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19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg

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168 Dr. H. Reimers.<br />

seinen Stuhl geladen hatte — im Mai 1512 und wurden von<br />

Freses Vertretern mit Nachdruck betrieben.<br />

Twelchorn ernannte zu seinen Vertretern vor dem Richterstuhl<br />

des Domscholasters den Propst Diedrich Frese zu Bücken, den<br />

Bremer Domherrn Segeband Cluiver. den Propst und Dekan Albert<br />

von Barle, den Thesanrarius Johann Schwachmann, den Kanonikus<br />

zu St. Stephani und St. Willehadi und zu St. Anscharii Lu<strong>der</strong> Barenkamp,<br />

den Magister Marquard Marquardes, Syndikus <strong>der</strong> Stadt<br />

Bremen und den Em<strong>der</strong> Magister Roless Goldschmidt. Bei <strong>der</strong> auf<br />

<strong>der</strong> Burgbrücke zu Aurich am 11. Mai notariell erteilten Vollmacht<br />

standen ihm als Zeugen <strong>der</strong> Em<strong>der</strong> Trost Rudolf Cirksena und ein<br />

Drost Volcard Umsen, wahrscheinlich aus Altrich selbst, zur Seite.<br />

Twelchorns Vertreter ließen es zu einer Verantwortung vor dem<br />

Scholaster nicht kommen. Sie schienen die Absicht zu haben, den<br />

Prozeß im entscheidenden Augenblick durch eine Berufung an den Papst<br />

Julius II. zu verschleppen, o<strong>der</strong> ihm dort eine für ihren Auftraggeber<br />

günstige Wendung zu geben. Inzwischen nahmen die umstündlichen<br />

Verhandlungen in Bremen durch die Monate Juni und Juli hindurch<br />

ihren Fortgang, ohne über die geschichtliche Begründung des oldenburgischen<br />

Patronates o<strong>der</strong> über den Rechtsgrund <strong>der</strong> Ansprüche<br />

Twelchorns irgend etwas Tatsächliches zu Tage zu för<strong>der</strong>n.<br />

Da gab die im August nach Bremen gelangende Nachricht<br />

von dem Tode Twelchorns <strong>der</strong> Sache eine plötzliche Wendung.<br />

Eine weitere Verfolgung <strong>der</strong> Rechte des Verstorbenen wurde we<strong>der</strong><br />

durch seine Bevollmächtigten noch durch seine Erben versucht. Der<br />

Graf von <strong>Oldenburg</strong> stellte für Frese noch einmal einen den verän<strong>der</strong>ten<br />

Umständen angepaßten Präsentationsbrief aus und nach<br />

Erledigung <strong>der</strong> nötigen Förmlichkeiten stand seiner Investierung nichts<br />

mehr im Wege. Diese erfolgte, während er selbst wohl noch immer<br />

seiner Lehrtätigkeit in Köln oblag, am 25. August durch den Domscholaster<br />

Rode in <strong>der</strong> Weise, daß dieser in feierlicher Sitzung<br />

Freses Bevollmächtigten, dem Bremer Kanonikus Dr. Otto Bramstedt,<br />

sein eigenes Barett aufsetzte und dadurch die Rechtsübertragung<br />

vollzog. Die Akten des Prozesses sind in einer mangelhaften<br />

nie<strong>der</strong>deutschen Übersetzung im Großh. Haus- und Zentral-Archiv<br />

') presbyter Monasteriensis diocesis: Senior des Stifts Münster!

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