19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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168 Dr. H. Reimers.<br />
seinen Stuhl geladen hatte — im Mai 1512 und wurden von<br />
Freses Vertretern mit Nachdruck betrieben.<br />
Twelchorn ernannte zu seinen Vertretern vor dem Richterstuhl<br />
des Domscholasters den Propst Diedrich Frese zu Bücken, den<br />
Bremer Domherrn Segeband Cluiver. den Propst und Dekan Albert<br />
von Barle, den Thesanrarius Johann Schwachmann, den Kanonikus<br />
zu St. Stephani und St. Willehadi und zu St. Anscharii Lu<strong>der</strong> Barenkamp,<br />
den Magister Marquard Marquardes, Syndikus <strong>der</strong> Stadt<br />
Bremen und den Em<strong>der</strong> Magister Roless Goldschmidt. Bei <strong>der</strong> auf<br />
<strong>der</strong> Burgbrücke zu Aurich am 11. Mai notariell erteilten Vollmacht<br />
standen ihm als Zeugen <strong>der</strong> Em<strong>der</strong> Trost Rudolf Cirksena und ein<br />
Drost Volcard Umsen, wahrscheinlich aus Altrich selbst, zur Seite.<br />
Twelchorns Vertreter ließen es zu einer Verantwortung vor dem<br />
Scholaster nicht kommen. Sie schienen die Absicht zu haben, den<br />
Prozeß im entscheidenden Augenblick durch eine Berufung an den Papst<br />
Julius II. zu verschleppen, o<strong>der</strong> ihm dort eine für ihren Auftraggeber<br />
günstige Wendung zu geben. Inzwischen nahmen die umstündlichen<br />
Verhandlungen in Bremen durch die Monate Juni und Juli hindurch<br />
ihren Fortgang, ohne über die geschichtliche Begründung des oldenburgischen<br />
Patronates o<strong>der</strong> über den Rechtsgrund <strong>der</strong> Ansprüche<br />
Twelchorns irgend etwas Tatsächliches zu Tage zu för<strong>der</strong>n.<br />
Da gab die im August nach Bremen gelangende Nachricht<br />
von dem Tode Twelchorns <strong>der</strong> Sache eine plötzliche Wendung.<br />
Eine weitere Verfolgung <strong>der</strong> Rechte des Verstorbenen wurde we<strong>der</strong><br />
durch seine Bevollmächtigten noch durch seine Erben versucht. Der<br />
Graf von <strong>Oldenburg</strong> stellte für Frese noch einmal einen den verän<strong>der</strong>ten<br />
Umständen angepaßten Präsentationsbrief aus und nach<br />
Erledigung <strong>der</strong> nötigen Förmlichkeiten stand seiner Investierung nichts<br />
mehr im Wege. Diese erfolgte, während er selbst wohl noch immer<br />
seiner Lehrtätigkeit in Köln oblag, am 25. August durch den Domscholaster<br />
Rode in <strong>der</strong> Weise, daß dieser in feierlicher Sitzung<br />
Freses Bevollmächtigten, dem Bremer Kanonikus Dr. Otto Bramstedt,<br />
sein eigenes Barett aufsetzte und dadurch die Rechtsübertragung<br />
vollzog. Die Akten des Prozesses sind in einer mangelhaften<br />
nie<strong>der</strong>deutschen Übersetzung im Großh. Haus- und Zentral-Archiv<br />
') presbyter Monasteriensis diocesis: Senior des Stifts Münster!