19.1911 - der Landesbibliothek Oldenburg
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Zur Geschichte des Kirchenpatronats in Friesland. 167<br />
dcs von ihm um den Besitz <strong>der</strong> Auricher Kirche zu führenden<br />
Prozesses zu erteilende Vollmacht auf <strong>der</strong> zur gräflichen Burg<br />
führenden Brücke aufnehmen läßt und dabei zwei <strong>der</strong> höchsten<br />
gräflichen Beamten des Landes, unter ihnen einen Neffen des<br />
Grafen selbst, als Zeugen zur Hand hat. Außerdem war <strong>der</strong> einzige<br />
aus Ostfriesland stammende Bevollmächtigte Twelchorns in den<br />
späteren Prozeßverhandlungen des Em<strong>der</strong> Kleriker und Notar<br />
Magister Roleff Goldschmidt ein Mann, den wir sonst in guten<br />
Beziehungen zum gräflichen Hause finden.<br />
Die Amtsführung Twelchorns blieb natürlich von oldenburgischer<br />
Seite nicht unwi<strong>der</strong>sprochen. Der anfänglich von dort für<br />
Aurich in Aussicht genommene Magister von Arstem muß entwe<strong>der</strong><br />
bald gestorben sein o<strong>der</strong> aus die Erwerbung des erst im Wege eines<br />
Streitverfahrens zu gewinnenden Amtes verzichtet haben. Als oldenburgischer<br />
Anwärter aus die Auricher Psarrstelle erscheint bald darauf <strong>der</strong><br />
Doktor <strong>der</strong> Dekrete Martin Frese von Lochbcrnen. Graf Johann präsentiert<br />
ihn dem Domscholaster zu Bremen, welchem die Institution für die<br />
Stelle gebührte. Frese, dem Namen nach zu urteilen vielleicht ein Geistlicher<br />
aus <strong>der</strong> Bremer Diözese, hielt sich damals nicht im Lande auf.<br />
Er wirkte als Dozent des kanonischen Rechtes an <strong>der</strong> Universität<br />
Köln. Dort war er, wie es scheint, bereits seit seiner Studienzeit<br />
tätig und im Jahre 1511 Doktor <strong>der</strong> Dekrete geworden. Daß er<br />
seinen Kölner Lehrstuhl mit <strong>der</strong> Kanzel des kleinen ostfriesischen<br />
Marktfleckens vertauschen würde, stand nicht zu erwarten. Es ist<br />
anzunehmen, daß Graf Johann von <strong>Oldenburg</strong> ihm nur die Einkünfte<br />
seiner Patronatspfarre zuwenden wollte, um sich auf die<br />
Weife eine Autorität auf dem Gebiete des geistlichen Rechtes für<br />
vorkommende Fälle als dienstbereiten Nechtsbeistand zu sichern,<br />
während die dienstlichen Obliegenheiten in Aurich durch einen Vikar<br />
besorgt werden konnten. Ilm in den Besitz <strong>der</strong> ihm vom Patron<br />
zugedachten Pfarrei zu gelangen, ließ Frese alsbald in Bremen vor<br />
dem Richterstuhl des Domscholasters Johann Rode gegen Twelchorn<br />
als unrechtmäßigen Inhaber <strong>der</strong> Auricher Pfarrei prozessieren. Die<br />
Verhandlungen begannen — nachdem <strong>der</strong> Domscholaster bereits am<br />
11. Februar 1512 dem perpetuns vicarius Garlacus in Aurich<br />
feine Absicht zur Einführung Freses knndgetan und Twelchorn vor