
an St. Lamberti zu <strong>Oldenburg</strong>. Gleichzeitig ließ er sich von diesem<br />
einen Revers ausstelle», daß er das Leheu dem Junker Moritz,<br />
einen, Sohne seines Herrn, abtreten werde, sobald dieser in <strong>der</strong> Lage<br />
sein würde, ein <strong>der</strong>artiges geistliches Lehen zu empfangen. Die<br />
') Erscheint urkundlich am 6. Dezeinber 1494. (Staatsarchiv in Aurich).